Bearbeiten & Einreichen des IRS Formulars 5471 (Beteiligung an ausländischen Gesellschaften)

Bearbeiten & Einreichen des IRS Formulars 5471 (Beteiligung an ausländischen Gesellschaften)

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Sie sind in den USA ansässig, leitender Angestellter, Direktor oder Gesellschafter einer ausländischen Gesellschaft und müssen daher das IRS-Formular 5471 einreichen? Die Kanzlei Mount Bonnell bietet Ihnen die passende Dienstleistung an, um Sie hier zu entlasten. 

Wir kennen die Anforderungen genau und sorgen dafür, dass alle Formalitäten bei der IRS professionell und unkompliziert für Sie erfüllt werden. Buchen Sie dafür einfach jetzt unseren Service und wir beginnen direkt mit der Umsetzung.

Die nachstehenden Serviceleistungen sind im aufgeführten Grundpreis enthalten. Alle Leistungen sind in der Mandatsbeschreibung detailliert aufgeführt.

  • Einholung Ihrer wichtigsten Informationen
  • Fachgerechte Aufbereitung des IRS-Formulars 5471 inklusive Begleitschreiben
  • Termingenaue Einreichung bei der IRS

Um was handelt es sich genau beim IRS-Formular 5471?

Beim IRS-Formular 5471 (Information Return of U.S. Persons With Respect To Certain Foreign Corporations) handelt es sich um eine Art Offenlegungserklärung für bestimmte US-Steuerzahler, die eine Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft besitzen. Dieses Formular sollte in allen Fällen sorgfältig ausgefüllt werden, damit die IRS protokollieren kann, welche US-Bürger und Greencard-Inhaber über welche Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften verfügen.

Wer muss das IRS-Formular 5471 einreichen? 

Grundsätzlich ist zur Einreichung des IRS-Formulars 5471 jeder US-Steuerzahler, inklusive Unternehmen, Personen- und Treuhandgesellschaften sowie Immobilienbesitzer verpflichtet, die zu mindestens 10 % an einem ausländischen Unternehmen beteiligt sind. Jedoch gibt es hier einige weitere Ausnahmen. Gerne prüfen wir für vorab, ob Sie zur entsprechenden Einreichung verpflichtet sind.

Welche Daten müssen im IRS-Formular 5471 angegeben werden? 

Um das IRS-Formular 5471 in vollem Umfang für Sie bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen vorab folgende Informationen:

  1. Angaben zur Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft
  2. Angaben zur U.S.-Anteilseignern an der ausländischen Gesellschaft
  3. Gewinn- und Verlustrechnung
  4. Gezahlte oder angefallene Steuern 
  5. Die Unternehmensbilanz
  6. Laufende Erträge und Gewinne
  7. Zusammenfassung der Einkünfte des Anteilseigners aus der ausländischen Gesellschaft
  8. Weitere Informationen

Ebenfalls wichtig: Alle US-Steuerzahler, die das Formular ausfüllen müssen, werden in vier unterschiedliche Steuer-Kategorien (2, 3, 4 und 5) unterteilt. Je nach Kategorie müssen weitere Meldepflichten mit in die Erklärung eingetragen werden. Auch hier schaffen wir gerne für Sie Klarheit und sorgen dafür, dass Ihre Meldung den strengen Vorschriften gerecht wird.

Wann muss das IRS-Formular 5471 eingereicht werden? 

Das ausgefüllte IRS-Formular 5471 muss gemeinsam mit Ihrer Einkommensteuererklärung am 15. April des Folgesteuerjahrs eingereicht werden.

Welche Strafen drohen bei einer Nichteinreichung des IRS-Formular 5471?

Sollten Sie zur Einreichung eines IRS-Formulars 5471 verpflichtet sein und dieses nicht fristgerecht abgeben, können hohe Geldstrafen im 5-stelligen Bereich auf Sie zukommen. Diese variieren je nach Grad des Verstoßes, belaufen sich aber in jedem Fall auf eine Mindeststrafe von $ 10.000. Sollten Sie darüber hinaus gleich mehrere Verstöße begangen haben, kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen oder eine Geldstrafe von bis zu $ 50.000 mich sich führen. 

Welche Fehler sollten bei der Einreichung vermieden werden?

Der wohl häufigste Fehler, der zu einer Strafe führt, besteht darin, dass US-Bürger sich der Einreichungspflicht gar nicht erst bewusst sind. Aber auch schon das inkorrekte oder bloß teilweise richtige Ausfüllen kann zu Geldstrafen führen. Häufig verwechselt wird ebenfalls, dass es sich beim IRS-Formular 5471 um einen Bericht- und nicht um ein Steuerformular handelt. Daher sind US-Bürger auch zur Einreichung verpflichtet, wenn Sie keine Steuerverbindlichkeiten haben oder sogar eine Rückerstattung erhalten. 

Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Einreichung des IRS-Formulars 5471

Damit Sie weder in Gefahr von Geldstrafen oder anderen negativen Konsequenzen geraten, kümmern wir uns gerne für Sie um den gesamten Prozess. Angefangen von der Prüfung Ihrer Unterlagen über die Erstellung aller Formalitäten bis Einreichung bei der IRS. Mit jahrelanger Erfahrung rund um alle US-Steuerthemen unterstützen wir unsere Kunden mit den passenden Dienstleistungen. Ganz gleich, ob Sie ein Unternehmer aus Deutschland oder ein Selbstständiger aus der Schweiz sind, wir finden für Sie die passende Lösung. 

Sie haben noch weitere Rückfragen zum IRS-Formular 5471 oder zu anderen US-Steuerthemen? Dann vereinbaren Sie doch einfach jetzt ein individuelles Beratungsgespräch mit einem unserer Steuerexperten. Wir sind für Sie erreichbar!

Was kostet die Bearbeitung des IRS-Formulars 5471?

Unsere Kanzlei berechnet Ihnen zunächst ein Minimal-Honorar von [Preis] für die Bearbeitung des IRS-Formulars 5471. Diese sind vorab als Honorarvorschuss fällig. Wie Sie zweifelsfrei erkennen können, hängt der Aufwand für die Bearbeitung dieses Mandates stark davon ab, an wie vielen Gesellschaften Sie beteiligt sind. Daher kann das Honor stark variieren. Falls wir bei der Bearbeitung Ihres Antrages feststellen, dass das bezahlte Minimal-Honorar nicht ausreicht, um den Antrag vollständig zu bearbeiten, halten wir Rücksprache mit Ihnen, um das weitere Vorgehen beziehungsweise das zu erwartende Gesamthonorar zu bestimmen.