U.S. Tax Residency – das Form 6166 und seine Tücken
Unternehmer, die für eine US-Gesellschaft eine europäische Steuernummer brauchen, müssen die Form 6166 ausfüllen. Besonders im Hinsicht auf Exempt-LLCs gilt Vorsicht walten zu lassen. Erfahren Sie hier praktikable Lösungen für Ihre Situation.
Wer für seine US-Gesellschaft eine europäische Steuernummer braucht, für den führt am Form 6166 kein Weg vorbei. Bezüglich des Formulars gibt es allerdings einiges zu beachten.
Dem Form 6166 begegnen Unternehmer, die für Ihre US-Firma eine europäische Ust-ID beantragen wollen. Besonders in Hinsicht auf Exempt-LLCs ist hier allerdings Vorsicht geboten.
Exempt-LLCs, sogenannte steuerfreie LLCs, sind bei Personen mit Wohnsitz in Non-Dom-Ländern oder ähnlichen bzw. Digitalen Nomaden ein beliebtes Vehikel zur Optimierung der Gesamtsteuerbelastung. Als Alleineigentümer einer solchen Firma ohne Präsenz in den Staaten, die eine Steuerpflicht auslösen würde, können sie mit ihr Gewinne steuerfrei vereinnahmen.
Zum Beispiel als Amazon-Händler stoßen Sie mit der Exempt-LLC aber schnell auf ein Problem: Der Online-Riese verlangt für den Verkauf eine Steuernummer des jeweiligen Landes. Wollen Sie mit Ihrer US-Firma also auf Amazon Deutschland Ihre Produkte anbieten, so benötigen Sie eine deutsche Ust-ID. Warum dieser Fall so interessant ist?
Um von den deutschen (oder auch anderen europäischen) Finanzbehörden eine solche Steuernummer zugeteilt zu bekommen, brauchen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung – also ein Dokument, das die Steueransässigkeit der Gesellschaft belegt. In den USA gibt es dafür das Form 6166. Dieses Formular zur Confirmation of U.S. Tax Residency muss bei der IRS eingereicht werden. Und hier wird es problematisch:
Die Gewinne einer Exempt-LLC sind nicht in den USA steuerpflichtig und die Gesellschaft per Definition also kein Tax Resident bzw. nicht in den Staaten steueransässig. Damit bekommt sie vom amerikanischen Fiskus auch die notwendige Ansässigkeitsbescheinigung nicht.
Für Vorhaben dieser Art ist klar festzustellen, dass sich die Exempt-LLC nicht eignet. Sind Sie ein Digitaler Nomade oder leben in Irland, Großbritannien, Malta oder einem Staat mit ähnlichen Außensteuergesetzen, so gibt es aber eine Alternative.
Anstatt einer LLC beruht diese Lösung auf einer US Inc: Für sie wird eine C-Corporation mit US-Geschäftsführer (kann auf Wunsch von uns gestellt werden) gegründet. Diese Gesellschaft ist in den USA steuerlich veranlagt und damit ein Tax Resident. Als solches ist die Beantragung der Ansässigkeitsbescheinigung über das Form 6166 problemlos möglich.
Aus steuerlicher Sicht besitzen Sie mit dieser Variante zwar keine steuerfreie US-Gesellschaft, Sie können sich die Gewinne aber als Gehalt ausbezahlen lassen. Das Gehalt muss weder in den Staaten, noch in ihrem Wohnsitzland (vorausgesetzt es gibt keine Besteuerung auf Auslandseinkünfte) versteuert werden. Mehr zur Gewinnentnahme aus der C-Corporation erfahren Sie hier.
Doch auch hier hat das Form 6166 seine Tücken. Aus Erfahrung mit anderen Mandanten raten wir Ihnen, genügend Vorlaufzeit einzuplanen. Der Prozess von der Einreichung bis zur Bestätigung des Steueransässigkeit und schließlich der Ausstellung der europäischen Steuernummer kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, das Formular für die Confirmation of U.S. Tax Residency im Idealfall 6 Monate vor dem geplanten Verkaufsstart in Europa zu beantragen.