Niederlassung Ihrer US-Gesellschaft in Connecticut anmelden

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Sind Sie mit Ihrem Unternehmen in Connecticut geschäftlich aktiv, so müssen Sie auch eine Betriebsstätte bzw. Niederlassung registrieren. Wir übernehmen die Ausarbeitung und Einreichung der Dokumente bei den zuständigen Behörden für Sie und helfen bei der reibungslosen Anmeldung Ihrer Firma.

Ist eine Anmeldung einer neuen Niederlassung meiner US-Gesellschaft notwendig?

Die Anmeldung einer Betriebsstätte in Connecticut kann aus mehreren Gründen erfolgen. Sie kann entweder freiwillig vorgenommen werden oder aber aufgrund bestimmter Umstände verpflichtend sein.

Folgende Gründe machen eine Foreign Qualification in Connecticut notwendig:

  • Betrieb, Büro oder physische Präsenz
  • Kauf einer Immobilie
  • Angebot von Dienstleistungen vor Ort
  • Häufige persönliche Kundentreffen vor Ort
  • Hoher Anteil von Einnahmen aus Bundesstaat
  • Mitarbeiter vor Ort oder zu zahlende Lohnsteuern
  • Geschäftslizenz im jeweiligen Bundesstaat
  • Bearbeitung von Bestellungen vor Ort bzw. Verpflichtung zur Abgabe der Sales Tax im jeweiligen Staat

Bitte beachten Sie hier, dass es sich dabei um eine nicht vollständige Liste handelt. Die Kriterien können sich von Staat zu Staat und auch je nach betreffender Rechtsform unterscheiden.

Hier eine Liste von geschäftlichen Aktivitäten, für die in der Regel keine Foreign Qualification erforderlich ist:

  • Eröffnung oder Führung eines Bankkontos
  • Einzelne Kunden in einem Staat (Online-Handel oder Dienstleistungen)
  • Einzelne Transaktionen bzw. Aktivitäten (Dauer von weniger als 30 Tagen)
  • Sekundäre Unternehmenstätigkeiten (interne Angelegenheiten, Bewertung von  Geschäftsaussichten vor Ort)
  • Beziehungen von Großhändlern mit Händlern in anderen Bundesstaaten (wenn Beteiligungen an Aktivitäten nur minimal)
  • Eingehen von Partnerschaften oder Joint Ventures

Unsere Leistungen zur Anmeldung einer Niederlassung in Connecticut

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die Einreichung aller erforderlichen Dokumente. Wir kümmern uns um die korrekte Anmeldung der Betriebsstätte, egal ob es sich bei der Gesellschaft um eine LLC, LP oder C-Corporation handelt.

Wir registrieren Ihr Unternehmen als auswärtige Gesellschaft in Connecticut. Damit erhält Ihre Firma die Berechtigung lokal geschäftlich tätig zu werden. Bei diesem Prozess handelt es sich um die bereits erwähnte Foreign Qualification. Die Foreign Qualification wird vom Secretary of State vor Ort mit einem sogenannten Certificate of Authority bestätigt. Dieses wird ausschließlich für Gesellschaften, die in anderen Staaten eingetragen sind, ausgestellt. 

Konkret handelt es sich bei dem Vorgang um die Eintragung Ihres Unternehmens ins Handelsregister von Connecticut, ohne dabei eine neue Firma zu gründen.

Für die Anmeldung der Betriebsstätte müssen die Dokumente bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Je nach Bundesstaat unterscheiden sich die genauen Schritte. An manchen Orten wird beispielsweise ein “Certificate of good standing”, eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, verlangt. Diese ist mit dem deutschen Handelsregisterauszug zu vergleichen. Sie belegt, dass das Unternehmen seinen Melde-, Steuerpflichten und dergleichen nachkommt. In jedem Fall ist auch die Angabe eines Registered Agent, also eines Zuständigen vor Ort erforderlich. Unsere Kanzlei weiß diesbezüglich bestens Bescheid und übernimmt sowohl die Ausgestaltung der erforderlichen Vorkehrungen als auch die Einreichung der notwendigen Dokumente für Sie.

Der Service unserer Kanzlei umfasst nicht nur das Ausfüllen und Einreichen selbst, sondern den Umgang mit den Behörden zwei verschiedener Bundesstaaten. Oft kommt es hier zu Situationen in denen man von Behörden lediglich an andere weiterverwiesen wird. Deshalb ist ein aktiver Vermittler wichtig, der sich nach dem Status des Vorgangs erkundigt. Geschieht dies nicht, wird aus Anträgen dieser Art oft ein endloser Prozess, der unnötigerweise fortlaufenden Verzögerungen unterliegt.

Unsere Kanzlei verfolgt den gesamten Ablauf bis zur korrekten Durchführung der Anmeldung Ihrer Betriebsstätte. Unsere Leistung endet nicht mit dem Einreichen der Formulare. Wir kümmern uns auch um etwaige Rückfragen oder zusätzlich von den Behörden geforderte Dokumente. Es handelt sich bei unserer Dienstleistung also nicht nur um eine einfache Einreichung bzw. Abgabe, sondern um einen aktiven Prozess mit Follow-up, der erst zu Ende geht, wenn die Anmeldung der Betriebsstätte Ihrer Gesellschaft erfolgreich über die Bühne gegangen ist.

Nächste Schritte

  1. Wenn Sie uns für die Anmeldung einer Niederlassung Ihrer US-Gesellschaft in Connecticut mandatieren wollen, buchen Sie als erstes das hier beschriebene Produkt.
  2. Im Anschluss erhalten Sie von uns per E-Mail ein Formular in das Sie alle Informationen zu Ihrer Gesellschaft sowie zur gewünschten Niederlassung vollständig eintragen.
  3. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, beginnen wir mit der Ausarbeitung der erforderlichen Dokumente.
  4. Anschließend kümmern wir uns um die Einreichung aller Dokumente.

FAQ

Wie lange dauert der gesamte Prozess?

Die tatsächliche Dauer lässt sich nicht pauschal festlegen. Je nach Größe und Komplexität des Unternehmens und abhängig von den jeweiligen Sitz- bzw. Zielstaaten kann der Prozess aber durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel können Sie von einem Zeitrahmen von ca. 2-4 Wochen ausgehen.

Was kostet die Anmeldung einer Betriebsstätte?

Für die Anmeldung einer Betriebsstätte leisten Sie zunächst eine Anzahlung. Abhängig von der Anzahl der Betriebsstätten und der staatlichen Gebühren im jeweiligen Staat, stellen wir Ihnen über zusätzliche Kosten eine abschließende Rechnung.

Wir bieten außerdem Pakete mit reduzierten Preisen an. Sie umfassen wahlweise die Anmeldung von Betriebsstätten in 1, 3 oder 5 verschiedenen US-Bundesstaaten.

Welche Daten sind für die Anmeldung notwendig?

  • Firmenname
  • Gründungsstaat der Gesellschaft
  • Staat, in dem die Betriebsstätte angemeldet werden soll (Connecticut)
  • Registered Agent vor Ort

Was gilt es zu beachten?

Beachten Sie, dass das Unternehmen mit der Anmeldung einer Betriebsstätte in Connecticut auch bestimmten Abgaben und Meldepflichten des zweiten Staates unterliegt. Dadurch bedeutet nicht nur einen Mehraufwand bei Einreichungen etc., sondern auch einen erheblichen Kostenfaktor.

Es gibt von Staat zu Staat regionale Unterschiede hinsichtlich der einzureichenden Dokumente und Bestätigungen. Wir kümmern uns für Sie um die Einreichung aller erforderlichen Papiere und den korrekten Ablauf.