Keine Handschellen am JFK: Warum Sie als europäischer Steuerpflichtiger trotz verspäteter U.S.-Steuererklärung (fast) nie am Flughafen verhaftet werden
Von der Einreiseangst zur steuerlichen Gelassenheit – ein humorvoller Ratgeber für europäische Unternehmer und Expats mit U.S.-Bezug
„Ich habe meine U.S.-Steuererklärung von 2021 noch nicht abgegeben. Was, wenn sie mich bei der Einreise verhaften?“
Diese Frage hören wir in unserer Kanzlei häufiger als „Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Delaware?“ oder „Gibt es Freibeträge bei der GILTI-Besteuerung?“.
Die Sorge, wegen einer nicht eingereichten U.S.-Steuererklärung in Handschellen am Flughafen zu landen, ist tief verwurzelt – irgendwo zwischen Netflix-Krimis, düsteren E-Mails von Steuerberatern und der Horrorvorstellung, in einer U.S.-Zelle zu landen, obwohl man doch nur ein bisschen Consulting über Zoom gemacht hat.
Aber atmen Sie durch: In 99,9 % der Fälle ist diese Angst völlig unbegründet.
Und ja: Sie können trotzdem nach Florida in den Urlaub fliegen.
Ja: Sie dürfen auch nach New York zu Ihrem Kundenmeeting reisen.
Und: Nein – niemand wird am Gate mit einem Schild „Tax Offender“ auf Sie warten.
Die Realität: Die IRS ist nicht Homeland Security
Die Internal Revenue Service ist zuständig für Steuern. Punkt.
Die Grenzbeamten bei der Einreise haben keinen Zugriff auf Ihre Steuerhistorie.
Wenn Sie also um 07:42 Uhr in Frankfurt ins Flugzeug steigen und in New York um 11:15 Uhr landen, dann wird niemand dort wissen, ob Ihre Steuererklärungen oder Informationsformulare zu spät eingereicht wurden oder fehlen.
Warum die IRS einen so furchterregenden Ruf hat
Kaum eine Behörde weltweit ist mit so vielen Mythen, Ängsten und Legenden aufgeladen wie die IRS.
Wir alle haben Berichte gehört von:
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spektakulären Fällen internationaler Steuerhinterziehung,
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geheimen Offshore-Konten in der Schweiz oder Panama,
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FBI-Razzien bei reichen Amerikanern,
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oder deutschen Millionären, die wegen undeutlich deklarierten Auslandskonten zu mehrjährigen Haftstrafen in den USA verurteilt wurden.
Solche Fälle existieren tatsächlich – aber sie betreffen Personen mit bewusster Täuschungsabsicht, hoher krimineller Energie und Millionenbeträgen an Steuerschaden.
Wenn Sie hingegen ein kleiner Unternehmer oder Investor sind, der ein Formular vergessen hat oder nie wusste, dass er steuerpflichtig ist, spielen Sie in einer völlig anderen Liga.
Der Horror der US-Formulare: Von 1040 über 5472 bis FBAR
Ega ob
- Form 1040-NR (Einkommensteuer für Nichtansässige),
- Form 1120 (Körperschaftsteuer für U.S.-Gesellschaften),
- Form 8938 (Auslandsvermögen),
- Form 5471 (ausländische Beteiligungen) oder das berüchtigte
- Form 5472 (Transaktionen mit ausländischen Eigentümern):
Alle diese Formulare können zu Bußgeldern führen – und zu massiven Ängsten.
Besonders gefürchtet ist Form 5472, weil hier ein automatisches Bußgeld von 25.000 USD im Raum steht, wenn es zu spät eingereicht wird.
Aber genau dieselbe Angst erleben Mandanten mit jedem anderen Formular – auch mit einer ganz normalen Einkommensteuererklärung (1040) oder einem vergessenen FBAR.
Denn: Die IRS wirkt auf Europäer wie eine Mischung aus Finanzamt, BND und CIA – mit Superkräften.
Die große Angst: Kann ich noch nach Florida fliegen?
Stellen Sie sich vor, Sie haben eine LLC gegründet, ein paar Onlineverkäufe gemacht, oder gar keinen Umsatz – und dann lesen Sie online, dass Sie Steuerformulare hätten einreichen müssen.
Die Panik beginnt:
„Was, wenn ich auf der No-Fly-Liste stehe?“
„Was, wenn ich mit meiner Familie nach Florida in den Urlaub will – und sie nehmen mich in Handschellen mit?“
Nein. Ganz im Ernst: Nein.
Die IRS verschickt keine Warnungen an die Einreisebehörden.
Die Tatsache, dass Ihre Form 1040, 1120, 5472 oder 8938 fehlt, interessiert an der Grenze niemanden.
Sie können entspannt reisen, shoppen, in den Urlaub fahren – selbst wenn im Hintergrund noch Formulare offen sind.
Oder: Ich habe einen Kunden in New York. Kann ich den noch treffen?
Natürlich. Die IRS will, dass Sie Geschäfte machen. Dass Sie investieren. Dass Sie Umsatz generieren.
Die Tatsache, dass Sie eine verspätete Steuererklärung oder ein nicht eingereichtes Informationsformular haben, führt nicht zu einer Verhaftung.
Also: Ja, Sie können zu Ihrem Kundenmeeting in Manhattan. Ohne FBI, ohne Handschellen, ohne Drama.
Was passiert wirklich bei verspäteter Abgabe?
Ob Sie nun eine Form 5472, 1120, 8938 oder 1040-NR vergessen haben:
In fast allen Fällen droht Ihnen zunächst nur eines: eine Bußgeldfestsetzung.
Bei Form 5472 ist sie besonders hoch: 25.000 $ – automatisch.
Aber:
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Wir helfen Ihnen ggf. bei der rückwirkenden Einreichung.
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Wir formulieren ein „Reasonable Cause Abatement“ – also eine formelle Begründung Ihrer Verspätung mit dem Ziel, das Bußgeld zu vermeiden oder aufzuheben.
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In 99 % der Fälle wird die Strafe erlassen oder stark reduziert.
Das gilt übrigens auch für FBAR-Verstöße, 5471, 8938 und Co.
Und das Wichtigste: Egal was Sie versäumt haben – Sie dürfen trotzdem in die USA einreisen.
Wann muss ich mir wirklich Sorgen machen?
Es gibt seltene Ausnahmefälle. Wenn:
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gegen Sie ein US-Haftbefehl existiert,
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Sie mehrfach bewusst getäuscht oder
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eine Vorladung des Justizministeriums ignoriert haben,
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oder Sie in eine laufende Strafuntersuchung verwickelt sind…
…dann kann es bei der Einreise tatsächlich unangenehm werden.
Wenn Sie so etwas vermuten: Holen Sie sich sofort unabhängige rechtliche Hilfe.
Nicht von einem Steuerberater, sondern von einem U.S.-Strafverteidiger, der Zugang zu den relevanten Datenbanken hat und diskret prüft, ob gegen Sie ein warrant vorliegt.
Für alle anderen gilt:
In 99,9 % aller Fälle ist Ihre Angst völlig unbegründet.
Sie haben:
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eine U.S.-LLC gegründet,
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Formulare (versehentlich) nicht eingereicht,
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von den US-Steuerpflichten erst später erfahren?
Dann ist das Problem bürokratisch – nicht strafrechtlich. Und definitiv kein Grund, Ihre USA-Reise abzusagen.
Unser Angebot für Sie
Die Kanzlei Mount Bonnell ist auf genau diese Fälle spezialisiert:
Deutschsprachige Mandanten mit U.S.-Bezug, die im Steuerdschungel der LLCs, 1040-NR, 5472, FBAR & Co. den Überblick verloren haben.
Was wir für Sie tun können:
✅ Analyse Ihrer steuerlichen Pflichten in den USA
✅ Nachreichung sämtlicher Formulare (5472, 1120, 1040-NR, FBAR, 8938 etc.)
✅ Antrag auf Bussgeldminderung oder -vermeidung
✅ Kommunikation gegenüber der IRS
✅ Beratung zur sicheren Einreise in die USA
Fazit: Sie dürfen weiter reisen – auch wenn die Formulare zu spät kamen
Keine Panik. Keine Handschellen. Keine Grenzdramen.
Die USA haben ein hartes, aber faires Steuersystem.
Und sie erwarten nicht von Ihnen, dass Sie ein Formular kennen, das nirgends erklärt wird.
Also atmen Sie durch. Fahren Sie in Urlaub. Treffen Sie Ihre Kunden.
Und lassen Sie uns den Papierkram machen.