Ab wann gilt eine US-Kapitalgesellschaft als inaktiv?
Eine US-Kapitalgesellschaft kann aus verschiedenen Gründen als inaktiv gelten. Beispielsweise wenn das Unternehmen noch existiert, aber keine Geschäftstätigkeiten während eines bestimmten Jahres ausübt. Dies geschieht häufig wenn die Gesellschaft ein weiteres Unternehmen gründet und die eigentliche Firma dadurch über einen längeren Zeitraum keine Umsätze erzielt oder Geschäfte durchführt. In den meisten Staaten müssen diese Unternehmen dann die eigene Inaktivität bei der entsprechenden Behörde melden.
Muss meine inaktive US-Kapitalgesellschaft steuerlichen Pflichten nachkommen?
Auch wenn Ihre inaktive US-Kapitalgesellschaft keine Umsätze erzielt, muss Sie einmal pro Jahr in den Vereinigten Staaten von Amerika einigen steuerlichen Pflichten nachkommen. Hierzu zählen eine Mini-Bilanz und eine Null-Steuererklärung, die Sie beide beim Internal Revenue Service einreichen müssen.
Wie geht die Kanzlei Mount Bonnell bei der Erstellung Ihrer Steuerdokumente vor?
Um Ihre Mini-Bilanz & Null-Steuererklärung von uns erstellen zu lassen, wählen Sie im ersten Schritt einfach den entsprechenden Service über die Online-Buchungsfunktion unserer Website aus. Daraufhin können Sie uns alle relevanten Bilanzinformationen Ihrer inaktiven US-Kapitalgesellschaft zusenden. Diese werden dann von uns fachgerecht gesichtet und bei Bedarf wird das weitere Vorgehen nochmals mit Ihnen abgestimmt.
Im Anschluss daran bereiten wir die relevanten Unterlagen für Sie auf und teilen Ihnen mit, wann Sie mit der Fertigstellung rechnen können. Nach der erfolgreichen Ausarbeitung senden wir Ihnen Ihre Zahlen zur Überprüfung zu und klären bis dahin eventuell noch offene Fragen.
Ergeben sich dann noch kleinere Anpassungswünsche, korrigieren wir diese gerne und bitten Sie anschließend, die Dokumente erneut elektronisch an uns zu schicken. Für die endgültige Einreichung bei der IRS benötigen wir dann lediglich Ihre EFTPS-Pin, die für die Online-Übermittlung vorgeschrieben ist.
Haben Sie diesen Pin nicht zur Verfügung, dauert der entsprechende Beantragungsprozess bis zu einem Monat. Wir können innerhalb dieses Zeitraums zwar alle relevanten Dokumente zusammenstellen, diese aber nur zusammen mit Ihrer EFTPS-Pin online beim Internal Revenue Service einreichen.
Was kostet die Erstellung einer Mini-Bilanz & Null-Steuererklärung für Ihre inaktive US-Kapitalgesellschaft?
Unsere Kanzlei berechnet Ihnen zunächst ein Minimal-Honorar von $500 für die Erstellung der Mini-Bilanz & Null-Steuererklärung für Ihre inaktive US-Kapitalgesellschaft. Diese sind vorab als Honorarvorschuss fällig. Wie Sie zweifelsfrei erkennen können, hängt der Aufwand für die Bearbeitung dieses Mandates stark davon ab, wie umfangreich die von Ihnen zu erstellenden Unterlagen sind und wie zeitnah sie diese benötigen. Daher kann das Honorar stark variieren. Falls wir bei der Bearbeitung Ihres Antrages feststellen, dass das bezahlte Minimal-Honorar nicht ausreicht, um den Antrag vollständig zu bearbeiten, halten wir Rücksprache mit Ihnen, um das weitere Vorgehen beziehungsweise das zu erwartende Gesamthonorar zu bestimmen.
Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um alle Steuerangelegenheiten Ihrer US-Kapitgesellschaft
Das Einreichen von US-Steuerdokumenten und das damit verbundene Ausfüllen zahlreicher Unterlagen kann ein sehr komplexer Prozess sein. Diesen anfallenden Aufwand können Sie gerne mit unserem Service unkompliziert umgehen. Denn wir übernehmen für Sie die professionelle und termingerechte Einreichung Ihrer Mini-Bilanz & Null-Steuererklärung für Ihre inaktive US-Kapitalgesellschaft. Nehmen Sie dafür einfach jetzt unsere Dienstleistung in Anspruch.