Versteuerung der Gewinne aus E-Commerce & Dropshipping in den USA

Ob Sie mit einem amerikanischen oder mit einem ausländischen Unternehmen an US-Kunden verkaufen, hier erfahren Sie alles rund um die Versteuerung der Gewinne

Welche Steuern muss ich beachten?

Wenn Sie mit Ihrem E-Commerce bzw. Dropshipping-Business in den USA verkaufen, müssen Sie folgende Steuern beachten:

  1. Gewinnbesteuerung 
  2. Sales Tax

Wichtig zu verstehen ist dabei, dass es sich bei diesen beiden Steuern um verschiedene Arten handelt. Während sich die Gewinnbesteuerung mit Einkommensteuer und Körperschaftsteuer auf die generierten Gewinne bezieht, fällt die Sales Tax auf die Verkäufe an. Die Sales Tax ist in den einzelnen US-Bundesstaaten unterschiedlich geregelt. Meist gibt es Umsatzgrenzen oder eine bestimmte Anzahl an Transaktionen bzw. Verkäufen, ab denen Sie Ihr Unternehmen für diese Steuer registrieren müssen. Wir haben die Nexus-Gesetze der einzelnen Staaten auf dieser Seite für Sie zusammengefasst. 

Auf dieser Seite geht es also nicht um die Sales Tax, sondern um die Besteuerung der Gewinne mit der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer.

Wo muss ich meine Gewinne versteuern?

Verkaufen Sie mit Ihrem E-Commerce bzw. Dropshipping-Unternehmen an Kunden in den USA, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie die Gewinne auch dort mit der Einkommensteuer versteuern müssen. Ausschlaggebend dafür sind verschiedene Faktoren. Zum Beispiel, ob Sie mit einer US-Firma oder einer ausländischen Firma verkaufen. 

Ausländische Unternehmen sind grundsätzlich nicht in den Staaten steuerpflichtig, eine pauschale Antwort gibt es trotzdem nicht. Diverse Dinge können auch bei Nicht-US-Firmen eine Steuerpflicht auslösen. Aus diesem Grund ist es immer besonders wichtig, den Einzelfall genau zu betrachten und zu prüfen. Bei US-Unternehmen gilt es bei der Besteuerung die Steuern auf Bundes- sowie auf Ebene des Sitzstaates zu beachten.

Nexus ist nicht gleich Nexus

Essenziell zu verstehen ist der Unterschied zwischen Sales Tax-Nexus und Einkommensteuernexus. Das bedeutet Folgendes: Begründet Ihr Dropshipping- bzw. E-Commerce-Unternehmen einen Steuernexus für die Sales Tax in den Staaten, heißt das nicht, dass auch ein Nexus für die Einkommensteuer besteht. Dafür sind die Regeln der einzelnen Bundesstaaten sowie die Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.

Besteuerung der Gewinne mit US-Unternehmen

Wir raten Ihnen für Ihr Dropshipping oder E-Commerce-Business in der Regel zur Gründung einer Gesellschaft in den USA. Auf diese Weise kapseln Sie nicht nur das Risiko und sind bei Produkthaftungsklagen oder ähnlichen auf der sicheren Seite, sondern profitieren auch von einem höheren Unternehmenswert und Ansehen bei Investoren im Falle eines späteren Verkaufs. Zudem wirkt eine US-Firma vertrauenswürdiger auf amerikanische Kunden und bietet sich vor allem an, wenn Sie planen, selbst in die Staaten umzuziehen.

Mit einem US-Unternehmen hängt die Besteuerung in erster Linie von der jeweiligen Rechtsform ab. Wir empfehlen Ihnen dafür die amerikanische C-Corporation. Als Kapitalgesellschaft bezahlen Sie mit ihr die US-Körperschaftsteuer. Diese beträgt auf Bundesebene 21%. Auf Ebene der Bundesstaaten variiert der Steuersatz stark. Entscheiden Sie sich bei der Gründung Ihres US-Dropshipping oder E-Commerce-Unternehmens beispielsweise für Wyoming, Texas oder Washington, gibt es keine Körperschaftsteuer. Für die Gewinnentnahme bieten sich Ihnen dann zwei Optionen:

  • Gewinnauszahlung als Gehalt: Als eingetragener Geschäftsführer können Sie sich selbst ein Gehalt auszahlen. Für dieses werden in den Staaten weder Einkommensteuer noch Sozialabgaben oder andere Abzüge fällig. Zu beachten ist allerdings die steuerliche Betrachtung Ihres Wohnsitzstaates. Leben Sie in einem Non-Dom-Staat oder einem Land mit ähnlichen Steuergesetzen, können Sie das Gehalt steuerfrei vereinnahmen.
  • Gewinnausschüttung: Bei einer Gewinnausschüttung fällt in der Regel Quellensteuer in den USA an. Diese liegt – je nachdem ob Ihr Wohnsitzland ein DBA-Staat ist oder nicht – bei 30% oder 15%. Hinzu kommt normalerweise noch die Kapitalertragsteuer im Wohnsitzstaat.

  • Besteuerung der Gewinne mit ausländischem Unternehmen

    Wenn Sie mit einem ausländischen Dropshipping- bzw. E-Commerce-Unternehmen in den USA verkaufen, gestaltet sich die Frage nach der Besteuerung der Gewinne etwas komplizierter. Obwohl Nicht-US-Firmen grundsätzlich erstmal nicht in den Staaten steuerpflichtig sind, muss hier stets der Einzelfall beurteilt werden. Es gibt zahlreiche Faktoren, die eine amerikanische Steuerpflicht auslösen.

    Wenn Sie in Europa bereits über ein gut etabliertes Business verfügen und mit diesem in die USA expandieren wollen, gilt es verschiedene Punkte zu beachten. Allgemein ist es so, dass Unternehmen ohne Nexus in den Staaten nicht dort steuerpflichtig sind. Allein der Verkauf an US-Kunden bedeutet also nicht, dass die Gewinne auch einer Besteuerung in den USA unterliegen.

    Fragen zur Evaluierung einer potenziellen Steuerpflicht in den USA:

    • Waren: Gibt es ein Lager oder eine Produktionsstätte in den USA, von dem aus die Bestellungen an US-Kunden verschickt werden, oder erfolgt der Versand ausschließlich über Dritte (wie z.B. beim Dropshipping üblich)?
    • Büro: Haben Sie vor Ort eine Betriebsstätte wie Büroräumlichkeiten oder ähnliches?
    • Mitarbeiter: Beschäftigen Sie mit Ihrem Dropshipping- bzw. E-Commerce-Business einen Kundendienstmitarbeiter in den Staaten?

    Hier geht es darum, zu klären, ob die Einkünfte tatsächlich aus US-Geschäften mit Bezug zu den Staaten stammen. US-Quellen – also Zahlungen durch US-Kunden – sind dabei nicht ausreichend, auch die Tätigkeit bzw. Ausübung muss eine Verbindung mit den USA haben. 

    Haben Sie mit Ihrem Unternehmen weder Lager, Niederlassung oder Angestellte vor Ort, stehen die Chancen gut, dass Ihre Gewinne nicht in den Staaten versteuert werden. Ohne Betriebsstätte in den USA hat Ihr Business auch keinen Nexus. Ist dies der Fall, können ausländische Unternehmen das Formular 1120-F einreichen. Mit diesem geben Sie offiziell an, keine Betriebsstätte in den Staaten zu haben und mit den Gewinnen damit keine Steuerpflicht in den USA auszulösen. Je nach Sitzstaat empfiehlt es sich hier allerdings unbedingt, im Doppelbesteuerungsabkommen nachzusehen und die Details Ihrer individuellen Situation vorab genau zu evaluieren.

    Betreiben Sie also über eine ausländische Firma Ihr Dropshipping- oder E-Commerce-Business und dieses ist nicht in den USA steuerpflichtig, muss es vor Ort nicht steuerlich erfasst werden und auch keine Steuererklärung einreichen. Die Gewinne des ausländischen Unternehmens werden dann im Sitzstaat der Gesellschaft versteuert. Die Sales Tax haben Sie je nach US-Bundesstaat unabhängig davon selbstverständlich trotzdem abzuführen.

    Fazit: Besteuerung der Gewinne aus Dropshipping & E-Commerce

    Im Wesentlichen müssen Sie hinsichtlich der Gewinne Ihres Dropshipping- bzw. E-Commerce-Unternehmen lediglich die Einkommensteuer bzw. eine etwaige Körperschaftsteuer beachten. Abhängig davon, wo Ihre Gesellschaft Ihren Sitz hat und ob es eine Präsenz bzw. eine Betriebsstätte in den Staaten gibt, müssen die Gewinne möglicherweise überhaupt nicht in den USA, sondern nur im Sitzstaat der Auslandsfirma versteuert werden. 

    Neben der Gewinnbesteuerung gilt es auf jeden Fall, eine etwaige Sales Tax und die Nexus-Bestimmungen der einzelnen US-Bundesstaaten zu beachten. Die Registrierung für die Sales Tax ist aber auch für ausländische Unternehmen problemlos möglich.

    Wir raten Ihnen für Dropshipping bzw. E-Commerce-Tätigkeiten in den USA in der Regel zur Gründung einer amerikanischen Firma anstatt ein ausländisches Unternehmen zu verwenden – außer es gibt triftige Gründe dafür. Eine US-Gesellschaft bietet Ihnen einen besseren Haftungsschutz, bündelt das Risiko und steigert die Attraktivität bzw. den Wert des Unternehmens bei Investoren. Auch wenn die Gewinne dann in den Staaten zu versteuern sind, bieten sich Ihnen diverse Arten der steuergünstigen Gewinnausschüttung. Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, beraten wir Sie selbstverständlich gern.

    Mehr zum Thema Dropshipping in der EU erfahren Sie hier.