Wichtige Hinweise
Trusts sind in Kontinentaleuropa nicht anerkannt. Man kann daher davon ausgehen, dass Trusts nicht für die Nachlassplanung geeignet sind, wenn bei den Erben oder der Erbmasse Nexus zu Kontinentaleuropa besteht. Bitte lassen Sie sich dazu ggf. rechtlich beraten.
Auch sind in vielen Staaten im Rahmen des Außensteuergesetzes / CFC-Regeln umfangreiche Meldepflichten gegenüber den Steuerbehörden zu beachten, wenn Sie Anteile an Gesellschaften oder einer "Vermögensmasse" im Ausland erwerben.
Wir können daher die hier beschriebene Struktur nur Mandanten empfehlen, die in einem steuergünstigen Land unbeschränkt steuerpflichtig sind (UK, Irland, Malta, Zypern mit Non Dom, Spanien mit Beckham Law, Dubai, Thailand usw.)
Weiterhin gehen wir davon aus, dass Sie nicht in den USA unbeschränkt steuerpflichtig sind. Bitte lesen Sie auch unserer allgemeinen Einlassungen zum Thema US-Trusts.
Besorgter Besuch aus Hamburg
Herrn Uwe P., einem eleganten Hanseat Ende Dreißig, stand der Stress und die Belastung der letzten Zeit noch ins Gesicht geschrieben, als er sich an einem verregneten Novembermorgen mit mir in London traf. Vor wenigen Wochen waren seine vermögenden Eltern bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Herrn P. und seinen beiden Brüdern hinterließen sie eine boomende, mittelständische und in Hamburg ansässige Unternehmensgruppe mit Tochtergesellschaften in etlichen europäischen Ländern.
Wie sich schnell herausstellte, hatte es Herr P. senior mit den Steuern nicht so ernst genommen. Die Konzerngesellschaften in Italien, Portugal und Griechenland standen bei den Fiskalbehörden mit Verbindlichkeiten in Millionenhöhe in der Kreide und langsam wurden die Beamten ungeduldig. Uwe P. war fest entschlossen, die Sache zu regeln und stand kurz davor, mit den betroffenen Behörden in Verhandlungen zu treten. Es standen schwierige Gespräche bevor, denn die Unternehmensgruppe würde Zeit brauchen, um die ausstehenden Verbindlichkeiten abzustottern. Würden die Steuerbehörden dazu ja sagen?
Vor diesem Hintergrund hatte der Anwalt der Firmengruppe geraten, im Vorfeld die Gesellschaftsanteile an den betroffenen Tochterunternehmen an einen US-Trust zu übertragen. Von diesem Schachzug erhoffte man sich, sichtbare Distanz zwischen den Tochterunternehmen und der Familie P. sowie der deutschen Muttergesellschaft zu schaffen (auch für den Falle eines möglichen Durchgriffs), sowie das Vermögen der Gesellschaften besser schützen zu können. Diese Massnahme würde, das war die Hoffnung, zu einer besseren Verhandlungsposition und im Fall der Fälle zu mehr Handlungsspielraum führen.
Und deswegen war Herr P. nun zu uns gekommen.
Gesagt, getan: Innerhalb weniger Wochen wurde ein Trust in Wyoming installiert. Kommuniziert wurde, dass die Unternehmen an amerikanische Investoren verkauft worden seien. In den Verhandlungen wurde mit harten Bandagen gekämpft. Aber am Ende gaben die Steuerbehörden den Forderungen von Uwe P. nach: Er handelte erfolgreich einen Vergleich und Zahlungsplan aus. Herr P. geht davon aus, dass dieser Erfolg ganz entscheidend der Trust-Struktur zu verdanken ist. Denn es war den Beamten relativ schnell klar, dass es ohne die Kooperation von P. nichts zu holen gab.
Uwe P. kann wieder ruhig schlafen.
Hauptvorteile des US-Asset Protection Trusts in Wyoming
Bitte sehen Sie sich auch unsere detaillierten Einlassungen zu dieser Gestaltung an
👉🏼 Top-Reputation. Die USA sind die größte Volkswirtschaft der Welt.
👉🏼 Maximale Diskretion. Namen der Beteiligten tauchen in keinem öffentlich zugänglichem Register auf. Kein Informationsaustausch nach OECD CRS.
👉🏼 Keine Steuer in USA, so lange keine US-Assets (z.B. US-Mieteinkünfte oder US-Dividenden) oder US-Beteiligte.
👉🏼 Sie geben Ihr Vermögen an den Trust ab. Das Vermögen ist danach nicht mehr Ihr Vermögen und somit sicher vor Risiken wie Pfändung, Haftung usw.
👉🏼 Anders als bei anderen Trusts wird in Wyoming eine sogenannte Private Trust Company gegründet, die Sie leiten und die als Treuhänder Ihres Trusts fungiert. Sie behalten also die volle Kontrolle über Ihr Vermögen.
Im Honorar enthaltene Leistungen
✅ Gründung Ihrer Private Trust Company in Wyoming
✅ Gründung einer separaten Holding Company in den USA, die an den Trust übertragen wird
✅ Registrierung der Private Trust Company mit der Banking-Commission in Wyoming
✅ Ausarbeitung der Satzung, Protokolle und Gesellschafterbeschlüsse
✅ Repräsentativer Firmensitz in Wyoming für 12 Monate
✅ Postweiterleitung per Scan und E-Mail für 12 Monate
✅ Anwaltliche Ausarbeitung des Trust Deeds
✅ Steuerliche Registrierung
✅ Unterstützung bei der Übertragung bestehender Assets an den Trust
✅ Laufende Betreuung auf Deutsch
✅ Basis-Compliance inkl. Einreichen des jährlichen Annual Reports (Jahresmeldung)
Fakten zur Gründung
✅ Kein Notartermin
✅ Kein Besuch vor Ort
✅ Min. 1 Geschäftsführer (Wohnsitz und Nationalität egal)
✅ Min. Stammkapital $1
✅ Gründungsdauer: 4-6 Wochen
Diskretion
Volle Diskretion. Daten der Beteiligten werden in keinem öffentlich zugänglichen Register veröffentlicht. Kein Informationsaustausch.
Kontoeröffnung
Die Kontoeröffnung ist nicht im Honorar enthalten. Wir raten, dass Sie selbst ein Geschäftskonto für Ihre Gesellschaft bei einer der gängigen Online Banken eröffnen. Gegen Aufpreis bieten wir Ihnen Unterstützung bei Kontoeröffnung außerhalb der EU bei einer der Top 5 UK Bank an, die Konten für UK und US-Gesellschaften und auch in vielen anderen Ländern eröffnen kann. Konten in vielen Währungen möglich. Bitte diesen Service bei der Mandatierung separat zusätzlich in Auftrag geben, wenn Sie diesen Service benötigen.
Mehr zum Kontoservice erfahren
Steuerliche Betreuung
Die laufende steuerliche Betreuung der Gesellschaft wird nach Aufwand abgerechnet. Details dazu hier.
Kosten nach dem ersten Jahr
Die jährlichen Kosten für die Betreuung der Gesellschaft nach dem ersten Jahr belaufen sich auf £4,200 zzgl. der steuerlichen Betreuung.
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