Häufige Fragen zum US O-1 Visum

Fragen & Antworten zum Visum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten

Wer kann ein O-1 Visum erhalten? Das O-1A und O-1B Visum ist extra für ausländische Personen konzipiert, die außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst, Sport, Bildung oder Film- und Fernsehindustrie mitbringen und in einem Unternehmen der Vereinigten Staaten arbeiten möchten. Jede Art von Visum erfordert verschiedene Nachweise für die Anerkennung im jeweiligen Bereich, wie international anerkannte Auszeichnungen, hohe Gehälter oder anerkannte Werke.

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Welches O-Class Visum sollte ich beantragen?

In diesem O-1 Visa FAQs werden vier Arten des O-Class Visa beschrieben, die sich auf bestimmte Personen beziehen und in Verbindung mit deren Arbeitsvertrag betrachtet werden:

  • O-1A: Dieses gilt für Personen, die außergewöhnliche Fähigkeiten in Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung oder Sport nachweisen können. 
  • O-1B: Dieses gilt für Personen, die außergewöhnliche Fähigkeiten im Bereich der Kunst besitzen, wobei hier Personen der Film- und Fernsehindustrie dazuzählen.
  • O-2: Dieses gilt für alle Personen, die einen „integralen oder wesentlichen Teil“ des Abschlusses der Produktion, Beschäftigung oder Tätigkeit durch den Träger des O-1A- oder O-1B-Visa darstellen.
  • O-3: Dieses gilt für jeden, der entweder als Ehepartner oder als Kind eines O-1- oder O-2-Visumbesitzers eingestuft werden kann.

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Was gilt als Nachweis für außergewöhnliche Fähigkeiten?

Der erforderliche Nachweis kann alles sein, was Sie von Ihren Mitbewerbern in Ihrem Bereich unterscheidet. Eine international anerkannte Auszeichnung wie ein Nobelpreis oder Oscar reicht als Nachweis aus. Ist dies nicht der Fall, kann jedes Visum durch drei (3) der folgenden Punkte ersetzt werden.

O-1A:

  • Ein national oder international anerkannter Preis für herausragende Leistungen auf dem von Ihnen gewählten Gebiet.
  • Offiziell anerkannte originelle Beiträge in Ihrem Fachgebiet.
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, die für eine Mitgliedschaft eine herausragende Leistung in Ihrem Bereich voraussetzt.
  • Ein nennenswertes Gehalt oder eine sonstige Vergütung für herausragende Leistungen in Ihrem Bereich.
  • Nachweis der Teilnahme an einer Jury, die andere in Ihrem Bereich beurteilt.
  • Besetzung einer entscheidenden Rolle in einer relevanten und angesehenen Organisation.
  • Nachweis durch wissenschaftliche Artikel, die für angesehene Zeitschriften und andere Medienformen geschrieben wurden.
  • Veröffentlichung von Material in Veröffentlichungen oder anderen Medienformen, die für Ihren Arbeitgeber und die Arbeit Ihres Arbeitgebers in Ihrem Bereich relevant sind.

O-1B:

  • Nachweise in Anzeigen, Veröffentlichungen oder Rezensionen Ihrer Leistung oder Teilnahme an seriösen Produktionen oder Veranstaltungen.
  • Nachweise in Zeitschriften, Zeitungen oder anderen Veröffentlichungen über Ihre kritische Leistung oder Teilnahme an angesehenen Organisationen oder Einrichtungen.
  • Ein bemerkenswertes Gehalt oder eine andere Vergütung für außergewöhnliche Leistungen im Vergleich zu anderen in Ihrem gewählten Bereich.
  • Anerkennungsnachweise von Agenturen, Kritikern, Organisationen oder anderen Experten für herausragende Leistungen auf Ihrem Gebiet.
  • Eine Aufzeichnung eines Kritikerlobs oder kommerziellem Erfolg.
  • Die Liste der Nachweise in diesem FAQs zum O-1-Visum ist nicht vollständig. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie über außergewöhnliche Fähigkeiten verfügen, die nicht in diesen FAQs zum O-1-Visum aufgeführt sind, wenden Sie sich bitte an einen Einwanderungsexperten.

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Wer kann einen O-1-Petition einreichen?

Genau wie die meisten anderen beschäftigungsbasierten Visa kann Ihre O-1- Petition nur von Ihrem Arbeitgeber oder einem Vertreter eingereicht werden – Sie können die Petition nicht selbst einreichen. Sie können sich allerdings mit Ihrem eigenen US-Unternehmen sponsern. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie hier. Sie muss beim USCIS Service Center innerhalb der Gerichtsbarkeit Ihres beabsichtigten Arbeitsplatzes eingereicht werden. Die Art Ihres O-1-Jobs bestimmt, ob Sie entweder einen Arbeitgeber oder einen Vertreter benötigen, um Ihre Petition zu unterstützen.

Wenn Ihnen von einem US-amerikanischen Arbeitgeber eine Vollzeitstelle angeboten wird, sollte der Arbeitgeber als Antragsteller für Ihr O-1-Visum fungieren, indem er die Petition in Ihrem Namen einreicht. In dieser Anordnung würden Sie als Angestellter der Organisation arbeiten.

In einigen Fällen möchte ein Begünstigter eines O-1-Visums möglicherweise für mehrere Arbeitgeber arbeiten – dies ist ein weiterer Vorteil des O-1-Visums. In diesem Fall handeln Sie möglicherweise als selbstständiger Fachkraft, der mit mehreren Organisationen zusammenarbeitet. Sie benötigen jedoch weiterhin eine autorisierte Person oder Organisation, um Ihre Petition zu fördern. Dies ist eine Situation, in der Sie einen Agenten beauftragen können, Ihre Petition einzureichen.

Wenn Sie beabsichtigen, mit mehreren Arbeitgebern durch eine von einem Vertreter eingereichte Petition zusammenzuarbeiten, müssen Verträge zwischen Ihnen und jedem der Arbeitgeber in der Petition vorgelegt werden. Andere unterstützende Dokumente umfassen eine Route der Aktivitäten oder Engagements für jeden der Arbeitgeber und die Namen und Adressen jedes dieser Arbeitgeber sowie die Veranstaltungsorte für jede der Aktivitäten.

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Wie läuft der Prozess zur Erlangung eines O-1-Visums?

Die FAQs zu O-1-Visa gelten für alle Antragsteller, und jeder Fall kann einzigartig sein, daher sollten Sie sich an einen Einwanderungsexperten wenden, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Situation außergewöhnlich sein könnte. Für die meisten wäre der erste Schritt zur Erlangung eines O-1-Visums jedoch, das Formular I-129, Petition für Arbeiter als Nichteinwanderer, zusammen mit der damit verbundenen Anmeldegebühr einzureichen.

Dies muss von einer schriftlichen Stellungnahme einer angesehenen Person oder Peer Group aus dem Bereich Ihres Arbeitgebers begleitet werden. Für diejenigen, die eine O-1 im Bereich der Film- oder Fernsehindustrie beantragen, muss das Gutachten von einer relevanten Gewerkschaft und Managementorganisation im Bereich des Arbeitgebers stammen.

Eine Kopie des Vertrags zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber muss ebenfalls beigefügt werden. Auch eine schriftliche Zusammenfassung eines mündlichen Vertrages ist ausreichend, sofern darin enthalten ist, was Ihnen Ihr Arbeitgeber angeboten hat und was Sie von Ihrem Arbeitgeber angenommen haben. Die letzte Information, die eingereicht werden muss, ist eine detaillierte Route der Veranstaltungen und/oder Aktivitäten, an denen Sie während Ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten teilnehmen möchten.

Das Anfangs- und Enddatum muss in dieser Route enthalten sein. Sobald alle Informationen gesammelt sind, werden die korrespondierenden O-1-Visumanwälte der Kanzlei Mount Bonnell die Dokumente einreichen und die USCIS beginnt mit der Beratung über Ihren Antrag. Dies muss alles mindestens fünfundvierzig (45) Tage, aber nicht mehr als ein Jahr vor Ihrem Einstellungsdatum erfolgen.

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Wie viel Zeit sollte ich für die Erlangung eines O-1-Visums einplanen?

Die Bearbeitungszeit für ein O-1-Visum ist im Vergleich zu anderen Arbeitsvisa relativ kurz, obwohl Sie mit drei bis vier Monaten rechnen sollten. Um mehr über die Bearbeitungszeit und weitere Informationen zu erhalten, die in diesen FAQs zum O-1-Visum aufgeführt sind, schauen Sie sich diesen Beitrag an.

Was ist der Unterschied zwischen dem O-1 Visum und dem H1-B Visum?

Es gibt eine Reihe von Vorteilen, wenn Sie sich für das O-1-Visum gegenüber dem H1-B-Visum entscheiden. Der erste ist, dass eine unbegrenzte Anzahl von O-1 an jeden ausgegeben werden kann, der die Anforderungen erfüllt. H1-B-Visa haben eine strenge Quote von 85.000 Visa gleichzeitig, was den Bewerbungsprozess zu einem echten Wettbewerb macht und die Zulassung nicht garantiert werden kann.

Zweitens gibt es Verlängerungsoptionen für die O-1-Visa in Schritten von einem Jahr, sodass Sie die Zeit, die Sie in den USA bleiben müssen, um Ihren Vertrag abzuschließen, individuell anpassen können. H1-B-Visa sind auf eine zweijährige Verlängerung begrenzt, auch wenn nur ein Jahr erforderlich ist.

Der letzte Vorteil besteht darin, dass H1-B-Besitzer verpflichtet sind, die Anforderungen des ausländischen Wohnsitzes zu erfüllen und sich zwei Jahre in ihrem Heimatland aufzuhalten, bevor sie andere Visa oder den Status eines dauerhaften Aufenthalts beantragen können. Träger eines O-1-Visums können in die Vereinigten Staaten zurückkehren, ohne die Anforderungen des ausländischen Wohnsitzes zu erfüllen.

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Wie lange kann ich mit einem O-1-Visum bleiben?

Das O-1-Visum wird mit einer anfänglichen Aufenthaltsdauer von bis zu drei Jahren ausgestellt, mit der Möglichkeit, nach der Erstgenehmigung eine unbegrenzte Anzahl von Verlängerungen zu beantragen. Ihr Status kann in Schritten von einem Jahr oder bis zum Abschluss Ihres Projekts verlängert werden, sofern Sie zum Antrag Nachweise vorlegen können. Sie können jederzeit ab sechs Monaten vor Ablauf Ihres aktuellen Status eine Verlängerung beantragen. Das Wichtigste ist, dass Sie Ihre Petition vor Ablauf Ihres aktuellen Status einreichen.

Wie kann ich mein O-1 Visum verlängern?

Sollten Sie mehr Zeit in den USA benötigen, um Ihren Vertrag zu erfüllen, können Sie eine Verlängerung beantragen, sofern Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre Einreise in die USA war rechtmäßig und Ihr Visum ist für diese Einreise noch nicht abgelaufen.
  • Sie haben die Grenzen Ihres Visums nicht überschritten oder wurden wegen einer Straftat verurteilt, die Ihren Visumsstatus gefährden würde.
  • Ihr Reisepass bleibt für die Dauer Ihrer vorgeschlagenen Verlängerung gültig.
  • Wenn Sie die oben genannten Anforderungen erfüllen, müssen Sie drei Dokumente einreichen:
  • Eine Kopie des Ankunfts-/Abreiseprotokolls Ihres Arbeitgebers auf dem Formular I-94
  • Eine weitere Einreichung des Formulars I-129
  • Eine schriftliche Erklärung mit den Gründen für Ihre beantragte Visumsverlängerung.

Wenn Sie Ihre Bedeutung für den Vertrag und die Arbeit Ihres Arbeitgebers in Ihrer Erklärung betonen, hilft dies der USCIS bei der Entscheidung, ob Ihr O-1-Visum verlängert werden sollte oder nicht. Wenn Sie mehr Informationen benötigen als in diesen FAQ zum O-1-Visum angegeben, können Sie www.uscis.gov besuchen.

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Werde ich abgeschoben, wenn ich mein Visum überziehe?

Wenn Sie mehr Zeit benötigen, um Ihren Vertrag zu erfüllen, und Ihr O-1-Visumverlängerungsantrag abgelehnt wird, können Sie bis zu dem auf Ihrem I-94 angegebenen Abreisedatum bleiben, ohne befürchten zu müssen, dass Sie unter Zwang abgeschoben werden.

Wenn Sie die Vereinigten Staaten zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht verlassen, riskieren Sie die Abschiebung und ein mögliches Verbot jeder zukünftigen Einreise in die Vereinigten Staaten. Sollte Ihnen die Verlängerung Ihres O-1-Visums verweigert werden, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll and die Kanzlei Mount Bonnell.

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Erlaubt das O-1-Visum eine Dual Intent?

Ja, das O-1-Visum ermöglicht eine Doppelabsicht (= dual intent), was bedeutet, dass Sie als Inhaber eines O-1-Visums einen dauerhaften Aufenthalt beantragen und Ihren Status von einem Nichteinwanderer zu einem Inhaber einer Green Card ändern können. Die Doppelabsicht ermöglicht es einem Inhaber eines Nichteinwanderungsvisums, seinen Nichteinwanderungsstatus zu erhalten oder weiterhin aufrechtzuerhalten, obwohl er die Absicht hat, einen dauerhaften Aufenthalt (Green Card) zu erhalten. Dieser Vorteil ist einer der Faktoren, die die O-1-Klassifizierung von einigen anderen Nichteinwanderungsvisa unterscheiden.

Die Doppelabsicht für den O-1 ähnelt der des H-1B mit Ausnahme eines bestimmten Unterschieds. In der Anfangsphase der Beantragung der Green Card, wie z. B. der Arbeitsbescheinigung, gilt die gleiche Doppelabsichtsregel für Inhaber von H-1B- und O-1-Visa. Sobald die Anwendung jedoch in die Phase der Statusanpassung übergeht, ändert sich die Regel etwas:

  • Ein H-1B-Inhaber mit einem ausstehenden Statusänderungsantrag kann ins Ausland reisen und entweder als H-1B-Inhaber oder auf der Grundlage einer vorzeitigen Bewährung wieder in die USA einreisen.
  • Ein Inhaber eines O-1-Visums kann auch weiterhin seinen O-1-Status behalten, während der Antrag auf Anpassung des Status anhängig ist. Gegebenenfalls können sie auch eine Statusverlängerung beantragen, bei Auslandsreisen gilt eine ganz andere Regelung. Wenn Sie reisen möchten, während die Petition anhängig ist, müssen Sie eine vorzeitige Bewährung beantragen, bevor Sie die USA verlassen. Andernfalls kann Ihre anhängige I-485-Petition als aufgegeben betrachtet werden. Wenn Sie nach Ihrer Wiedereinreise in die USA weiterhin bei demselben Arbeitgeber arbeiten möchten, müssen Sie außerdem eine EAD-Karte (Employment Authorization Document) erwerben.

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Können meine Familienmitglieder und Hilfskräfte mitkommen?

Ja, als Begünstigter eines O-1-Visums dürfen Sie von Ihren unmittelbaren Familienmitgliedern (Ehepartner und Kinder) begleitet werden. Sie können sich Ihnen auch später anschließen, nachdem Sie in den Vereinigten Staaten angekommen sind. Sie müssen das O-3-Visum beantragen und sich dem ordnungsgemäßen Antragsverfahren unterziehen. Wenn Ihre Aktivitäten in den USA es erfordern würden, dass Ihre Hilfskräfte bei Ihnen sind, können sich die Hilfskräfte oder der/die Assistent(en) ebenfalls qualifizieren, Sie zu begleiten oder sich Ihnen anzuschließen. Dazu müssen sie nachweisen, dass sie ein „integraler oder wesentlicher Bestandteil“ dieser Aktivitäten sind, und müssten ein O-2-Visum beantragen.

Sowohl das O-2- als auch das O-3-Visum werden mit der gleichen Aufenthaltsdauer ausgestellt, die dem O-1-Hauptbegünstigten gewährt wurde und können nur für den gleichen Zeitraum verlängert werden. Mit anderen Worten, am Ende Ihrer O-1-Aktivitäten müssen Ihre Angehörigen und Assistenten mit O-2- und/oder O-3-Visa die USA ebenfalls verlassen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass Ihre Angehörigen mit einem O-3-Visum sich nicht um eine Beschäftigung in den Vereinigten Staaten bewerben dürfen. Obwohl sie sich für ein Studium auf jeder Ebene bewerben können, darf die Dauer ihres Kursstudiums nicht über die Gesamtaufenthaltsdauer Ihres O-1-Visums hinausgehen, es sei denn, sie wechseln in einen anderen Status, der ihnen mehr Zeit gibt.

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Kann ich ein O-1 Visum durch eine Statusänderung erhalten oder muss ich eine konsularische Bearbeitung durchlaufen?

Sie können ein O-1-Visum entweder über die konsularische Bearbeitung oder das Statusänderungsverfahren beantragen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass jede Option einen anderen Bewerbungsprozess hat. Wenn Sie sich mit einem anderen Nichteinwanderungsstatus in den Vereinigten Staaten aufhalten, können Sie eine Statusänderung zu einem O-1-Visum beantragen. Ihr Arbeitgeber muss das Verfahren einleiten, indem er das Antragsformular I-129 an die USCIS sendet. Wenn die Petition genehmigt wird, wird Ihr Status nach Genehmigung des I-129 automatisch in O-1 geändert.

Wenn Sie sich jedoch für die konsularische Bearbeitung entscheiden, wird Ihr Antrag bei einem US-Konsulat oder einer US-Botschaft im Ausland weitergeführt, nachdem die USCIS das von Ihrem Arbeitgeber eingereichte Formular I-129 genehmigt hat. Sie erhalten eine Mitteilung, wie Sie Ihr Vorstellungsgespräch bei der Botschaft oder dem Konsulat vereinbaren können. Das Hauptanliegen bei der konsularischen Bearbeitung ist, dass Ihr Fall nach dem Gespräch möglicherweise einer administrativen Bearbeitung unterzogen wird. Dies verzögert Ihr Visum, da Sie warten müssten, bis eine Entscheidung des Konsulats getroffen wird.

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Wie die korrespondierenden Anwälte der Kanzlei Mount Bonnell bei Einwanderungsfragen helfen können

Der prestigeträchtige Status des O-1 macht es zu einem begehrten Visum unter den Nichteinwanderungskategorien. Leider ist es aufgrund seiner Zulassungskriterien für viele Bewerber unerreichbar. Die gute Nachricht ist, dass Sie diese Hürden erfolgreich überwinden und Ihre Chancen verbessern können, wenn Sie mit einem Anwalt für Einwanderungsfragen zusammenarbeiten.

Die mit der Kanzlei Mount Bonnell kooperierenden US-Anwälte für Einwanderungsrecht haben eine hervorragende Erfolgsbilanz bei der Unterstützung von O-1-Antragstellern beim Erwerb ihres Visums und bei der Bewältigung aller auftretenden Hindernisse. Sie helfen Ihnen dabei, Ihre Belege zu sammeln und sie korrekt bei der USCIS einzureichen. Um noch heute eine umfassende Beratung zum O1-Visum zu erhalten, buchen Sie eine Beratung über unserer Website.

Darüber hinaus unterstützen die Einwanderungsanwälte unserer Kanzlei Einzelpersonen und Unternehmen bei Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisa, einschließlich Green Card-Petitionen, Familien- und Heiratsvisa, Geschäftsvisa wie L- und H1-B-Visa sowie Arbeitsbescheinigungen und EB-1, EB- 2, EB-3-Green Card-Petitionen. Wir sind in allen Bereichen des Ausländerrechts tätig, darunter: 

  • Green Cards auf Familien- und Beschäftigungsbasis
  • Arbeitsvisa (H-1B-Visum, L-1-Visum, O-1-Visum)
  • PERM-Arbeitszertifizierung
  • Investorenvisa (E-1, E-2)
  • Familienvisa (K-1, K-2, K-3)
  • Staatsbürgerschaft & Einbürgerung
  • Abschiebungsschutz und Asyl.

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Möchten Sie ohne Visum in die Vereinigten Staaten reisen? Erfahren Sie hier alles über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA), damit Ihre Reise stressfrei verläuft.