Quo vadis USA? Die Staaten führen ein Transparenzregister ein

Die Einführung des Corporate Transparency Act soll ein effektiveres Vorgehen in Sachen Verbrechensbekämpfung ermöglichen. Die Anonymität wird dadurch eingeschränkt, allerdings besitzt die Öffentlichkeit weiterhin keine Einsicht in die Daten des US-Transparenzregisters.

Die USA sorgen mit einem Transparenzregister für Verunsicherung unter Unternehmern. Was steckt wirklich hinter der neuen Regelung – bedeutet sie das Aus für anonyme US-Geschäfte? 

Die Wogen gehen im Zuge der Einführung eines amerikanischen Transparenzregisters derzeit hoch. Medien berichten von den USA als neues Europa. Aus der Traum von Anonymität und Privatsphäre für Unternehmer in den Staaten ... oder etwa nicht?

Was stimmt, ist, dass die USA mit dem Corporate Transparency Act in Sachen Verbrechensbekämpfung nachziehen. Das Register soll wie auch in der EU missbräuchlichen Verwendungen von Firmen entgegenwirken und Terrorismus, Geldwäsche und Co. den Riegel vorschieben. Es gibt allerdings einen wesentlichen Unterschied zum europäischen Pendant: Während in der EU auf Antrag sogar Journalisten Zugriff auf die Informationen bekommen, ist das US-Transparenzregister der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Was ändert sich also genau? In Zukunft müssen die Beneficial Owners von US-Unternehmen bekanntgegeben werden. Das heißt, alle tatsächlich wirtschaftlich Begünstigten von amerikanischen Corporations, LLC und ähnlichen Firmen sind verpflichtet, ihre persönlichen Daten an die zuständige Behörde – die FinCEN – zu übermitteln. 

Als Begünstigte gelten all jene, die am Unternehmen mit 25% oder mehr beteiligt, direkt oder indirekt in das Geschäft involviert oder begünstigt sind.

Sämtliche Informationen müssen jährlich aktualisiert werden. Für bestehende Unternehmen gibt es eine Frist von zwei Jahren, um der FinCEN die entsprechenden Informationen bereitzustellen.

Nun zum wirklich spannenden Punkt für alle Unternehmer: der Anonymität. Wer sich um seine Privatsphäre sorgt, kann an dieser Stelle aufatmen. Denn all jene, die keine kriminellen Geschäfte betreiben, haben auch künftig nichts zu befürchten. 

Das US-Transparenzregister ist nicht öffentlich einsehbar und unterscheidet sich damit von vergleichbaren Registern anderer Länder. Alle Angaben sind ausschließlich den amerikanischen Behörden zugänglich – keinen Mitbewerbern, keinen anderen Privatpersonen. Die bereitgestellten Informationen gleichen vielmehr jenen, die Sie der IRS ohnehin bereits jetzt im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung übermitteln.

Ihren legitimen, vertraulichen US-Geschäften steht also auch in Zukunft nichts im Wege. Mehr zum Thema amerikanisches Transparenzregister finden Sie hier

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