US Stablecoins reguliert: Der GENIUS Act bringt Klarheit – und Chancen

Der GENIUS Act macht die USA zum Vorreiter bei Stablecoins – ohne CBDC, aber mit klaren Regeln und Dollar-Stärkung.

Seit dem 18. Juli 2025 ist es offiziell: Mit der Unterzeichnung des „GENIUS Act“ durch Präsident Donald J. Trump verfügt die größte Volkswirtschaft der Welt erstmals über ein umfassendes Bundesgesetz zur Regulierung sogenannter „Payment Stablecoins“. Dieses Gesetz hat auch für deutsche Unternehmer, Investoren und Krypto-Dienstleister mit US-Bezug erhebliche Bedeutung.

In diesem Beitrag erklären wir, was genau der GENIUS Act regelt, welche Auswirkungen das Gesetz hat – und wie die USA damit ein deutliches geopolitisches Signal setzen.

Was sind „Payment Stablecoins“?

Der GENIUS Act definiert „Payment Stablecoins“ als digitale Vermögenswerte, die:

  • zur Nutzung als Zahlungsmittel oder zur Abwicklung von Transaktionen vorgesehen sind,

  • deren Emittent verpflichtet ist, sie zum festen Geldwert einzulösen,

  • deren Wert sich stabil an eine festgelegte Währungseinheit koppelt,

  • und die nicht Zentralbankgeld, Bankeinlagen oder klassische Wertpapiere darstellen.

Ausdrücklich ausgeschlossen sind CBDCs, staatliche Kryptowährungen, Bankguthaben oder Sicherheitsinstrumente.

Wer darf in Zukunft Stablecoins herausgeben?

Nur sogenannte „Permitted Payment Stablecoin Issuers“ dürfen Stablecoins in den USA herausgeben. Dazu zählen:

  • Tochtergesellschaften von versicherten US-Banken, wenn diese von ihrem Regulator genehmigt wurden,

  • federal qualified issuers, also nicht-bankliche Emittenten mit spezieller OCC-Zulassung,

  • state qualified issuers, also Emittenten mit Zulassung durch einen US-Bundesstaat, sofern deren Regulierung als gleichwertig zertifiziert wurde.

Ab Juli 2028 wird die Herausgabe eines Stablecoins in den USA ohne Genehmigung verboten – ein Meilenstein in der Krypto-Regulierung.

Anforderungen an Emittenten

Alle zugelassenen Emittenten – ob auf Bundes- oder Staatenebene – unterliegen denselben strengen Auflagen:

Vollständige Reservedeckung (1:1)

Jeder Stablecoin muss vollständig durch hochliquide Reserven gedeckt sein. Erlaubt sind:

  • US-Dollar in bar,

  • Sichtguthaben bei versicherten Banken,

  • US-Staatsanleihen mit Laufzeit unter 93 Tagen,

  • Geldmarktfonds mit staatlicher Zulassung,

  • Overnight-Repos mit Sicherheitsüberdeckung.

Rehypothekarisierung ist ausdrücklich verboten. Die Reserven müssen getrennt gehalten werden und dürfen nicht zur Finanzierung der Emittenten verwendet werden.

Einlösegarantie und Transparenz

Kunden haben das Recht auf Rücktausch in Fiat-Währung. Es gelten:

  • klar veröffentlichte Einlösebedingungen,

  • transparente Gebühren mit 7 Tagen Vorlauf bei Änderungen,

  • monatliche Offenlegung der Reservezusammensetzung,

  • externe Prüfung und CEO-/CFO-Zertifizierung.

Bei einem Emissionsvolumen über 50 Mrd. USD ist zusätzlich ein geprüfter Jahresabschluss nach US-GAAP Pflicht.

Kapital- und Liquiditätsanforderungen

Die zuständigen Regulierer müssen risikoadäquate Mindestanforderungen für Eigenkapital und Liquidität festlegen – abhängig vom Geschäftsmodell des Emittenten. Zusätzlich können federale Emittenten zu Kapitalpuffern verpflichtet werden.

Geldwäscheprävention & Bankaufsicht

Stablecoin-Emittenten gelten als „financial institutions“ im Sinne des Bank Secrecy Acts und müssen:

  • ein vollständiges AML-Programm mit Compliance Officer implementieren,

  • Sanktionslisten prüfen,

  • verdächtige Aktivitäten melden,

  • Transaktionen blockieren oder „burnen“ können,

  • Kunden identifizieren und dokumentieren.

Beschränkung der Aktivitäten

Ein zugelassener Emittent darf ausschließlich:

  • Stablecoins emittieren und einlösen,

  • Reservewerte verwalten,

  • Verwahrdienstleistungen für Coins, Reserven und Private Keys anbieten.

Gekoppelte Zusatzprodukte („Tying“) sind verboten.

Bundes- vs. Bundesstaaten-Regelung

Emittenten mit weniger als 10 Mrd. USD Emissionsvolumen können sich unter bestimmten Bedingungen für ein zertifiziertes Regime eines Bundesstaats entscheiden.

Sobald diese Schwelle überschritten wird, muss der Emittent binnen 360 Tagen auf Bundesaufsicht wechseln oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Staaten mit etablierten Krypto-Regulierungen vor Inkrafttreten haben gute Chancen auf ein „Presumptive Waiver“.

Öffnung für internationale Emittenten

Nicht-amerikanische Anbieter dürfen nur dann auf dem US-Markt agieren, wenn sie:

  • von einem vergleichbaren ausländischen Regulator beaufsichtigt werden (Bestätigung durch US-Finanzministerium),

  • sich bei der OCC registrieren,

  • ihre Reserven bei US-Finanzinstituten halten,

  • nicht aus einem sanktionsbelegten Land stammen.

Eine Ablehnung muss binnen 210 Tagen erfolgen, sonst gilt die Registrierung als genehmigt.

Insolvenzschutz für Kunden

Ein besonders innovativer Aspekt ist die Behandlung im Insolvenzfall:

  • Die hinterlegten Reserven gelten nicht als Insolvenzmasse,

  • sie dürfen nicht zur Befriedigung anderer Gläubiger verwendet werden,

  • Coin-Inhaber erhalten bei Unterdeckung einen „Super-Priority-Anspruch“ – noch vor Verwaltungskosten, Löhnen und Anwaltsgebühren.

Das ist weltweit einzigartig – und ein starkes Zeichen für Verbraucherschutz im Kryptobereich.

Ein geopolitisches Signal: Kein CBDC, sondern freier Markt

Der GENIUS Act ist auch eine bewusste Absage an staatliche digitale Zentralbankwährungen (CBDCs). Die USA setzen auf Privatinnovation unter klaren Spielregeln, nicht auf Überwachung durch digitale Staatswährungen.

Präsident Trump hatte bereits früh angekündigt, dass es unter seiner Präsidentschaft keinen digitalen Dollar geben werde. Stattdessen betont die US-Regierung:

  • das Recht der Bürger auf Privatwirtschaft und Zahlungsfreiheit,

  • klare Regeln anstelle von planwirtschaftlicher Zentralisierung,

  • und die Nutzung von Stablecoins zur Stärkung des US-Dollars.

Der US-Dollar als Gewinner

Weil Stablecoins laut Gesetz nur mit US-Dollar oder kurzfristigen US-Staatsanleihen gedeckt werden dürfen, steigt die Nachfrage nach amerikanischen Schuldtiteln. Das stärkt die Rolle des US-Dollars als globale Leitwährung – gerade in Konkurrenz zu Euro, Yuan oder BRICS-Währungen.

Stablecoins werden so zum Vehikel geopolitischer Strategie – und Amerika zum Regelsetzer im digitalen Geldsystem.

Kampf gegen Missbrauch und Schattenökonomien

Die USA setzen auf Transparenz und Rechtsdurchsetzung statt technischer Verbote. Alle Emittenten müssen:

  • verdächtige Transaktionen melden,

  • Vermögenswerte auf Anordnung einfrieren oder vernichten können,

  • mit den Sanktionsbehörden kooperieren,

  • und durchsetzbare AML- und KYC-Verfahren implementieren.

Der GENIUS Act soll laut Trump „nefarious actors“ aus dem Markt drängen und gleichzeitig Innovation ermöglichen.

Eine Einladung an Unternehmer – weltweit

Trotz aller Auflagen ist das Signal klar: Die USA öffnen ihren Stablecoin-Markt – aber nur für seriöse, regelkonforme Akteure.

Das ist nicht nur ein Rückhalt für bestehende Projekte, sondern eine Einladung an internationale Innovatoren, den US-Markt zu erschließen – unter transparenter Aufsicht und mit globalem Zugang.

„Digital Assets are the future – and our Nation is going to own it.“
– Präsident Donald J. Trump

Unsere Unterstützung

Unsere Kanzlei selbst ist auf internationales Steuerrecht und Unternehmensstrukturierung spezialisiert – nicht auf Finanzmarktregulierung.

Aber: Wir arbeiten mit renommierten US-Kanzleien zusammen, die sich auf genau diese Fragen spezialisiert haben – darunter Stablecoin-Emission, Registrierung bei der OCC, Einhaltung der Auflagen des GENIUS Act und Begleitung im Anerkennungsverfahren für ausländische Anbieter.

Wenn Sie ein Projekt in diesem Bereich planen, stellen wir gerne den Kontakt zu erfahrenen Anwälten her, die Sie kompetent begleiten können.