US-Staatsbürgerschaft ablegen: Was „Accidental Americans“ aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wissen müssen

Sie sind ungewollt US-Bürger? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Staatsbürgerschaft korrekt, steuerfrei und endgültig ablegen können.

Viele deutsche, österreichische oder schweizerische Staatsangehörige sind sich zunächst gar nicht bewusst, dass sie auch die US-Staatsbürgerschaft besitzen. Sie wurden in den USA geboren, sind durch ihre Eltern US-Bürger geworden oder haben durch andere Umstände – etwa Geburt auf einem US-Stützpunkt – ungewollt den amerikanischen Pass erhalten. Man spricht in diesem Zusammenhang von sogenannten „Accidental Americans“.

Doch was harmlos klingt, kann weitreichende Folgen haben: Die US-Regierung erhebt nämlich weltweit Einkommensteuer auf das gesamte Welteinkommen ihrer Bürger – unabhängig vom Wohnsitz. Wer also in Europa lebt, dort sein Vermögen aufbaut und nie wieder einen Fuß in die USA setzt, bleibt dennoch steuerlich in der Pflicht gegenüber der amerikanischen Steuerbehörde (IRS).

In diesem Artikel beleuchten wir, wie Sie die US-Staatsbürgerschaft formell und steuerlich korrekt ablegen können, welche Risiken bestehen – insbesondere in Bezug auf die Exit Tax – und welche Optionen speziell für „Accidental Americans“ bestehen.

1. Die globale Steuerpflicht der USA: Ein Sonderfall weltweit

Die Vereinigten Staaten und Eritrea sind die einzigen Länder der Welt, die eine Staatsbürgerschaftsbasierte Besteuerung praktizieren. Das bedeutet: Jeder US-Bürger ist verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung beim Internal Revenue Service (IRS) einzureichen – selbst wenn er oder sie dauerhaft außerhalb der USA lebt und dort bereits vollständig besteuert wird.

Zur Pflicht gehören neben der Einkommensteuererklärung auch diverse Meldungen von Vermögen und Konten, unter anderem:

  • FBAR (FinCEN Form 114): Meldung aller ausländischen Bankkonten über 10.000 USD

  • FATCA (Form 8938): Meldung ausländischer Finanzvermögen bei Überschreiten bestimmter Schwellen

  • Form 3520 und 5471: Meldungen bei bestimmten Unternehmens- und Stiftungskonstruktionen

Diese Meldepflichten sind komplex, fehleranfällig und mit empfindlichen Strafandrohungen verbunden. Viele „Accidental Americans“ wissen von alledem nichts – bis ihre Bank sie aufgrund von FATCA zur Offenlegung drängt oder ihnen das Konto kündigt.

2. US-Staatsbürgerschaft ablegen – warum und wann?

Die Entscheidung zur Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft (Expatriation) ist in der Regel eine pragmatische und keine politische. Sie ermöglicht:

  • Steuerliche Entlastung: Keine IRS-Pflichten mehr

  • Banking ohne FATCA-Stigma: Keine Probleme mehr bei der Kontoeröffnung in Europa

  • Klare Lebensplanung: Ein Staat, ein Steuersystem

Gerade für Personen mit hohem Einkommen oder größerem Vermögen ist das Fortbestehen der US-Staatsbürgerschaft ein zunehmendes Risiko. Selbst wer sich stets an die Regeln gehalten hat, lebt in permanenter Unsicherheit: Welche Vorschriften kommen als Nächstes? Welche Strafen drohen bei Formfehlern?

3. Die rechtlichen Schritte: Wie gibt man die US-Staatsbürgerschaft ab?

Das Ablegen der US-Staatsbürgerschaft ist ein formeller Verwaltungsakt, der beim nächsten US-Konsulat durchzuführen ist. Die wichtigsten Schritte:

  1. Terminvereinbarung beim US-Konsulat (z. B. Frankfurt, Bern oder Wien)

  2. Ausfüllen von Formularen:

    • DS-4079 (Expatriation Questionnaire)

    • DS-4080 (Oath of Renunciation)

    • DS-4081 (Statement of Understanding)

  3. Zahlung der Verwaltungsgebühr: Aktuell 2.350 USD

  4. Persönliches Erscheinen beim Konsulat

  5. Erhalt der Certificate of Loss of Nationality (CLN) – das ist der Nachweis, dass Sie kein US-Bürger mehr sind

Doch Achtung: Die Renunciation beim Konsulat ist nicht der letzte Schritt, sondern der erste. Steuerlich sind Sie erst dann „entlassen“, wenn auch die steuerliche Seite geregelt ist.

4. Steuerliche Entlassung: Der „Exit Tax“-Mechanismus

Das US-Steuerrecht sieht in §877A IRC eine sogenannte Exit Tax für bestimmte Personen vor, die ihre US-Staatsbürgerschaft ablegen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die USA auf nicht realisierte Wertsteigerungen (z. B. Aktiengewinne, Firmenanteile) dennoch zugreifen können.

Wann greift die Exit Tax?

Sie gelten als „Covered Expatriate“, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Nettovermögen > 2 Mio. USD (weltweit, inkl. Immobilien, Beteiligungen etc.)

  • Durchschnittliche US-Steuerschuld der letzten fünf Jahre > 190.000 USD (Stand 2025, inflationsbereinigt)

  • Sie reichen nicht ordnungsgemäß Ihre letzten fünf US-Steuererklärungen ein

Wird eine dieser Bedingungen erfüllt, müssen Sie eine fiktive Veräußerung Ihres gesamten Vermögens am Tag vor der Expatriation versteuern – selbst wenn Sie gar nichts verkauft haben. Der Freibetrag liegt derzeit bei ca. 821.000 USD (2025). Der Gewinn darüber hinaus ist steuerpflichtig.

5. Sonderfall: „Accidental Americans“ und das Streamlined Program

Die gute Nachricht: Für viele „Accidental Americans“ gibt es einen Weg zur steuerlich sauberen Ausbürgerung ohne Exit Tax.

Voraussetzung: Sie gelten nicht als „Covered Expatriate“. Das bedeutet vor allem, dass Sie fünf Jahre rückwirkend korrekte Steuererklärungen beim IRS eingereicht haben.

Falls das bisher versäumt wurde – was in der Praxis fast immer der Fall ist – besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das sogenannte:

Streamlined Foreign Offshore Procedure zu nutzen.

Diese IRS-Initiative erlaubt es, steuerlich rückwirkend „reinzuwaschen“, ohne Strafen und mit reduziertem bürokratischem Aufwand. Voraussetzungen:

  • Kein Wohnsitz in den USA

  • Kein Vorsatz oder Betrug

  • Nachweis der Steuerehrlichkeit im Ausland (z. B. deutsche Steuerbescheide)

  • Abgabe von drei US-Steuererklärungen und sechs FBAR-Meldungen

Ist dieser Schritt abgeschlossen, gilt man als „compliant“ – und kann anschließend straf- und steuerfrei ausbürgern, sofern das Vermögen unter 2 Mio. USD liegt.

6. Was passiert nach der Ausbürgerung?

Nach erfolgreicher Renunciation erhalten Sie die sogenannte CLN (Certificate of Loss of Nationality). Damit sind Sie formal kein US-Staatsbürger mehr.

Wichtig: Sie behalten dennoch dauerhaft Steuerpflichten für das Jahr der Expatriation. Sie müssen:

  • Form 8854 einreichen (Expatriation Statement)

  • Finale Steuererklärung (Form 1040NR) für das Ausstiegsjahr einreichen

Erst danach sind Sie steuerlich vollständig „entlassen“.

7. Verlust der Vorteile: Was gibt man mit der US-Staatsbürgerschaft auf?

Viele „Accidental Americans“ haben keine emotionale Bindung an die USA. Dennoch sollte man sich der Konsequenzen bewusst sein:

  • Verlust des Rechts auf visafreies Leben und Arbeiten in den USA

  • Keine Möglichkeit, US-Staatsbürgerschaft an Kinder weiterzugeben

  • Reise in die USA künftig nur noch mit ESTA oder Visum

Für die meisten ist das verschmerzbar – wer nie dort gelebt hat, hat auch keine Zukunftspläne dort. Dennoch sollte man sich dieser Punkte bewusst sein.

8. Empfehlung: So gehen Sie am besten vor

Für Betroffene aus dem deutschsprachigen Raum empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Bestandsaufnahme: Haben Sie überhaupt eine gültige US-Staatsbürgerschaft?

  2. Feststellung Ihres steuerlichen Status: Covered oder Non-Covered Expatriate?

  3. Beratung durch US-Steuerexperten: Streamlined-Programm nutzen oder vollständige Regularisierung?

  4. Terminvereinbarung beim Konsulat und Einreichung aller Unterlagen

  5. Nachbereitung: Steuererklärung für Expatriationsjahr und Form 8854

9. Unsere Unterstützung für Sie

Die Kanzlei Mount Bonnell ist seit Jahren auf die Beratung von deutschsprachigen Mandanten mit US-Bezug spezialisiert. Wir unterstützen Sie in Zusammenarbeit mit US-Steuerberatern und Konsulatsjuristen bei allen Schritten:

  • Prüfung Ihrer Staatsbürgerschaft

  • Erstellung der notwendigen Steuerunterlagen

  • Durchführung des Streamlined-Verfahrens

  • Beratung zur Exit Tax

  • Vorbereitung auf den Konsulatstermin

  • Nachbereitung und finale Steuererklärung

Kontaktieren Sie uns für eine diskrete und kompetente steuerliche Erstberatung zur Expatriation. 

Kanzlei Mount Bonnell – Ihr verlässlicher Partner für den Austritt aus der US-Staatsbürgerschaft.