US-Steuerplanung für Unternehmer

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Im Grundsatz sind die Steuersätze in den USA deutlich tiefer als in Europa und in Deutschland – wenigstens, wenn es um die Einkommensteuer geht. Auch die Sozialabgaben sind wesentlich geringer als in Deutschland.

Freilich hängt es davon ab, wo in den USA Sie leben. Wer beispielsweise in New York lebt, wird deutlich mehr Steuern bezahlen, als jemand der in Texas wohnt. Nehmen wir an Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder und lassen sich ein Jahresgehalt von $400,000 von Ihrem Unternehmen bezahlen.

In Deutschland blieben Ihnen netto davon 61% (Abzug für Steuer und Sozialabgaben 39%). Leben Sie in New York bleibt Ihnen der gleiche Betrag wie in Deutschland – der Steuerabzug ist genauso hoch. Wenn Sie in Texas wohnen, wo es keine Einkommensteuer auf Bundesstaatsebene gibt, bleiben Ihnen 71% des Bruttolohns (Abzug für Steuer und Sozialabgaben 29%).

Übrigens ist die Besteuerung in Deutschland in der Berechnung oben nur so „niedrig“, weil der Betroffene in unserem Beispiel verheiratet ist und Kinder hat. Singles ohne Kinder würden rund 20% mehr Abgaben bezahlen. In Texas dagegen würden Sie auch als Single nur rund zwei Prozent mehr Steuern bezahlen (31%).

Kapitalerträge werden in den USA zum Teil noch weit günstiger besteuert als in Europa. Die Kapitalertragssteuer für langfristige Anlagen fängt bei nur 0% an und der Höchstsatz liegt bei 20%.

Auf die richtige Vorbereitung und Umsetzung kommt es an

Bei Umzug in die USA ist daher eine genaue Planung notwendig, welche die einzelnen Einkommensarten berücksichtigt und diese optimal für Sie strukturiert. Dies wird dann auch zu Fragen der besten US-Rechtsform für Sie führen. Traditionell kann eine US LLC die steuerlich am günstigste Rechtsform sein, da anders als bei einer Corporation keine Steuer auf Ebene der Gesellschaft anfällt, sondern nur beim Gesellschafter.

Auch kann beispielsweise Ihre EU-Gesellschaft Dividenden an Sie ausschütten. Bei richtiger Gestaltung können Sie auch für diese ausländischen Dividenden die günstige US-Kapitalertragssteuer für langfristige Anlagen geltend machen, die bei maximal 20% liegt.

Stellen Sie sich z.B. vor, dass Sie eine Gesellschaft in Malta besitzen und in den USA leben. Die Gesellschaft in Malta bezahlt effektiv 5% Steuern und Sie bezahlen nochmals 20% auf die erhaltenen Dividenden in den USA. Das ist schon eine ganz akzeptable Steuerbelastung, wenn auch keine Nullsteuerlösung.

US-Erklärungspflichten beachten

Beachten Sie außerdem, dass die Bearbeitung von Steuererklärungen in den USA enorm komplex sein kann. Selbst wenn also die Steuersätze für Sie günstiger sind, sind die Deklarationspflichten ggf. weit umfangreicher. Diese betreffen auch Ihre Einkommen im Ausland, z.B. aus ausländischen Beteiligungen.

Problematisch ist, dass die in den USA geltenden Geldbußen für zu spät eingereichte Erklärungen zum Teil horrend sind. Wir sprechen von Minimalstrafen in Höhe von $10,000. Dies ist z.B. für jenes Formular der Fall, mit dem Sie Zahlungen Ihres US-Unternehmens an nahestehende Personen an die IRS berichten müssen.

Gerne unterstützt Sie unsere Kanzlei bei allen Aspekten rund um Ihre US-Steuerplanung. Wir haben jede Menge praktische Erfahrung und ziehen hochkompetente US-Steuerberater und Steuer-Anwälte aus unserem Netzwerk hinzu, um Sie umfassend zu beraten.

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