USA lehnt CBDCs ab: Was Trumps Entscheidung für Unternehmer bedeutet

Die USA stoppen CBDCs und fördern Stablecoins. Für Unternehmer aus Europa eröffnen sich neue Chancen jenseits von MiCA und DAC8.

Während die Europäische Union eifrig an der Einführung des digitalen Euro arbeitet – mit all den damit verbundenen Risiken für Freiheit und Privatsphäre –, hat Donald Trump klargestellt: Unter seiner Führung wird es keine Central Bank Digital Currency (CBDC) in den USA geben.

Diese Aussage ist mehr als nur Wahlkampfrhetorik. Sie markiert einen fundamentalen Richtungswechsel in der US-Finanzpolitik – weg von staatlich kontrolliertem Digitalgeld, hin zu einem innovationsfreundlichen Ökosystem für private Stablecoins und unternehmerisches Handeln in der Kryptoindustrie. Für deutschsprachige Unternehmer, Investoren und Auswanderer eröffnet das gewaltige Chancen.

1. Was sind CBDCs – und warum sind sie so umstritten?

CBDCs (Central Bank Digital Currencies) sind digitales Zentralbankgeld – eine digitale Form von Fiatgeld, ausgegeben direkt durch die Zentralbank. Anders als Bargeld sind CBDCs vollständig nachvollziehbar, potenziell programmierbar und könnten mit Zugriffsrechten, Sperrmechanismen oder Negativzinsen versehen werden.

Was sich für Technokraten nach effizienter Steuerung anhört, bedeutet für freiheitsliebende Bürger:

  • Totalüberwachung aller Zahlungen

  • Möglichkeit zur Sperrung von Konten nach Belieben

  • Zwangsverknüpfung mit CO₂-Budgets, Sozialpunkten oder Impfstatus

  • Abschaffung des Bargelds als “Notausgang” aus der digitalen Finanzwelt

In China ist dieses Modell bereits Realität. Die EU plant mit dem digitalen Euro ähnliches, wenn auch subtiler. In den USA hingegen wurde spätestens mit Trumps Ankündigung klar: Hier ist die rote Linie.

2. Trumps klare Absage: Keine CBDCs unter meiner Regierung

Donald Trump formulierte es im Wahlkampf unmissverständlich:

„Eine digitale Zentralbankwährung würde der Regierung die Macht geben, jedes einzelne eurer Finanzverhalten zu überwachen und zu kontrollieren. Solange ich Präsident bin, wird das nicht passieren.“

Diese Absage ist nicht nur symbolisch. Bereits unter republikanischer Mehrheit im Repräsentantenhaus wurde im Jahr 2024 ein Gesetzesentwurf eingebracht, der die Fed explizit daran hindern soll, eine CBDC ohne klare gesetzliche Grundlage einzuführen.

Unter der Trump-Administration ist nun zu erwarten:

  • Ein explizites Verbot für CBDCs durch Gesetzgebung

  • Stärkung des Bargelds

  • Förderung privatwirtschaftlicher Stablecoin-Lösungen

3. Was sind Stablecoins – und warum setzt die USA auf sie?

Stablecoins sind Kryptowährungen, die an eine stabile Währung (meist USD) gebunden sind – z. B. USDC von Circle oder USDT von Tether. Anders als CBDCs sind sie nicht staatlich kontrolliert, sondern von privaten Emittenten ausgegeben.

Die USA arbeiten derzeit an einem Regulierungsrahmen für Stablecoins, der Folgendes vorsieht:

  • Lizenzpflicht für Stablecoin-Emittenten in den USA

  • Strenge Anforderungen an die Deckung (z. B. 1:1 mit USD auf Bankkonten)

  • Regulierung über den National Payment Stablecoin Act

Ziel: Ein global vertrauenswürdiger, frei handelbarer digitaler Dollar, der von Unternehmen wie Circle oder PayPal herausgegeben wird – aber auf einem klaren Rechtsrahmen basiert.

Damit positioniert sich die USA als weltweiter Innovationsführer für digitale Zahlungsinfrastruktur ohne staatliche Kontrolle.

4. Warum die USA zum Krypto-Magnet werden

Neben der Absage an CBDCs sendet Washington klare Signale:

  • Bitcoin ETFs sind bereits zugelassen, Ethereum ETFs stehen kurz bevor

  • Kandidaten wie Vivek Ramaswamy und Robert F. Kennedy Jr. fordern explizit eine Krypto-First-Strategie

  • Einheitliche bundesweite Regelungen für Mining, Börsen und Token-Projekte sind in Arbeit

  • Mehrere US-Bundesstaaten wie Wyoming und Texas fördern Blockchain-Projekte aktiv

Fazit: Die USA setzen auf freie Märkte, Unternehmertum und Innovation – statt auf zentralistische Kontrolle.

5. Europas Regulierungswahnsinn: MiCA, DAC8 und CARF

Während die USA sich bewusst für ein unternehmerfreundliches Umfeld entscheiden, geht die Europäische Union den entgegengesetzten Weg – mit einem immer dichter werdenden Netz aus Vorschriften, Meldepflichten und Überwachung.

Mit der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets) werden ab Ende 2024 nahezu alle Krypto-Assets in der EU einer umfassenden Regulierung unterworfen:

  • Lizenzpflicht für Wallet-Anbieter und Plattformen

  • Whitepaper-Pflicht für jede Token-Emission

  • Haftung der Anbieter für Kursverluste bei algorithmischen Stablecoins

  • Strenge Kapitalanforderungen und Compliance-Vorgaben

Viele Startups weichen deshalb bereits in Drittstaaten aus – etwa in die Schweiz, Liechtenstein oder eben die USA.

Zusätzlich kommt nun DAC8, die 8. Ausbaustufe der EU-Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch. Sie verpflichtet alle europäischen Krypto-Dienstleister zur Weitergabe von:

  • Wallet-Adressen

  • Transaktionshistorien

  • Eigentümerdaten von privaten Keys

Das Ganze wird unter dem Dach des OECD CARF-Standards (Crypto Asset Reporting Framework) weltweit harmonisiert.

Die USA haben bereits angekündigt, CARF umzusetzen – das bedeutet, erstmals werden auch US-Plattformen wie Coinbase oder Kraken verpflichtet sein, Wallets, Transaktionen und Kundeninformationen an internationale Partner zu melden. Anders als beim klassischen Kontenmeldeverfahren CRS (an dem die USA nicht teilnehmen), gibt es bei CARF eine Meldepflicht seitens der USA an die Wohnsitzländer der Kontoinhaber.

Für Unternehmer bleibt jedoch entscheidend: Trotz CARF bleibt die regulatorische Landschaft in den USA erheblich liberaler. Es gibt keine europaweiten Lizenzzwänge, kein Whitepaper-Regime, keine Stablecoin-Verbote. Wer rechtzeitig mit seiner Struktur in die USA geht, kann dort deutlich freier wirtschaften – auch im Kryptobereich.

6. Was bedeutet das für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum?

Wenn Du Unternehmer oder Investor aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bist und Dir die Entwicklung in Europa Sorgen macht, ist jetzt der Moment, den Blick über den Atlantik zu wagen. Die USA sind dabei, sich als sicherer Hafen für die Krypto- und Finanzfreiheit zu etablieren.

6.1 Plan A: Auswandern in die USA

Ein Umzug in die USA (z. B. über das E-2-Visum oder die EB-2 NIW Green Card) wird für viele Unternehmer immer attraktiver:

  • Keine CBDC-Angst: Du behältst die Kontrolle über Dein Geld

  • Besserer Zugang zu U.S.-Banken, Brokerkonten und Kreditkarten

  • Günstigere Unternehmensbesteuerung in Staaten wie Texas oder Florida

  • Kein automatischer CRS-Datenaustausch für Ausländer

In Kombination mit einer LLC, S Corp oder C Corporation kannst Du Dein Unternehmen optimal strukturieren – steuerlich wie operativ.

6.2 Plan B: Geschäft von Europa aus auf die USA ausrichten

Auch ohne Auswanderung kannst Du die Vorteile nutzen:

  • US-LLC für internationale Geschäftstätigkeit, steuerfrei in den USA bei richtiger Struktur

  • Zugang zum US-Dollar-Bankensystem über Stripe, Mercury, Chase oder PayPal

  • Teilnahme am US-Kryptomarkt ohne europäische Regulierung (z. B. durch Nutzung von Coinbase US oder Gemini)

  • Sicherer Aufbewahrungsort für Vermögen über U.S.-Broker wie Charles Schwab, Fidelity oder Interactive Brokers

7. Beispiel: Stablecoin-Unternehmen aus der Schweiz – Expansion in die USA

Ein reales Beispiel aus unserer Beratung:

Ein Mandant aus Zug betreibt eine Plattform für Zahlungen mit Stablecoins, vor allem für B2B-Zwecke. Aufgrund zunehmender regulatorischer Unsicherheiten in der EU und MiCA entschied er sich, einen operativen Sitz in Miami aufzubauen.

Dort:

  • Gründung einer Delaware Corporation

  • Banking bei Mercury und Wells Fargo

  • Aufbau eines eigenen Treasury-Managements mit USDC

  • Einstellung eines lokalen Managers für Visumzwecke (L-1)

Inzwischen wickelt er 80 % seines weltweiten Volumens über die USA ab – ohne CBDC, ohne EU-Meldepflichten, mit Zugang zu Investoren.

8. Fazit: Der freie Westen liegt heute in Amerika

Während Europa unter der Regulierungswut von Brüssel leidet – mit immer neuen Datenaustauschpflichten (DAC8, CARF), Überlegungen zu Vermögenssteuern, ESG-Bankenregeln und dem digitalen Euro – setzen die USA auf das Gegenteil:

  • Freiheit statt Kontrolle

  • Privates Unternehmertum statt Zentralbank-Sozialismus

  • Stabile Währung statt programmable surveillance token

Mit der klaren Absage an CBDCs macht Donald Trump deutlich: Die USA bleiben ein Land, in dem Finanzfreiheit, unternehmerischer Mut und Innovation nicht nur erlaubt, sondern politisch gewollt sind.

Für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum ist das eine Einladung – vielleicht die letzte – sich in einem freiheitlichen Umfeld neu zu positionieren.

Beratung & Umsetzung

Wir von Kanzlei Mount Bonnell helfen seit über 15 Jahren deutschsprachigen Unternehmern, Investoren und Auswanderern beim Einstieg in die USA:

  • Gründung von LLCs, Corporations und Holdingstrukturen

  • Visums- und Aufenthaltsstrategien (E-2, EB-2 NIW etc.)

  • Banking, Kreditkarten, Treasury Management

  • Beratung zu Stablecoin-Projekten und Krypto-Compliance

  • Keine Cookie-Cutter-Lösungen – sondern maßgeschneiderte Strukturierung

👉 Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Gerade jetzt, wo Europa in die digitale Unfreiheit abdriftet, lohnt sich der Schritt über den Atlantik mehr denn je.