Produkthaftung in den USA

Better safe than sorry – hier erfahren Sie alles, was es beim Export und Verkauf in die Staaten zu beachten gilt.

Produkthaftung ist für jedes Unternehmen, das seine Produkte in den Staaten verkaufen will, ein wichtiges Thema, über das es sich unbedingt vorab zu informieren gilt. Die Geschichte mit der Katze in der Mikrowelle ist nur eines der prominenten Beispiele. Ob der Fall tatsächlich existierte oder nicht – wollen Sie den amerikanischen Markt erobern, so sollten Sie sich und Ihr Business vor Klagen und enormen Schadenssummen schützen. Auf dieser Seite haben wir sämtliche Informationen zur US-Produkthaftung von etwaigen Risiken bis hin zu potenziellen Präventionsmaßnahmen für Sie zusammengefasst.

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Produkthaftung in Europa

Die Rahmenbedingungen der europäischen Produkthaftung gehen auf die EG-Richtlinie 85/374 aus dem Jahr 1985 zurück. Sie diente dazu, die verschiedenen, nationalen Regelungen zu harmonisieren und bildete die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Markt mit einheitlichen Wettbewerbsbedingungen. Heute sind die Produkthaftungsgesetze der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zwar nicht exakt gleich, beruhen aber alle auf dieser Richtlinie und sorgen so für einen gewissen Mindeststandard.

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Rechtslage zur Produkthaftung in den USA

Allgemeine Grundlagen & Haftung

Im Gegensatz zu Europa wird die amerikanische Produkthaftung auf Ebene der einzelnen US-Bundesstaaten und nicht durch den Bund geregelt. Grundsätzlich gibt es bei Klagen aber drei Anspruchsgrundlagen:

  1. Gewährleistungshaftung: Bei der sogenannten Breach of Warranty handelt es sich um die Haftung für Produkteigenschaften bzw. durch das Produkt entstandene Schäden. Sie ist vertraglich geregelt und verschuldensunabhängig.
  2. Sorgfaltspflicht: Neben der vertraglichen Haftung gibt es mit der Liability for Negligence auch die gesetzlich geregelten Produkthaftungsansprüche. Sie ist verschuldensabhängig und bezieht sich direkt auf die Sorgfaltspflicht des Herstellers. Dabei muss der Geschädigte eine fahrlässige Verletzung bzw. einen Verstoß beweisen.
  3. Gefährdungshaftung: Bei der Strict Liability in Tort geht es um Schäden durch fehlerhafte Produkte. Sie ist verschuldensunabhängig und wird nicht auf Basis von Gesetzen, sondern mittels Rechtssprechung ausgehandelt.

Bei Produktfehlern liegt die Beweislast über den Zusammenhang mit dem jeweiligen Schaden in den USA beim Geschädigten. Unternehmen können dabei für verschiedene Fehler belangt werden. Diese umfassen von der Entwicklung über die Produktion bis hin zur tatsächlichen Inbetriebnahme verschiedenste Produktbereiche sowie Teile von Zulieferern.

Generell haften in den Staaten alle Beteiligten der Vertriebskette. Dazu gehören bei Produkten sowohl Importeure, Zulieferer und Produzenten als auch Händler und Entwickler. Wen bzw. wie viele davon er für die Haftung heranziehen möchte, entscheidet der Kläger.

Anders als in Deutschland bestimmt den Schadensersatz in den USA kein Richter, sondern eine Jury, die aus unterschiedlichen Privatpersonen besteht. Sie entscheidet über das Urteil, der Richter ist lediglich für ein ordnungsgemäßes Verfahren zuständig.

Neben direkt durch das Produkt entstandene und immaterielle Schäden sowie Folgeschäden gibt es in den Staaten mit den Punitive Damages auch den Strafschadensersatz, der meist den Hauptanteil des Schadensersatzes ausmacht. 

Prozess

Ihren Zuständigkeitsbereich fassen US-Gerichte sehr weit. Bereits der kleinste amerikanische Bezug reicht für eine Klage aus. Eine Klage muss in den USA nur geringen formellen Anforderungen genügen. Sie kann gegen eine niedrige Gebühr einfach eingereicht und per Post zugestellt werden. Beweise sind erst im Prozess notwendig. Die Kosten für das Verfahren trägt in den Staaten jede Partei selbst.

Vor Prozessbeginn gibt es mit der Discovery eine Art Voruntersuchung. Dabei werden Beweismittel bezeichnet, Fragenkataloge der gegnerischen Partei beantwortet und geforderte Dokumente ausgehändigt. Verletzungen der Auskunftspflicht werden sanktioniert.

Bei Sachverständigen geht es in den USA nicht rein um ihre Neutralität und ihre Fachkompetenz, sondern darum, dass sie mit ihren Beweisen die Jury im Prozess überzeugen. Im amerikanischen Rechtssystem gibt es mit Sammelklagen, sogenannten Class Actions, außerdem die Möglichkeit, als Gruppe zu klagen. Dabei gibt es einen Hauptkläger, das Urteil gilt aber für alle Betroffenen.

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Präventionsmaßnahmen für Unternehmen in den USA

Das Risiko von Produkthaftungsklagen reduziert man natürlich in erster Linie, wenn man Produktfehler vermeidet. Da Fehler aber nun mal passieren, sollte die Haftung verlagert bzw. Ansprüche abgewehrt werden.

Dafür gilt es bereits in der Entwicklungsphase potenzielle Risiken und Gefahren zu identifizieren. Mittels regelmäßiger Kontrollen sollte zudem die Qualität dokumentiert werden. Hersteller sind dazu verpflichtet, die Produktion zu überwachen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen bzw. Produkte zurückzurufen. Für Verbraucherprodukte auf dem amerikanischen Markt besteht eine Meldepflicht bei der Consumer Product Safety Commision, kurz CPSC.

Hier finden Sie weitere Maßnahmen, mit denen Sie sich und Ihr Unternehmen gegen Produkthaftungsklagen wappnen:

  • Unternehmensstruktur: Für den Verkauf an amerikanische Kunden bietet sich häufig die Gründung eines eigenständigen US-Unternehmens an, um Muttergesellschaften abzuschirmen und das Risiko zu kapseln. Wichtig ist dabei natürlich auch, eine Rechtsform mit beschränkter Haftung zu wählen (wie z.B. die C-Corporation). Zu beachten ist hier allerdings eine etwaige Durchgriffshaftung. Eine Tochtergesellschaft in den Staaten empfiehlt sich nur dann, wenn diese die verkauften Produkte auch vor Ort herstellt. Ist allerdings das Mutterunternehmen der Produzent, haftet dieses auch.
  • Produktentwicklung: Industrie- bzw. Sicherheitsstandards und gesetzliche Normen sollten bei der Entwicklung selbstverständlich berücksichtigt und eingehalten werden. Auf Bundesebene sind dafür die Standards verfolgender Behörden wichtig: die US Consumer Product Safety Commission, die Umweltschutzbehörde EPA, die Food and Drug Administration, US-Verkehrsbehörde NTSB sowie die National Highway Traffic Safety Administration und die OSHA für Arbeitssicherheit. Für branchenspezifische Qualitätsstandards gibt es Institutionen wie die National Electrical Manufacturers Association NEMA sowie die NFPA und die Underwriters Laboratories
  • Gerichtsstand: Vereinbart man für sein Unternehmen einen ausländischen Gerichtsstand, wird dieser von US-Gerichten in der Regel anerkannt. Kläger können dann nur unter Vorlage besonderer Gründe trotzdem in den Staaten klagen (dazu zählen z.B. Produkthaftungsklagen mit Körperverletzung bzw. Tod einer Person).
  • Standortwahl: Manche Bundesstaaten nehmen es mit der Produkthaftung besonders genau, andere sind hingegen weniger streng. Während Delaware und Virginia als unternehmerfreundlich gelten, sind Kalifornien und Florida verbraucherfreundlicher. Aus diesem Grund kann die Gesetzeslage für Unternehmen bei der Wahl des Standortes ein wichtiger Faktor sein.
  • Hinweise & Anleitungen: Die Formulierung bzw. Gestaltung von Warnhinweisen sind essenziell für die Produkthaftung. Sie sollten die potenziellen Gefahren des jeweiligen Produktes klar kommunizieren, auffällig und klar verständlich sein. Neben Signalwörtern kommen hier auch Symbole zum Einsatz. Auch Bedienungsanleitungen sollten nicht einfach übersetzt, sondern tatsächlich an den US-Markt angepasst werden. Bei der Anpassung hilft die Norm ANSI Z535.6 des American National Standards Institute
  • Versicherung: Einen Produkthaftpflichtversicherung ist in jedem Fall sinnvoll. Sie sollte sämtliche Schäden, die während der Versicherungslaufzeit eintreten sowie Anwalts- und Gerichtskosten abdecken. Zusätzlich helfen Vereinbarungen mit Lieferanten bzw. Kunden.

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Versicherungsschutz für Produkthaftung in den USA

Exportiert Ihr Unternehmen in die USA, so sollte bei der Versicherung unbedingt darauf geachtet werden, dass der Schutz nicht nur Geschäftsreisen, Ausstellungen und Messen, sondern auch Außenhandel und Montage umfasst. Durch das erhöhte Haftungsrisiko ist das nicht immer automatisch der Fall. Außerdem sollte auch eine spätere Nachhaftung berücksichtigt werden. Lager, Produktion oder andere Niederlassungen in den Staaten müssen direkt in den USA versichert werden. Während es üblich ist, die Gerichtskosten mit der bezahlten Versicherungssumme gegenzurechnen, sind Schadensersatzzahlungen wie Punitive Damages in keiner Versicherung inkludiert.

Wichtig für Marketplace-Verkäufer: Seit August 2021 schreibt Amazon eine verpflichtende Produkthaftpflichtversicherung in den Staaten vor. Das gilt für Unternehmen, die über die US-Plattform verkaufen und mehr als 10.000 Dollar monatlichen Umsatz generieren. Amazon muss in der Versicherung als Versicherungsnehmer erfasst werden.

Die wichtigsten Begriffe und Informationen rund um die US-Krankenversicherung finden Sie übrigens hier.

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Fazit zur Produkthaftung in den USA

Beim Verkauf in den Staaten besteht grundsätzlich ein höheres Haftungsrisiko. Aus diesem Grund sollte man sich vorab um einen Versicherungsschutz vor Ort kümmern, um sich gegen horrende Schadensersatzforderungen und Klagen abzusichern. Besonders zu beachten ist beim US-Produkthaftungsrecht außerdem, dass es unter Umständen auch bei Unternehmensstrukturen mit einer amerikanischen Tochtergesellschaft zu einer Durchgriffshaftung kommen kann. In diesem Fall bietet diese nicht den erwarteten Abschirmeffekt. Abschließend gilt es, die Gesetzeslage bei der Standortwahl zu berücksichtigen und sich – falls möglich – für einen unternehmerfreundlichen US-Bundesstaat zu entscheiden.

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