3 internationale steuerliche Gestaltungen mit Auslandgesellschaften, die immer noch funktionieren

Wir stellen Ihnen drei Konstellationen in Europa und den USA vor, mit denen Sie große steuerliche Vorteile generieren können. Die erste Möglichkeit wäre ein Umzug nach Malta mit Malta-Gesellschaft, die zweite kein Auslandsumzug, aber einer Gesellschaft in Malta oder Irland mit Substanz oder drittens, kein Umzug und eine US Inc. mit Gewinnabführungsvertrag an eine schottische LP und Malta Holding mit Substanz.

Es gibt eine Reihe von Konstellationen in Europa und den USA, mit denen sich große steuerliche Vorteile realisieren lassen, ohne dass man dabei die Illegalität riskiert oder sich vor den Finanzbehörden verstecken muss.

Wir wollen hier drei Gestaltungen kurz ansprechen, die auf unserer Hauptseite zur internationalen Steuergestaltung im Detail beschrieben werden:

Bei allen Gestaltungen sind neben den unmittelbaren Überlegungen hinsichtlich Substanz auch die Implikationen des OECD BEPS Projektes zu bedenken. Dies ist vor allem von Bedeutung, wenn es z.B. in Deutschland, Frankreich oder Österreich weiterhin Infrastruktur, inklusive Lager geben soll.

Es ist aus steuerlicher Sicht mittlerweile problematisch, wenn der Gewinn im steuergünstigen Ausland (z.B. in Malta) generiert wird, sämtliche Logistikleistungen aber z.B. in Deutschland oder Österreich erbracht werden. Hier können die Finanzbehörden eine Betriebstätte in Deutschland bzw. Österreich konstruieren, womit der Gewinn nicht in Malta, sondern wenigstens teilweise auch in Deutschland/Österreich steuerpflichtig wäre.

Welche der genannten Konstellationen sich am ehesten für Sie eignet, ist eine Frage, die im Rahmen einer ausführlichen Beratung geklärt werden muss. Freilich gibt es auch eine Reihe von anderen Gestaltungen, die in Frage kommen, jedoch haben sich die hier genannten besonders bewährt.

Gehen Sie im Grundsatz immer davon aus, dass ein Umzug ins steuergünstige Ausland für Sie die größte Hebelwirkung hat und mit den wenigsten Risiken verbunden ist. Alle anderen Gestaltungen setzen die Schaffung von Substanz am Sitzstaat der Auslandgesellschaft voraus, die auf Dauer umfangreich sein kann.

Jeder Unternehmer, der über eine Auslandsgesellschaft substanzielle Einkünfte erzielen kann, sollte ernsthaft prüfen, ob ein Umzug ins Ausland in Frage kommt.

Für EU-Bürger ist es oftmals vorteilhafter, bestehende EU-Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, als eine Gesellschaft in einem der typischen Offshorestaaten zu nutzen. Zum einen ist man „näher dran“ und zum anderen ergeben sich aufgrund EU-weiter Regelungen (z.B. der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) Vorteile gegenüber Drittstaaten.

 

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