Firmengründung in den USA

Die USA – das Land der unbegrenzten Möglichkeiten - bietet nicht nur aufgrund seiner Infrastruktur eine ausgesprochen gute Plattform für die Gründung eines Unternehmens, auch der große und weitgefächerte amerikanische Markt ist durchaus auch für deutsche Unternehmer interessant. Je nach Wahl der Unternehmensform, sind die bürokratischen Hindernisse schnell zu überwinden. Entscheidet man sich für ein Einzelunternehmen (Sole Proprietorship) ist die Firmengründung bereits in kurzer Zeit vollzogen, bei Partnerunternehmen wird die Angelegenheit jedoch etwas komplizierter. Für jede Art der Firmengründung sollte jedoch ein fachkundiger Anwalt beauftragt werden, der die Gesetze, die von Staat zu Staat variieren können, kennt und beratend zur Seite steht. Neben den wichtigen Dokumenten für eine Geschäftseröffnung sind ebenfalls die Visa-Bedingungen zu beachten. Auch in Visa-Angelegenheiten ist es ratsam anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für Unternehmer, die zum Beispiel einen Kleinbetrieb in den USA gründen möchten, sehen die Visa-Bestimmungen natürlich anders aus, als es dies bei einem normalen Touristen oder Arbeitnehmer der Fall ist. Für die erfolgreiche Genehmigung eines E–2 Visums, das für die Gründung von Kleinbetrieben gedacht ist, ist beispielsweise (abhängig von Ihrer jeweiligen Branche und den Anforderungen an eine Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit in den USA) schon eine Mindestinvestition von 35.000 Dollar ausreichend. Diese Variante ist für viele Unternehmer äußerst attraktiv. Sind alle Schritte für die Betriebsaufnahme erfolgt, vergehen in der Regel ca. 2 Monate bis die Unterlagen geprüft werden. Anschließend lädt man Sie zu einem Interview ein und das Visum wird ausgestellt. Ein Visum dieser Art ist (abhängig von der Investition) für  2 bis 5 Jahre gültig und kann dann jederzeit unbefristet verlängert werden.

Ratsam ist es auf jeden Fall sich zunächst ein Besucher-Visum zu beschaffen, das zunächst für 6 Monate gültig ist. Dies hat den klaren Vorteil, dass dem frischgebackenem Wahl-Amerikaner zunächst weitere Schritte diesbezüglich erspart bleiben, er sich in aller Ruhe nach geeigneten Firmenräumen und geeignetem Personal umsehen kann. Eine Geschäftseröffnung ist auch in diesen ersten 6 Monaten möglich, somit kann der Gründer zunächst prüfen, ob das neue Unternehmen die gewünschten Erfolge bringt bevor er sich nach Ablauf des ersten Halbjahres für einen weiteren 2-jährigen Aufenthalt in den Staaten entscheidet.

Wer sich hingegen nicht zu einem Schritt über den „großen Teich“ entscheidet, jedoch seine geschäftlichen Tätigkeiten auch außerhalb Deutschlands ausweiten möchten, der ist im benachbarten europäischen Ausland ebenfalls gut aufgehoben. England bietet hier ausgesprochen gute Bedingungen. Das günstige Steuermodell der Briten konnte bereits einige deutsche Unternehmer überzeugen. Wie auch in den USA ist hier die Hilfe von fachkundigen Anwälten und Consultern das A und O. Die deutsche Steuerkanzlei St Matthew bietet hier nicht nur Beratung an, sondern ein umfangreiches Paket an Servicedienstleistungen, die den Ortswechsel erheblich erleichtern.

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