Null-Partnerschaftssteuererklärung für nicht-ansässige Personengesellschaften ohne US-Aktivität

Null-Partnerschaftssteuererklärung für nicht-ansässige Personengesellschaften ohne US-Aktivität

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Muss Ihre nicht in den USA ansässige Personengesellschaft die jährliche Partnerschaftssteuererklärung bei der amerikanischen Steuerbehörde (Internal Revenue Service) einreichen und dafür benötigen Sie versierte Unterstützung? Die Kanzlei Mount Bonnell bietet Ihnen die geeignete Dienstleistung für alle steuerlichen Belange Ihrer Firma an!

Sollten Sie die Partnerschaftssteuererklärung für Ihre nicht in den USA ansässige Personengesellschaft ohne US-Aktivität besonders zeitnah benötigen, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf, sodass wir die konkrete Herangehensweise besprechen können.

Die nachstehenden Serviceleistungen sind im aufgeführten Grundpreis enthalten. Alle Leistungen sind in der Mandatsbeschreibung detailliert aufgeführt.

  • Erfassung Ihrer wichtigsten Informationen/Daten
  • Abklärung Ihrer Ausgangssituation
  • Beantwortung Ihrer Fragen
  • Professionelle Abwicklung der Formalitäten
  • Übermittlung der Dokumente an Sie
  • Falls erforderlich, weitere Korrekturen
  • Beantragung Ihrer EFTPS-Pin, wenn benötigt
  • Elektronische Einreichung beim Internal Revenue Service

Ab wann gilt eine nicht in den USA ansässige Personengesellschaft als inaktiv, also ohne US-Aktivität?

Eine nicht ansässige Personengesellschaft kann durch verschiedene Umstände als inaktiv eingestuft werden. Beispielsweise, wenn die Gesellschaft zwar noch existiert, aber im aktuellen Steuerjahr keine geschäftlichen Aktivitäten durchführt, d. h. keine Umsätze generiert. Dies geschieht häufig, wenn das Unternehmen eine andere Gesellschaft gründet und die eigentliche Firma dadurch keine Umsätze z. B. durch die Vermietung einer Immobilie in den USA generiert oder über einen längeren Zeitraum keine geschäftlichen Aktivitäten betreibt. Diese Gesellschaften müssen dann in vielen Staaten ihre Inaktivität selbst bei der zuständigen Behörde melden.

Unterliegt meine nicht in den USA ansässige Personengesellschaft ohne US-Aktivität steuerlichen Verpflichtungen?

Sie müssen einmal im Jahr bestimmten steuerlichen Verpflichtungen in den USA nachkommen, auch wenn Ihre nicht in den Vereinigten Staaten ansässige Personengesellschaft keine Umsätze erzielt hat. Hierzu gehört unter anderem die jährliche Partnerschaftssteuererklärung für Ihr Unternehmen, die bei der IRS eingereicht werden muss.

Wie bearbeitet die Kanzlei Mount Bonnell Ihre steuerlichen Unterlagen?

Damit wir Ihre Partnerschaftssteuererklärung erstellen können, brauchen Sie zunächst nur die entsprechende Dienstleistung über die Online-Buchungsfunktion auf unserer Website auszuwählen. Danach können Sie uns alle steuerspezifischen Informationen zu Ihrer inaktiven Personengesellschaft übermitteln. Diese prüfen wir dann fachgerecht und stimmen das weitere Vorgehen ggf. noch einmal mit Ihnen ab. 

Im Anschluss fertigen wir für Sie die relevanten Unterlagen an und teilen Ihnen mit, bis wann Sie mit der Fertigstellung rechnen können. Daraufhin senden wir Ihnen Ihre Zahlen zur Überprüfung zu und klären alle bis dahin noch offenen Fragen. 

Falls noch kleinere Korrekturen notwendig sind, passen wir diese gerne für Sie an und bitten Sie daraufhin, uns die Dokumente erneut elektronisch zu übermitteln. Zur endgültigen Einreichung bei der IRS benötigen wir dann nur noch Ihren EFTPS-Pin, welcher für die Online-Übermittlung vorausgesetzt wird. 

Wenn Sie diesen Pin noch nicht besitzen, kann der entsprechende Beantragungsprozess bis zu einem Monat dauern. Wir können zwar innerhalb dieses Zeitraums alle relevanten Dokumente zusammenstellen, diese aber nur zusammen mit Ihrem EFTPS-Pin online zur Einreichung bei der IRS vorlegen.

Was kostet die Erstellung der Partnerschaftssteuererklärung für Ihre nicht-ansässige Personengesellschaft ohne US-Aktivität?

Unsere Kanzlei berechnet Ihnen zunächst ein Minimal-Honorar von $500 für die Erstellung der Partnerschaftssteuererklärung für Ihre nicht-ansässige Personengesellschaft ohne US-Aktivität. Diese sind vorab als Honorarvorschuss fällig. Wie Sie zweifelsfrei erkennen können, hängt der Aufwand für die Bearbeitung dieses Mandates stark davon ab, wie umfangreich die von Ihnen zu erstellenden Unterlagen sind und wie zeitnah sie diese benötigen. Daher kann das Honorar stark variieren. Falls wir bei der Bearbeitung Ihres Antrages feststellen, dass das bezahlte Minimal-Honorar nicht ausreicht, um den Antrag vollständig zu bearbeiten, halten wir Rücksprache mit Ihnen, um das weitere Vorgehen beziehungsweise das zu erwartende Gesamthonorar zu bestimmen. 

Ihre Kanzlei für alle steuerlichen Aspekte Ihrer nicht-ansässigen Personengesellschaft ohne U.S.-Aktivität

Das Ausfüllen von Steuerunterlagen in den USA und das damit verbundene Bearbeiten zahlreicher Formalitäten kann sehr zeitaufwendig und unübersichtlich sein. Mit unserer Dienstleistung ersparen Sie sich diesen Aufwand, denn wir übernehmen für Ihre nicht-ansässige Personengesellschaft ohne US-Aktivität die fach- und fristgerechte Abgabe der Partnerschaftssteuererklärung. Nehmen Sie unseren Service jetzt einfach für sich in Anspruch.

Haben Sie weitere steuerliche Fragen rund um Ihr Unternehmen in den USA? Dann setzen Sie sich jetzt einfach mit uns in Verbindung und lassen Sie sich von einem unserer Spezialisten individuell beraten. Wir unterstützen Sie gerne mit fachlicher Expertise zu allen US-Steuerthemen und gehen auf Ihre spezifischen Fragestellungen ein.