Whistleblower-Prämien in den USA: Wie Sie mit einer US-LLC anonym Millionen kassieren können

Wer US-Behörden entscheidende Hinweise liefert, kann mit zweistelligen Millionenbeträgen belohnt werden. Doch wer möchte seinen Namen in der Presse lesen – oder in den juristischen Unterlagen des Gegners? Genau hier kommt die US-LLC ins Spiel.

In den USA existieren einige der weltweit lukrativsten Whistleblower-Programme. Wer der Steuerbehörde IRS, der Börsenaufsicht SEC oder der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) relevante und verwertbare Informationen über Steuerhinterziehung, Bilanzbetrug, Insiderhandel oder sonstige Gesetzesverstöße liefert, kann mit einer Belohnung zwischen 10 % und 30 % der eingetriebenen Summe rechnen.

Einzige Bedingung: Der Schaden für die US-Regierung oder US-Investoren muss hoch genug sein – und Ihre Informationen müssen neu, glaubwürdig und entscheidend sein.

Doch während die Prämien teils in die Millionen gehen, ist die Kehrseite oft ein enormer Verlust an Privatsphäre. In vielen Fällen wird die Identität des Whistleblowers veröffentlicht – sei es in Gerichtsunterlagen, Presseartikeln oder öffentlichen Dokumenten.

Für viele ist genau das der Grund, nicht zu handeln.

Die Lösung: Eine US-LLC als Whistleblower-Vehikel

Statt die Belohnung als Privatperson zu beantragen, können Sie eine Limited Liability Company (LLC) in den USA gründen und diese als offiziellen Hinweisgeber eintragen lassen. Die US-Behörden akzeptieren dies ausdrücklich – solange klar dokumentiert ist, dass die LLC der wirtschaftlich Berechtigte ist.

Das bedeutet in der Praxis: Die Zahlung erfolgt auf das Konto der LLC. Ihr Name taucht in keiner öffentlichen Mitteilung auf.

Ihre Vorteile im Überblick

  • ✅ Volle Diskretion: Ihr Name erscheint in keiner Liste, keiner Pressemeldung, keinem Urteil

  • ✅ Vermögensschutz: Trennung zwischen privatem Vermögen und Belohnungserlös

  • ✅ Strukturierungsspielraum: Die LLC kann je nach Bedarf als „disregarded entity“ oder als Corporation geführt werden

  • ✅ Langfristige Strategie möglich: Mit Holdingstrukturen, Trusts oder Stiftungen kombinierbar

Struktur ist alles: Doppelstöckige Modelle für noch mehr Schutz

In besonders sensiblen Fällen – etwa wenn der Whistleblower weiterhin beruflich aktiv ist oder sogar in Verbindung zum beschuldigten Unternehmen steht – empfiehlt sich nicht nur die Gründung einer LLC, sondern gleich ein doppelstöckiges Modell.

Was bedeutet das konkret?

  • LLC 1 fungiert als offizieller Hinweisgeber gegenüber der US-Behörde

  • LLC 2 ist wirtschaftlich berechtigt an LLC 1 (z. B. als „Sole Member“) und empfängt die Auszahlung

  • Optional: LLC 2 kann wiederum von einer ausländischen Holding, Stiftung oder PPLI-Struktur gehalten werden

Vorteile dieser Struktur

  • 🔒 Noch stärkere Trennung zwischen operativer Meldung und wirtschaftlicher Beteiligung

  • 📁 Flexiblere steuerliche Ausgestaltung

  • 💼 Professioneller Auftritt gegenüber Behörden

  • 🌍 Internationale Weiterverwendung der Mittel problemlos möglich

Wir helfen Ihnen, die optimale Struktur aufzubauen – individuell, rechtssicher und diskret.

Ein echter Fall aus unserer Kanzlei

Ein europäischer Mandant hatte belastende Informationen über ein börsennotiertes Unternehmen, das über Jahre hinweg durch Scheinfirmen in Drittstaaten massive Steuervermeidung betrieb. Er hatte Angst vor Konsequenzen – gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber, aber auch gegenüber seinem familiären Umfeld.

Was wir getan haben:

  1. LLC in New Mexico gegründet – mit anonymem Management

  2. Diese LLC als Whistleblower registriert

  3. Unterstützung bei der Einreichung der Unterlagen beim IRS Whistleblower Office

  4. Langfristige steuerliche und rechtliche Betreuung – inklusive Strukturierung der Auszahlung

Ergebnis:
Nach sechs Jahren wurde dem IRS ein dreistelliger Millionenbetrag nachgezahlt – unsere Mandanten-LLC erhielt knapp 12 Millionen Dollar. Kein Medienbericht, keine Veröffentlichung, keine Nachfragen.

Wie funktionieren die Whistleblower-Programme konkret?

IRS (Steuerhinterziehung)

Das IRS Whistleblower Office zahlt zwischen 15 % und 30 % der eingetriebenen Steuerschuld. Voraussetzung: Streitwert ab 2 Mio. USD.

SEC (Wertpapiervergehen)

Hinweise auf Insiderhandel, Bilanzfälschung oder Marktmanipulation führen bei nachweisbarem Investorenschaden zu Belohnungen – Voraussetzung: mind. 1 Mio. USD Strafsumme.

CFTC (Rohstoffmärkte)

Wird z. B. Preismanipulation aufgedeckt, winken ebenfalls hohe Prämien bei anonymen Hinweisen.

False Claims Act

Besonders lukrativ, wenn Unternehmen gegenüber staatlichen Stellen falsch abgerechnet haben (z. B. bei Subventionen, Fördermitteln, Militärverträgen). Hier darf der Hinweisgeber sogar selbst klagen – und die Regierung kann sich der Klage anschließen.

Warum eine LLC besser ist als ein Trust oder eine Stiftung

  • Trusts gelten in den USA nicht als separate juristische Person und sind oft steuerlich nachteilig

  • Ausländische Stiftungen unterliegen Meldepflichten und sorgen oft für erhöhte Komplexität

  • Eine US-LLC hingegen ist einfach, kostengünstig und wird von den Behörden als Hinweisgeber akzeptiert

Besonders attraktiv sind Staaten wie Wyoming, New Mexico oder Delaware, da sie:

  • keine wirtschaftlich Berechtigten veröffentlichen

  • keine Jahresberichte verlangen

  • keine hohen Kosten verursachen

Was passiert mit dem Geld – und wie wird es besteuert?

Steuerliche Behandlung in den USA

Die US-Steuerbehörden betrachten Whistleblower-Prämien grundsätzlich als steuerpflichtiges Einkommenaber nur dann, wenn der Empfänger in den USA steuerlich ansässig ist.

Wenn eine ausländische Person eine korrekt strukturierte LLC verwendet, kann die Zahlung unter bestimmten Voraussetzungen in den USA steuerfrei erfolgen:

  • Der Empfänger ist nicht in den USA steuerlich ansässig („nonresident alien“)

  • Es besteht keine Betriebsstätte in den USA

  • Die notwendigen Formulare wie W-8BEN-E wurden ordnungsgemäß eingereicht

Fazit: In diesen Fällen erfolgt keine Quellenbesteuerung durch die US-Behörden.

Besteuerung im Wohnsitzstaat

Die steuerliche Behandlung im Wohnsitzstaat ist komplex und hängt u. a. ab von:

  • Ihrer Steuerresidenz zum Zeitpunkt der Auszahlung

  • Der Frage, ob es sich um betriebliches oder privates Einkommen handelt

  • Der Vertragslage mit den USA (Doppelbesteuerungsabkommen)

  • Der Verwendung der Mittel (Reinvestition, Rückführung, Schenkung etc.)

Beispiel Deutschland:
Die Auszahlung gilt in der Regel als außerordentliche sonstige Einkunft und unterliegt der progressiven Einkommensteuer – unter Umständen sogar mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Optimierungsmöglichkeiten

Wir helfen Ihnen, die Zahlung:

  • rechtssicher zu strukturieren

  • steuerlich zu optimieren

  • langfristig zu schützen

Zum Beispiel durch:

  • Reinvestition über Auslandsholdings

  • Private Placement Life Insurance (PPLI)

  • Auslandsstiftungen oder -gesellschaften

  • Wohnsitzwechsel vor Auszahlung

Wir beraten Sie bei der optimalen Struktur – individuell und vertraulich

Ob einfache LLC oder doppelstöckiges Modell – wir analysieren mit Ihnen:

  • Ihre persönliche Risikosituation

  • Ihre steuerliche Ausgangslage

  • Ihre Vermögens- und Lebensplanung

  • Den Charakter Ihrer Informationen

Auf Basis dieser Analyse empfehlen wir eine maßgeschneiderte Lösung und setzen sie vollständig für Sie um.

Warum wir der richtige Partner sind

  • ✅ Langjährige Erfahrung mit Whistleblower-Fällen

  • ✅ Spezialisierung auf deutschsprachige Mandanten

  • ✅ Juristische, steuerliche und strategische Begleitung aus einer Hand

  • ✅ Direkt in den USA ansässig – mit deutscher DNA

Rechtliche Vertretung in den USA? Wir stellen den Kontakt her

Ein erfolgreicher Whistleblower-Fall erfordert nicht nur eine intelligente Struktur – sondern oft auch erfahrene Rechtsanwälte vor Ort, die den Fall gegenüber der US-Regierung einreichen, begleiten und verhandeln. Dabei geht es häufig um komplexe Verhandlungen mit dem IRS, der SEC, dem Justizministerium oder anderen US-Behörden.

Wir arbeiten seit Jahren mit ausgezeichneten US-Kanzleien zusammen, die sich auf genau diese Fälle spezialisiert haben – und zwar auf Erfolgsbasis: „no win, no fee“.

Das bedeutet:
Sie zahlen keine Anwaltskosten im Voraus. Nur wenn der Fall zu einer Auszahlung führt, erhält die Kanzlei einen vereinbarten Anteil.

Wir stellen gerne den Kontakt her – selbstverständlich diskret und unverbindlich. In vielen Fällen können wir bereits im Vorfeld eine realistische Ersteinschätzung durch unsere Partner organisieren, ohne dass Sie selbst auftreten müssen.

Diese Kombination aus strategischer Strukturierung durch uns und rechtlicher Durchsetzung durch erfahrene US-Anwälte bietet Ihnen maximale Erfolgschancen – bei gleichzeitigem Schutz Ihrer Identität.

Jetzt vertrauliche Erstberatung anfragen

Wenn Sie Informationen besitzen, die US-Behörden interessieren könnten, dann warten Sie nicht zu lange. In vielen Fällen zählt, wer zuerst handelt – und wer am besten vorbereitet ist.

Jetzt ein Beratungsgespräch buchen

Wir haben es für andere gemacht. Wir können es auch für Sie tun.