Wenn Sie bereits gegründet haben, können Sie diese gerne von uns verwalten und steuerlich betreuen lassen. Dabei spielen die Rechtsform der Gesellschaft (C-Corporation, Limited Liability Company, Limited Partnership usw.) und der Sitzstaat der Gesellschaft keine Rolle.
Hinsichtlich der steuerlichen Betreuung und Verwaltung durch unsere Kanzlei stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, die wir im Folgenden kurz erläutern. Gerne besprechen wir Details zum Umzug und zur laufenden Betreuung Ihrer Gesellschaft in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.
Volle Betreuung
Im Rahmen der vollen Betreuung zieht Ihre Gesellschaft zu einem der von uns angebotenen Büros in einer von acht US-Metropolen um. Dabei handelt es sich um die gleichen Metropolen, in denen wir auch neue US-Corporations gründen.
Dabei ist es auch möglich, dass eine Gesellschaft, die nicht in einem der von uns empfohlenen US-Bundesstaaten gegründet wurde, in einem dieser Staaten angemeldet wird. So kann z.B. eine Corporation aus Oregon in Texas angemeldet werden. Wir können den zusätzlich nötigen Registered Agent in allen Bundesstaaten stellen.
Die volle Betreuung schließt außerdem den Director-Service, sowie die volle laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft mit ein.
Die Kosten hierfür sind die laufenden Kosten, die auch bei den von uns gegründeten Gesellschaften anfallen und hängen vom Bundesstaat ab. Es entstehen außerdem geringe Einmalkosten für das Ummelden der Gesellschaft.
Steuerliche und administrative Betreuung
Wenn Sie Ihre Gesellschaft gerne bei der bestehenden Adresse belassen möchten, können wir uns auch nur um die steuerliche und administrative Betreuung der Gesellschaft kümmern.
Darunter fällt z.B.
- die laufende Buchhaltung,
- Bilanzierung,
- Anfertigung von Steuererklärungen,
- Lohnbuchhaltung und
- die Einreichung von Sales-Tax-Meldungen.
In diesem Fall entstehen keine laufenden Kosten, sondern lediglich Aufwandskosten für Betreuung, z.B. die Bilanzierung und das Anfertigen der Körperschaftsteuererklärung. Üblicherweise vereinbaren wir dafür bei Beginn der Zusammenarbeit eine Anzahlung und rechnen den restlichen Aufwand periodisch ab.
Es gelten unseren üblichen Stundensätze.
Director-Service & Kontoeröffnung
Wir können nur dann einen US-Director für Ihre Gesellschaft stellen, wenn wir auch die steuerliche Betreuung der Gesellschaft übernehmen. Dies dient vor allem unserer Absicherung.
Für die Stellung des Directors wird eine Jahrespauschale vereinbart, die jährlich im Voraus fällig ist.
Wenn wir einen Director für Ihre Gesellschaft stellen, kann dieser auf Wunsch gerne ein Konto bei unseren Partnerbanken für Ihre Gesellschaft eröffnen. Hierfür berechnen wir eine einmalige Gebühr.
Bitte lesen Sie dazu auch unsere Seite zur Kontoeröffnung für Ihre US-Gesellschaft
Nächste Schritte
Wenn Sie bereits eine Gesellschaft in den USA haben, die Sie von uns betreuen lassen möchten, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus, um ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch zu buchen. Nach Absenden des Formulars werden unsere freundlichen Kollegen Sie kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.