Was tun, wenn meine US EB-1A Greencard abgelehnt wird?

Wird der EB-1A Antrag abgelehnt, kann man Berufung einlegen, Wiederaufnahme beantragen oder einen ganz neuen Antrag stellen

Nehmen wir an, Ihr Antrag auf EB-1 (I-140) wird abgelehnt, weil der USCIS nicht anerkennt, dass Sie "zu einem kleinen Prozentsatz von Personen gehören, die es bis an die Spitze ihres Fachbereichs gebracht haben".

Was nun?

Mögliche Gründe für eine Ablehnung

USCIS kann z.B. schreiben:

“Eine Gesamtbetrachtung der Unterlagen legt nahe, dass der Antragsteller eine wichtige Rolle in der Forschung gespielt hat. Die vorgelegten Beweise können jedoch nicht ausreichend belegen, dass der Bewerber zu dem kleinen Prozentsatz gehört, der sich an die Spitze des Fachbereichs hochgearbeitet hat.”

Die Behauptung, der Bewerber gehöre "zu einem kleinen Prozentsatz von Personen, die in diesem Bereich an die Spitze aufgestiegen sind", wird nicht ausreichend durch Beweise gestützt. USCIS schreibt dann z.B.:

“Die Beiträge des Bewerbers, seine Veröffentlichungen und die Präsentation seiner Forschungsarbeiten sind charakteristisch für die Position eines Forschers, jedoch reichen diese Leistungen nicht aus, um national oder international anerkannte Exzellenz zu beweisen."

Was ist die beste Vorgehensweise?

  • Berufung gegen die Ablehnung oder
  • Ein neuer Antrag auf EB-1 Extraordinary Ability I-140?

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Berufung

Wenn eine EB-1 Petition von der Einwanderungsbehörde abgelehnt wird, kann Berufung eingelegt werden. Die Zuständigkeit zur Überprüfung einer solchen Berufung liegt bei:

  1. Dem USCIS durch das Administrative Appeals Office (AAO)
  2. Dem Executive Office for Immigration Review, United States Department of Justice durch dessen Board of Immigration Appeals (BIA)

Die Berufung kann nur vom Antragsteller selbst eingelegt werden. Wenn das AAO die Beschwerde erhält, prüft es, ob die Gründe der Ablehnung berücksichtigt wurden und die Anforderungen erfüllt sind.
Die Beschwerde wird anschließend wie ein Antrag behandelt und es wird eine Genehmigung erteilt.

Falls der Bewerber durch eine andere Person oder einen gesetzlichen Repräsentanten vertreten wird, muss ein ordnungsgemäß ausgefülltes und sowohl vom Vertreter als auch vom Bewerber unterzeichnetes USCIS Formular G-28 (Notice of Entry or Appearance as Attorney or Representative) eingereicht werden.

Das Berufungsverfahren

Wenn der USCIS eine Petition abgelehnt hat, kann nur dann Berufung eingelegt werden, wenn der Antragsteller der Überzeugung ist, dass er sein Anliegen begründen kann. Nach sorgfältiger Prüfung der Berufung entscheidet das AAO über das weitere Vorgehen.

Der Einspruch muss bei dem USCIS Service Center eingereicht werden, das für den ursprünglichen Antrag zuständig ist, und es müssen die von der Behörde festgelegten Verfahren und Fristen strikt eingehalten werden. Es steht dem Antragsteller frei, der Berufung eine ausführliche Erläuterung beizufügen.
Die Behörde kann nun

  1. die Berufung annehmen und das ursprüngliche Urteil abändern; 
  2. die Berufung zurückweisen und das ursprüngliche Urteil aufrechterhalten oder
  3. das Verfahren zur Bearbeitung an die ursprüngliche Behörde zurückverweisen.

Falls die Petition auf Formular I-140 abgelehnt wird, sollte der Antragsteller das von der USCIS erlassene Urteil sorgfältig studieren und dann Berufung einlegen. Der Bewerber erhält ein Dokument über das Urteil des USCIS, in dem die Gründe für die Ablehnung, die zuständige Berufungsinstanz (z.B. das Administrative Appeals Office AAO) und die erforderlichen Verfahren für die Einlegung einer Berufung aufgeführt sind. Die Berufung sollte innerhalb von 30 Tagen nach der Ablehnung des Antrags eingelegt werden.

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Antrag auf Wiederaufnahme

Neben einer Berufung kann der Bewerber auch einen Antrag für eine Neubewertung des Falls an das zuständige USCIS Service Center stellen. Es können neue Details, Dokumente und Beweise eingereicht werden, um den Antrag erneut zu untermauern.

Wenn als Ablehnungsgrund die Nichtvorlage wesentlicher Dokumente genannt wird, kann der Antragsteller schriftlich eine Neubewertung seines Falles beantragen. Dazu muss er die erforderlichen Dokumente einreichen und die entsprechenden Gebühren an das USCIS Service Center entrichten. Dieser Vorgang wird als "Antrag auf Wiederaufnahme" bezeichnet. Die Neubewertung eines Falles ist oft eine schnellere Lösung als die Berufung, welche ein langwieriges Verfahren ist.

Der Antrag auf eine Neubewertung durch den USCIS ist das Resultat einer unzureichenden Bewerbung, und er muss innerhalb von 30 Tagen nach der Ablehnung eingereicht werden.

Der Antrag zur Neubewertung muss mit Formular I-290B - Notice of Appeal or Motion eingereicht werden. Dies ist ein formeller Antrag an das USCIS Service Center, das die Verweigerung ausgesprochen hat. Dieser Antrag muss zusammen mit einer Erklärung und den entsprechenden Beweisen zur Unterstützung eingereicht werden.

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Erneuter Antrag in einer ähnlichen Kategorie

Eine Berufung impliziert, dass die Entscheidung des USCIS, die Petition abzulehnen, fehlerhaft ist und dass die Behörde bei der Beurteilung des Falles einen Fehler gemacht hat. Es ist daher ratsam, eine Berufung zu vermeiden und stattdessen eine gut vorbereitete, neue Petition einzureichen.

Eine Berufung sollte nur eingelegt werden, wenn der Antragsteller hieb- und stichfeste Gründe für seinen Anspruch vorlegen kann. Das AAO braucht üblicherweise recht lange, bis es sich mit einer Beschwerde befasst, manchmal bis zu einem Jahr oder länger. Außerdem führt nicht jede Berufung zur  Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung. Es ist daher ratsam, sich erneut zu bewerben oder sich in alternativen Kategorien wie Outstanding Researcher (OR) oder Outstanding Professor umzusehen. Kategorien wie National Interest Waiver (NIW) oder Labor Certification können für eine neue Bewerbung ebenfalls in Betracht gezogen werden.

Bei einem erneuten Antrag in einer ähnlichen Kategorie müssen Sie unbedingt Einzelheiten zu früheren Ablehnungen offenlegen, die zusammen mit der neuen I-140 Petition eingereicht wurden.

Dem neuen Antrag müssen aussagekräftige Nachweise wie neue Patente, akademische Arbeiten, Artikel in Fachzeitschriften, zusätzliche Zitate, Unterstützungsschreiben und andere Belege beigefügt werden, um den Fall zu untermauern. Diese Angaben sind für EB1-EA, EB1-OR und NIW Petitionen vorgeschrieben. Auch wenn die jüngsten Ablehnungen weniger Einfluss auf neue Anträge haben, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

  • Eine neue I-140 Petition mit unterstützenden Beweisen und zusätzlichen Dokumenten zur Untermauerung des Falls.
  • Bewerbung unter alternativen EB1 Kategorien wie Outstanding Researcher (OR) oder Outstanding Professor, Kategorien wie National Interest Waiver (NIW), falls der Antragsteller bemerkenswerte Leistungen in seinem Fachbereich erbracht hat, die im nationalen Interesse der USA liegen.
  • Beantragung in der restriktiven Kategorie der Arbeitsbescheinigung unter Berücksichtigung der spezifischen Fachkenntnisse des Antragstellers und dem aktuellen Geschäftsumfeld.
  • Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für die USA über alternative Wege, etwa Unterstützung durch Familie, Beschäftigung des Ehepartners, Asyl oder über die Diversity Visalotterie.

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