Firmendokumente für die Anmeldung einer EU-Niederlassung Ihrer US-Gesellschaft

Firmendokumente für die Anmeldung einer EU-Niederlassung Ihrer US-Gesellschaft

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Wollen Sie mit Ihrer amerikanischen Corporation oder LLC in der EU geschäftlich tätig werden, ist das kein Problem. Wir übernehmen die Beschaffung der erforderlichen Dokumente sowie deren Übersetzung und Apostillierung. Mit diesen Unterlagen klappt die Anmeldung einer EU-Niederlassung Ihrer US-Gesellschaft reibungslos.

Informationen zur Anmeldung einer EU-Niederlassung

US-Gesellschaften haben z.B. in Deutschland, Österreich oder der Schweiz die Möglichkeit, in Form einer EU-Niederlassung geschäftlich tätig zu werden. Dafür muss die Corporation oder LLC zuerst die erforderlichen Dokumente in den USA besorgen und diese dann im jeweiligen Land einreichen lassen.

Alle Fakten rund um die amerikanische C-Corporation im Überblick erfahre Sie hier, alle wichtigen Details zur LLC hier.

Konkret handelt es sich bei der EU-Niederlassung um die Eintragung Ihres Unternehmens ins Handelsregister des Zielstaates, ohne dabei eine neue Firma gründen zu müssen.

Im Gegensatz zur Errichtung einer Tochtergesellschaft stellt eine Zweigniederlassung in der Regel die kostengünstigere Option dar, um in einem EU-Staat zu operieren. Es fallen nicht nur viele Formalitäten, sondern auch die Aufbringung eines Mindeststartkapitals weg. Auch eine etwaige Auflösung gestaltet sich bei einer Niederlassung einfacher als die Liquidation einer Gesellschaft.

Niederlassung in Deutschland

Um zum Beispiel eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, muss diese an mehreren Stellen offiziell angemeldet werden:

  1. Handelsregister: 

Für die Registrierung beim Handelsregister unterscheiden sich die erforderlichen Dokumente abhängig vom jeweiligen Bezirksgericht. Meist wird ein amerikanischer Handelsregisterauszug verlangt sowie Details zur Rechtsform der Gesellschaft, die detaillierten Firmeninformationen und ein Gesellschaftsvertrag. Darüber hinaus können weitere Informationen zu den Vertretern in Deutschland, deren Befugnisse und das Recht des Staates, dem das Unternehmen unterliegt, gefordert werden.

In Deutschland kann der Antrag für die Eintragung einer Niederlassung nicht direkt beim Handelsregister gestellt werden. Die Anmeldung muss über einen Notar passieren. Dieser beglaubigt gleichzeitig die Unterschriften auf den erforderlichen Unterlagen. Die offiziellen Firmendokumente aus den USA müssen vorab apostilliert sowie übersetzt werden. Sämtliche Dokumente werden dann gemeinsam mit dem Antrag auf elektronischem Weg an das zuständige Gericht übermittelt. 

  1. Gewerbeamt: 

Kapitalgesellschaften müssen beim jeweiligen Gewerbeamt registriert werden. Dafür benötigt man, abhängig vom zuständigen Amt, einen deutschen Handelsregisterauszug sowie die Firmenunterlagen und ähnliche Dokumente wie für die Registrierung beim Handelsregister. Auch die Daten des Antragstellers, Geschäftsführers sowie ein Vertreter vor Ort und eine inländische Anschrift werden gebraucht. Diese Dokumente reicht man entweder persönlich oder auf dem Postweg ein. 

  1. Finanzamt: 

Als letztes ist für eine deutsche Niederlassung je nach Rechtsform der US-Gesellschaft eine Steuernummer bzw. eine Ust.-ID notwendig. Eine Corporation fällt in Deutschland unter die Körperschaft-, Gewerbe- und unter Umständen unter die Umsatzsteuer. LLCs können von deutschen Fiskus auch als Personengesellschaft eingestuft werden. In diesem Fall müssen Gewinne von den Inhabern in der persönlichen Einkommensteuererklärung angeführt werden. Außerdem gelten auch für Niederlassungen der Limited Liability Company die Gewerbe- und ggf. die Umsatzsteuer. Hinsichtlich der Besteuerung sind aber immer auch etwaige Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Für die Beantragung der Steuernummer werden der Gesellschaftsvertrag bzw. Angaben zu den Gesellschaftern benötigt. Manche Ämter verlangen zusätzlich eine Bestätigung der Eintragung ins deutsche Handelsregister. Die Unterlagen können wahlweise auf postalischem oder persönlichem Wege passieren.

Niederlassung in Österreich

In Österreich ist für die Anmeldung einer Niederlassung neben dem Handelsregisterauszug zudem ein Nachweis über die Geschäftstätigkeit im Sitzstaat der Gesellschaft und evtl. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of Good Standing) erforderlich. Darüber hinaus wird ein Gesellschafterbeschluss über die Errichtung der Niederlassung sowie der Gesellschaftsvertrag und ggf. eine Bescheinigung der Umsetzung (z.B. durch einen Mietvertrag eines Geschäftslokals) benötigt. Als letztes brauchen US-Gesellschaften einen Vertreter mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich.

Niederlassung in der Schweiz

Die Schweiz verlangt zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ein Dokument, in dem die Mitglieder des Verwaltungsrats und deren genaue Daten angeführt sind. Außerdem muss mindestens einer der Direktoren des Unternehmens seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die Beschaffung aller erforderlichen Dokumente. Außerdem kümmern wir uns um die Beglaubigung bzw. Apostille und eine deutsche Übersetzung, egal ob es sich bei der Gesellschaft um eine LLC oder C-Corporation handelt.

Ablauf der Anmeldung einer EU-Niederlassung

Abhängig vom Zielland, in dem die EU-Niederlassung angemeldet werden soll, besorgen wir alle notwendigen Firmendokumente. Dazu gehören der amerikanische Handelsregisterauszug (der sich in den USA aus Certificate of Good Standing, Incumbency Certificate und Gesellschafterliste zusammensetzt), alle erforderlichen Informationen zur Firma und den Gesellschaftern. Zusätzlich übernehmen wir die Beglaubigung und Apostillierung sowie eine entsprechende Übersetzung aller Unterlagen ins Deutsche.

Außerdem kümmern wir uns bei Bedarf um Versammlungen sowie offizielle Gesellschafter- und Geschäftsführungsbeschlüsse, in denen die Eröffnung einer EU-Niederlassung intern beschlossen wird. 

Das einzige, das Sie abschließend selbst tun müssen, ist die Einreichung der Firmendokumente bei den zuständigen Ämtern.

Nächste Schritte zur Anmeldung einer EU-Niederlassung

  1. Wenn Sie uns für die Beschaffung der Firmendokumente für die Anmeldung einer EU-Niederlassung Ihrer US-Gesellschaft mandatieren wollen, buchen Sie als erstes das hier beschriebene Produkt.
  2. Im Anschluss erhalten Sie von uns per E-Mail ein Formular in das Sie alle Informationen zu Ihrer Gesellschaft sowie dem gewünschten Land für die Niederlassung vollständig eintragen.
  3. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, beginnen wir mit der Beschaffung und Weiterbearbeitung der erforderlichen Dokumente.
  4. Anschließend übermitteln wir Ihnen sämtliche Unterlagen und Sie kümmern sich um die Einreichung vor Ort.

FAQ – Wichtige Fragen zur Anmeldung einer EU-Niederlassung

Was kostet die Beschaffung der Firmendokumente?

Das oben genannte Honorar deckt die Kosten für die Beschaffung, Apostillierung und Übersetzung sämtlicher Firmendokumente. In 90% der Fälle entstehen keine weiteren Kosten.

Sollte sich unser Aufwand erhöhen, können zusätzliche Rechnungen anfallen. Wir werden in diesem Fall Kontakt mit Ihnen aufnehmen und das weitere Vorgehen und etwaige Kosten und Honorare mit Ihnen besprechen. Sie können dann entscheiden, ob Sie das Verfahren fortsetzen oder abbrechen möchten.

Welche Daten sind für die Beschaffung der Dokumente notwendig?

  • Firmenname
  • Gründungsstaat der Gesellschaft
  • Informationen zu Gesellschaftern
  • EU-Land, in dem die Niederlassung angemeldet werden soll

Was gilt es zu beachten?

Je nachdem in welchem EU-Land die Niederlassung angemeldet werden soll, gibt es unterschiedliche Dinge zu beachten. Auch die zuständigen Stellen können sich unterscheiden. Während in Deutschland beispielsweise der erste Schritt die Registrierung beim Handelsregister ist, wird das österreichische Pendant als Firmenbuch bezeichnet.