IP-Holding & Verwertungsstruktur

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Hinter der IP-Holding & Verwertungsstruktur verbirgt sich eine US C-Corporation mit Sitz in Delaware. Sie fungiert als IP-Holding-Gesellschaft und Muttergesellschaft für das operative Unternehmen und übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum der Firma. Dank einem reduzierten Steuersatz für im Ausland generierte Gewinne bezahlt die C-Corporation in den USA nur 13%. Gleichzeitig bietet sie sämtliche Vorteile einer vollwertigen, amerikanischen Gesellschaft.

Wie funktioniert die IP-Holding & Verwertungsstruktur?

Die IP-Holding & Verwertungsstruktur besteht aus einer amerikanischen Gesellschaft, die als Holding und Muttergesellschaft für das operative Unternehmen fungiert. Sie hält mit der Intellectual Property der Firma einen wesentlichen Teil der Vermögenswerte. Mit Patenten, Designs, Know-How, Geschäftsgeheimnissen etc. werden sämtliche Rechte am geistigen Eigentum des Unternehmens an die IP-Holding übertragen. Diese ist im Anschluss für alle Vorgänge zuständig, die im Zusammenhang damit stehen. Dabei handelt es sich sowohl um Lizenzrechte als auch die Registrierung und Vermarktung.

In den USA bietet sich mit der C-Corporation in Delaware als IP-Holding die ideale Gesellschaft für die Verwertungsstruktur. Die Staaten sind natürlich alles andere als ein Niedrigsteuerland. Ein amerikanisches Unternehmen hat aber den Vorteil, dass ihm – anders als Offshore-Firmen oder ähnlichen Gestaltungsmöglichkeiten – keine negativen Konnotationen anhaften. Die Gesellschaft ist seriös, bezahlt Steuern und kann beispielsweise ohne Probleme ein Bankkonto eröffnen

Als IP-Holding-Gesellschaft profitieren Sie mit einer C-Corporation in Delaware von einer geringeren Besteuerung auf im Ausland generierte Gewinne. Diese gilt seit der US-Steuerreform 2017. Für ausländische Gewinne werden lediglich 13% fällig. 2025 soll sich dieser Steuersatz zwar erhöhen, er bleibt mit 16% aber immer noch attraktiv. Die Gewinne, die die IP-Holding erzielt, können anschließend abhängig vom jeweiligen Wohnsitzstaat mitunter sogar steuerfrei vereinnahmt werden. Wohnen Sie in einem Non-Dom-Staat wie Malta, Zypern oder ähnlichen, können Sie sich diese als Gehalt auszahlen lassen, ohne dieses dann weiter versteuern zu müssen. In anderen Ländern ist eine eventuelle Quellensteuer zu beachten. 

Die Delaware C-Corporation verschafft Ihrem Unternehmen als IP-Holding & Verwertungsstruktur diverse Vorteile. Mit ihr werden durch den Verkauf von Lizenzen neue Einkommensströme generiert. Außerdem fasst sie sämtliches geistiges Eigentum der Firma an einem Ort für eine effiziente Administration zusammen. Das operative Unternehmen bezahlt Lizenzgebühren an die IP-Holding-Gesellschaft. Dadurch verringern sich die Gewinne, was aus steuerlicher Sicht positive Auswirkungen mit sich bringt. Auch im Falle einer Schließung der Tochtergesellschaft bleibt die C-Corporation weiterhin im Besitz der Intellectual Property.

Unser Angebot zur IP-Holding & Verwertungsstruktur

Unser Angebot zur Implementierung einer IP-Holding & Verwertungsstruktur für Ihre Gesellschaft beinhaltet die Ausarbeitung und Einreichung sämtlicher Dokumente für die Gründung einer C-Corporation in Delaware. Im Angebot inkludiert sind außerdem sämtliche üblichen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Firmengründung stehen, wie zum Beispiel die Eröffnung eines Bankkontos für die Gesellschaft.

Darüber hinaus fertigt unsere Kanzlei für die Delaware C-Corporation eine spezielle Satzung an, die wir spezifisch für die Verwendung der Gesellschaft als IP-Holding optimieren. Sie brauchen sich also um nichts weiter Gedanken zu machen.

Unsere Kanzlei verfolgt wie immer den gesamten Ablauf bis zur korrekten Implementierung der gesamten IP-Holding & Verwertungsstruktur. Unsere Dienstleistung endet nicht mit dem Einreichen der Formulare. Es handelt sich bei unserer Dienstleistung also nicht nur um eine einfache Einreichung bzw. Abgabe, sondern um einen aktiven Prozess mit Follow-up, der erst zu Ende geht, wenn die Gründung der amerikanischen Gesellschaft erfolgreich über die Bühne gegangen ist, sämtliche damit verbundenen Leistungen ebenfalls abgeschlossen sind und das Unternehmen als IP-Holding vollständig installiert ist.

Wichtige Hinweise betreffend der IP-Holding & Verwertungsstruktur

Bei der hier beschriebenen Gestaltung handelt es sich keinesfalls um eine Nullsteuerlösung. Im Gegensatz zu anderen Alternativen erhalten Sie mit der C-Corporation in Delaware aber eine IP-Holding-Gesellschaft, die bis 2025 nur 13%, danach 16%, Steuern auf ausländische Gewinne bezahlt. Sie profitieren von einem vollwertigen, amerikanischen Unternehmen, das in Sachen Seriosität keinerlei Zweifel hervorruft und auch in seiner Verwendung völlig unproblematisch ist.

Nächste Schritte zur IP-Holding & Verwertungsstruktur

  1. Wenn Sie uns für die Implementierung einer IP-Holding & Verwertungsstruktur für Ihr Unternehmen mandatieren wollen, buchen Sie als erstes das hier beschriebene Produkt.
  2. Im Anschluss erhalten Sie von uns per E-Mail ein Formular in das Sie alle relevanten Informationen vollständig eintragen.
  3. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, beginnen wir mit der Ausarbeitung der erforderlichen Dokumente für die Gründung der US C-Corporation in Delaware, kümmern uns um die Anpassung der Satzung und die korrekte Installation des Unternehmens als IP-Holding für Ihr Business.
  4. Abschließend erhalten Sie von uns alle notwendigen Informationen.

FAQ – Wichtige Fragen zur IP-Holding & Verwertungsstruktur

Was kostet die IP-Holding & Verwertungsstruktur?

Der angegebene Preis enthält das Minimalhonorar. Dieses ist im Normalfall ausreichend für die Implementierung der IP-Holding & Verwertungsstruktur. Abhängig von der genauen Situation kann mehr Aufwand entstehen und weitere Zahlungen fällig werden. Diese stellen wir bei Bedarf hinterher in Rechnung. Bei komplexeren Vorhaben stellt der Betrag also eine Anzahlung dar. Sollte das der Fall sein, informieren wir Sie rechtzeitig und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen gemeinsam.

Was ist im Angebot inkludiert?

  • Gründung der US C-Corporation in Delaware
  • Anpassung der Satzung der C-Corporation
  • Leistungen im Zusammenhang mit der Firmengründung (Bankkonto etc.)

Was gilt es zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der IP-Holding & Verwertungsstruktur keineswegs um eine Nullsteuerlösung handelt. Steuersparmodelle wie jene, die sich einst Google und Co. zu Nutze machten, funktionieren heutzutage allerdings nicht mehr. Mit internationalen Gesetzesänderungen wie BEPS, ATAD (Anti Tax Avoidance Directive) und anderen, wurde der häufig missbräuchlichen Verwendung von IP-Holding-Gesellschaften ein Riegel vorgeschoben.

Außerdem gilt es auch eine etwaige Besteuerung der auszuschüttenden Gewinne in Ihrem Wohnsitzstaat zu beachten. Sofern Sie kein Exempt-Steuerzahler sind, ist eventuell eine Quellensteuer zu beachten.