Gründung von steueroptimierten US-Gesellschaften für Exempt-Steuerzahler

Steuergünstige US-Gesellschaftsstrukturen für Exempt-Steuerzahler

Für Unternehmer, die im steuergünstigen Ausland wie Malta, UK, Zypern, Irland, Dubai oder ähnlichen Ländern wohnen, ergeben sich in den USA interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Als sogenannter Exempt-Steuerzahler können Sie in den Staaten von günstigen Gesellschaftsstrukturen profitieren. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen zwei verschiedene Optionen vor, die Sie für Ihre Unternehmensplanung kennen sollten.

An wen richtet sich das Angebot?

In vielen Ländern gibt es hinsichtlich der rechtlich plausiblen Lösungen große Restriktionen zur Steueroptimierung große Restriktionen. Per se ist es beispielsweise in den meisten Staaten nicht legal, eine Auslandsgesellschaft zu gründen, um Steuern zu sparen. Das heißt, dass es für eine Firma gute wirtschaftliche Gründe geben muss. 

Dieses Angebot richtet sich deshalb an Exempt-Steuerzahlen. Das heißt an Mandanten, die in Ländern leben, in denen es entweder keine Steuern gibt, oder in denen Auslandseinkünfte steuerfrei vereinnahmt werden können. Für Mandanten aus anderen Wohnsitzstaaten ist der Einsatz der beschriebenen Strukturen nicht möglich und unsere Kanzlei rät Ihnen dringend davon ab.

Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem Non-Dom-Staat oder Ländern mit ähnlichen Steuergesetzen (z.B. Irland, UK, Malta, Zypern, Dubai, Thailand etc.), so können Sie von den erläuterten Strukturierungen sowohl hinsichtlich der Besteuerung auf Seite der Gesellschaft, als auch der Besteuerung auf persönlicher Ebene in vollem Umfang profitieren.

Falls Sie in Deutschland oder anderen Hochsteuerländern zu Hause sind und planen, in die USA zu expandieren, finden Sie auf dieser Seite die steuergünstigste Gestaltung dafür.

Wie kann ich meine Steuersituation optimieren?

Hier stellen wir Ihnen 2 Lösungen zum Thema Steueroptimierung vor, die sich jeweils an Mandanten mit unterschiedlichen Voraussetzungen richten. 

1. Exempt-LLC

Diese erste Variante beruht auf einer Exempt-LLC, einer steuerfreien LLC.

Eine LLC mit einem Gesellschafter, die sogenannte Single Member LLC, wird von der amerikanischen Steuerbehörde IRS als Disregarded Entity angesehen. Das bedeutet, dass sie zwar steuerlich erfasst, nicht aber besteuert wird – vorausgesetzt, die LLC hat keine Präsenz in den USA, die eine Steuerpflicht auslösen würde. Sie dürfen also mit dieser Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch Waren in den Staaten verkaufen oder ähnliche Geschäfte machen. Einkünfte aus US-Quellen sind – anders als oft falsch behauptet – nicht immer steuerpflichtig. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier. (Link zu neuer Seite “US-Steuern auf US-Gewinne vermeiden”)

Wichtig zu beachten ist, dass sich die Steuerfreiheit der Exempt-LLC natürlich auf die USA beschränkt. In anderen Ländern wird diese sehr wohl von steuerlichen Themen berührt. Machen Sie mit der LLC beispielsweise Geschäfte in EU-Ländern, so bedeutet das konkret, dass Sie diese möglicherweise für die EU-Umsatzsteuer registrieren lassen müssen. Das gilt prinzipiell für sämtliche Handelsgüter bzw. (digitale) Produkte, die an Endverbraucher in Europa verkauft werden. Einzige Ausnahme bilden Beratungsdienstleistungen, Online-Trainings oder ähnliche. Mittlerweile können Sie auf Plattformen wie Amazon auch als Nicht-EU-Gesellschaft nur noch mit Ust-ID handeln. Eine US-Gesellschaft schützt vor dieser Steuer nicht.

Ein Nachteil dieser Strukturierung kann je nach Branche die fehlende Glaubwürdigkeit sein. Wohnen Sie beispielsweise in Dubai und machen mit der US LLC Geschäfte in Europa, so ist es durchaus wahrscheinlich, dass gerade europäische Kunden der LLC skeptisch gegenüberstehen und diese möglicherweise sogar für unseriös halten – insbesondere, wenn diese in einem Staat wie Delaware oder Wyoming gegründet wurde.

Doch auch für all jene, bei denen sich eine amerikanische LLC im Impressum negativ auf die Geschäfte auswirken würde, haben wir eine optimierte Gestaltungsmöglichkeit, diese stellen wir Ihnen als nächstes vor.

Mehr zur Exempt-LLC erfahren Sie hier

2. LLC & LTD Agentur Struktur

Diese Struktur eignet sich ebenfalls für Mandanten mit Wohnsitz in steuergünstigen Staaten. Sie vereint die Vorteile der seriösen Außenwirkung einer europäischen Gesellschaft mit der steuertechnischen Optimierung einer amerikanischen LLC.

Die LLC & LTD Agentur Struktur besteht, wie der Name bereits vermuten lässt, aus einer US LLC und einer UK LTD. Dabei tritt die LTD als eine Art Handelsvertreter der LLC auf. Das heißt konkret, dass die Gesellschaft im UK Ihre Geschäfte nach außen hin vertritt und repräsentiert. Mit ihr verfügen Sie über eine britische Adresse und eine britische Steuernummer. 

Ihre Rechnungen stellt mit dieser Variante keine anonyme Briefkastenfirma in Delaware, sondern eine seriöse Gesellschaft aus London, oder je nach Wahl auch aus Dublin. Sie folgen damit also dem Beispiel vieler anderer, großer Unternehmen wie Google, Facebook, Microsoft und vielen mehr.

Verkaufen Sie mit der amerikanischen Firma ein bestimmtes Produkt, so übernimmt die LTD lediglich den Vertrieb. Die Gewinne werden im Anschluss direkt an die US LLC weitergeleitet, wo sie, unter den oben erläuterten Voraussetzungen, steuerfrei bleiben. An die UK Gesellschaft fließt in Form von Agenturgebühren lediglich ein kleiner Teil der Mittel, beispielsweise 10% des operativen Einkommens. Dieser Anteil muss natürlich im UK versteuert werden.

Mehr zur LLC & LTD Agentur Struktur erfahren Sie hier