Wie viel Kapital braucht man wirklich für ein E2-Visum?

Das sogenannte E2-Visum der Vereinigten Staaten erfreut sich wachsender Beliebtheit unter deutschen Unternehmern, Selbstständigen und Investoren, die geschäftlich in die USA expandieren oder dauerhaft dort leben möchten. Doch eine der am häufigsten gestellten Fragen lautet:

„Wie viel Kapital braucht man eigentlich wirklich für ein E2-Visum?“

In diesem ausführlichen Beitrag wollen wir dieser Frage auf den Grund gehen – und zeigen, warum es keine einfache Zahl gibt, sondern vielmehr eine fundierte Strategie. Wir erklären Ihnen:

  • was das E2-Visum ist und wer dafür in Frage kommt,

  • wie der Antragsprozess abläuft (einschließlich der Besonderheiten der Konsularbearbeitung),

  • welche Kapitalhöhe in der Praxis akzeptiert wird – mit Beispielen, Fallstudien und typischen Fehlern,

  • und warum Beratung und Strukturierung entscheidend für den Erfolg Ihres Antrags sind.

1. Was ist das E2-Visum?

Das E2-Visum ist ein sogenanntes Investorenvisum auf Grundlage eines bilateralen Handelsabkommens („Treaty Investor Visa“). Es handelt sich dabei um ein temporäres Visum, das es Staatsangehörigen von Ländern mit einem entsprechenden Abkommen mit den USA erlaubt, in die Vereinigten Staaten einzureisen, um dort ein eigenes Unternehmen zu gründen, zu leiten oder in ein bestehendes Unternehmen zu investieren.

Deutschland gehört zu diesen Vertragsstaaten, ebenso wie Österreich und die Schweiz.

Voraussetzungen im Überblick:

Um sich für ein E2-Visum zu qualifizieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller ist Staatsbürger eines Vertragslandes (z. B. Deutschland).

  • Es muss eine „substanzielle Investition“ in ein aktives, gewerbliches Unternehmen in den USA getätigt werden.

  • Der Antragsteller muss das Unternehmen entweder kontrollieren oder maßgeblich führen.

  • Die Investition darf nicht marginal sein – das Unternehmen muss mehr als nur den Lebensunterhalt des Antragstellers abwerfen.

  • Die Investition muss bereits „at risk“ sein, d. h. das Kapital ist bereits gebunden und ein Verlust wäre real möglich.

2. Kein fester Mindestbetrag – aber klare Anforderungen

Die US-Gesetze nennen keine Mindestinvestitionssumme für ein E2-Visum. Anders als etwa beim EB-5-Visum, wo klare Schwellenwerte von $800.000 oder $1.050.000 gelten, ist beim E2 alles Ermessenssache.

Was heißt „substanzielle Investition“?

Die Investition muss:

  • in Relation zur Art und Größe des Unternehmens angemessen hoch sein (proportionality test),

  • bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung investiert oder unwiderruflich gebunden sein,

  • und das Unternehmen muss in der Lage sein, mehr als nur ein persönliches Einkommen zu generieren.

Die Praxis zeigt:

Je kleiner das Vorhaben, desto größer muss der Anteil des eingesetzten Kapitals im Verhältnis zum Gesamtprojekt sein – oft 100 % oder nahezu 100 %.

3. Was ist in der Praxis akzeptiert?

Realistische Kapitalbeträge nach Unternehmensart

Geschäftsmodell Typische Investition (USD)
Kleines Café / Food Truck $100.000–150.000
Beratungsfirma / Dienstleister $60.000–120.000
Franchise-Filiale $150.000–250.000
Amazon FBA / E-Commerce $100.000+
Start-up (Tech, SaaS etc.) >$200.000, abhängig von Struktur
Autohandel / Reparaturbetrieb $150.000–300.000

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein deutscher Unternehmer eröffnet ein kleines Restaurant in Florida. Er mietet eine Fläche an, investiert $40.000 in Umbauten, $20.000 in Küchengeräte, $30.000 in Inventar und Marketing, sowie $30.000 in Betriebsmittel.

→ Gesamtsumme: $120.000, vollständig investiert, mit laufendem Geschäftsbetrieb.

Ergebnis: Sehr gute E2-Aussichten – bei entsprechender Dokumentation und überzeugendem Businessplan.

Wichtiger Hinweis: Diese Beträge sind stark vereinfachte Richtwerte. Es gibt beim E2-Visum keine festen Schwellen oder garantierten Erfolgssummen. Wir haben Fälle erlebt, in denen Antragsteller, die $180.000 investiert haben (aber ohne unsere Beratung), dennoch abgelehnt wurden – weil Struktur, Timing oder Präsentation nicht überzeugend waren. Gleichzeitig hatten wir Mandanten im Consulting-Bereich, die mit einer gut dokumentierten Investition von $50.000 erfolgreich waren, weil alles exakt auf die Visa-Anforderungen abgestimmt war.

👉 Deshalb ist es entscheidend, dass Sie frühzeitig mit uns sprechen. Unsere erfahrenen US-Immigrationsanwälte können auf Basis weniger Informationen meist sehr schnell und treffsicher einschätzen, ob Ihr Vorhaben E2-geeignet ist oder nicht.

Nur so vermeiden Sie kostspielige Fehlversuche.

4. Der entscheidende Faktor: „at risk“

Die Investition muss zum Zeitpunkt des Visum-Interviews entweder:

  • bereits ausgegeben worden sein (z. B. durch Zahlungen, Kaufverträge, unterschriebene Mietverträge mit Zahlungen),

  • oder bindend investiert sein.

Ein bloßes „Vorhaben“ oder ein Absichtsschreiben reicht nicht. Und ja - Sie haben Recht: Wenn es mit den Visum nicht klappen sollte, stehen Sie gewissermaßen im Regen. Aber genau dieses Risiko ist vom Gesetzgeber so gewollt.

👉 Das Kapital muss dem Risiko des Verlusts ausgesetzt sein.

5. Was zählt als Investition?

Viele Antragsteller unterschätzen, was alles zur Investition zählt:

  • Anlaufkosten: Büroausstattung, IT, Geräte

  • Einrichtung und Umbau

  • Marketingkampagnen und Website

  • Franchisegebühren oder Lizenzkosten

  • Rechts- und Beratungsgebühren

  • Vorauszahlungen auf Miete, Versicherungen, Lager etc.

  • Startvorrat oder Handelsware (auch Drop-Shipping / Amazon FBA)

  • Reisekosten in die USA für Besichtigungen, Standortwahl und Verhandlungen

  • Bargeldreserven zur Deckung der ersten Monate (wenn auf Firmenkonto)

Nicht anerkannt werden dagegen z. B. private Rücklagen, Aktienportfolios oder persönliche Lebenshaltungskosten.

6. Der zeitliche Rahmen: mindestens 6 Monate einplanen

Von der ersten Planung bis zur Erteilung des Visums vergeht in der Praxis mindestens ein halbes Jahr. Die größten Zeitfresser:

  • Aufbau und Strukturierung der US-Firma

  • Übertragung und Ausgabe der Investitionsmittel

  • Erstellung des Businessplans

  • Zusammenstellung aller Dokumente

  • Terminvergabe und Interview im Konsulat

Wer schneller vorankommen möchte, braucht erfahrene Partner – und eine klare Strategie.

7. Der Businessplan als Herzstück

Ein professioneller Businessplan ist Pflichtbestandteil jedes E2-Antrags – und oft entscheidend für die Beurteilung der Investitionshöhe.

Er sollte enthalten:

  • Marktanalyse und Wettbewerbsumfeld

  • Finanzplanung: Einnahmen, Kosten, Liquidität

  • Personalplanung: Welche Jobs entstehen?

  • Zeitplan für Investitionen und Umsatzentwicklung

  • Nachweis der Tragfähigkeit des Modells

Wichtig: Schreiben Sie den Businessplan nicht selbst, es sei denn, Sie haben Erfahrung mit US-Einwanderungsanträgen. Die Anforderungen sind sehr speziell, das Format ist streng – und jede Übertreibung rächt sich spätestens bei der Verlängerung.

Denn: Sie müssen beim Folgeantrag beweisen, dass Sie Ihre Businessplan-Ziele tatsächlich erreicht haben.

Wir arbeiten mit erfahrenen Spezialisten für E2-Businesspläne zusammen und stellen gerne einen Kontakt her.

8. Der Ablauf: Schritt für Schritt

So läuft der Antrag in der Praxis ab:

  1. Wir gründen für Sie eine US-Gesellschaft, z. B. eine LLC oder Corporation.

  2. Sie überweisen Ihre Investitionsmittel von Ihrem persönlichen Konto auf das Geschäftskonto.

  3. Sie tätigen die Investitionen in Marketing, Equipment, Anlaufkosten etc.

  4. Sie bewahren alle Belege, Verträge und Kontoauszüge auf.

  5. Mit diesem Dossier startet der eigentliche Visumantrag über das US-Konsulat.

Wir arbeiten mit exzellenten US-Immigrationsanwälten zusammen, die Ihren Fall prüfen, bevor Sie sich binden. Aus Erfahrung kann ich sagen: Wenn sie sagen, dass es klappt, klappt es auch. Der Versuch ohne Anwalt ist aus meiner Sicht ein Selbstmordkommando.

9. Auch möglich: Bestehendes Unternehmen kaufen

Nicht jeder Antragsteller muss bei Null anfangen. Auch der Kauf eines bestehenden US-Unternehmens kann als E2-Investition anerkannt werden – z. B. eine Pizzeria, ein Motel oder ein Friseursalon. Wichtig ist auch hier:

  • Sie übernehmen die Mehrheit der Anteile

  • Die Firma ist aktiv und wirtschaftlich tragfähig

  • Der Kaufpreis wurde bereits gezahlt oder unwiderruflich gebunden

Der Vorteil: Schnellere operative Umsetzung, vorhandenes Personal, laufender Umsatz.

10. Arbeitgeberpflicht: 5+ echte Jobs schaffen

Die US-Behörden erwarten, dass Ihr Unternehmen über die Zeit mindestens fünf echte Arbeitsplätze in den USA schafft – in Vollzeit, unbefristet.

Diese Stellen:

  • dürfen nicht von Familienmitgliedern besetzt werden

  • müssen US-Staatsbürger oder Green Card-Inhaber sein

  • können, je nach Geschäft, auch schrittweise aufgebaut werden

Wenn Sie alleine arbeiten möchten, z. B. als Freelancer, Coach oder Texter ohne US-Team – ist das E2-Visum nicht geeignet.

11. Alternativen zum E2-Visum

Nicht jedes Geschäftsmodell passt zum E2. Es gibt Alternativen:

  • L1-Visum: Für Manager oder Spezialisten, die von einer bestehenden Firma aus Deutschland in eine US-Tochtergesellschaft entsandt werden.

  • E1-Visum: Für internationale Händler, die einen erheblichen Teil ihres Handels zwischen dem Heimatland und den USA abwickeln.

Gerne prüfen wir gemeinsam, welcher Weg für Sie am besten geeignet ist.

12. Immobilienprojekte: Eine Ausnahme mit hohen Hürden

Kaum ein Thema fasziniert deutsche Investoren so sehr wie Immobilien in den USA. Die Vorstellung, mit einem US-Immobilienportfolio ein E2-Visum zu sichern, liegt für viele nahe. Doch die Realität ist deutlich komplexer – und voller Fallstricke.

Grundregel: Reine Vermietung zählt nicht

Das E2-Visum erfordert ein aktives, gewerbliches Unternehmen. Eine bloße Kapitalanlage – etwa in ein oder zwei Wohnimmobilien zur Vermietung – wird nicht als aktive Geschäftstätigkeit anerkannt.

Sie dürfen nicht in eine Immobilie investieren, in der Sie selbst wohnen. Selbst sogenannte "dual use"-Objekte (z. B. Wohnhaus mit angeschlossenem Yoga-Studio oder Pferderanch) werden äußerst kritisch geprüft – und häufig abgelehnt.

Was funktioniert – und was nicht?

Immobilientyp E2-geeignet? Bemerkung
Eigentumswohnung zur Vermietung Passive Anlage, kein operatives Geschäft
Persönliche Wohnimmobilie Nutzung zu Wohnzwecken – zählt nicht als Investition
Ferienhaus-Vermietung (Airbnb) ⚠️ Nur mit operativer Struktur & Personal denkbar
Gewerbeportfolio mit Angestellten Bei aktivem Betrieb und erheblichem Invest
Immobilienverwaltungsgesellschaft Wenn eigenständig betrieben, mit US-Personal

Beispiel: So könnte es funktionieren

Ein deutscher Investor gründet in den USA eine Property Management Company, die ein Portfolio von 10+ Mietobjekten aktiv verwaltet. Die Gesellschaft hat ein eigenes Büro, angestellte Techniker, Reinigungskräfte und Buchhalter.

→ Die Investitionssumme liegt bei mehreren Millionen Dollar, es werden dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen, und der Investor führt das Geschäft operativ.

In diesem Szenario ist ein E2-Visum möglich – aber mit erheblichem Kapital- und Strukturaufwand.

Unsere Empfehlung

Wir raten in den meisten Fällen von Immobilieneinzelprojekten unter dem E2-Visum ab. Besonders kritisch sind:

  • „Lifestyle“-Projekte mit Ranch oder großem Grundstück

  • Kombinierte Wohn-/Arbeitsimmobilien

  • Investments ohne echtes Personal oder Geschäftsstruktur

Diese Projekte werden von den US-Konsulaten mit besonderer Skepsis betrachtet – und haben selten gute Erfolgsaussichten.

👉 Wenn Sie ernsthaft in den US-Immobilienmarkt investieren wollen, ist es besser, dies unabhängig vom E2-Visum zu tun – oder gemeinsam mit uns ein echtes, operatives Geschäft darum herum zu strukturieren.

Gerne beraten wir Sie hierzu im Rahmen einer individuellen Erstberatung.

Fazit: Wieviel Kapital ist „genug“?

Eine pauschale Zahl gibt es nicht – aber unter $60.000 wird es in den meisten Fällen sehr schwer.

Je nach Geschäftstyp gelten folgende Faustregeln:

  • $60.000–80.000 für kleine Dienstleister, wenn professionell strukturiert

  • $100.000–150.000 für Einzelhandel, Gastronomie oder Franchises

  • $150.000+ für skalierbare Modelle mit Personalbedarf und schneller Umsatzentwicklung

Wichtig ist nicht nur die Summe, sondern wie sie eingesetzt wurde, wie das Geschäft strukturiert ist und wie überzeugend der Businessplan wirkt.

Sie möchten ein E2-Visum beantragen?

Wir helfen Ihnen bei der richtigen Strukturierung, erstellen einen E2-konformen Businessplan und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Firmengründung bis zum Interviewtermin. Unsere Kanzlei Mount Bonnell ist in Austin, Texas ansässig und auf E2-Anträge für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum spezialisiert.

Wenn Sie prüfen möchten, ob ein E2-Visum für Ihr Vorhaben realistisch umsetzbar ist, empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung.

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Wir sagen Ihnen klar und ehrlich, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat – bevor Sie investieren.