Anwaltliche Ausarbeitung eines Gesellschafterbeschlusses Ihrer US-Gesellschaft

Anwaltliche Ausarbeitung eines Gesellschafterbeschlusses Ihrer US-Gesellschaft

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Für Entscheidungen mit großer Tragweite bedarf es der Zustimmung der Aktionäre. Die Abstimmungsergebnisse werden in Form eines Gesellschafterbeschlusses festgehalten, den das Unternehmen schließlich zur Umsetzung benötigt. Wir übernehmen die anwaltliche Ausarbeitung Ihres Gesellschafterbeschlusses.

Was ist ein Gesellschafterbeschluss?

Ein Gesellschafterbeschluss ist ein unverbindlicher Vorschlag der Aktionäre einer Aktiengesellschaft. Diese Vorschläge werden in der Regel bei der Jahreshauptversammlung des Unternehmens vorgestellt und dann über deren Umsetzung abgestimmt.

Notwendig ist ein Gesellschafterbeschluss zum Beispiel in folgenden Situationen:

  • Änderungen in der Satzung, den Gründungsdokumenten oder anderen Firmenunterlagen
  • Änderungen im Verwaltungsrat
  • Kapitalerhöhung, Verkauf oder Erwerb neuer Aktien

Grundsätzlich bedarf es für die Umsetzung wichtiger Punkte, die der Firmenvorstand nicht alleine entscheiden kann, eines Gesellschafterbeschlusses. Nur mit ihm können Änderungen bzw. Anpassungen mit großer Tragweite durchgeführt werden.

Um ein Thema für einen Beschluss vorzuschlagen, ist es erforderlich, dass der Aktionär zumindest Aktien im Wert von $2,000 besitzt. Außerdem müssen ihm diese seit mindestens einem Jahr gehören. Jeder Gesellschafter darf jährlich nicht mehr als einen Beschluss einbringen. Die Frist für die Einreichung endet 120 Tage vor der Veröffentlichung der nächsten Jahresmeldung der Firma. 

Die Durchführung eines Gesellschafterbeschlusses unterliegt den Regeln der SEC, der amerikanischen Börsenaufsicht. Wird der Antrag in das Programm mitaufgenommen, stimmen die Aktionäre bei der nächsten Gesellschafterversammlung darüber ab. Bei erfolgreicher Abstimmung wird der Gesellschafterbeschluss zur Umsetzung an den Unternehmensvorstand weitergeleitet.

Unser Angebot zur Ausarbeitung eines Gesellschafterbeschlusses

Unsere Kanzlei übernimmt die komplette schriftliche Ausarbeitung des Gesellschafterbeschlusses. Einer unserer Anwälte kümmert sich um die Erstellung der Unterlagen für Ihre US-Gesellschaft. Im Anschluss lassen wir Ihnen die Dokumente zukommen, die nur noch unterschrieben werden müssen.

Vor allem für die interne Organisation eines Unternehmens ist die vollständige Dokumentation signifikanter Entscheidungen der Aktionäre sehr wichtig und sollte immer sorgfältig angefertigt und abgelegt werden. Bei Gesellschafterbeschlüssen handelt es sich um offizielle Aufzeichnungen von in Meetings durchgeführten Abstimmungen. Sie sind legale Dokumente, in denen die Ergebnisse festgehalten werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, beim Aufsetzen gewisse formelle Regeln einzuhalten. Unsere Anwälte kennen sich bestens auf dem Gebiet aus und wissen, wie Ihr Gesellschafterbeschluss auszusehen hat.

Nächste Schritte zur Ausarbeitung eines Gesellschafterbeschlusses

  1. Wenn Sie uns für die anwaltliche Ausarbeitung eines Gesellschafterbeschlusses Ihrer US-Gesellschaft mandatieren wollen, buchen Sie als erstes das hier beschriebene Produkt.
  2. Im Anschluss erhalten Sie von uns per E-Mail ein Formular in das Sie alle Informationen zu Ihrer Gesellschaft und dem Gesellschafterbeschluss vollständig eintragen.
  3. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, kontaktieren wir Sie persönlich, um basierend auf den zur Verfügung gestellten Angaben etwaige weitere Details zu besprechen.
  4. Anschließend beginnt einer unserer Anwälte mit der Ausarbeitung der Dokumente. Als letzten werden diese unterfertigt.

FAQ – Wichtige Fragen zur Ausarbeitung eines Gesellschafterbeschlusses

Was kostet die Ausarbeitung eines Gesellschafterbeschlusses?

Der angegebene Preis von $250 enthält das Minimalhonorar. Dieses ist in 90% der Fälle ausreichend für die Ausarbeitung der Dokumente. Abhängig von der genauen Situation kann mehr Aufwand entstehen und weitere Zahlungen fällig werden. Diese stellen wir bei Bedarf hinterher in Rechnung. Bei komplexeren Vorhaben stellt der Betrag also eine Anzahlung dar. Sollte das der Fall sein, informieren wir Sie rechtzeitig und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen gemeinsam.