Han(ne)s im Unglück: Wie man eine Million nicht verstecken kann – Eine Antwort auf DIE ZEIT

In dieser Reaktion auf den Artikel „Hannes versteckt eine Million“ (die Zeit, 5.11.2015), in dem auch Herr Sauerborn und die Steuerkanzlei St Matthew eine gewichtige Rolle spielen, wird aufgezeigt, warum das skizzierte Szenario in der Realität nicht möglich ist. Eine Ergänzung bedeutender Informationen wird ebenso vorgenommen.

Am 5. November 2015 veröffentlichte die Zeit einen von Felix Rohrbeck verfassten Beitrag zum Thema der internationalen Steuerflucht unter dem Titel „Hannes versteckt eine Million“. Auch Herr Sauerborn und die Steuerkanzlei St Matthew werden dort ausführlich erwähnt. Der folgende Artikel ist eine Antwort auf die Berichterstattung der Zeit, die weniger als Kritik, sondern vielmehr als Ergänzung zu verstehen ist.

Von SEBASTIAN SAUERBORN

Als ich neulich in Schottland war und meine Freundin in Edinburgh besuchte, bekam ich eine E-Mail von meiner Mutter mit dem Betreff „Die Zeit“.

Ich dachte ungefähr drei Sekunden lang darüber nach, ob ich die E-Mail sofort öffnen oder damit besser bis später warten sollte. Schließlich befand ich mich gerade in einer sehr schottisch gehaltenen Whiskybar im Zentrum von Edinburgh, nahe der Royal Mile. Meine Freundin (ebenfalls Schottin) und ich genossen gerade eine Whiskyprobe (wie eine Weinprobe, nur mit Whisky). Vor mir standen vier erlesene Single Malts, Probierportionen versteht sich, die meine ganze Aufmerksamkeit in Anspruch nahmen.

Draußen regnete es in dicken, dichten Fäden (der Regen ist übrigens richtig kalt in Schottland) und obwohl es erst 15 Uhr nachmittags war, machte sich schon eine abendlich düstere Stimmung breit. Ein eher unschöner Herbsttag, durchsetzt mit rauhen Winden aus östlicher Richtung. Typisch schottisch eben. Aber mit edlem Scotch, einem offenen Kaminfeuer und in attraktiver Gesellschaft konnte ich mir kein romantischeres Arrangement vorstellen.

Jedenfalls kam ich zu dem Schluss, dass eine E-Mail meiner Mutter mit dem Betreff „Die Zeit“ wohl noch ein paar Stunden warten konnte. Ich spekulierte, dass mir meine Mutter ein paar positive Gedanken zur „guten alten Zeit“ geschrieben hatte, oder darauf anspielte „wie schnell die Zeit vergeht“.

Als ich schließlich am Abend die E-Mail las, staunte ich nicht schlecht, als meine Mutter mir eher unwirsch verkündete, dass „da mal wieder was in der Zeitung steht über Dich“. Und sie fügte einen Link zum Artikel des Herrn Rohrbeck in der deutschen Wochenzeitung DIE ZEIT bei (den Aha-Moment, als ich den Betreff der E-Mail verstand, können Sie sich sicher vorstellen).

Natürlich las ich den ganzen Artikel sofort, und dann noch ein zweites Mal.

Meine erste Reaktion: Ich finde den Artikel spannend und unterhaltsam. Passendes Tempo, gründlich recherchiert. Einfache Darstellung komplexer Sachverhalte. Als jemand der selbst viel zu drögen Steuerthemen schreibt, weiß ich, welche Herausforderung es ist, den geneigten Leser nicht zu langweilen.

Bravo.

Der Aufwand, den Herr Rohrbeck betrieben hat, ist beeindruckend. Offensichtlich wurden im Dienste der Sache weder Kosten noch Mühe gescheut. Da wird zunächst der Freund Hannes als Lockvogel mobilisiert, der dann tatsächlich ein Beratungsgespräch bei uns bucht und bezahlt (immerhin macht er £280 dafür locker). Später findet sogar eine Reise nach Miami statt.

Wow.

Übrigens: Hannes ist folglich tatsächlich ein Mandant unserer Kanzlei und es gilt das in unserem Berufsstand übliche Mandantengeheimnis. Ich werde mich daher nicht zu Details des Mandats äußern und hier lediglich Informationen aufgreifen, die Herr Rohrbeck bereits in seinem Artikel veröffentlicht hat.

Auch über die Art und Weise, wie ich und die Kanzlei in dem Artikel dargestellt und zitiert werden, kann ich mich nicht wirklich beschweren. Ich finde die Darstellung akzeptabel. Ich erwarte keine Liebesbezeugungen.

Und als jemand der täglich mit Google Webmaster Tools und Google Analytics arbeitet, konnte ich feststellen, dass sowohl das Interesse an meiner Person und auch das Interesse an den Leistungen unserer Kanzlei in Folge des Zeit-Artikels sprunghaft gestiegen ist.

Suchanfragen nach meinem Namen in Google haben in den Tagen und Wochen nach der Veröffentlichung des Artikels um mehr als 600% zugenommen. In der Tat wunderte ich mich schon über diesen Trend, den ich zunächst nicht erklären konnte (meine Mutter informierte mich rund 10 Tage nach Erscheinen des Zeit-Beitrages).

Es geht mir an dieser Stelle auch weniger um eine Klarstellung oder gar eine Rechtfertigung. Vielmehr möchte ich den Beitrag von Herrn Rohrbeck um einige wichtige oder sogar essenzielle Informationen ergänzen, die für den Leser sicherlich von Interesse sein werden.

Dabei möchte ich mich auf sieben Aspekte konzentrieren, die mir besonders wichtig erscheinen:

1. Man kann Geld von Schweizer Konten nicht in die USA verschieben

Das Wichtigste zuerst: Die gesamte von Herrn Rohrbeck beschriebene Konstruktion würde meiner Meinung nach in der Realität nicht funktionieren.

Ich sage dies nicht ohne einen Anflug von Scham.

Schließlich habe ich offensichtlich Herrn Rohrbeck zum Gang in die USA inspiriert und ihm bzw. Hannes die US-Lösung vorgeschlagen. Sein ganzer Artikel beruht ja auf der Annahme, dass man mal so eben eine Million von einem Schweizer Konto in die USA verschieben kann.

Fehlanzeige. Das würde nicht funktionieren.

Und warum nicht?

Ganz einfach: Die Schweizer Banken spielen nicht mit.

Das hat zwei Gründe:

  • Erstens: Die Schweizer Banken legen Wert darauf, dass der Kunde, der sein Geld aus der Schweiz abzieht, dieses nicht in die Illegalität überführt. Die Banken bestehen deshalb darauf, dass bei einer Kontoauflösung Vermögen nur in ein Land verschoben wird, das beim automatischen Informationsaustausch nach OECD CRS mitmacht. Die USA, Panama und viele weitere Länder scheiden somit aus.

    Uns liegen die Länderlisten vor, die die Schweizer Banken an Kunden ausgeben, die ihr Konto in der Schweiz auflösen wollen. Die Bank überweist Mittel nur auf Konten in einem dieser Länder. Die USA sind definitiv nicht auf der Liste enthalten.
  • Zweitens: Die Schweizer Banken haben Angst vor den USA. Sie befürchten, dass eine Überweisung in die USA in Folge einer Kontoauflösung zu einem möglichen Verdacht der Steuerhinterziehung in den USA führen könnte. Das will die Bank auf jeden Fall vermeiden.

In der Realität gründet natürlich niemand eine Gesellschaft und fliegt nach Miami, um dann festzustellen, dass die Bank nicht mitspielt. Man klärt zunächst die verfügbaren Optionen mit der Bank und entscheidet sich dann für eine Strategie.

Ohnehin ist das ganze Szenario ziemlich abwegig, da Deutsche, die heute noch Konten in der Schweiz haben, in der Regel das Geld nicht nach Übersee überweisen wollen, sondern speziell auf die Nähe der Schweiz zu Deutschland und die Betreuung auf Deutsch Wert legen. Dass der Informationsaustausch kommt, ist ja nichts Neues.

Ganz zu schweigen vom Umrechnungsverlust und Währungsrisiko, wenn die heißgeliebten Schweizer Franken in US-Dollar umgetauscht werden müssen.

2. US LLC oder US C-Corp

Ein weiterer schwerwiegender inhaltlicher Fehler wäre im Ernstfall die falsche Wahl der US-Rechtsform gewesen.

Herr Rohrbeck und sein Kompagnon haben eine US C-Corporation gegründet. Dies lässt sich leicht ermitteln, wenn man das öffenliche Handelsregister in Florida nach dem im Artikel genannten Namen der gegründeten Gesellschaft „Hannes Financial Florida Corporation“ durchsucht:

Die Corporation ist voll in den USA körperschaftsteuerpflichtig. Und die Körperschaftsteuer in den USA ist höher als in Deutschland.

Daneben muss die Corporation eine Steuererklärung im Bundesstaat und beim Bund einreichen und sie ist voll belegaufbewahrungspflichtig.

Die US-Corporation macht nur dann Sinn, wenn Sie tatsächlich den US-Markt bedienen möchten und dort ein lokal tätiges Unternehmen aufbauen möchten.

Die korrekte Rechtsform im hier dargestellten Kontext ist daher die US LLC (Limited Liability Company).

Eine US LLC ist in den USA nicht steuerpflichtig, wenn sie keine Gewinne mit US-Bezug erwirtschaftet. Wenn es also keine Gesellschafter, keine Kunden und keine Mitarbeiter bzw. keine Betriebsstätte in den USA gibt, ist die LLC steuerlich eine sog. „disregarded entity“. Sie ist nicht nur von der Steuer befreit, sondern muss auch keine Steuererklärung einreichen.

3. Die Funktion ein Treuhand-Managers

Der von uns verwendete Treuhand-Manager hat zwei Funktionen:

Wie bereits von Herrn Rohrbeck in seinem Artikel erwähnt, kann das Konto für die Gesellschaft nur vor Ort in den USA eröffnet werden. Wer nicht sofort in die USA reisen kann, ist somit auf einen Treuhand-Manager der LLC angewiesen, der die Kontoeröffnung vornimmt.

Eine Anreise in die USA Ihrerseits kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und Sie können sich dann bei der Bank identifizieren, sodass Sie dann selbst als Zeichnungsberechtigter beim Konto der Gesellschaft zu gelassen werden.

Besteht bis dahin ein Risiko, dass der Treuhänder das Konto leer räumt? Theoretisch ja.

Allerdings rechnen sich die meisten Mandanten selbst aus, dass wir seit 10 Jahren in London aktiv sind und ziemlich in der Öffentlichkeit stehen und es daher recht unwahrscheinlich ist, dass wir diese Position plus unsere Zulassung leichtfertig aufs Spiel setzen würden.

Daneben haben die wenigsten Mandanten mal eben eine Million, die sie auf das Konto einer neu gegründeten Gesellschaft „schieben“ können. Bei den meisten Mandanten geht es mit recht kleinen Beträgen los. Man überweist $1000 und probiert dann das Konto aus usw. So testet man, ob alles wie versprochen funktioniert und ob man sich auf die Beteiligten verlassen kann. So wird Vertrauen aufgebaut.

Wenn Sie allerdings diesbezüglich gar kein Vertrauen haben, ist die einzige Lösung, dass Sie sich in einen Flieger setzen und selbst bei der US-Bank vorstellig werden. Dies ist ja auch keine sehr große Hürde.

Ein weiterer Vorteil des Treuhand-Managers ist, dass Ihr Name nicht im Handelsregister veröffentlicht wird.

Wie der Screenshot oben anzeigt, ist dort der Name und die Adresse von Hannes deutlich zu erkennen. Und eine einfache Google Suche nach dem Namen des Mandanten enthüllt etliche Einträge bei Google, die in Zusammenhang mit der Gesellschaft stehen.

Mit der Verwendung eines Treuhänders kann das vermieden werden.

Es geht dabei nicht darum, sich vor den Finanzbehörden zu verstecken (je nach Wohnsitzstaat sind Sie ohnehin gesetzlich verpflichtet, den Erwerb der Auslandsgesellschaft dem Finanzamt zu melden. Treuhänder hin oder her).

Aber zweifellos sind wir heutzutage alle sensibilisiert, was den Umgang mit unseren persönlichen Daten betrifft. Keiner möchte, dass diese so ohne Weiteres im Internet veröffentlicht und damit dem Missbrauch ausgeliefert werden können.

Daneben gibt es eine Vielzahl von persönlichen Gründen warum Sie lieber verschweigen wollen, dass Sie bei einer Auslandsgesellschaft involviert sind: Scheidung, Insolvenz, Wettbewerbsverbot, Diskretion – die Liste ist lang.

Die Gesellschafter einer Gesellschaft werden übrigens in den Handelsregistern der US-Staaten nicht veröffentlicht. Es muss lediglich ein Mitglied der Geschäftsleitung veröffentlicht werden.

4. Gegen den Strom zu schwimmen ist keine gute Strategie

Es ist keine gute Idee, sich globalen Trends in den Weg zu stellen. Dies verursacht viel zu große Reibungsverluste. Vielmehr muss man sich den politischen und rechtlichen Entwicklungen stellen, sich darauf einlassen und nicht dagegen ankämpfen.

Wer unsere Seite zum automatischen Informationsaustausch OECD CRS gelesen hat, wird feststellen, dass wir ganz und gar nicht dazu raten, sich diesem zu entziehen.

Im Gegenteil: Wir beschreiben im Detail, wie Auslandsunternehmen gegründet und geführt werden können, die konform mit aktuellen Trends in der internationalen Steuergesetzgebung sind. 100% legale und überprüfbare steuerliche Gestaltungen sind unser Thema.

Sich zu verstecken ist unserer Meinung nach die gänzlich falsche Strategie – und auch gar nicht notwendig. Wer bereit ist, den entsprechenden Aufwand zu betreiben, kann ohne Geheimniskrämerei agieren.

Unsere Mandanten sind Unternehmer, die ein Unternehmen im steuergünstigen Ausland etablieren möchten und dabei bereit sind, selbst ins Ausland umzuziehen und/oder die nötige Substanz im Ausland zu schaffen (Betriebsräume, Mitarbeiter und Geschäftsführung vor Ort).

Wir zeigen unseren Mandanten, wie sie sich rechtskonform verhalten können – nicht wie sie Einkommen vor ihrem Finanzamt verschleiern können.

Dass die Gründung einer US-LLC unter bestimmten Voraussetzungen die richtige Strategie sein kann, ist absolut richtig. Aber selbstverständlich weisen wir darauf hin, dass dazu nur im richtigen Kontext geraten werden kann.

5. Die Zeit läuft ab

OECD CRS, der internationationale automatische Informationsaustausch, tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Alle Konten, die am 31.12.2015 bestehen, werden potenziell davon erfasst.

Wir schreiben heute Ende November 2015.

Es ist jetzt viel zu spät, um noch Massnahmen zu ergreifen, um dem CRS zu entgehen. Wie gesagt: Wir meinen, dass es der falsche Schritt ist, sich dem CRS entziehen zu wollen. Dies ist aus unserer Perspektive relativ aussichtslos - vor allem, wenn man sich voll im legalen Raum bewegen will und davon gehen wir aus.

Deswegen ist diese ganze Debatte von vorne herein ziemlich belanglos.

Wenn Sie heute ein Auslandskonto führen, wird Ihr Finanzamt davon erfahren. Davon müssen Sie ausgehen. Hoffentlich haben Sie dies bei der Festlegung der Strategie bereits so eingeplant.

6. In eigener Sache: Don’t Ask, Don’t Tell

Wir sind rechtlich nicht verpflichtet zu überprüfen, in welchem Staat das Vermögen auf Ihren Auslandskonten und -depots deklariert und versteuert wurde.

Wie wir in unseren AGBs umfangreich schildern, gehen wir davon aus, dass Sie sich um die steuerlich korrekte Abwicklung gekümmert haben und werden Sie nicht explizit danach fragen. Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie sich diesbezüglich rechtswidrig verhalten haben oder dies vorhaben, müssen wir uns leider von Ihnen verabschieden.

Wir sind eine in Großbritannien zugelassene und regulierte Steuerberatungskanzlei. Wir haben außerdem Büros in den USA und in Irland. Wir würden nichts tun, was unsere Zulassung oder Tätigkeit in diesen Ländern einem Risiko aussetzen würde.

Darüber hinaus lassen wir uns grundsätzlich nicht als Erfüllungsgehilfen einspannen, wenn Sie Steuern hinterziehen oder sich anderweitig rechtswidrig verhalten möchten – egal in welchem Staat. Wir sind nicht daran interessiert, Ihre Komplizen zu sein.

Ich sage es in aller Deutlichkeit - zu unserem Schutz und zu Ihrem: Machen Sie meine Mitarbeiter und mich nicht zu Mitwissern, wenn Sie sich rechtswidrig verhalten haben. Falls Sie es doch tun, werden wir Ihr Mandat sofort niederlegen. Ich bin nicht Ihr Beichtvater, dem Sie Ihr Herz ausschütten können.

Im konkreten Tagesgeschäft sind für uns bei diesen Fragen in vielen Fällen die Anforderungen der Banken maßgeblich mit denen wir zusammenarbeiten. Sie müssen in der Lage sein, der Bank die notwendigen Nachweise zur Herkunft Ihrer Mittel vorzulegen.

Ähnlich wie die Schweizer Banken sind immer mehr ausländische Banken daran interessiert, nur Gelder zu verwalten, die nachweisbar voll versteuert sind.

7. Wenn Sie für Ihr Geld in der Schweiz ein neues Zuhause suchen

Wie bereits oben angesprochen läuft die Zeit ab. OECD CRS tritt am 01.01.2016 in Kraft.

Vorhandene Konten, die zum 31.12.2015 bestehen, werden potenziell vom Informationsaustausch erfasst. Diesbezüglich ist die Gesetzeslage schwammig. Die Berücksichtigung bestehender Konten ist für die teilnehmenden Länder optional und hängt letztlich auch mit dem damit für die Banken verbundenen Arbeitsaufwand ab (Programmierung usw.). Es ist vorstellbar, dass ein Land im Nachhinein noch zum 31.12.2015 bestehende Konten beim Informationsaustausch berücksichtigt, obwohl dies zunächst nicht vorgesehen war.

Sie müssen also davon ausgehen, dass Ihr am 31.12.2015 in der Schweiz bestehendes Konto beim Informationsaustausch mit den Behörden Ihres Wohnsitzstaates berücksichtigt wird.

Für viele redliche Bürger, die absolut steuerehrlich sind, ist der zunehmende Überwachungsstaat ein Alptraum. Auch wer sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, findet die wachsende staatliche Macht problematisch. Da wir nicht wissen, wie unsere Informationen in Zukunft verwendet werden, wollen wir diese dem Staat auch nicht anvertrauen.

Vielleicht wird beim nächsten Bailout der Banken gleich unser „fairer Beitrag“ dazu vom Konto abgebucht? Vielleicht muss als nächstes Frankreich finanziell gerettet werden oder wir müssen in einen neuen Kreuzzug gegen islamische Extremisten ziehen?

OECD CRS macht die Finanzierung solcher Vorhaben natürlich einfacher. Jetzt können gezielt Bürger auf Basis ihres Kontostandes mit in die Pflicht genommen werden. Wer nicht spurt, wird bedroht und unter Druck gesetzt.

Ein Traum für Beamte, ein Alptraum für den Bürger.

Vielleicht finden Sie daher, dass es grundsätzlich an der Zeit ist, ihre Koffer zu packen und die Heimat zu verlassen. Der Umzug ins Ausland kann gerade jetzt der richtige Schritt sein. Sie behalten sozusagen Ihr Schweizer Konto aber wechseln Ihr Finanzamt.

Oder Sie wechseln Bank und Finanzamt.

In Malta, Irland und UK sind Auslandseinkommen für dort lebende Ausländer steuerfrei. Wer also als Deutscher in Malta lebt, bezahlt auf Erträge eines Schweizer Depots ganz legal und offiziell keine Steuern (Vorsicht aber mit der Schweizer Verrechnungssteuer – die fällt ggf. trotzdem an!).

Natürlich machen auch Malta, Irland und UK beim Informationsaustausch mit. Da dürfen wir uns nichts vormachen. Aber wenigstens sind Sie dort noch einen oder zwei Schritte weiter von der totalen staatlichen Kontrolle entfernt.

Der Umzug ins europäische Ausland, in Kombination mit einer oder mehreren Auslandgesellschaften, kann jetzt die richtige Strategie für Sie sein. Wenn wir uns beeilen, können Sie bereits ab dem 01.01.2016 offiziell im Ausland leben.

Gerne beraten wir Sie dazu umfänglich und kurzfristig. Ich freue mich auf das Gespräch!

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