Die USA bieten auch kleinen und mittleren Unternehmen ein hohes Maß an Rechtssicherheit

Fakt Nr. 6 zum US-Markteintritt

Dieser Artikel ist Teil unserer Faktencheck-Serie rund um den Geschäftseintritt in die USA. In dieser widmen wir uns einigen der wichtigsten Informationen, die es rund um die Expansion von nicht-amerikanischen Unternehmen in die Staaten gibt. Durch die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa und Nordamerika kommt es oft zu Fehleinschätzungen, wenn man sich nicht intensiv mit der Materie beschäftigt.

Hier geht es um das Thema Haftung und Rechtsstreits in den Vereinigten Staaten. Wir sehen uns genau an, was es für ausländische Unternehmer alles zu beachten gilt.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäfte in den USA

Zwar gibt es rechtliche Unterschiede zwischen den USA und bspw. Deutschland, woraus sich auch einige Risiken ergeben, die bei Geschäften dort anders sind, wie etwa die Aufteilung der Prozesskosten oder die Höhe der Schadensersatzforderungen. Diese sind in den Staaten im Durchschnitt höher, aber (aus deutscher Sicht) sehr hohe Strafzahlungen werden nur verordnet, wenn bspw. grob fahrlässig entgegen Sicherheitsstandards gehandelt oder gar die Gesundheit von Menschen aus finanziellen Motiven aufs Spiel gesetzt wird. Wenn man solche extremen Fälle allerdings außen vor lässt, kann man die Risiken auf ein Minimum reduzieren. Dazu gehört natürlich eine ausführliche Vorbereitung auf die rechtliche Lage in den USA, die bei größeren Investitionen und in Zweifelsfällen auf jeden Fall mit Hilfe von spezialisierten Anwälten erfolgen sollte.

Wenn man ein paar Aspekte berücksichtigt, kann man schon von Beginn an weitaus sorgloser den Schritt ins Ausland planen.

So kann beispielsweise in vielen Fällen auf die Gründung einer US-Tochtergesellschaft verzichtet werden, was die Klage gegen ein deutsches Unternehmen erschwert. Ist eine Tochtergesellschaft erforderlich, können die Verbindungen zur Hauptfirma so gestaltet werden, dass für letztere eine eher geringe Haftung in den USA gilt. Damit sinkt entsprechend das Risiko einer erfolgreichen Klage.

Verkauf und Leasing von Produkten im Allgemeinen durch ein Gesetz geregelt, das gemeinhin als Uniform Commercial Code (UCC) bekannt ist. Dieses wurde von allen 50 Bundesstaaten übernommen. Der UCC bietet Verkäufern oder Leasinggebern von Produkten – einschließlich Software – eine Reihe von Vertragsgestaltungstechniken. Werden sie befolgt, schränken sie die Gefahr von Produkthaftungsklagen und hohen Schadensersatzzahlungen erheblich ein. Hierbei gilt es zu beachten, dass Dienstleistungen generell unter das Common Law (also die allgemeine und richterliche Gesetzgebung) und nicht unter den UCC fallen.

Weiterhin unterliegen alle Gerichte Vorschriften, die das Einreichen leichtfertiger oder unbegründeter Klagen stark einschränken. Kläger, die solche Klagen einreichen, können mit schwerwiegenden Sanktionen und Strafen belegt werden – einschließlich Geldstrafen und Schadensersatzforderungen.

Außerdem gibt es viele Arten von Versicherungsschutz. Mit ihnen minimieren europäische Unternehmen das Risiko, verklagt zu werden oder ein hohes Urteil im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen zahlen zu müssen. Dazu zählen nicht nur Haftpflichtversicherungen, sondern auch solche gegen Fehler und Unterlassungen, Verletzungen des geistigen Eigentums und viele andere. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass diese für alle Bundesstaaten gelten, in denen das Produkt oder der Service angeboten wird.

Wenn ein Produkt exportiert oder gar noch entwickelt wird, sollte von Beginn an darauf geachtet werden, dass es amerikanischen Sicherheitsanforderungen und sonstigen Standards entspricht. Diese werden in der Regel von der Consumer Product Safety Commission (CPSC) vorgeschrieben, die auf Ihrer Website sinnvolle Tipps zum Einstieg gibt. Auch ein genauerer Blick auf ähnliche Produkte, die schon auf dem US-Markt verkauft werden, kann hilfreich sein. Hat man sich einen Überblick verschafft, kann zusammen mit Experten geprüft werden, ob das eigene Produkt den Standards entspricht. Sollte eine Gebrauchsanweisung erforderlich sein, können in diese entsprechende Warnhinweise geschrieben werden. Auch hier können Produkte anderer Hersteller zur Orientierung dienen. Bei der Übersetzung ins Englische sollte darauf geachtet werden, dass die Sprache klar und einfach gehalten ist. 

Für eventuelles Feedback von Verbrauchern sollte eine Kontaktmöglichkeit eingerichtet werden, die regelmäßig abgerufen wird. Eine aktive Präsenz und schnelle Reaktion auf der Website und auf sozialen Medien kann mögliche Unzufriedenheit der Verbraucher schnell aufzeigen und die Firma kann im Idealfall reagieren, ohne dass es zu einem Rechtsstreit kommt. Allgemein ist interne Kommunikation zwischen allen Abteilungen wichtig, damit Marketing, Entwicklung und Vertrieb sich auf dem neuesten Stand halten und somit Missverständnisse vermeiden können. 

Fazit zur Rechtslage in den USA

Wie Sie sehen, gibt es in den USA – wie in jedem anderen Land – natürlich die Möglichkeit von Prozessen. Sie stellen aber keinen Grund für ein europäisches Unternehmen dar, vom US-Markteintritt abzusehen. Es gibt Sicherheitsvorkehrungen, die Firmen vor leichtfertigen oder unbegründeten Klagen schützen. In Kombination mit einer geeigneten Versicherung können Sie sich und Ihr Business schützen und damit das Risiko erheblich verringern.

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