Beratungsgespräch zu Steuern, Firmengründung & -Verwaltung und Wohnsitznahme in den USA buchen

Gespräch mit Herrn Sauerborn - Telefonisch / per Skype oder Zoom - Honorar: $440

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Hier erfahren Sie mehr zu Herrn Sauerborn

Sind Sie amerikanischer Staatsbürger oder Greencard-Inhaber und somit in den USA unbeschränkt steuerpflichtig? Oder planen Sie, mit Ihrem Unternehmen in die USA zu expandieren oder ein ganz neues Unternehmen in Amerika aufzubauen? Möchten Sie im Rahmen dieses Vorhabens vielleicht sogar mit Ihrer Familie in die USA auswandern? Egal ob natürliche Person oder Unternehmen, Sie haben Sie sicher viele Fragen.

Die Gründung eines Unternehmens in den USA ist ein großer und ein wichtiger Schritt für Sie als Unternehmer. Egal ob Sie ein Startup gründen oder den Markteintritt in den USA planen – die USA sind die wichtigste Wirtschaftsmacht der Welt. Die Chancen und Möglichkeiten für Unternehmer sind enorm.

Dies gilt in besonderer Weise, wenn auch die Umzug nach Amerika ansteht.

Doch auch als natürliche Person mit Steuerpflicht in den Staaten gilt es so einiges zu beachten. Vielleicht haben Sie Ihren Wohnsitz in den oder außerhalb der USA und es haben sich im steuerliche Fragen ergeben, die Sie klären müssen.

Beratungsgespräch für natürliche Personen

Als Kanzlei mit langjähriger, internationaler Erfahrung stehen wir selbstverständlich auch natürlichen Personen mit Rat und Tat zur Seite. Dabei helfen wir Ihnen abhängig von Ihrer persönlichen Situation weiter. Egal ob Sie:

  • einen Wohnsitz in den USA haben
  • oder aus anderen Gründen (z.B. als US-Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, Greencard-Inhaber, mit US-Visa in den USA leben, in den USA zu versteuerndes Einkommen haben)

in den Staaten steuerpflichtig sind, wir sind Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen und Steuerangelegenheiten.

Im dichten Dschungel der IRS-Formulare sowie anderen Unterlagen und Einreichungen auf Englisch ist es nicht immer einfach, den Durchblick zu bewahren. Behörden, eine fremde Sprache und verschiedene Fristen für die Einreichung machen die Sache nicht gerade einfacher. Da ist es gut, einen erfahrenen Partner zu haben.

Wir freuen uns, Ihre Fragen bei einem Beratungsgespräch zu thematisieren und herauszufinden, wie wir Sie am besten unterstützen können.

Beratungsgespräch für Unternehmer

Wenn es konkret wird mit der Planung Ihres US-Vorhabens stellen Sie fest: Es gibt viele Detailfragen zum US-Steuer- und Gesellschaftsrecht, zu denen Sie im Internet widersprüchliche Aussagen oder gar keine befriedigenden Antworten finden.

Wir alle kennen die Situation: Was bringt es uns, wenn die Informationen vorhanden sind, wir aber nicht wissen, wie wir danach suchen können, weil uns die richtigen Suchbegriffe fehlen?

Meine Meinung ist die Folgende: In der Welt der Unternehmer ist theoretisches Wissen nutzlos. Nur Wissen, das in der Praxis erprobt wurde, bringt uns weiter. Das war schon immer meine Devise.

Ich habe viele Jahre in den USA gelebt und viele Mandanten aus Europa erfolgreich bei der Gründung von US-Unternehmen unterstützt. Meine Kollegen in den USA und ich haben nicht nur theoretisches Wissen aus Lehrbüchern, sondern wir sind Macher, Umsetzer, Problemlöser:

  • Ich habe Kontoeröffnungen in den USA nicht nur aus der Ferne beobachtet, sondern saß etliche Male dem Bankmitarbeiter bei der Kontoeröffnung gegenüber.
  • Ich habe bei Banken Klinken geputzt und Hypotheken und Kreditlinien für Kunden ausgehandelt – auch für ausländische Kunden ohne US-Wohnsitz.
  • Ich habe in wirtschaftlichen Boomzeiten und Rezessionen Büros in verschiedenen Städten in den USA gesucht und gemietet und entsprechende Verhandlungen geführt.
  • Wir haben mit der IRS zu tun gehabt und Steuerprüfungen erfolgreich gemeistert.
  • Ich saß bei zivilrechtlichen Verhandlungen im texanischen Hinterland mit im Gerichtssaal und weiß was es heißt, vor einem amerikanischen Gericht zu gewinnen.
  • Ich habe etliche Visaanträge mitverfolgt und mitbearbeitet, Zweifel der Behörden ausgeräumt und problematische Aspekte des US-Einreiserechts kennengelernt.
  • Wir haben etliche Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen in den USA eingereicht und erfolgreich Steuererstattungen für die Steuerzahler durchgesetzt.

    Kurz und gut: Wir haben mit allen möglichen Problemen und Überraschungen gekämpft und am Ende fast immer eine Lösung gefunden.

    Diese praktische Erfahrung in Kombination mit fundiertem Fachwissen im internationalen Steuerrecht ist, was unsere Beratung besonders macht und was uns von den meisten Gründungsagenturen unterscheidet. 

    Wenn Sie an praktischem Vor-Ort-Wissen in Kombination mit Know-How im internationalen und US-Steuerrecht für Ihr eigenes US-Vorhaben interessiert sind, dann sollten Sie das Gespräch mit uns suchen.

    Was ist das Ziel der Beratung?

    Die meisten Mandanten, die sich von uns beraten lassen, haben eine konkrete Fragestellung bzw. ein konkretes Problem, z.B.:

    „Wann ist meine US-Gesellschaft in den USA steuerpflichtig?“ oder

    „Muss ich mich in den USA für die Sales Tax registrieren?“ oder

    „Ist eine LLC oder eine C-Corp/Inc die bessere Rechtsform für mich?“

    Der Mandant hat meistens schon selbst eine Menge Nachforschungen im Internet betrieben und sich zu den Sachverhalten umfassend informiert. Jetzt ist er an einem Punkt angelangt, wo er zu dem Thema gerne mit einem erfahrenen Experten sprechen möchte, ohne aber gleich eine Kanzlei umfänglich mandatieren zu wollen.

    Hier kommen wir ins Spiel.

    Im Rahmen dieser Vorgehensweise können Sie punktuell eine einzelne Stunde Beratung buchen und mit einem außenstehenden Experten diskutieren.

    Ziel des Beratungsgespräches ist es, dass Sie Ihre eigenen Vorbereitungen, Pläne und Ideen mit mir besprechen können und ehrliches, direktes Feedback dazu erhalten.

    Ich sage Ihnen offen, wenn ich Ihre Ansichten nicht teile oder Aspekte Ihres Vorhabens für unrealistisch halte.

    Ich spreche jährlich mit hunderten von Mandanten. Ich bin oft selbst überrascht darüber, wie kreativ und einfallsreich der Mensch sein kann. Ich lerne selbst sehr viel bei den Beratungsgesprächen und gebe die geballte Erfahrung dieses lebhaften Austausches im Beratungsgespräch an Sie weiter.

    Zu welchen US-Sachverhalten wir Sie beraten können

    So individuell und vielfältig unsere Mandantschaft ist, so individuell auf Sie zugeschnitten ist auch unsere Beratung. Unsere Kanzlei kann Sie zu den meisten Aspekten der Gründung und Verwaltung von US-Unternehmen umfassend beraten, z.B.:

    10 konkrete Beispiele aus der Praxis

    Die folgende Aufstellung enthält konkrete Fragestellungen, die Mandanten mit mir im Kontext eines Beratungsgespräches besprochen haben:

    • Ich gründe ein Startup in Europa. Macht es Sinn schon jetzt über eine US-Gesellschaft nachzudenken?
    • Mein Ziel ist, B2B-Kunden in den USA zu gewinnen. Was ist die beste Rechtsform und der beste US-Bundesstaat?
    • Die US-Gesellschaft soll eine Tochtergesellschaft meiner deutschen GmbH sein. Was ist steuerlich, z.B. im Hinblick auf US-Quellensteuer, zu beachten?
    • Ich möchte mit der US-Gesellschaft Aktien an der amerikanischen Börse handeln. Was ist steuerlich zu beachten?
    • Meine Frau und ich möchten Condos in Miami über eine US-Gesellschaft erwerben und dann vermieten. Wie gehen wir das am besten an?
    • Wie kann ich eine US-Gesellschaft gestalten, die keine Steuern in den USA bezahlen muss?
    • Wieviel Prozent des Gewinns kann ich aus der US-Gesellschaft über Management Fees „rausfakturieren“ ohne ein Problem mit der IRS zu bekommen?
    • Ich plane selbst, viel in den USA anwesend zu sein. Ab wann bin ich in den USA steuerpflichtig?
    • Ich will ein US-Unternehmen aufbauen, dass meinen Umzug in die USA sponsern soll. Was muss ich tun?
    • Ich möchte in den USA Venture Kapital aufnehmen. Was ist die richtige Rechtsform?

    So bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor

    Je besser Sie wissen, was Sie wollen, und je mehr Sie sich schon selbst mit dem Thema auseinandergesetzt haben, desto mehr profitieren Sie von der Beratung.

    Die beste Vorbereitung ist daher, wenn Sie sich selbst schon möglichst viele konkrete Gedanken zu Ihrem Vorhaben bzw. der Fragestellung machen und wir im Gespräch einfach dort einsetzen, wo Sie jetzt gerade gedanklich stehen.

    Ablauf & Kosten

    Der Bestellablauf des Beratungsgespräches ist wie folgt:

    1 - Bestellung: Füllen Sie zunächst unser Bestellformular aus. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Informationen zur Bezahlung.

    2 - Terminvereinbarung: Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, werden wir uns zwecks Terminbestätigung mit Ihnen in Verbindung setzen. Planen Sie für das Telefonat bis zu eine Stunde ein. Der Termin kann auch in London in der Kanzlei stattfinden.

    3 - Qualifikation: Sollten wir auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Informationen zu dem Schluss kommen, dass wir Ihnen nicht helfen können, sagen wir Ihnen im Voraus Bescheid. Etwaige Gebühren, die bereits bezahlt wurden, werden voll erstattet.

    4 - Kosten: Die Beratung kostet $440. Die maximale Dauer des Anrufes beträgt eine Stunde. Wird beim ersten Gespräch die Zeit nicht ganz verbraucht, kann ohne Zusatzkosten ein weiteres Gespräch vereinbart werden.

    5 - Vorbereitung: Es ist sehr wichtig, dass Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten. Wir stehen Ihnen zwar eine Stunde lang zur Verfügung, aber diese Zeit müssen Sie auch effektiv nutzen. Am besten notieren Sie sich im Vorfeld Fragen.

      Das Telefonat wird in der Regel innerhalb einer Woche durchgeführt. Wir gehen aber gerne, soweit möglich, auch auf frühere Terminwünsche ein.

      100% Zufriedenheitsgarantie

      Die Bestellung des Beratungsgespräches ist für Sie absolut risikolos. Sollten Sie nicht 100% mit Herrn Sauerborn zufrieden sein, können Sie das Beratungsgespräch innerhalb der ersten 15 Minuten jederzeit abbrechen. Bereits bezahlte Honorare erhalten Sie vollumfänglich zurück. Nach 15 Minuten wird das volle Honorar wie vereinbart fällig.