Auf das anwaltliche Begleitschreiben beim Antrag Ihrer US EB-1A Greencard kommt es an

Ein anwaltlich ausgearbeitetes Anschreiben ist für die I-140 Petition unerlässlich

Da EB1-EA keine Arbeitsbescheinigung (= “Labor Certification” / “PERM”: Ein amtliche Bestägung, dass es keine US-Bewerber für eine ausgeschriebene Stelle gibt) benötigt, muss der Antragsteller unbedingt ein offizielles Anschreiben verfassen und die entsprechenden Dokumente für die Einreichung der I-140 Petition beifügen.

Das Anschreiben zur EB1-EA Petition gilt als offizieller Antrag und ist das einzige Dokument, das von den Beamten der USCIS geprüft wird. 

Auch wenn alle anderen Schreiben, Empfehlungen, Nachweise und eidesstattlichen Erklärungen dem Anschreiben beigefügt sind, werden sie nur als unterstützende Dokumente betrachtet und nicht direkt geprüft.

Da das Anschreiben für EB1-EA das einzige Dokument ist, das von den Einwanderungsbehörden direkt geprüft wird, sollte es mit größter Sorgfalt formuliert werden. Das Anschreiben sollte das Ergebnis einer detaillierten Analyse der Begleitdokumente sein und die technische Kompetenz und den geschäftlichen Hintergrund des Antragstellers hervorheben. 

Bei der Formulierung des Anschreibens sollten Sie sich große Mühe geben und sicherstellen, dass das endgültige Dokument den rechtlichen Anforderungen entspricht und die Fähigkeiten des Bewerbers perfekt darstellt.

Das Anschreiben ist ein absolut entscheidender Bestandteil des EB1-EA Antrags

Das Anschreiben ist die finale Zusammenfassung aller Unterlagen des Antrags, und beim Entwurf sollten folgende Aspekte bedacht werden:

  • Das Anschreiben sollte den Tätigkeitsbereich des Antragstellers erläutern, seine technischen/wirtschaftlichen Kenntnisse analysieren und alle Eigenschaften hervorheben, die seine Überlegenheit in seinem Tätigkeitsbereich belegen.
  • Das Anschreiben sollte die beigefügten Belege für den Antrag und die Erfüllung der von USCIS für die jeweilige Kategorie festgelegten Kriterien genau erläutern.
  • Das Anschreiben sollte die beruflichen Fähigkeiten des Bewerbers detailliert beschreiben, indem es seine Fähigkeiten und Leistungen hervorhebt. Seine außergewöhnlichen Fähigkeiten sollten durch entsprechende Dokumente bewiesen werden.

Das bloße Durchlesen der USCIS-Vorschriften reicht nicht aus, um eine erfolgreiche Petition einzureichen. In den Vorschriften sind lediglich die Nachweise aufgeführt, die für die Beantragung dieser speziellen EB1-EA Klassifizierung erforderlich sind.

Die Beamten, die die vorgelegten Nachweise bewerten, nehmen eine gründliche Prüfung der beigefügten Dokumente vor, um die beruflichen Verdienste des Antragstellers festzustellen, und ob alle Kriterien den EB1-EA Vorschriften entsprechen.

EB1-EA Petitionen werden oft wegen fehlender Nachweise abgelehnt. Es ist daher unerlässlich, dass das Anschreiben und alle Belege aussagekräftig genug sind, um die Ansprüche des Antragstellers zu belegen.

Das Anschreiben umfasst normalerweise etwa 18 bis 30 Seiten und ist der wichtigste Teil des Antrags. Es ist daher unbedingt notwendig, sich für den Entwurf des Anschreibens professionelle Hilfe zu holen. Fast alle Ablehnungen gehen darauf zurück, dass die Antragsteller ihren EB1-EA Antrag selbst gestellt haben, und erst wenn die USCIS ein Request For Evidence (RFE) ausstellt, suchen sie professionelle Hilfe.

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