US-Kongress verabschiedet Präsident Trumps Steuerreform und beschließt umfangreichste Steuersenkungen für Unternehmen seit 30 Jahren
Die umfangreichste Steuerreform seit 30 Jahren wurde bestätigt und tritt ab sofort in Kraft. Für Unternehmen sind die Folgende enorm. In einer schwierigen Phase für Präsident Trump ist die Umsetzung der, von ihm, angestrebten Reform als politischer Erfolg für ihn zu werten.
Präsident Trump hat tagtäglich mit sinkender Popularität, verlorenen Regionalwahlen und einem fleißigen Sonderermittler in der Russland-Affäre zu kämpfen. Da kommt ihm der wichtige politische Erfolg so kurz vor Weihnachten gerade Recht: Die Republikaner, die beide Kammern des US-Parlaments beherrschen, haben die von ihm initiierte und im Wahlkampf versprochene Steuerreform verabschiedet. Diese tritt sofort in Kraft.
Zwar sind die Steuersenkungen nicht so hoch, wie von Trump angekündigt und die Auswirkung der Reform auf US-Bürger mit geringem Einkommen, Rentner, Behinderte und sozial Schwache sind zum Teil brutal und ethisch bedenklich. Man kann nur hoffen, dass hier noch nachgebessert wird.
Aber die Steuersenkungen für Unternehmen sind enorm und tatsächlich bahnbrechend.
Auf der folgenden Seite haben wir die wichtigsten Steuervorteile der Trump-Steuerreform für internationale US-Unternehmer erklärt (also die Unternehmer, die nicht in den USA leben, aber dort ein Unternehmen betreiben).
Wichtigste Steuervorteile für ausländische Unternehmer
Hier eine kurze Zusammenfassung:
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Absenkung der Körperschaftsteuer von 35% auf 21%. Eine Gewerbesteuer gibt es in den USA nicht.
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Maximaler Steuersatz auf Gewinne aus Personengesellschaften auf 29,6% gesenkt. Wenn Sie z.B. als Deutscher an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft in den USA beteiligt sind, bezahlen Sie in Deutschland keine weiteren Steuern (Progressionsvorbehalt beachten).
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Territoriales Steuersystem eingeführt. Jetzt bezahlen US-Unternehmen Steuern wie Firmen in anderen G7-Staaten. Auf bereits im Ausland versteuerte Gewinne werden in den USA keine Steuer mehr fällig.
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IP-Box / Patent-Box: Besteuerung ausländischer Lizenzeinnahmen und Ähnliches mit knapp 13%. Die neue „Innovation-Box“ schreibt keinerlei US-Nexus vor und ist sehr großzügig, wenn es um die Frage geht, was IP ist, das im Rahmen des Gesetzes verwertet werden kann.
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Exporte werden bei richtiger Gestaltung mit nur 13% Steuern belastet. Liefert ein US-Unternehmen Waren und Dienstleistungen an Kunden außerhalb der USA, kann bei richtiger Gestaltung daraus resultierender Gewinn mit nur 13% besteuert werden.
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Viele Kapitalgüter können sofort abgeschrieben bzw. als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
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Steuerstundung bei der Ausübung von Mitarbeiteroptionen. Mögliche Kursgewinne müssen erst bei einer späteren Veräußerung der Aktien versteuert werden.
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