Das US-Transparenzregister

Aus der Traum von Anonymität bei US-Geschäften?

Die USA als neues Europa? Transparenzregister sind in der EU längst Normalität. Im Zuge der Antigeldwäscherei-Verordnung 4 und 5 werden EU-weit schon seit geraumer Zeit sämtliche Daten zu Firmen und deren Eigentümern offengelegt. 

Anonymität und Privatsphäre waren deshalb jahrelang einer der Hauptgründe für Unternehmer, ihre Geschäfte in die Staaten zu verlegen. Kein Wunder also, dass die Aufregung um das neue US-Transparenzregister, den sogenannten Corporate Transparency Act, groß ist und viele verunsichert zurücklässt.

Doch schließen sich die USA mit diesem Register nun dem Kurs des Rests der Welt an? Auf dieser Seite widmen wir uns der tatsächlichen Sachlage. Wir sehen uns an, was in Zukunft im US-Transparenzregister angegeben werden muss und welche Folgen das für Sie und Ihr Unternehmen in den Staaten hat.

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US Anti-Geldwäschegesetz & Transparenzregister

Mit dem neuen Corporate Transparency Act, dem Transparenzgesetz, scheinen es die USA der EU gleichtun zu wollen. In ihm wird festgelegt, dass von nun an die sogenannten Beneficial Owners, die tatsächlich wirtschaftlich Begünstigten, von Unternehmen bekannt gegeben werden müssen.

Sämtliche Informationen werden dem Financial Crimes Enforcement Network gemeldet. Der kurze und knackige Name des amerikanischen Pendants zum europäischen Transparenzregister lautet FinCEN.

Die Anforderungen der Meldungen für die Beneficial Owner ist so definiert, dass all jene Personen, die mit mindestens 25% beteiligt, direkt oder indirekt in das Unternehmensgeschehen involviert oder begünstigt sind, im Register eingetragen werden müssen. Ob es sich bei der Firma um eine C-Corporation oder zum Beispiel eine Limited Liability Company dreht, tut nichts zur Sache. An der Meldung der wirtschaftlich begünstigten Eigentümer führt künftig kein Weg vorbei. Ausnahmen gibt es lediglich für ausgewählte Branchen wie Banken, Versicherungsunternehmen und einige andere.

Was bisher noch nicht klar aus den neuen Regelungen des Corporate Transparency Act hervorgeht, ist, wie mit Partnerships und Treuhandverhältnissen umgegangen wird. 

Folgende vier Angaben müssen an die FinCEN übermittelt werden:

  1. Vollständiger Name des Beneficial Owners
  2. Geburtsdatum des Beneficial Owners
  3. Wohn- oder Geschäftsadresse des Beneficial Owners
  4. Identifikationsnummer eines offiziellen Dokuments oder FinCEN-Kennung des Beneficial Owners

Bereits bestehende Unternehmen haben zwei Jahre Zeit, die erforderlichen Daten einzureichen und damit ihren Meldepflichten gegenüber FinCEN nachzukommen. Neue Firmen müssen die Informationen direkt übermitteln. Etwaige Änderungen sind innerhalb eines Jahres bekanntzugeben.

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Was ändert sich für Unternehmer?

Mit dem Corporate Transparency Act wollen die USA kriminellen Machenschaften im Zusammenhang mit amerikanischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (wie das zum Beispiel bei der LLC der Fall ist) entgegenwirken. Das Transparenzregister soll, ähnlich wie in der EU, der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und anderen missbräuchlichen Verwendungen dienen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern, ist das US-Transparenzregister aber nicht öffentlich einsehbar. Sämtliche Informationen müssen lediglich der FinCEN bekannt gegeben werden. Für unsere Mandanten ändert sich mit dieser Neuerung hinsichtlich ihrer amerikanischen Geschäfte also de facto nicht wirklich viel

Wer in keine zwielichtigen Machenschaften involviert ist, der braucht dieses neue Register nicht zu fürchten. Alle Daten, die nun von den tatsächlichen wirtschaftlich Begünstigten eines Unternehmens gemeldet werden müssen, wurden auch bisher bereits im Rahmen der jährlichen Steuererklärung an die IRS weitergegeben.

Die USA bleiben demnach auch in Zukunft für all jene Unternehmer interessant, denen Anonymität und Privatsphäre wichtig ist. Im Vergleich zu den Transparenzregistern anderer Länder kann die amerikanische Version lediglich von staatlichen Behörden eingesehen werden, nicht aber von der Konkurrenz oder anderen privaten Personen.

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