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Die Gründung eines US-Unternehmens ist einfach und schnell
Fakt Nr. 2 zum US-Markteintritt
Dieser Artikel ist Teil unserer Serie rund um den US-Markteintritt. In dieser erläutern wir die zehn wichtigsten Fakten rund um die Expansion von nicht-amerikanischen Unternehmen in die Staaten. Wir zeigen, was zu beachten ist und warum das Prozedere zur Firmengründung sie nicht abschrecken sollte. Der US-Markt ist riesig und bietet Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten, daran teilzuhaben.
Es gibt viele verschiedene Informationen über Dauer und Schwierigkeit einer Unternehmensgründung in den USA. Hier sehen wir uns die Rahmenbedingungen und einzelnen Schritte einer Unternehmensgründung an.
In wenigen Schritten zum US-Unternehmen
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Gründung eines Unternehmens in den USA Angelegenheit der einzelnen Bundesstaaten und nicht einheitlich auf Bundesebene geregelt ist. Unabhängig davon, ob Sie sich für eine Corporation (C-Corporation oder S-Corporation), eine Limited Liability Company (LLC), eine Limited Partnership oder eine andere US-Rechtsform entscheiden, wird jedes Unternehmen nach den Gesetzen des von Ihnen gewählten US-Bundesstaates gegründet. Dafür müssen Sie die entsprechenden Unterlagen beim Bundesstaat einreichen. Welchen Staat und welche Rechtsform Sie dafür wählen sollten, klären Sie am besten mit Ihrem Anwalt bzw. Steuerberater.
Europäische Unternehmer, die in den USA tätig sein wollen, entscheiden sich oft entweder für die Gründung einer US-Corporation oder einer LLC. Beide haben ihre jeweiligen Vorteile und eine begrenzte Haftung im Falle von finanziellen Ansprüchen von anderen Marktteilnehmern. Konkret bedeutet dies, dass Ansprüche von Gläubigern auf das Vermögen des US-Unternehmens beschränkt sind.
Zur Gründung eines Unternehmens, egal ob es sich dabei um eine Corporation oder eine LLC handelt, müssen Sie ein paar einfache Schritte befolgen.
Zunächst müssen Sie einen Namen für Ihr US-Unternehmen wählen. Wichtig ist dabei, dass er in dem betreffenden Bundesstaat verfügbar ist. Diese Information lässt sich im Regelfall in Online-Datenbanken einsehen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie keinen Firmennamen wählen, der die Markenrechte eines anderen Unternehmens verletzt.
Anschließend gilt es, die Gründungsunterlagen vorzubereiten und einzureichen. Dieses ist bei der C- und S-Corporation ein sogenanntes Certificate of Incorporation, bei der LLC ein Certificate of Formation. Die Vorbereitung der Unterlagen ist meist unkompliziert, manchmal hat der Antrag nur eine Seite. Für den Vorgang fallen Gebühren an – je nach Bundesstaat zwischen 100 und 800 US-Dollar. In den meisten Staaten, wie z.B. Delaware, lässt sich das innerhalb eines Tages erledigen und die Geschäftstätigkeit direkt im Anschluss aufnehmen. Für die Einreichung empfiehlt es sich, einen erfahrenen Anwalt oder Steuerexperten zurate zu ziehen. Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung in Sachen Unternehmensgründung und wickelt diese schnell und effizient ab. Daher wissen wir genau, was es in den unterschiedlichen US-Bundesstaaten zu beachten gilt.
Sobald die Unterlagen eingereicht sind, existiert Ihr US-Unternehmen und der Gründungsprozess ist damit abgeschlossen. Wie bereits erwähnt, kann dies meist sehr schnell erledigt werden. Wir bieten all jenen, die es besonders eilig haben, die Option einer Express-Gründung an, um eine schnellstmögliche Prozedur zu gewährleisten.
Nach Abschluss der Gründung bedarf es einiger weiterer Schritte. Wenn es sich um eine Corporation handelt, müssen eine Satzung verfasst und eine Steueridentifikationsnummer auf Bundesebene beantragt werden. Die Steuer-ID ist für ein amerikanisches Bankkonto erforderlich. Bei einer LLC ist zusätzlich zur Steuernummer ein Operating Agreement erforderlich. Zusätzlich können weitere Dokumente wie z.B. Shareholder Agreements (Vereinbarungen zwischen Aktionären) ausgearbeitet werden. Wollen Sie Niederlassungen in anderen Bundesstaaten als dem Gründungsstaat unterhalten, könnte außerdem u.a. ein Registered Agent vor Ort notwendig sein.
Fazit zur Unternehmensgründung in den USA
Bei allen weiteren Punkten handelt es sich um zusätzliche Schritte, die nichts mit der eigentlichen Unternehmensgründung in den Staaten zu tun haben. Diese selbst nimmt sehr wenig Zeit in Anspruch und geht mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite schnell über die Bühne. Der Prozess der Firmengründung sollte Sie also nicht davon abhalten, mit Ihrem Business den riesigen US-Markt zu erschließen.
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