Durchführung einer Section 351 Sacheinlage in Ihre US-Corporation

Durchführung einer Section 351 Sacheinlage in Ihre US-Corporation

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Wollen Sie Anteile einer US-Corporation über eine Sacheinlage erwerben, führt die Transaktion normalerweise zu einer Besteuerung. Halten Sie im Zuge der Investition mindestens 80% der Gesellschaft, bleibt der Vorgang unter der Klausel 351 der IRS steuerfrei. Wir begleiten die gesamte Durchführung und kümmern uns um die anwaltliche Ausarbeitung der erforderlichen Dokumente.

Was ist eine Section 351 Sacheinlage?

Für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder können diese mit Geld oder gegen eine Sacheinlage erworben werden. Die Sacheinlage stellt für Investoren und Unternehmer eine attraktive Variante dar, um an neue Aktien zu gelangen. Anstatt an Liquidität einzubüßen, können wertvolle Patente, Kunst, Immobilien oder ähnliche für den Kauf verwendet werden.

Für gewöhnlich lösen Sacheinlagen eine Besteuerung aus. Werden Vermögenswerte im Austausch gegen Aktien an eine Gesellschaft übertragen, behandeln die Finanzbehörden den Vorgang so, als wären diese gegen Barzahlung an die Firma verkauft worden. Bei einer Immobilie würde die Differenz zwischen der Besteuerungsgrundlage der Immobilie und dem Wert der Aktien dann für den Eigentümer zu einem Gewinn oder Verlust führen. Vor allem bei Immobilien mit großem Wertzuwachs würde eine solche Transaktion Nachteile bedeuten und dazu führen, dass Unternehmer davor zurückschrecken.

Aus diesem Grund hat die IRS einen zusätzlichen Paragraphen eingeführt, laut dem beispielsweise Immobilien als Sacheinlagen unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Die Klausel 351 gilt für den Tausch von Eigentum gegen Anteile an einer Corporation. Um eine Besteuerung zu vermeiden, muss die Person nach der Transaktion die Mehrheit der Firma besitzen (mind. 80%).

Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit die Sacheinlage unter die Section 351 fällt:

  1. Austausch: Die Ausnahme gilt lediglich für Vermögenswerte, nicht aber für andere Dienstleistungen.
  2. Nur Aktien: Für die Immobilie dürfen im Gegenzug ausschließlich Gesellschaftsanteile ausgegeben werden (Aktien in Kombination mit anderen Immobilien sind nicht zulässig).
  3. Mehrheit: Im Zuge der Übertragung muss der Investor außerdem die Kontrolle über das Unternehmen übernehmen. Das bedeutet, dass er mindestens 80% der Anteile und Stimmrechte der Firma besitzt. Gibt es verschiedene Aktiengattungen, ist es laut der Klausel 351 erforderlich, 80% der Anteile jeder einzelnen Aktienklasse zu halten.

Ablauf der Durchführung einer Section 351 Sacheinlage

Für die Durchführung einer Section 351 Sacheinlage bedarf es einer Reihe anwaltlich ausgearbeiteter Dokumente sowie entsprechender Protokolle. Dazu gehören offizielle Gesellschafter- und Geschäftsführungsbeschlüsse sowie die entsprechende Bewertung der Vermögenswerte.

Unsere Kanzlei begleitet den gesamten Vorgang und die Durchführung. Die Dienstleistung umfasst weit mehr als nur die Transaktion selbst. Wir arbeiten sämtliche Unterlagen, die dem Vorgang zu Grunde liegen, anwaltlich aus, angefangen von Beschlüssen für Gesellschafter und Geschäftsführung bis hin zum finalen Austausch der Vermögenswerte gegen die Firmenanteile.

Wichtige Hinweise zur Durchführung einer Section 351 Sacheinlage

Wichtig zu beachten ist, dass die Klausel 351 die Besteuerung eines etwaigen Gewinns nur verschiebt und keine Maßnahme zur Umgehung darstellen soll. Verkauft die Firma die Immobilie am Tag nach der Transaktion, wird die Differenz von der IRS rückwirkend erfasst und besteuert.

Nächste Schritte zur Durchführung einer Section 351 Sacheinlage

  1. Wenn Sie uns für die Begleitung und anwaltliche Ausarbeitung des gesamten Prozesses zur Durchführung einer Section 351 Sacheinlage in Ihre Corporation mandatieren wollen, buchen Sie als erstes das hier beschriebene Produkt.
  2. Im Anschluss erhalten Sie von uns per E-Mail ein Formular in das Sie alle allgemeinen Informationen zu den Vermögenswerten und den Gesellschaftsanteilen vollständig eintragen.
  3. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, kontaktieren wir Sie persönlich, um basierend auf den zur Verfügung gestellten Angaben etwaige weitere Details zu besprechen und die genaue Vorgangsweise zu besprechen.
  4. Anschließend beginnt einer unserer Anwälte mit der Bewertung der Vermögenswerte und der Ausarbeitung der Unterlagen für Gesellschafter- bzw. Geschäftsführerbeschlüsse.
  5. Als letztes erfolgt die tatsächliche Durchführung der Section 351 Sacheinlage in Ihre Corporation.

FAQ – Wichtige Fragen zur Durchführung einer Section 351 Sacheinlage

Was kostet die Durchführung einer Section 351 Sacheinlage?

Der angegebene Preis von $2.500 enthält das Minimalhonorar. Dieses ist im Normalfall ausreichend für die Begleitung des gesamten Prozesses, von der Bewertung der Vermögenswerte, die als Sacheinlage genutzt werden sollen, bis hin zur anwaltlichen Ausarbeitung der erforderlichen Unterlagen. Abhängig von der genauen Situation kann mehr Aufwand entstehen und weitere Zahlungen fällig werden. Diese stellen wir bei Bedarf hinterher in Rechnung. Bei komplexeren Vorhaben stellt der Betrag also eine Anzahlung dar. Sollte das der Fall sein, informieren wir Sie rechtzeitig und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen gemeinsam.

Was gilt es bei der Durchführung einer Section 351 Sacheinlage zu beachten? 

Damit der Erwerb von Gesellschaftsanteilen gegen eine Sacheinlage unter den IRS-Paragraphen 351 fällt, dürfen im Gegensatz lediglich Aktien ausgegeben werden. Ein kombinierter Austausch, mit Firmenanteilen und anderen Immobilien ist nicht zulässig. 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Investor nach der Transaktion mindestens 80% jeder einzelnen Aktiengattung und der Stimmrechte halten muss. Bei einem geringeren Prozentsatz greift die Section 351 nicht. Beispielsweise bei einer Immobilie wird dann ein fiktiver Verkauf angenommen und der Wert mit der Kapitalertragsteuer besteuert.