Florida C-Corporation (Inc)
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Florida C-Corporation (Inc)

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Die Startup-Lösung für Gründer, die in Miami, Florida durchstarten wollen. In unserem Leistungspaket ist nicht nur die Gründung Ihrer US-Corporation, Kontoeröffnung und Geschäftsadresse enthalten. Wir beraten Sie außerdem umfassend zur besten steuerlichen Gestaltung in den USA und Europa, sowie zu den verfügbaren US-Visa-Optionen für Sie und Ihre Familie.

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass diese US Corporation je nach Situation eventuell nicht die beste Rechtsform für Ihr Vorhaben darstellt.

Ausschüttung der Gewinne nach Deutschland geplant: Wer in Deutschland lebt, gewerblich in den USA tätig sein möchte und darauf abzielt, sich die Gewinne aus der US-Gesellschaft ausschütten zu lassen, für den ist der Deutscher Foreign Reverse Hybrid unter Umständen steuerlich günstiger. Hier erfahren Sie mehr.

Kapitaleinwerbung in den USA geplant: Wenn Sie planen, Gelder in den USA zu rekrutieren, ist in fast allen Fällen die Delaware C-Corporation das bessere Vehikel. Das wird von US-Investoren einfach so erwartet. Die Delaware C-Corporation kann dann ihren Verwaltungssitz in einem beliebigen anderen Bundesstaat anmelden. Bei Bestellung der Delaware C-Corporation wählen Sie dazu einfach die Zusatzoption "Verwaltungssitz in anderem US-Bundesstaat anmelden" und wir kümmern uns um den Rest.


Florida C-Corp Basispaket

Das Basispaket umfasst alle Leistungen, um Sie kurzfristig in den USA an den Start zu bringen.

  • Umfangreiche steuerliche Beratung zu US- und internationalem Steuerrecht, vor und während der Gründungsphase
  • Beratung und Strategieplanung zu US-Visaoptionen für Sie und Ihre Familie
  • Gründung Ihrer Florida Corporation durch einen US-Rechtsanwalt
  • Gründungsdokumente als PDF per Email
  • Behördliche Gebühren
  • Beschaffung der US-Steuernummer bei der IRS
  • Kontoeröffnung USD und EUR bei einer führenden Fintech-Bank in Europa und den USA (z.B. Revolut, Wise, Mercury, Payoneer)
  • Repräsentativer Firmensitz in Miami, Florida
  • Laufende Betreuung auf Deutsch

Für die Gründung und die weiteren hier aufgeführten Leistungen im ersten Jahr nach Gründung gilt das oben angegebene Honorar. Ab dem zweiten Jahr entstehen jährliche Fixkosten von $1,600 plus aufwandsbezogene Kosten z.B. für die steuerliche Betreuung.

Optional buchbar für Ihre Florida C-Corp

Folgende zusätzlichen Dienstleistungen können wir Ihnen gegen Aufpreis für Ihre US-Gesellschaft anbieten:


UK-Holding als Mutter Ihrer Florida C-Corp

Auf Wunsch gründen wir Ihre US-Gesellschaft mit einer UK-Holding als Muttergesellschaft. Im Paket profitieren Sie dabei von 20% Rabatt auf das Honorar für die Gründung der UK-Holding.

Die UK-Holding-Gesellschaft bietet Ihnen im wesentlichen zwei große steuerliche Vorteile:

Keine US-Erbschafts- & Schenkungssteuer

Für nicht US-Bürger werden im Erbschafts- bzw. Schenkungsfall der über den Freibetrag hinausgehende Wert der US-Firmenanteile mit 40% besteuert. Der Freibetrag liegt dabei für Nicht-US-Steuerzahler bei lediglich $62,000. Wird die US-Gesellschaft von einer UK-Holding gehalten, fällt diese Besteuerung z.B. im Todesfall weg.

Keine Quellensteuer

Bei einem späteren Verkauf der US-Gesellschaft können die Verkaufserlöse mit einer UK-Holding steuerfrei vereinnahmt werden. Hier gilt es lediglich etwaige Haltefristen und Mindestbeteiligungen zu berücksichtigen. In UK wird auf Dividenden-Ausschüttungen keine Quellensteuer fällig. Haben Sie Ihren Wohnsitz in einem Offshore-Land oder sind Exempt-Steuerzahler (ggf. lohnt sich dann auch ein Umzug), können Sie sich den Verkaufserlös als Dividende von der UK-Holding komplett steuerfrei ausschütten lassen.


US-Director (Nominee) für Ihre Florida C-Corp

Auf Wunsch können wir einen amerikanischen Geschäftsführer für Ihre US-Gesellschaft stellen. Dieser kann je nach genauer Situation Sinn machen und verschiedene Vorteile bieten:

  • Kontoeröffnung bei einer traditionellen Bank (z.B. Bank of America, Chase)
  • Unterzeichnung von Verträgen die US-Geschäftsführer erfordern
  • Kann im Impressum erscheinen
  • Kann im Handelsregister eingetragen werden

Ein US-Geschäftsführer ist meist nicht notwendig, wenn Sie allerdings auf einen der angeführten Punkte besonderen Wert legen oder es wirtschaftliche Gründe dafür gibt, können Sie diese Option natürlich nutzen.


Konten für Ihre Florida C-Corp (inkl. PayPal)

Standardmäßig eröffnen wir für Ihre US-Gesellschaft USD- und Eurokonten bei den führenden Fintech-Banken wie Revolut, Wise, Mercury oder Payoneer. Diese erfordern keinen US-Geschäftsführer.

Optional kümmern wir uns für Sie als Zusatzleistung außerdem um ein Premium-Geschäftskonto bei einer der traditionellen Banken wie Bank of America oder JP Morgan Chase. Wichtig zu beachten ist hier, dass dafür ein US-Geschäftsführer notwendig ist, der von uns gestellt werden kann (ausser Sie haben Ihren eigenen Geschäftsführer in den USA).

Optional können wir Konten bei PayPal und Stripe für Ihre US-Gesellschaft eröffnen.


Laufende Betreuung Ihrer Florida C-Corp

Nach Abschluss der Gründungsphase wird die laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Dabei gelten unsere üblichen Honorarsätze.

Hierunter fallen, je nach konkretem Bedarf, unter anderem folgende Leistungen:

  • Kommunikation mit den US-Behörden wie Secretary of State, IRS
  • Support auf Deutsch
  • Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch
  • Laufende Buchhaltung
  • Sales Tax
  • Lohnbuchhaltung
  • Je nach Notwendigkeit bearbeiten wir FBAR, Formular 5472Corporation Tax Return, sowie die zugrunde liegende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Allfällige im Bundesstaat einzureichende Steuererklärungen

Miami, Florida im Überblick

Miami hat sich als Zentrum der modernen Kunst und Design-Mekka einen Ruf gemacht. Auch ist Miami für viele US-Konzerne als Tor nach Südamerika von Bedeutung.

Standortvorteile Miami

  • Traumstadt tief im Süden: Das ganze Jahr über Sonne und warme Temperaturen
  • Viele Direktflüge nach Deutschland und Europa
  • Wo sich Geschäftliches mit angenehmem verbinden lässt
  • Tor nach Lateinamerika und wichtigste Finanzmetropole der Region
  • Wahlheimat für viele Deutsche und Österreicher (vorteilhaft, wenn Sie deutschsprachige Mitarbeiter suchen)
  • Wichtiges Kunst-, Kultur- und Designzentrum

Was Sie über Miami wissen müssen

Vom schmuddeligen Scarface-Miami der frühen Achtziger Jahre ist nicht mehr viel zu sehen. Ich selbst habe drei Jahre lang in Miami gelebt. Ein Bekannter von mir war in der Miami Vice Zeit selbst bei der Mordkommission beschäftigt, wurde aber dann aus dem Polizeidienst in den Vorruhestand gedrängt, weil die Zahl der Morde in Miami so stark abgenommen hatte. Gab es früher ein Mordopfer pro Tag, gibt es heute vielleicht eines pro Monat.


Größere Karte anzeigen

Ich selbst habe Miami durch die Serie CSI: Miami kennengelernt (ein Verschnitt aus Szenen, die in Miami, Fort Lauderdale und Kalifornien gedreht wurden) und ich war sofort begeistert. Es hat mich seitdem magisch angezogen, bis ich im Jahre 2008 dort ein Büro eröffnete und mit Kind und Kegel den Sprung über den Großen Teich wagte. Den Schritt habe ich nie bereut.

Miami ist höchstens für Touristen die Party-Stadt, für die man sie im Allgemeinen hält. Ansonsten wird in Miami sehr viel Business gemacht. Die Szene ist unheimlich international. Natürlich ohne Ende Lateinamerikaner, aber dann viele Deutsche, Italiener, Russen. Man muss sich vorstellen, dass unheimlich viele Wohlhabende nach Miami ziehen oder sich dort zumindest für einen großen Teil des Jahres aufhalten. In Miami wird wirklich überall Business gemacht – aber eben in lockerer Atmosphäre, zum Beispiel in einer Bar. Mir hat immer der Design District gut gefallen. Dieser hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Zentrum der Kreativen gemausert mit vielen Design- und Mode-Labels aus der ganzen Welt.

Der letzte Abschnitt sei nun aber dem Wetter gewidmet (endlich!). Vor allem im Winter – also von Oktober bis März – ist das Wetter ein Traum. Warm, trocken, nicht zu heiß. In den Pool kann man trotzdem jeden Tag. Der Sommer (April bis September) ist heiß, stürmisch, es regnet täglich. Die Luftfeuchtigkeit ist unwahrscheinlich hoch. Aber ehrlich gesagt lässt auch das sich mit Klimaanlage ziemlich gut aushalten.

Visuelle Impressionen von Miami

Wollen Sie wissen, wo Ihre Gesellschaft zu Hause sein wird? Auf dieser Seite zu unserem Virtual Office Angebot erfahren Sie mehr. Hier nun aber ein paar erste visuelle Eindrücke zu Miami.

 

Offizielle Website von Miami besuchen


Was ist eine C-Corp?

Zur Rechtsform US-Corporation sollten Sie folgendes wissen:

  • Aktiengesellschaft;
  • keine minimalen Stammkapitalanforderungen;
  • Stammkapital muss nicht einbezahlt werden;
  • Nominalwert pro Aktie mindestens $0,01;
  • wird vom Vorstand geleitet, der aus einem oder mehr Mitgliedern besteht;
  • wird als Körperschaft besteuert. Gesellschaft bezahlt US-Körperschaftsteuer und Gesellschafter bezahlen bei Ausschüttung in Ihrem Wohnsitzland Steuern auf Dividenden. 

Hier erfahren Sie mehr zu den wichtigsten Vorteilen der C-Corporation.

C-Corp vs LLC

Die C-Corporation stellt für die meisten Unternehmer ohne Wohnsitz in den USA als Aktiengesellschaft die sicherste Variante dar. Auf Ausschüttungen fallen bei ihr zwar höhere Steuern an, in den meisten Fällen ist dieses Argument aber nicht ausschlaggebend. Sollten Sie hohe Gewinne erwarten, nicht in den USA wohnen und auch nicht vorhaben, in die Staaten umzuziehen, bietet sich z.B. die US LP in Form einer Deutscher Foreign Reverse Hybrid Struktur an.  

Eine LLC macht für Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland oder vergleichbaren Ländern keinen Sinn. Für Exempt-Steuerzahler oder all jene, die einen Umzug in die Staaten planen oder bereits dort wohnen, bietet sie sich aber natürlich an. Näheres zum Thema Exempt-LLC finden Sie hier. 

Einen ausführlichen Vergleich der einzelnen US-Rechtsformen können Sie hier nachlesen.


Florida C-Corp & Steuern

Auf dieser Seite erfahren Sie zu mehr zur Besteuerung von US-Corporations

Zusammenfassend lässt sich zur Besteuerung der Florida C-Corporation folgendes sagen:

  • Gewinne der Corporation müssen auf Bundesebene mit 21% versteuert werden.
  • Gewinne aus Lieferungen und Leistungen an nicht US-Kunden (Export von Waren und Dienstleistungen) werden bei korrekter Gestaltung mit 13.125% versteuert.
  • Dividenden, die von Tochtergesellschaften im Ausland an die Corporation ausgeschüttet werden, sind steuerfrei, wenn diese im Sitzstaat der Tochtergesellschaft mit mindestens 10.5% versteuert wurden. Ansonsten Nachversteuerung bis maximal 10.5%.
  • Hinzukommt eine Besteuerung der Gewinne auf Bundesstaatsebene. In Florida fällt bis zu einem Gewinn von $50.000 keine Steuer an. Danach fällt eine Körperschaftsteuer von 5,5% auf Gewinne über $50.000 an.

Umsatzsteuer

Eine Mehrwertsteuer/VAT wie in Europa gibt es in den USA nicht. Die sog. Sales Tax funktioniert ähnlich, wird aber nur beim lokalen Warenverkauf fällig, z.B. beim Einkauf im Supermarkt (nicht aber auf Umsatz aus Dienstleistungen). 

Die Sales Tax ist in allen Bundesstaaten zu beachten, in denen die Gesellschaft Umsätze erzielt. Sie wird fällig, sobald diese Umsätze einen bestimmten Schwellenwert überschreitenHier erfahren Sie mehr zum Thema Sales Tax in den USA.

Die Sales Tax liegt in Florida bei 6%, zzgl. einer möglichen Gemeindesteuer von nicht mehr als 2%.


Florida C-Corporation, Greencard & US-Visum

Ihre US-Gesellschaft ist der ideale Sponsor für Greencard und US-Visum. Bekanntlich gibt es in den US keine Möglichkeit, sich z.B. über den Erwerb einer Immobilie ein Visum zu sichern. Sicher ist beispielsweise die EB5-Greencard auch für passive Investoren durchaus interessant, aber die minimal notwendigen Investitionen und die Wartezeiten sind enorm.

Wer daher nicht als Künstler, Sportler oder Wissenschaftler ein Visum bekommen kann, muss als Unternehmer ran. Und tatsächlich ist es relativ einfach und günstig, sich über das eigene Unternehmen ein L- oder E-Visum zu sichern. Rechnen Sie mit Mindest-Investitionen bzw. Kosten (inklusive Anwalt) von $40.000 - 50.000 und einer Bearbeitungszeit von insgesamt 3-4 Monaten.

Hier erfahren Sie mehr zu Greencard und US-Visum für Unternehmer. Wir können Sie umfassend beraten.


Ablauf der Mandatierung

Wenn Sie uns für die Gründung Ihrer Florida C-Corporation mit Sitz in Miami mandatieren wollen, können Sie das Produkt hier direkt online buchen. Nach Abschluss der Zahlung und Identifikation erhalten Sie von uns per E-Mail einen Fragebogen, in den Sie alle Informationen eintragen, die wir für das Unternehmen benötigen. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, gründen wir die Gesellschaft.

Im Anschluss kümmern wir uns für Sie um die laufende administrative und steuerliche Betreuung der C-Corporation. Die Details dafür klären wir mit Ihnen, sobald das Unternehmen etabliert und klar ist, welche Leistungen dafür genau erforderlich sind.

Gründungsformalitäten und Ablauf im Detail


Der Mount Bonnell Unterschied

Die meisten Mandanten der Kanzlei Mount Bonnell sind erfolgreiche Unternehmer, die ihre US-Expansion bzw. ihren US-Markteintritt planen. Andere Mandanten wollen den US-Markt mit einem ganz neuen Vorhaben erobern. Wieder andere Mandanten wollen ein Startup in den USA gründen, um dort bei US-Investoren Kapital einzuwerben.

Egal, zu welcher Gruppe Sie gehören: Bei der US-Firmengründung ist die steuerliche Planung sowohl in den USA, als auch im Herkunftsland von strategischer Wichtigkeit. Dieses Feld können Sie nicht Amateuren überlassen. Sonst wird die US-Firma schnell zur Steuerfalle.

Hier kommt die Kanzlei Mount Bonnell ins Spiel: Wir helfen seit 2008 Unternehmern aus Europa in den USA Fuss zu fassen. Die korrekte steuerliche Ausgestaltung sowohl in den USA, als auch in Europa hatte dabei immer oberste Priorität.

Themen wie diese sind seit bald 15 Jahren unser täglich Brot:

  • Wegzugsteuer,
  • Außensteuergesetz und CFC-Rules,
  • Non-Dom-Status und
  • der steuergünstige oder steuerfreie Verkauf Ihres US-Unternehmens / Exit.

Und als weiteres wichtiges Rechtsgebiet wollen wir hier das US-Einwanderungsrecht nicht unerwähnt lassen. Wir haben für etliche Mandanten und deren Familien funktionierende US-Greencard- & Visastrategien ausgearbeitet und umsetzen lassen. Wir wissen z.B. wie Sie schon mit $30.000 Investition an ein Investoren-Visum gelangen. Diese praktische Erfahrung aus erster Hand - nicht bloss in der Theorie - macht uns zum idealen Partner für Ihr US-Vorhaben.

Bei der Kanzlei Mount Bonnell erhalten Sie somit alle Leistungen aus einer Hand, die Sie für einen erfolgreichen Start und den laufenden Betrieb in den USA benötigen: Beratung zur optimalen steuerlichen Gestaltung zu Hause und in den USA, Gründung und laufende steuerliche Betreuung in den USA auf Deutsch und Beratung rund um Greencard und US-Visa.

Das ist der Mount Bonnell Unterschied.


Rundumbetreuung nach der Gründung Ihrer Florida C-Corporation

Auch nach der Gründung Ihrer US-Gesellschaft sind Sie bei der Kanzlei Mount Bonnell in den besten Händen. Unser multidisziplinäres Team bestehend aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Corporate Finance Experten (viele davon deutschsprechend) steht Ihnen laufend nach Bedarf bei.

Wie bereits mehrfach angedeutet, kümmern wir uns zunächst um die laufende steuerliche Betreuung Ihrer Gesellschaft in den USA. In diesem Zusammenhang sei vor allem die US Sales Tax und die US-Lohnbuchhaltung erwähnt.

Aber auch gesellschaftsrechtliche Themen wie die Anmeldung einer Niederlassung in einem anderen US-Bundesstaat, Fusionen, Rechtsformwechsel und Sitzverlegung können von uns bearbeitet werden.

Für viele Gründer besonders interessant sind unsere Angebote zur Kapitaleinwerbung in den USA.

Unser Beratungsangebot wird abgerundet durch unsere Unterstützung beim gesamten US-Markteintritt, inklusive Ihrem Umzug in die USA.


Häufige Fragen zur Florida C-Corporation (FAQs)

Brauche ich eine ITIN, um meine Gesellschaft nutzen zu können?

Nein, eine ITIN ist nicht notwendig, um Ihre Gesellschaft nutzen zu können. Allerdings verlangt z.B. PayPal zwingend eine ITIN, damit Sie dort als ausländischer Begünstigter ein Konto für Ihre US-Gesellschaft eröffnen können. Und freilich ist eine ITIN für die Einreichung der Steuererklärung notwendig, wenn Sie als natürliche Person an einer US-Personengesellschaft (LLC, LP) beteiligt sind. Exempt-LLCs stellen hier eine Ausnahme dar. Es wird keine ITIN benötigt.

Ich habe gehört, dass die Beantragung der IRS Steuernummer EIN sehr lange dauern kann. Stimmt das?

Die Beantragung der EIN kann mehrere Wochen oder gar Monate in Anspruch nehmen, wenn Ihre US-Gesellschaft keinen US-Geschäftsführer bzw. Gesellschafter (bei LLCs) hat. Beantragen wir die EIN für Sie, erhalten wir von Ihnen eine Vollmacht zur Beantragung der EIN. Dann nutzen wir einen speziellen Prozess, der US-Anwälten und Steuerberatern vorbehalten ist. Die EIN erhalten wir dann am gleichen Tag, wobei das EIN-Schreiben nicht als PDF, sondern per Post zugestellt wird.

Welche weiteren Kosten entstehen zusätzlich zu dem oben angegebenen Honorar?

Das angegebene Honorar beinhaltet alle angegebenen Leistungen im ersten Jahr der Gesellschaft ab Gründung. Wenn Sie keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen, entstehen auch keine weiteren Kosten.

Welche Kosten entstehen nach dem ersten Jahr?

Ab dem zweiten Jahr fallen fixe Kosten für den Firmensitz mit Postweiterleitung an, plus eine Basis Betreuungspauschale für die Einreichung der Jahresmeldung, Behördenkommunikation usw. Dazu erhalten Sie nach einem Jahr eine Rechnung. Sollten Sie den Service nicht weiter nutzen wollen, bezahlen Sie diese einfach nicht und geben uns Bescheid.

Es fallen außerdem aufwandsbezogene Kosten für die steuerliche Betreuung an.

Gibt es Kündigungsfristen?

Sie können das Mandat jederzeit kündigen. Es gibt keine Kündigungsfristen. Im Voraus bezahlte Jahreshonorare werden allerdings nicht von uns erstattet.