Registersitz Ihrer US-Gesellschaft nach Washington verlegen

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Verlegen Sie den Sitz Ihrer US-Gesellschaft aus einem anderen Bundesstaat nach Washington, so gibt es einige Dinge zu beachten. Wir übernehmen die Ausarbeitung und Einreichung der Dokumente bei den zuständigen Behörden für Sie und helfen bei der reibungslosen Verlegung des Registersitzes. Etwaige behördliche Rückfragen beider Staaten klären wir direkt mit den zuständigen Stellen für Sie. Sämtliche amtlichen Gebühren sind im angegebenen Honorar inkludiert.

Informationen zur Verlegung des Registersitzes

Bei der hier beschriebenen Sitzverlegung verlegt die Gesellschaft ihren Registersitz. Das bedeutet, die Firma hört im Herkunftsbundesstaat auf zu existieren. Sie wird dort aus dem Handelsregister aus- und in Washington wieder eingetragen. Dann befindet sich der neue Registersitz in Washington. Die Verlegung des Verwaltungssitzes unter Beibehaltung des Registersitzes ist ein anderer Vorgang.

Beispiel: Facebook, Google und Apple haben ihren Registersitz in Delaware, aber ihren Verwaltungssitz in Kalifornien. Bei der Registrierung des Verwaltungssitzes in Kalifornien handelt es sich nicht um eine Sitzverlegung des Registersitzes, wie hier besprochen. Mehr zum alternativen Verwaltungssitz finden Sie hier.

Was der hier beschriebene Vorgang auch nicht bedeutet, ist die Eröffnung einer Filiale in einem anderen Bundesstaat. Dieser Prozess heißt auf Englisch Foreign Qualification. Es ist möglich, dass eine Gesellschaft in verschiedenen Bundesstaaten eine Filiale unterhält und dort geschäftlich tätig ist. Auch dafür ist eine Sitzverlegung des Registersitzes nicht notwendig. Zu Foreign Qualification bzw. Niederlassung in einem anderen Bundesstaat finden Sie hier mehr.

Bei der Sitzverlegung einer US-Gesellschaft in einen anderen Bundesstaat sollten einige Dinge beachtet werden. Während Sie den physischen Umzug und die Koordination selbst übernehmen müssen, reichen wir die notwendigen Dokumente bei den zuständigen Behörden in Washington und dem Herkunftsbundesstaat für Sie ein.

Für die Umsiedlung kann es verschiedene Gründe geben. Einige von ihnen sind:

  • Umzug des Eigentümers: Ziehen Sie selbst als Gesellschafter nach Washington, wollen Sie häufig auch Ihre Firma mitnehmen. Planen Sie nicht, die Geschäfte im ursprünglichen Sitzstaat weiterzuführen, ist es sinnvoll auch die Gesellschaft umzusiedeln. Damit gilt für Sie persönlich das gleiche Recht wie für Ihr Unternehmen.
  • Vermeidung von Mehrfachanmeldungen: Sitzt die Gesellschaft in einem anderen Staat als sie Geschäfte betreibt, muss sie auch die rechtlichen Anforderungen zwei verschiedener Bundesstaaten erfüllen. Mit der Sitzverlegung vermeidet man den Mehraufwand von multiplen Anmeldungen.
  • Attraktive Geschäftsbedingungen: Unzufriedenheit mit den Bedingungen im Sitzstaat bzw. niedrigere Kosten eines anderen Bundesstaates sind weitere Gründe für die Verlegung einer Gesellschaft. Neben dem tatsächlichen Umzug kann man die Geschäfte natürlich auch auf dem Papier verlegen und damit Meldungen, Abschlüsse und ähnliche in mehreren Staaten vermeiden.

Die einfachste Art für die Verlegung des Gesellschaftssitzes nach Washington ist die gesetzliche Umwandlung. Diese wird manchmal als Konvertierung oder Domestizierung bezeichnet. Bei ihr ist es nicht notwendig eine neue Gesellschaft zu gründen und damit Vermögenswerte, Immobilien oder andere Posten zu übertragen. Sie hat gegenüber anderen Arten der Sitzverlegung folgende Vorteile:

  • Geschäftskontinuität: Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens kann ohne Unterbrechung in Washington weitergeführt werden. Am operativen Geschäft ändert sich nichts.
  • Gleiche Bankkonten: Bei einer Domestizierung ist es nicht notwendig, neue Bankkonten zu eröffnen. Die Banken sollten zwar über die Änderung informiert werden, ansonsten können die Konten aber problemlos weiter genutzt werden.
  • Gleicher Steuerzahler: An Steueridentifikationsnummer und steuerlicher Behandlung der Gesellschaft ändert sich nichts. Steuern können wie bisher eingereicht werden.
  • Gleiche Verträge: Alle Geschäftsbeziehungen mit Angestellten, Investoren und anderen Partnern werden übernommen und wie bisher fortgeführt. In der Regel sind hier keinerlei Anpassungen oder Aktualisierungen vorzunehmen oder zu übertragen.

Unsere Leistungen zur Sitzverlegung nach Washington

Unsere Kanzlei übernimmt die Einreichung der erforderlichen Dokumente für Sie, damit nicht nur der physische Standortverlegung der Firma nach Washington korrekt vonstatten geht.

Für die Domestizierung müssen die entsprechenden Dokumente im alten und neuen Sitzstaat eingereicht werden. Für die Firma gilt nach der Verlegung das Recht des Bundesstaates Washington.

Abgesehen von der offiziellen Änderung des Sitzstaates sollten Sie außerdem einige andere Punkte beachten:

  • Lizenzen: Vergessen Sie nicht, notwendige Geschäftslizenzen oder erforderliche Genehmigungen in Washington zu erwerben sowie unnötige Lizenzen im Staat, aus dem das Unternehmen verzieht, abzumelden. Informieren Sie sich gegebenenfalls rechtzeitig über Registrierungsanforderungen und den genauen Prozess.
  • Aktualisierung der Firmendaten: Die Änderung des Sitzstaates sollte in staatlichen Unterlagen aktualisiert werden. Auch Versicherung, Banken, Kunden und Vertragspartner sollten Sie über die Domestizierung informieren.
  • Steuern: Offene Steuern im alten Sitzstaat sollten vor der Verlegung der Gesellschaft nach Washington beglichen werden. Bei Bedarf übernimmt unsere Kanzlei gerne auch das für Sie, zusätzliche Bearbeitungen sind allerdings nicht im oben angegebenen Honorar enthalten und werden ggf. separat verrechnet.

Mit der wichtigste Teil der Dienstleistung ist nicht das Ausfüllen und Einreichen in Washington selbst, sondern der Umgang mit den Behörden zwei verschiedener Bundesstaaten. Oft kommt es hier zu Situationen in denen Behörden lediglich an andere weiterverweisen und es eines aktiven Vermittlers bedarf, der sich nach dem Status des Vorgangs erkundigt. Passiert das nicht, so geraten Anträge dieser Art oft in eine endlose Warteschleife oder verzögern sich unnötigerweise.

Unsere Kanzlei verfolgt den gesamten Ablauf bis zur korrekten Durchführung der Sitzverlegung. Unsere Leistung endet nicht mit dem Einreichen der Formulare. Im Zusammenhang mit Behörden kann es immer wieder zu Verzögerungen kommen. Sollte dies der Fall sein, bemühen wir uns darum, den Vorgang soweit als möglich zu beschleunigen (keine Express-Bearbeitungen, aber innerhalb unserer Möglichkeiten tun wir unser bestes) und bei den zuständigen Stellen anzurufen, damit die Bearbeitung so schnell wie möglich erfolgreich abgeschlossen wird. Auch um etwaige Rückfragen oder zusätzlich von den Behörden geforderte Dokumente kümmern wir uns für Sie. Es handelt sich bei unserer Dienstleistung also nicht nur um eine einfache Einreichung bzw. Abgabe, sondern um einen aktiven Prozess mit Follow-up, der erst zu Ende geht, wenn die Sitzverlegung Ihrer Gesellschaft nach Washington erfolgreich über die Bühne gegangen ist.

Nächste Schritte

  1. Wenn Sie uns für die Sitzverlegung Ihrer US-Gesellschaft nach Washington mandatieren wollen, buchen Sie als erstes das hier beschriebene Produkt.
  2. Im Anschluss erhalten Sie von uns per E-Mail ein Formular in das Sie alle Informationen zu Ihrer Gesellschaft sowie zur gewünschten Sitzverlegung vollständig eintragen.
  3. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, beginnen wir mit der Ausarbeitung der erforderlichen Dokumente.
  4. Anschließend kümmern wir uns um die Einreichung aller Dokumente im Gründungsstaat der Gesellschaft sowie in Washington.

FAQ

Wie lange dauert die gesamte Sitzverlegung nach Washington?

Abhängig vom ursprünglichen Sitzstaat der Gesellschaft variiert die tatsächliche Dauer des Prozesses. Vor allem die Tatsache, dass Behörden aus zwei verschiedenen Bundesstaaten involviert sind, kann sich auf die Bearbeitungszeit auswirken. Auch Größe, Komplexität sowie die Rechtsform des Unternehmens spielen hier eine Rolle. Wir rechnen mit einem ungefähren Zeitrahmen von ca. 4 Wochen.

Was kostet die Sitzverlegung nach Washington?

Im oben genannten Honorar sind sämtliche staatlichen Gebühren enthalten, die im Laufe des Prozesses zu entrichten sind. In 90% der Fälle entstehen keine weiteren Kosten. 

Sollte sich unvorhergesehenerweise herausstellen, dass die Sitzverlegung Ihrer Gesellschaft nach Washington komplexer ist als zunächst erwartet (z.B. durch unvorhergesehene Komplikationen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen), kann sich unser Aufwand für die Sitzverlegung erhöhen. Wir werden in diesem Fall Kontakt mit Ihnen aufnehmen und das weitere Vorgehen und zusätzlich anfallende Kosten und Honorare mit Ihnen besprechen. Sie können dann entscheiden, ob Sie das Verfahren fortsetzen oder abbrechen möchten.

Welche Daten sind für die Sitzverlegung nach Washington notwendig?

  • Firmenname
  • Alter Sitzstaat
  • Neuer Registered Agent
  • Datum, bis zu dem die Sitzverlegung ausgeführt werden soll