Ab wann gilt eine nicht in den USA ansässige Kapitalgesellschaft als inaktiv, also ohne US-Aktivität?
Eine nicht in den USA ansässige Kapitalgesellschaft kann aufgrund verschiedener Umstände als inaktiv angesehen werden. Zum Beispiel, wenn die Gesellschaft noch existiert, aber während des laufenden Steuerjahres keine geschäftlichen Aktivitäten ausübt, also keinen Umsatz erzielt. Dies geschieht oft, wenn das Unternehmen eine andere Firma gründet und die eigentliche Gesellschaft infolgedessen keine Umsätze generiert z. B. durch die Vermietung einer Immobilie in den USA oder über einen längeren Zeitraum keine Geschäfte tätigt. In vielen Staaten müssen diese Gesellschaften dann ihre Inaktivität selbst bei der verantwortlichen Behörde melden.
Unterliegt meine nicht in den USA ansässige Kapitalgesellschaft ohne US-Aktivität steuerlichen Verpflichtungen?
Auch wenn Ihre nicht in den USA ansässige Kapitalgesellschaft keine Umsätze erzielt, muss sie einmal jährlich bestimmten Steuerpflichten in den Vereinigten Staaten nachkommen. Dazu gehören eine Mini-Bilanz sowie eine Null-Steuererklärung, die Sie beide fristgerecht bei der IRS einreichen müssen.
Wie erstellt die Kanzlei Mount Bonnell Ihre steuerlichen Unterlagen?
Damit wir Ihre Mini-Bilanz & Null-Steuererklärung anfertigen können, wählen Sie im ersten Schritt ganz bequem über die Online-Buchungsfunktion unserer Website den entsprechenden Service aus. Dann können Sie uns alle relevanten Bilanzinformationen Ihrer nicht in den USA ansässigen Kapitalgesellschaft ohne US-Aktivität zusenden. Diese Informationen werden wir dann fachkundig prüfen und gegebenenfalls das weitere Vorgehen noch einmal gemeinsam mit Ihnen absprechen.
Daraufhin bereiten wir die relevanten Unterlagen für Sie auf und informieren Sie, ab wann Sie mit der Fertigstellung rechnen können. Wenn die Aufbereitung erfolgreich abgeschlossen wurde, senden wir Ihnen auch schon Ihre Zahlen zur Prüfung und klären alle bis dahin aufgetretenen Fragen.
Sollten Sie dann noch kleinere Anpassungswünsche haben, korrigieren wir diese gerne und bitten Sie anschließend, uns die Dokumente erneut online zukommen zu lassen. Für die endgültige Einreichung bei der IRS benötigen wir anschließend nur noch Ihren EFTPS-Pin, welcher für die Online-Einreichung obligatorisch vorgeschrieben ist.
Sollten Sie diesen Pin nicht zur Verfügung haben, kann der entsprechende Antragsprozess bis zu einem Monat dauern. In dieser Zeit können wir Ihnen zwar alle relevanten Dokumente zusammenstellen, diese aber nur zusammen mit Ihrer EFTPS-Pin online beim Internal Revenue Service einreichen.
Was kostet die Erstellung einer Mini-Bilanz & Null-Steuererklärung für Ihre nicht in den USA ansässige Kapitalgesellschaft ohne US-Aktivität?
Unsere Kanzlei berechnet Ihnen zunächst ein Minimal-Honorar von $500 für die Erstellung der Mini-Bilanz & Null-Steuererklärung. Diese sind vorab als Honorarvorschuss fällig. Wie Sie zweifelsfrei erkennen können, hängt der Aufwand für die Bearbeitung dieses Mandates stark davon ab, wie umfangreich die von Ihnen zu erstellenden Unterlagen sind und wie zeitnah sie diese benötigen. Daher kann das Honorar stark variieren. Falls wir bei der Bearbeitung Ihres Antrages feststellen, dass das bezahlte Minimal-Honorar nicht ausreicht, um den Antrag vollständig zu bearbeiten, halten wir Rücksprache mit Ihnen, um das weitere Vorgehen beziehungsweise das zu erwartende Gesamthonorar zu bestimmen.
Ihre Kanzlei rund um alle Steuerangelegenheiten Ihrer nicht in den USA ansässigen Kapitalgesellschaft ohne US-Aktivität
Die Einreichung von US-Steuerunterlagen und das damit verbundene Ausfüllen zahlreicher Dokumente kann sehr aufwändig und komplex sein. Gerne können Sie diesen anfallenden Aufwand mit unserem Service auf unkomplizierte Art und Weise umgehen. Wir übernehmen nämlich die professionelle und fristgerechte Einreichung der Mini-Bilanz & Null-Steuererklärung für Ihre nicht in den USA ansässige Kapitalgesellschaft ohne US-Aktivität! Nutzen Sie dafür jetzt einfach unseren Service.