South Dakota LLC
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South Dakota LLC

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Steuerfreie Exempt-LLC oder gewerbliche US-Personengesellschaft: Die LLC ist flexibel und nicht ohne Grund die beliebteste US-Rechtsform. In unserem Leistungspaket ist nicht nur die Gründung Ihrer US LLC in South Dakota, Kontoeröffnung und Geschäftsadresse enthalten. Wir beraten Sie außerdem umfassend zur besten steuerlichen Gestaltung in den USA und Europa, sowie zu den verfügbaren US-Visa-Optionen für Sie und Ihre Familie.

Bitte beachten Sie unsere wichtigen Hinweise zur Verwendung der LLC. Wir können die LLC unter anderem nicht als US-Rechtsform empfehlen, wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Des weiteren bitten wir zu berücksichtigen, dass dieses Service-Paket für die Gründung einer in den USA gewerblich tätigen und steuerpflichtigen LLC gedacht ist. Wenn Sie eine in den USA steuerbefreite Exempt LLC gründen möchten, beachten Sie bitte unser Angebot zur Nullsteuer LLC


South Dakota LLC Basispaket

Das Basispaket umfasst alle Leistungen, um Sie kurzfristig in den USA an den Start zu bringen.

  • Umfangreiche steuerliche Beratung zu US- und internationalem Steuerrecht, vor und während der Gründungsphase
  • Beratung und Strategieplanung zu US-Visaoptionen für Sie und Ihre Familie
  • Gründung Ihrer South Dakota LLC durch einen US-Rechtsanwalt
  • Gründungsdokumente als PDF per Email
  • Behördliche Gebühren
  • Beschaffung der US-Steuernummer bei der IRS
  • Kontoeröffnung USD und EUR bei einer führenden Fintech-Bank in Europa und den USA (z.B. Revolut, Wise, Mercury, Payoneer)
  • Repräsentativer Firmensitz in Sioux Falls, South Dakota
  • Laufende Betreuung auf Deutsch

Für die Gründung und die weiteren hier aufgeführten Leistungen im ersten Jahr nach Gründung gilt das oben angegebene Honorar. Ab dem zweiten Jahr entstehen jährliche Fixkosten von $1,600 plus aufwandsbezogene Kosten z.B. für die steuerliche Betreuung.

Optional buchbar für Ihre South Dakota LLC

Folgende zusätzlichen Dienstleistungen können wir Ihnen gegen Aufpreis für Ihre US-Gesellschaft anbieten:


UK-Holding als Mutter Ihrer South Dakota LLC

Auf Wunsch gründen wir Ihre US-Gesellschaft mit einer UK-Holding als Muttergesellschaft. Im Paket profitieren Sie dabei von 20% Rabatt auf das Honorar für die Gründung der UK-Holding.

Die UK-Holding-Gesellschaft bietet Ihnen im wesentlichen zwei große steuerliche Vorteile:

Keine US-Erbschafts- & Schenkungssteuer

Für nicht US-Bürger werden im Erbschafts- bzw. Schenkungsfall der über den Freibetrag hinausgehende Wert der US-Firmenanteile mit 40% besteuert. Der Freibetrag liegt dabei für Nicht-US-Steuerzahler bei lediglich $62,000. Wird die US-Gesellschaft von einer UK-Holding gehalten, fällt diese Besteuerung z.B. im Todesfall weg.

Keine Quellensteuer

Bei einem späteren Verkauf der US-Gesellschaft können die Verkaufserlöse mit einer UK-Holding steuerfrei vereinnahmt werden. Hier gilt es lediglich etwaige Haltefristen und Mindestbeteiligungen zu berücksichtigen. In UK wird auf Dividenden-Ausschüttungen keine Quellensteuer fällig. Haben Sie Ihren Wohnsitz in einem Offshore-Land oder sind Exempt-Steuerzahler (ggf. lohnt sich dann auch ein Umzug), können Sie sich den Verkaufserlös als Dividende von der UK-Holding komplett steuerfrei ausschütten lassen.


US-Director (Nominee) für Ihre South Dakota LLC

Auf Wunsch können wir einen amerikanischen Geschäftsführer für Ihre US-Gesellschaft stellen. Dieser kann je nach genauer Situation Sinn machen und verschiedene Vorteile bieten:

  • Kontoeröffnung bei einer traditionellen Bank (z.B. Bank of America, Chase)
  • Unterzeichnung von Verträgen die US-Geschäftsführer erfordern
  • Kann im Impressum erscheinen
  • Kann im Handelsregister eingetragen werden

Ein US-Geschäftsführer ist meist nicht notwendig, wenn Sie allerdings auf einen der angeführten Punkte besonderen Wert legen oder es wirtschaftliche Gründe dafür gibt, können Sie diese Option natürlich nutzen.


Konten für Ihre South Dakota LLC (inkl. PayPal)

Standardmäßig eröffnen wir für Ihre US-Gesellschaft USD- und Eurokonten bei den führenden Fintech-Banken wie Revolut, Wise, Mercury oder Payoneer. Diese erfordern keinen US-Geschäftsführer.

Optional kümmern wir uns für Sie als Zusatzleistung außerdem um ein Premium-Geschäftskonto bei einer der traditionellen Banken wie Bank of America oder JP Morgan Chase. Wichtig zu beachten ist hier, dass dafür ein US-Geschäftsführer notwendig ist, der von uns gestellt werden kann (ausser Sie haben Ihren eigenen Geschäftsführer in den USA).

Optional können wir Konten bei PayPal und Stripe für Ihre US-Gesellschaft eröffnen.


Laufende Betreuung Ihrer South Dakota LLC

Nach Abschluss der Gründungsphase wird die laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Dabei gelten unsere üblichen Honorarsätze. Hierunter fallen, je nach konkretem Bedarf, unter anderem folgende Leistungen:
  • Kommunikation mit den US-Behörden wie Secretary of State, IRS
  • Support auf Deutsch
  • Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch
  • Laufende Buchhaltung
  • Sales Tax
  • Lohnbuchhaltung
  • Je nach Ausgestaltung der LLC als steuerfreie Exempt-LLC oder US-Personengesellschaft bearbeiten wir FBAR, Formular 5472Partnership Tax Return oder Corporation Tax Return, sowie die zugrunde liegende Bilanz und / oder Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Allfällige im Bundesstaat einzureichende Steuererklärungen

Sioux Falls, South Dakota in der Übersicht

Sioux Falls hat rund 175,000 Einwohner und ist damit die größte Stadt in South Dakota, diesem imposanten, aber nur spärlich besiedelten US-Bundesstaat im nördlichen mittleren Westen der Vereinigten Staaten.

Standortvorteile Sioux Falls

  • Diskreter, unauffälliger Bundesstaat im nördlichen mittleren Westen
  • Gemäß etlichen Rankings einer der Top 3 Bundesstaaten bei Unternehmerfreundlichkeit
  • Positives, durch Bodenständigkeit und Verlässlichkeit geprägtes Image 
  • Keine Einkommensteuer auf Bundesstaatsebene
  • Keine Körperschaftsteuer auf Bundesstaatsebene
  • Passabel ausgebauter Regionalairport mit 150 Flügen pro Woche

Was Sie über Sioux Falls wissen müssen

Um Unternehmer anzulocken und Investitionen zu fördern, betreibt die Regierung von South Dakota seit vielen Jahren einen großen Aufwand, um besonders unternehmerfreundlich zu sein.

Entsprechend stolz ist man in South Dakota darauf, dass der Bundesstaat jährlich in vielen unabhängigen Rankings und Bestenlisten ganz oben steht, wenn es um den besten Standort in den USA für Unternehmen geht.


Größere Karte anzeigen

An erster Stelle ist hier zunächst ein positives steuerliches Klima zu nennen: South Dakota erhebt auf Bundesstaatsebene weder eine Körperschaftsteuer, noch eine Einkommensteuer (Vorsicht: Steuern im Bund müssen trotzdem bezahlt werden!).

Des Weiteren ist man in South Dakota bemüht, eine gute Infrastruktur zu schaffen und die Bürokratie für Unternehmer so weit es geht einzudämmen.

Klingt South Dakota nicht auch als Zuhause für Ihr US-Unternehmen interessant?

Visuelle Impressionen von Sioux Falls

Wollen Sie wissen, wo Ihre Gesellschaft zu Hause sein wird? Auf dieser Seite zu unserem Virtual Office Angebot erfahren Sie mehr. Hier nun aber ein paar erste visuelle Eindrücke zu Sioux Falls.

 

Offizielle Website von Sioux Falls besuchen


Was ist eine LLC?

Hier erfahren Sie mehr zur Rechtsform der LLC

  • Hybride Rechtsform: Haftungsrechtlich Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, steuerrechtlich Personengesellschaft.
  • Keine Vorschriften hinsichtlich Stammkapital/Einlage.
  • Mindestens ein Gesellschafter.
  • Wird durch Gesellschafter oder einen Geschäftsführer (wird von uns gestellt) geleitet.

Hier erfahren Sie mehr zu den wichtigsten Vorteilen der LLC


South Dakota LLC & Steuern

Auf dieser Seite erfahren Sie zu mehr zur Besteuerung von US-LLCs

Von uns gegründete US-LLCs werden entweder als Exempt-LLC oder als gewerbliche US-Personengesellschaften mit US-Betriebsstätte strukturiert. 

Bei Exempt-LLCs handelt es sich um LLCs mit nur einem Gesellschafter, sogenannten Single Member LLCs. Diese gelten in den USA als Disregarded Entity. Gewinne von Disregarded Entities sind unter der Voraussetzung, dass sie keinen Bezug zu den USA haben, in den USA steuerfrei. Diese Art von Gesellschaft eignet sich vor allem für Unternehmer mit Wohnsitz in Non-Dom-Staaten oder Ländern mit ähnlichen Steuergesetzen für Auslandseinkünfte. Mehr zur Exempt-LLC erfahren Sie hier.

Versteuerung der Unternehmensgewinne

Hinsichtlich der Besteuerung gilt es auch hier zwischen den verschiedenen Ausformungen der LLC zu unterscheiden. Die erwähnte Exempt-LLC ohne US-Geschäftsbezug bezahlt in den Staaten keine Steuern

Eine LLC, die als gewerbliche Personengesellschaft mit Betriebsstätte strukturiert ist, ist steuertransparent. Gewinne werden nicht bei der Gesellschafter besteuert, sondern jeder Gesellschafter der LLC reicht in den USA eine Steuererklärung ein (erledigen wir für Sie) und erklärt dort seine Gewinne.

  • Gewinne einer Personengesellschaft werden auf Bundesebene mit US-Einkommensteuer belegt. Diese beläuft sich bei Gewinnen aus einer Personengesellschaft auf maximal 29.6%, liegt in den meisten Fällen aber deutlich darunter.
  • Bei richtiger Gestaltung kann bei Gewinnen bis $157,000 pro Gesellschafter ein Steuerfreibetrag von 20% geltend gemacht werden.
  • South Dakota kennt auf Bundesstaatsebene keine Einkommensteuer.

Umsatzsteuer

Eine Mehrwertsteuer/VAT wie in Europa gibt es in den USA nicht. Die sog. Sales Tax funktioniert ähnlich, wird aber nur beim lokalen Warenverkauf fällig, z.B. beim Einkauf im Supermarkt (nicht aber auf Umsatz aus Dienstleistungen). 

Die Sales Tax ist in allen Bundesstaaten zu beachten, in denen die Gesellschaft Umsätze erzielt. Sie wird fällig, sobald diese Umsätze einen bestimmten Schwellenwert überschreitenHier erfahren Sie mehr zum Thema Sales Tax in den USA.

Die Sales Tax liegt in South Dakota bei 4.5%, zzgl. einer möglichen Gemeindesteuer von nicht mehr als 2%.


South Dakota LLC, Greencard & US-Visum

Ihre US-Gesellschaft ist der ideale Sponsor für Greencard und US-Visum. Bekanntlich gibt es in den US keine Möglichkeit, sich z.B. über den Erwerb einer Immobilie ein Visum zu sichern. Sicher ist beispielsweise die EB5-Greencard auch für passive Investoren durchaus interessant, aber die minimal notwendigen Investitionen und die Wartezeiten sind enorm.

Wer daher nicht als Künstler, Sportler oder Wissenschaftler ein Visum bekommen kann, muss als Unternehmer ran. Und tatsächlich ist es relativ einfach und günstig, sich über das eigene Unternehmen ein L- oder E-Visum zu sichern. Rechnen Sie mit Mindest-Investitionen bzw. Kosten (inklusive Anwalt) von $40.000 - 50.000 und einer Bearbeitungszeit von insgesamt 3-4 Monaten.

Hier erfahren Sie mehr zu Greencard und US-Visum für Unternehmer. Wir können Sie umfassend beraten.


Ablauf der Mandatierung

Wenn Sie uns für die Gründung Ihrer South Dakota LLC mit Sitz in Jackson mandatieren wollen, können Sie das Produkt hier direkt online buchen. Nach Abschluss der Zahlung und Identifikation erhalten Sie von uns per E-Mail einen Fragebogen, in den Sie alle Informationen eintragen, die wir für das Unternehmen benötigen. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, gründen wir die Gesellschaft.

Im Anschluss kümmern wir uns für Sie um die laufende administrative und steuerliche Betreuung der LLC. Die Details dafür klären wir mit Ihnen, sobald das Unternehmen etabliert und klar ist, welche Leistungen dafür genau erforderlich sind.

Gründungsformalitäten und Ablauf im Detail


Der Mount Bonnell Unterschied

Die meisten Mandanten der Kanzlei Mount Bonnell sind erfolgreiche Unternehmer, die ihre US-Expansion bzw. ihren US-Markteintritt planen. Andere Mandanten wollen den US-Markt mit einem ganz neuen Vorhaben erobern. Wieder andere Mandanten wollen ein Startup in den USA gründen, um dort bei US-Investoren Kapital einzuwerben.

Egal, zu welcher Gruppe Sie gehören: Bei der US-Firmengründung ist die steuerliche Planung sowohl in den USA, als auch im Herkunftsland von strategischer Wichtigkeit. Dieses Feld können Sie nicht Amateuren überlassen. Sonst wird die US-Firma schnell zur Steuerfalle.

Hier kommt die Kanzlei Mount Bonnell ins Spiel: Wir helfen seit 2008 Unternehmern aus Europa in den USA Fuss zu fassen. Die korrekte steuerliche Ausgestaltung sowohl in den USA, als auch in Europa hatte dabei immer oberste Priorität.

Themen wie diese sind seit bald 15 Jahren unser täglich Brot:

  • Wegzugsteuer,
  • Außensteuergesetz und CFC-Rules,
  • Non-Dom-Status und
  • der steuergünstige oder steuerfreie Verkauf Ihres US-Unternehmens / Exit.

Und als weiteres wichtiges Rechtsgebiet wollen wir hier das US-Einwanderungsrecht nicht unerwähnt lassen. Wir haben für etliche Mandanten und deren Familien funktionierende US-Greencard- & Visastrategien ausgearbeitet und umsetzen lassen. Wir wissen z.B. wie Sie schon mit $30.000 Investition an ein Investoren-Visum gelangen. Diese praktische Erfahrung aus erster Hand - nicht bloss in der Theorie - macht uns zum idealen Partner für Ihr US-Vorhaben.

Bei der Kanzlei Mount Bonnell erhalten Sie somit alle Leistungen aus einer Hand, die Sie für einen erfolgreichen Start und den laufenden Betrieb in den USA benötigen: Beratung zur optimalen steuerlichen Gestaltung zu Hause und in den USA, Gründung und laufende steuerliche Betreuung in den USA auf Deutsch und Beratung rund um Greencard und US-Visa.

Das ist der Mount Bonnell Unterschied.


Rundumbetreuung nach der Gründung Ihrer South Dakota LLC

Auch nach der Gründung Ihrer US-Gesellschaft sind Sie bei der Kanzlei Mount Bonnell in den besten Händen. Unser multidisziplinäres Team bestehend aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Corporate Finance Experten (viele davon deutschsprechend) steht Ihnen laufend nach Bedarf bei.

Wie bereits mehrfach angedeutet, kümmern wir uns zunächst um die laufende steuerliche Betreuung Ihrer Gesellschaft in den USA. In diesem Zusammenhang sei vor allem die US Sales Tax und die US-Lohnbuchhaltung erwähnt.

Aber auch gesellschaftsrechtliche Themen wie die Anmeldung einer Niederlassung in einem anderen US-Bundesstaat, Fusionen, Rechtsformwechsel und Sitzverlegung können von uns bearbeitet werden.

Für viele Gründer besonders interessant sind unsere Angebote zur Kapitaleinwerbung in den USA.

Unser Beratungsangebot wird abgerundet durch unsere Unterstützung beim gesamten US-Markteintritt, inklusive Ihrem Umzug in die USA.


Häufige Fragen zur South Dakota LLC (FAQs)

Brauche ich eine ITIN, um meine Gesellschaft nutzen zu können?

Nein, eine ITIN ist nicht notwendig, um Ihre Gesellschaft nutzen zu können. Allerdings verlangt z.B. PayPal zwingend eine ITIN, damit Sie dort als ausländischer Begünstigter ein Konto für Ihre US-Gesellschaft eröffnen können. Und freilich ist eine ITIN für die Einreichung der Steuererklärung notwendig, wenn Sie als natürliche Person an einer US-Personengesellschaft (LLC, LP) beteiligt sind. Exempt-LLCs stellen hier eine Ausnahme dar. Es wird keine ITIN benötigt.

Ich habe gehört, dass die Beantragung der IRS Steuernummer EIN sehr lange dauern kann. Stimmt das?

Die Beantragung der EIN kann mehrere Wochen oder gar Monate in Anspruch nehmen, wenn Ihre US-Gesellschaft keinen US-Geschäftsführer bzw. Gesellschafter (bei LLCs) hat. Beantragen wir die EIN für Sie, erhalten wir von Ihnen eine Vollmacht zur Beantragung der EIN. Dann nutzen wir einen speziellen Prozess, der US-Anwälten und Steuerberatern vorbehalten ist. Die EIN erhalten wir dann am gleichen Tag, wobei das EIN-Schreiben nicht als PDF, sondern per Post zugestellt wird.

Welche weiteren Kosten entstehen zusätzlich zu dem oben angegebenen Honorar?

Das angegebene Honorar beinhaltet alle angegebenen Leistungen im ersten Jahr der Gesellschaft ab Gründung. Wenn Sie keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen, entstehen auch keine weiteren Kosten.

Welche Kosten entstehen nach dem ersten Jahr?

Ab dem zweiten Jahr fallen fixe Kosten für den Firmensitz mit Postweiterleitung an, plus eine Basis Betreuungspauschale für die Einreichung der Jahresmeldung, Behördenkommunikation usw. Dazu erhalten Sie nach einem Jahr eine Rechnung. Sollten Sie den Service nicht weiter nutzen wollen, bezahlen Sie diese einfach nicht und geben uns Bescheid.

Es fallen außerdem aufwandsbezogene Kosten für die steuerliche Betreuung an.

Gibt es Kündigungsfristen?

Sie können das Mandat jederzeit kündigen. Es gibt keine Kündigungsfristen. Im Voraus bezahlte Jahreshonorare werden allerdings nicht von uns erstattet.