Null-Partnerschaftssteuererklärung für inaktive US-Personengesellschaften (LLC, LP)

Null-Partnerschaftssteuererklärung für inaktive US-Personengesellschaften (LLC, LP)

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Ihre inaktive US-Personengesellschaft muss die jährliche Partnerschaftssteuererklärung bei der IRS einreichen und benötigt bei der Prozedur fachgerechte Unterstützung? Wir von der Kanzlei Mount Bonnell bieten Ihnen den passenden Service rund um die Steuerpflichten Ihres Unternehmens!

Wenn Sie die Partnerschaftssteuererklärung für Ihre inaktive US-Personengesellschaft äußerst kurzfristig benötigen, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf, damit wir die genaue Vorgehensweise besprechen können.

Die nachstehenden Serviceleistungen sind im aufgeführten Grundpreis enthalten. Alle Leistungen sind in der Mandatsbeschreibung detailliert aufgeführt.

  • Erfassung Ihrer wichtigsten Informationen/Daten
  • Abklärung Ihrer Ausgangssituation
  • Beantwortung Ihrer Fragen
  • Professionelle Abwicklung der Formalitäten
  • Übermittlung der Dokumente an Sie
  • Falls erforderlich, weitere Korrekturen
  • Beantragung Ihrer EFTPS-Pin, wenn benötigt
  • Elektronische Einreichung beim Internal Revenue Service

Zu welchem Zeitpunkt wird eine US-Personengesellschaft als inaktiv betrachtet?

Die Inaktivität einer US-Personengesellschaft kann aus verschiedenen Gründen resultieren. Zum Beispiel, wenn die Gesellschaft noch existiert, aber während eines bestimmten Geschäftsjahres keine unternehmerischen Aktivitäten ausübt. Dies geschieht oft, wenn das Unternehmen eine andere Gesellschaft gründet und infolgedessen die eigentliche Firma über einen längeren Zeitraum keine Umsätze generiert oder keine Geschäftstätigkeit ausübt. In den meisten Staaten müssen diese Unternehmen dann der zuständigen Behörde ihre eigene Inaktivität melden.

Unterliegt meine inaktive US-Personengesellschaft steuerlichen Verpflichtungen?

Selbst wenn Ihre inaktive US-Personengesellschaft keine Umsätze generiert, muss sie einmal im Jahr einigen steuerlichen Verpflichtungen in den USA nachkommen. Dazu gehört unter anderem die jährlich bei der IRS einzureichende Partnerschaftssteuererklärung für Ihr Unternehmen. 

Wie bereitet die Kanzlei Mount Bonnell Ihre Steuerunterlagen vor?

Um Ihre Partnerschaftssteuererklärung von uns erstellen zu lassen, wählen Sie zunächst einfach über die Online-Buchungsfunktion unserer Website den entsprechenden Service aus. Anschließend können Sie uns alle steuerlich relevanten Informationen zu Ihrer inaktiven US-Personengesellschaft zukommen lassen. Wir werden diese dann professionell prüfen und ggf. das weitere Vorgehen noch einmal mit Ihnen abstimmen. 

Anschließend bereiten wir die relevanten Unterlagen für Sie auf und informieren Sie, bis wann Sie mit der Fertigstellung rechnen können. Im Anschluss daran senden wir Ihnen Ihre Zahlen zur Prüfung zu und klären die bis dahin noch offenen Punkte. 

Sollten noch kleinere Anpassungen notwendig sein, korrigieren wir diese gerne und bitten Sie anschließend, uns die Unterlagen erneut digital zukommen zu lassen. Für die endgültige Einreichung bei der IRS benötigen wir dann nur noch Ihren EFTPS-Pin, der für die Online-Einreichung erforderlich ist. 

Liegt Ihnen dieser Pin nicht vor, kann der entsprechende Antragsprozess bis zu einem Monat dauern. Zwar können wir innerhalb dieses Zeitraums alle relevanten Dokumente zusammenstellen, aber nur gemeinsam mit Ihrer EFTPS-Pin zur Online-Einreichung bei der IRS vorlegen. 

Was kostet die Erstellung der Partnerschaftssteuererklärung für Ihre inaktive US-Personengesellschaft?

Unsere Kanzlei berechnet Ihnen zunächst ein Minimal-Honorar von $500 für die Erstellung der Partnerschaftssteuererklärung für Ihre inaktive US-Personengesellschaft. Diese sind vorab als Honorarvorschuss fällig. Wie Sie zweifelsfrei erkennen können, hängt der Aufwand für die Bearbeitung dieses Mandates stark davon ab, wie umfangreich die von Ihnen zu erstellenden Unterlagen sind und wie zeitnah sie diese benötigen. Daher kann das Honorar stark variieren. Falls wir bei der Bearbeitung Ihres Antrages feststellen, dass das bezahlte Minimal-Honorar nicht ausreicht, um den Antrag vollständig zu bearbeiten, halten wir Rücksprache mit Ihnen, um das weitere Vorgehen beziehungsweise das zu erwartende Gesamthonorar zu bestimmen. 

Ihr Dienstleister rund um alle steuerlichen Aspekte Ihrer inaktiven US-Personengesellschaft

Die Einreichung von steuerlichen Dokumenten in den Vereinigten Staaten sowie das damit verbundene Ausfüllen zahlreicher Formulare kann sehr aufwändig und komplex sein. Mit unserem Service können Sie diesen anfallenden Aufwand auf unkomplizierte Weise umgehen. Denn wir übernehmen für Ihre inaktive US-Personengesellschaft die professionelle und termingerechte Einreichung der Partnerschaftssteuererklärung. Nutzen Sie jetzt einfach unseren Service für sich.

Sie haben weitere steuerliche Fragen rund um Ihr Unternehmen in den USA? Dann nehmen Sie jetzt einfach Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich individuell von einem unserer Experten beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit professionellen Ratschlägen zu allen US-Steuerthemen zur Verfügung und gehen auf Ihre konkreten Anforderungen ein.