Das O-1-Visum für Startup Gründer, die in die USA wollen

Wie sich ausländische Startup-Gründer als “Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten” für das US O-1-Visum qualifizieren können

Das Visum gilt bei einem Wohnortwechsel in die USA als eines der größten Hindernisse. Für Startup-Gründer gibt es mit dem O-1-Visum jedoch eine spannende Möglichkeit, eines der begehrten Visa zu erhalten und dabei auch noch Vorteile zu haben.

Was das O-1 Visum ist

Das O-1-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum für die USA, das mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt wird. Es ist vor dem Hintergrund entstanden, die Wirtschaft in den USA mit Fachkräften anzukurbeln, die über außerordentliche Fähigkeiten verfügen. Startup-Gründern gibt es die Möglichkeit, ihr Business aufzubauen, während sie in den USA leben. Zugleich hat es gegenüber anderen Visa wie dem B-1 Geschäftsvisum Vorteile, zum Beispiel hinsichtlich der genehmigten Aufenthaltsdauer und der erlaubten Tätigkeiten. Auf lange Sicht versetzt es Sie außerdem in die Lage, später eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können.

Bewerben können sich für das Visum Personen mit außerordentlichen Fähigkeiten in Bereichen wie Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung, Sport, Kunst, aber auch in der Film- oder Fernsehbranche. Unternehmensgründer kommen für dieses Visum somit ebenso in Frage wie Autoren und Grafikdesigner.

Die außergewöhnlichen Fähigkeiten, die zum Erwerb des Visums notwendig sind, sind nachzuweisen. Hierfür müssen Sie entweder eine bedeutende internationale Auszeichnung wie den Nobelpreis erhalten haben oder drei von acht Kriterien erfüllen.

Das O-1 Visum ist auch eine der US-Visaoptionen, welche für Freiberufler, Selbständige & Influencer infrage kommt. 

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Mögliche Nachweise für Startup-Gründer

Die außergewöhnlichen Fähigkeiten, die für das O-1-Visum erforderlich sind, müssen Sie nachweisen können. Als Nachweis kommen folgende Dinge in Frage:

  • Sie haben national oder international anerkannte Preise oder Auszeichnungen für herausragende Leistungen auf dem relevanten Gebiet erhalten.
  • Sie sind Mitglied in einem Verband oder mehreren Verbänden in dem betreffenden Sektor. Dabei muss es sich von einem Verband handeln, von dessen Mitgliedern herausragende Leistungen verlangt werden.
  • Sie können eine Veröffentlichung in Fachzeitschriften oder größeren Medien über Sie und Ihre Arbeit nachweisen.
  • Sie haben selbst Artikel zu Ihrem Fachgebiet in relevanten Fachmedien veröffentlicht.
  • Sie haben die Arbeit anderer in Ihrem Fachgebiet beurteilt, beispielsweise als Jurymitglied bei einem Wettbewerb.
  • Sie haben eine entscheidende Funktion in einem Unternehmen oder einer Organisation innegehabt, die einen ausgezeichneten Ruf besitzt.
  • Sie können eine gute Vergütung für Ihre Arbeit in Ihrem Fachgebiet nachweisen. Dabei kann es sich auch um das zu erwartende Gehalt handeln.
  • Sie waren an Produktionen oder Forschungsprojekten beteiligt, die eine hohe Reputation haben oder mit denen bedeutsame Einnahmen generiert wurden.

Können Sie bislang noch keine entsprechenden Nachweise erbringen, können Sie gezielt darauf hinarbeiten.

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Schritt für Schritt zur Qualifikation

Auszeichnungen

Haben Sie keine Auszeichnungen wie dem Grammy oder Ähnliches nachzuweisen, sehen Sie sich in Ihrem Fachgebiet nach derartigen Dingen um. In vielen Sektoren werden Preise verliehen, um die man sich aktiv bewerben kann oder für die man Projekte einreichen kann. Informieren Sie sich, welche Ansprüche an eine Nominierung gestellt werden und bemühen Sie sich aktiv um eine Auszeichnung. Preise oder Auszeichnungen aus Studienzeiten werden leider nicht als Nachweise akzeptiert.

Mitgliedschaft in Verbänden

Jeder Fachbereich hat Verbände, sei es im wirtschaftlichen, künstlerischen oder akademischen Bereich. Sind Sie bislang noch nicht Mitglied, bemühen Sie sich um eine Mitgliedschaft in einem Verband, der eine herausragende Reputation besitzt.

Veröffentlichung in Medien

Wurde über Ihr Startup in einer Fachzeitschrift oder einer großen Tageszeitung berichtet? Dann ist dies eine Möglichkeit für einen Nachweis. Wenn nicht, bemühen Sie sich aktiv um eine Veröffentlichung zu Ihnen und Ihrer Tätigkeit. Dafür können Sie beispielsweise Pressemitteilungen über Ihr Unternehmen verfassen und aktiv an relevante Redaktionen senden.

Eigene Veröffentlichungen

Vor allem im wissenschaftlichen Bereich kommt fast niemand um eigene Artikel in relevanten Fachzeitschriften herum. Aber auch in anderen Bereichen können Sie entsprechende Beiträge verfassen und aktiv bei der Redaktionsleitung einreichen.

Beurteilung von anderen

Bemühen Sie sich aktiv darum, als Experte Teil einer Jury zu werden. Wettbewerbe gibt es in den unterschiedlichsten Bereichen. Für Startup-Gründer bieten sich hinsichtlich dessen auch die Jurys von Startup- oder Pitch-Wettbewerben an.

Entscheidende Rolle oder Funktion

Besonders als Startup-Gründer sind Sie ein wichtiger Faktor für den Unternehmenserfolg. Nutzen Sie diese Tatsache und erläutern Sie Ihre Rolle als Gründer. Weisen Sie den Erfolg Ihres bestehenden Unternehmens durch Finanzierungsnachweise, Auszeichnungen, einen großen Kundenstamm oder auch Einnahmenberichte nach. Haben Sie in der Vergangenheit eine entscheidende Funktion in einem Unternehmen oder einer Institution innegehabt, können Ihnen Nachweise wie das Zeugnis durch den Arbeitgeber weiterhelfen. Auch hierbei ist es wichtig, den guten Ruf des Unternehmens belegen zu können.

Eine hohe Vergütung

Der große Vorteil bei diesem Kriterium ist, dass es keine Mindestanforderungen an die Gehaltshöhe gibt. Haben Sie keine hohen Gehälter nachzuweisen, können Sie auch das Startkapital des Startups angeben, um das Vergütungskriterium erfüllen zu können. Auch Ihre Gehaltserwartungen an Ihre künftige Position kann als Nachweis eingereicht werden.

Beteiligung an neuen Produktionen oder Forschungsprojekten

Auch bei diesem Kriterium kann ein wenig Kreativität weiterhelfen, um die Anforderungen an den Nachweis zu erfüllen. Vielleicht hat Ihr Startup bereits die ersten Pläne für ein innovatives Produkt entwickelt und Sie haben Pläne, es patentieren zu lassen? Dann kommt dies als Nachweis in Frage. Oder Sie waren an bedeutenden Entwicklungsprojekten beteiligt? Dann lassen Sie sich dies beispielsweise durch einen ehemaligen Arbeitgeber bestätigen. 

Individuelle Fragen rund um das O-1-Visum und die erforderlichen Nachweise beantworten wir Ihnen gern in einem Beratungsgespräch!

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