Was ist die Wiedereintragung?
Vorab ist anzumerken, dass Firmen, die aktiv durch die Geschäftsleitung liquidiert wurden, nicht wiederhergestellt werden können. Dieser Service richtet sich lediglich an Gesellschaften, die aufgrund von Versäumnissen durch den Secretary of State in Alaska aus dem Handelsregister gelöscht oder deaktiviert wurden.
Es gibt mehrere Szenarien, die die Wiedereintragung einer US-Gesellschaft notwendig machen können. Am häufigsten sind die folgenden drei Gründe:
- Fehlende Jahresabschlüsse
- Fehlender Registered Agent
- Nicht bezahlte Franchise-Steuern
- Nicht bezahlte staatliche Abgaben
Aufgrund der verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesstaaten kann es vorkommen, dass man Fristen verpasst oder nicht richtig über die Regelungen in Alaska informiert ist. Diese Dinge führen zur Löschung der Firma aus dem Handelsregister. Mit dieser Löschung geht nicht nur der gute Ruf und die Glaubwürdigkeit der Firma, sondern auch ein etwaiger Haftungsschutz verloren. In diesem Fall ist eine Reaktivierung notwendig.
Wichtig zu beachten ist wie bereits erwähnt, dass geschlossene Gesellschaften nicht wiederhergestellt werden können. Nur jene Firmen, die einen der oben genannten Punkte oder ähnliche verabsäumt haben.
Unsere Leistungen zur Wiedereintragung
Nach erfolgreicher Mandatierung ermitteln wir bei den zuständigen Behörden in Alaska eventuelle Gebühren, Versäumniszuschläge bzw. ausständige Steuern, die bezahlt werden müssen. Diese Kostenaufstellung übermitteln wir Ihnen und Sie leiten uns den fehlenden Betrag weiter. Unsere Kanzlei reicht sämtliche Dokumente in Alaska ein und begleicht alle ausstehenden Zahlungen. Nach Abschluss dieses Prozesses können wir die Wiedereintragung beim Handelsregister in Alaska durchführen.
Essentiell für die erfolgreiche Wiederherstellung einer US-Gesellschaft in Alaska ist, dass fehlende Meldungen nachgereicht bzw. ausstehende Zahlungen beglichen werden. Nur so kann die Firma ihr “Good Standing”, also die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, zurückerlangen. Dieses bildet die Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag.
Für die Wiedereintragung Ihres gelöschten US-Unternehmens geht es also als erstes darum, etwaige Versäumnisse nachzuholen. Nachdem das passiert ist, reichen wir die notwendigen Dokumente bei den zuständigen Stellen in Alaska ein, damit die Gesellschaft offiziell reaktiviert wird.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei bei folgenden Dingen:
- Identifizierung und Begleichung von ausständigen staatlichen Gebühren, Steuern etc.
- Ausarbeitung der notwendigen Formulare und Schriftsätze
- Korrekte Einreichung aller Dokumente bei den zuständigen Behörden
- Follow-up mit den Behörden in Alaska bei Verzögerungen
Wir sind über die lokalen Regelungen in Alaska bestens informiert und kümmern uns um einen korrekten, reibungslosen Ablauf der Wiedereintragung. Abhängig davon, ob es sich um eine C-Corporation oder LLC handelt, müssen bei dem Alaska Department of Commerce, Community, and Economic Development unterschiedliche Dokumente eingereicht werden.
Nach Abschluss aller Punkte kann online im Handelsregister von Alaska nachvollzogen werden, dass der Prozess erfolgreich durchgeführt wurde. Die Gesellschaft taucht dann wieder offiziell auf und verfügt über ein “Good Standing”.
Im Vergleich zu anderen Anbietern zeichnet sich das Serviceangebot unserer Kanzlei vor allem dadurch aus, dass wir den gesamten Ablauf bis zur korrekten Durchführung der Wiedereintragung verfolgen. Unsere Leistung endet nicht mit dem Einreichen der Formulare. Im Zusammenhang mit Behörden kann es immer wieder zu Verzögerungen kommen. Sollte dies der Fall sein, bemühen wir uns darum, den Vorgang soweit als möglich zu beschleunigen (keine Express-Bearbeitungen, aber innerhalb unserer Möglichkeiten tun wir unser bestes) und bei den zuständigen Stellen anzurufen, damit die Bearbeitung so schnell wie möglich erfolgreich abgeschlossen wird. Auch um etwaige Rückfragen oder zusätzlich von den Behörden in Alaska geforderte Dokumente kümmern wir uns für Sie. Es handelt sich bei unserer Dienstleistung also nicht nur um eine einfache Einreichung bzw. Abgabe, sondern um einen aktiven Prozess mit Follow-up, der erst zu Ende geht, wenn die Reaktivierung Ihrer gelöschten Gesellschaft in Alaska erfolgreich abgeschlossen wurde.
Nächste Schritte
- Wenn Sie uns für die Wiedereintragung Ihrer gelöschten US-Gesellschaft in Alaska mandatieren wollen, buchen Sie als erstes das hier beschriebene Produkt.
- Im Anschluss erhalten Sie von uns per E-Mail ein Formular in das Sie alle Informationen zu Ihrer Gesellschaft sowie die Gründe der Löschung (soweit bekannt) vollständig eintragen.
- Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, beginnen wir mit der Ausarbeitung der erforderlichen Dokumente.
- Anschließend kümmern wir uns um die Einreichung aller Unterlagen bei den zuständigen Stellen in Alaska.
- Wurde alles eingereicht, kann der Status der reaktivierten Gesellschaft online verifiziert werden.
FAQ
Wie lange dauert der gesamte Wiedereintragungsprozess?
Die tatsächliche Dauer kann abhängig von Größe und Komplexität des Unternehmens variieren. Auch die genauen Versäumnisse des Unternehmens spielen hier eine Rolle und wirken sich auf die Bearbeitungszeit aus. In der Regel können sie für die Wiedereintragung Ihrer Gesellschaft in Alaska mit einem Zeitrahmen von ca. 4 Wochen rechnen.
Was kostet die Wiedereintragung?
In den oben genannten Honoraren sind sämtliche staatlichen Gebühren enthalten, die im Laufe der Reaktivierung einer Gesellschaft in Alaska zu entrichten sind. In 90% der Fälle entstehen keine weiteren Kosten.
Sollte sich unvorhergesehenerweise herausstellen, dass die Reaktivierung Ihrer Gesellschaft komplexer ist als zunächst erwartet (z.B. durch unvorhergesehene Komplikationen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen), kann sich unser Aufwand für die Wiederherstellung erhöhen. Wir werden in diesem Fall Kontakt mit Ihnen aufnehmen und das weitere Vorgehen und zusätzlich anfallende Kosten und Honorare mit Ihnen besprechen. Sie können dann entscheiden, ob Sie das Verfahren fortsetzen oder abbrechen möchten.
Warum sollte man eine Gesellschaft wiederherstellen?
Hat ein Unternehmen in Alaska sein “Good Standing”, also seinen guten Ruf verloren, so sind möglicherweise mit Strafen, Bußgeldern oder anderen Gebühren zu rechnen. Außerdem verliert die Firma ihre Glaubwürdigkeit und es können sich Geschäfte mit Banken, Behörden und Kunden verzögern. Als Eigentümer setzen Sie sich zudem unter Umständen einer persönlichen Haftung aus.
Welche Daten sind für die Wiedereintragung in Alaska notwendig?
- Firmenname
- ggf. Informationen warum die Firma gelöscht wurde (falls nicht wie üblich einfach im Handelsregister ersichtlich)
- Namen der Geschäftsführer und Gesellschafter, die für die Firma zeichnungsberechtigt sind
Wie lange kann eine gelöschte Gesellschaft reaktiviert werden?
Die Frist für die Wiedereintragung einer Gesellschaft in Alaska beträgt 2 Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann das Unternehmen nicht wiederhergestellt werden.
Beachten Sie auch, dass der Firmenname nur bis zu 6 Monate erhalten bleibt. Danach kann der Name neu vergeben werden.
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