Die EB-1A Greencard Kategorie

Die EB-1A Greencard ist Antragstellern vorbehalten, die über "außergewöhnliche Fähigkeiten" in Wissenschaft, Kunst, Sport, Bildung oder Wirtschaft verfügen.

Die Idee dahinter ist, dass diese Personen zu den Top-Experten ihres jeweiligen Fachbereichs zählen und aufgrund ihrer bemerkenswerten Leistungen und der "anhaltenden nationalen oder internationalen Anerkennung", die sie dadurch erlangt haben, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen können. 

Mit anderen Worten: Für diese Kategorie wird kein Arbeitgeber benötigt und Einreisende sind aufgrund ihrer eigenen außergewöhnlichen Fähigkeiten und anhaltenden Ansehens willkommen.

Mandanten unserer Kanzlei, die über das notwendige Renommé verfügen, um sich für die EB1-Greencard zu qualifizieren, beantragen daher in der Regel die EB-1A Kategorie Greencard.

Das Wichtigste zu EB-1A auf einen Blick

  • Für Petition EB-1A ist kein Stellenangebot, keine Arbeitgeberunterstützung und keine Arbeitsbescheinigung (= “Labor Certification” / “PERM”: Ein amtliche Bestägung, dass es keine US-Bewerber für eine ausgeschriebene Stelle gibt) erforderlich. Das Formular I-140 kann vom Antragsteller selbst oder seinem Arbeitgeber eingereicht werden.

  • Obwohl Kategorie EB-1 strenge Anforderungen stellt, ist sie dennoch die beste Option für Personen, die sich ohne die Unterstützung eines Arbeitgebers um einen PR-Antrag bewerben und herausragende Leistungen in einem akademischen Bereich vorweisen können.
  • Es muss bewiesen werden, dass der Antragsteller "zu dem kleinen Prozentsatz von Personen gehört, die es in einem bestimmten Bereich bis an die Spitze geschafft haben", belegt durch z.B. Publikationen in angesehenen wissenschaftlichen Zeitschriften, veröffentlichte Abhandlungen und Artikel, oder wiederholte Tätigkeit in Gremien, in denen die Arbeit anderer beurteilt wird.
  • Wenn Sie sich für diese Kategorie der außergewöhnlichen Fähigkeiten bewerben, müssen Sie beweisen können, dass Sie wirklich außergewöhnlich sind und Ihr Wissen, Talent und Fähigkeiten herausragend sind.
  • Ein Künstler oder Sportler kann seine außergewöhnliche Fähigkeit beweisen, indem er sich innerhalb seines Bereichs mit anderen vergleicht, um seine Einzigartigkeit zu verdeutlichen. Das Erreichen des Titels "Wertvollster Spieler" in einem Land kann beispielsweise eine besondere Begabung belegen.

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Vorteile von EB-1A

Ausländische Staatsangehörige können bei EB-1A im Gegensatz zu anderen Präferenzkategorien in Eigeninitiative handeln und selbst einen Antrag stellen, was bedeutet, dass sie keinen US-Arbeitgeber finden müssen. Der Antragsteller muss lediglich nachweisen, dass er oder sie beabsichtigt, nach der Einreise weiterhin in deren Fachgebiet zu arbeiten. Des Weiteren ist keine schwer zu beschaffende Arbeitsbescheinigung erforderlich, was viel Zeit und Energie spart.

Daraus ergeben sich folgende Vorteile:

  1. Das Beschaffen der Arbeitsbescheinigung ist ein zeitaufwändiger Prozess und der Verzicht darauf macht EB-1A viel schneller als andere Einwanderungskategorien.
  2. Arbeitgeber, die zögern, den Greencard Antrag eines ausländischen Arbeitnehmers zu sponsern, empfehlen Bewerbern in finanziell schwierigen Situationen, sich über Kategorie EB-1A zu bewerben, um das Verfahren für die Arbeitsbescheinigung bzw. die Finanzierung des Antrags zu vermeiden.
  3. Bewerber ohne Festanstellung oder Jobangebot, dazu gehören F1 Studenten, H-1B Forscher nach der Promotion, H-1B und L1 Forscher bzw. Berater, oder J1 Gastwissenschaftler, können sich für Einwanderungskategorie EB-1A eigenständig bewerben, ohne dass die Unterstützung eines Arbeitgebers benötigt ist.
  4. EB-1A Antragsteller profitieren von mehr Unabhängigkeit bei ihrer Beschäftigung, da keine Bedingungen für die Arbeitsbescheinigung erfüllt werden müssen, wie z.B.
    1. Verlassen des bestehenden Arbeitsplatzes
    2. Verlust des Arbeitsplatzes
    3. Änderung der Stellenbeschreibung oder Titels
    4. Wechsel des Arbeitsortes
    5. Verlust des Arbeitsplatzes, weil der Arbeitgeber insolvent geht
    6. Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund eines Unternehmenszusammenschlusses
  5. Der EB-1A Antrag verpflichtet nicht, die Kriterien der Arbeitsbescheinigung zu erfüllen oder sich an seinen derzeitigen Arbeitgeber zu binden, da dieses Greencard Verfahren unabhängig von einem Arbeitgeber erfolgt.

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Sind Sie ein „Alien of Extraordinary Ability“?

Um für eine EB-1A Green Card in Frage zu kommen, muss der Antragsteller nachweisen, dass er (1) nachhaltig national oder international bekannt ist, (2) beabsichtigt, nach seiner Einreise in die Vereinigten Staaten weiterhin im Bereich seiner Expertise zu arbeiten, (3) einen Nutzen für die Vereinigten Staaten darstellt.

Die Anforderungen von EB-1 Extraordinary Ability

“Außergewöhnliche Fähigkeiten” werden definiert als "ein Niveau an Expertise, das darauf hindeutet, dass die Person zu einem kleinen Prozentsatz gehört, der es bis an die Spitze des jeweiligen Fachbereichs geschafft hat". Es werden umfangreiche Unterlagen erwartet, um dies zu beweisen.

Der EB-1 Antrag erfordert, dass der Antragsteller Anerkennung und anhaltende nationale oder internationale Wertschätzung nachweisen kann und dass dessen Leistungen in seinem Fachbereich anerkannt wurden, z.B. durch:

  1. eine einmalige bedeutende, international anerkannte Auszeichnung (z.B. den Nobelpreis)
  2. Erfüllen von drei der zehn unten aufgeführten Voraussetzungen:
  1. Nachweis, dass der Ausländer weniger bedeutende national oder international anerkannte Preise bzw. Auszeichnungen für herausragende Leistungen in seinem Fachgebiet erhalten hat.
  2. Belege für eine Mitgliedschaft in Verbänden auf dem entsprechenden Fachgebiet, die von ihren Mitgliedern herausragende Leistungen verlangen, welche von nationalen oder internationalen Experten beurteilt werden.
  3. Veröffentlichungen über den Antragsteller in Fachzeitschriften oder anderen bedeutenden Medien, die sich auf dessen Arbeit in seinem Fachbereich beziehen. Diese Nachweise müssen Titel, Datum, den Autor des Materials sowie alle erforderlichen Übersetzungen enthalten.
  4. Belege für die Teilnahme des Ausländers, entweder einzeln oder in einem Gremium, als Richter über die Arbeit anderer im selben oder einem verwandten Fachgebiet.
  5. Nachweis von wissenschaftlichen, akademischen, künstlerischen, sportlichen oder geschäftlichen Beiträgen von großer Bedeutung auf dem entsprechenden Gebiet.
  6. Nachweis der Urheberschaft an wissenschaftlichen Artikeln in Fachzeitschriften oder anderen wichtigen Medien.
  7. Nachweis, dass Werke des Antragstellers in künstlerischen Ausstellungen oder Expositionen gezeigt wurden.
  8. Nachweis, dass der Ausländer in führender oder essentieller Rolle für Organisationen oder Einrichtungen mit hohem Ansehen tätig war.
  9. Nachweis, dass der Antragsteller in seinem Fachbereich ein vergleichsweise hohes Gehalt oder eine andere, wesentlich höhere Vergütung für seine Arbeit erhalten hat.
  10. Nachweis kommerzieller Erfolge im Bereich der darstellenden Künste, die durch Einspielergebnisse oder den Verkauf von Schallplatten, Kassetten, CDs, oder Videos belegt werden können.

Erfüllt der Antragsteller keines der oben genannten Kriterien, kann er "vergleichbare Nachweise" vorlegen, um seine Qualifikation für EB-1 zu belegen.

Anforderungen im Arbeitsbereich

Eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung von EB-1 ist, dass der Antragsteller nach der Einreise weiterhin in seinem Fachbereich arbeiten wird. Dies kann mit verschiedenen Dokumenten bewiesen werden:

  • Empfehlungsschreiben von aktuellen oder zukünftigen Arbeitgebern
  • Dokumente wie Verträge, Vereinbarungen oder Ernennungsurkunden, die gewisse Verpflichtungen belegen
  • Genauere Einzelheiten, wie man in den USA im entsprechenden Fachbereich tätig bleibt

"Anhaltende" nationale oder internationale Anerkennung für EB1 Extraordinary Ability

Für EB-1 muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller "anhaltende" nationale oder internationale Anerkennung genießt. Damit soll verdeutlicht werden, dass es nicht reicht, in der Vergangenheit einmal anerkannt worden zu sein. Es wird erwartet, dass man seine Fähigkeiten und Expertise weiterhin nutzt und ausbaut.

Der USCIS wird feststellen, ob man wirklich über "anhaltende" nationale oder internationale Anerkennung verfügt, indem es die Aufrechterhaltung einer solchen Anerkennung prüft.

Eine einmalige große Auszeichnung wie ein Nobelpreis reicht ebenfalls, um zu zeigen, dass der Antragsteller die Spitze seines Feldes erreicht hat. Ebenso kann anhaltende nationale oder internationale Anerkennung durch Erfüllen von drei der zehn oben genannten Kriterien bewiesen werden.

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Vorgehensweise der USCIS bei der Beurteilung von EB-1A Anträgen

Das EB-1 Verfahren für die Daueraufenthaltsgenehmigung besteht aus zwei Anträgen:

  1. Der erste ist die Petition auf Formular I-140, die für das Einwanderungsvisum eingereicht wird. Sie kann von einem US-Arbeitgeber eingereicht werden oder von einer Einzelperson selbst, wie bei Kategorie EB-1 Extraordinary Ability (oder EB1-EA, EB-1A).
  2. Der zweite Antrag ist die Petition auf Formular I-485, um den Aufenthaltsstatus zu ändern.

Die Einwanderungsbehörde der Vereinigten Staaten (United States Citizenship and Immigration Services, USCIS) nutzt ein zweistufiges Verfahren, um die Anspruchsberechtigung festzustellen. Das bedeutet, dass die USCIS zuerst prüft, ob die Person eine bedeutende, international anerkannte Auszeichnung erhalten hat, oder mindestens drei der zehn oben genannten Kriterien erfüllt. Danach wird die Petition in ihrer Gesamtheit bewertet, um festzustellen, ob der Antragsteller den Nachweis erbracht hat, dass er (1) nationale oder internationale Anerkennung genossen und aufrechterhalten hat und (2) zu dem kleinen Prozentsatz derjenigen gehört, die mit "außergewöhnlichen Fähigkeiten" in ihrem Fachbereich glänzen.

Gemeinsam mit unseren korrespondierenden US-Einwanderungsanwälten hat unsere Kanzlei eine erfolgreiche und verlässliche Vorgehensweise zur Erfüllung der EB-1A Kriterien entwickelt - einen Ansatz, der darauf abzielt, mehr als drei der zehn erforderlichen Kriterien zu erfüllen. Dies erhöht nicht nur die Erfolgschancen unserer Mandanten, es verringert auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie eine Beweisanforderung (RFE) von der USCIS erhalten.

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Gleichzeitige Beantragung von EB-1A und EB-2 NIW

Es gibt keine Gesetze, die eine gleichzeitige Bewerbung für verschiedene Einwanderungsvisa verbieten. Die Anforderungen für EB-1 Extraordinary Ability und EB-2 National Interest Waiver Petition (NIW) sind zwar unterschiedlich, aber um die Erfolgschancen zu erhöhen, kann man z.B. eine EB-1A und eine NIW, oder eine EB-1A und eine EB-1B Petition gleichzeitig einreichen.

Man kann eine EB-1A und NIW Petition gleichzeitig einreichen, oder lässt seinen Arbeitgeber ein separates Formular I-140 für EB-1A und NIW einreichen. Achten Sie darauf, dass Sie die entsprechende Gebühr und Unterlagen beifügen und nicht mehrere Kategorien in einem I-140 Formular ankreuzen.

EB-2, National Interest Waiver als Option für EB-1A oder EB-1B

Die Kategorie EB-2 National Interest Waiver (NIW) kann in Betracht gezogen werden, wenn Zweifel bestehen, dass der Antragsteller sich für EB-1 Alien of Extraordinary Ability (EB-1A) qualifiziert. EB-1 Outstanding Researcher or Professor (EB-1B) (Herausragender Forscher/Professor) kann auch eine Alternative darstellen.

Kategorie EB-1A hat einen höheren Standard, der von Bewerbern verlangt, dass sie "an die Spitze ihres Fachbereichs aufgestiegen sind". Deshalb entscheiden sich viele Bewerber, deren akademische Leistungen für EB-1A nicht ausreichen, für die Einwanderungskategorie EB-1B Outstanding Professor or Researcher und die Kategorie EB-2 National Interest Waiver.

Die Anforderungen für EB-1B und NIW sind etwas niedriger als für EB-1A. Für EB-1B wird nur "international als herausragend anerkannt" und für NIW "außergewöhnliche Fähigkeiten" verlangt, nicht aber "an der Spitze des Fachgebiets", wie es für EB-1A erforderlich ist. Die Bewilligungsquote von EB-1B und NIW Anträgen ist insgesamt höher als die von EB-1A.

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