Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie, dass diese US Corporation je nach Situation eventuell nicht die beste Rechtsform für Ihr Vorhaben darstellt.
Ausschüttung der Gewinne nach Deutschland geplant: Wer in Deutschland lebt, gewerblich in den USA tätig sein möchte und darauf abzielt, sich die Gewinne aus der US-Gesellschaft ausschütten zu lassen, für den ist der Deutscher Foreign Reverse Hybrid unter Umständen steuerlich günstiger. Hier erfahren Sie mehr.
Kapitaleinwerbung in den USA geplant: Wenn Sie planen, Gelder in den USA zu rekrutieren, ist in fast allen Fällen die Delaware C-Corporation das bessere Vehikel. Das wird von US-Investoren einfach so erwartet. Die Delaware C-Corporation kann dann ihren Verwaltungssitz in einem beliebigen anderen Bundesstaat anmelden. Bei Bestellung der Delaware C-Corporation wählen Sie dazu einfach die Zusatzoption "Verwaltungssitz in anderem US-Bundesstaat anmelden" und wir kümmern uns um den Rest.
Inhalt
- New York C-Corp Basispaket
- Optional buchbar für Ihre New York C-Corp
- UK-Holding als Mutter Ihrer New York C-Corp
- US-Director (Nominee) für Ihre New York C-Corp
- Konten für Ihre New York C-Corp (inkl. PayPal)
- Laufende Betreuung Ihrer New York C-Corp
- New York C-Corp & Steuern
- New York C-Corporation, Greencard & US-Visum
- Ablauf der Mandatierung
- Rundumbetreuung nach der Gründung Ihrer New York C-Corporation
- Häufige Fragen zur New York C-Corporation (FAQs)
New York C-Corp Basispaket
Das Basispaket umfasst alle Leistungen, um Sie kurzfristig in den USA an den Start zu bringen.
- Umfangreiche steuerliche Beratung zu US- und internationalem Steuerrecht, vor und während der Gründungsphase
- Beratung und Strategieplanung zu US-Visaoptionen für Sie und Ihre Familie
- Gründung Ihrer New York Corporation durch einen US-Rechtsanwalt
- Gründungsdokumente als PDF per Email
- Behördliche Gebühren
- Beschaffung der US-Steuernummer bei der IRS
- Kontoeröffnung USD und EUR bei einer führenden Fintech-Bank in Europa und den USA (z.B. Revolut, Wise, Mercury, Payoneer)
- Repräsentativer Firmensitz in New York City, New York
- Laufende Betreuung auf Deutsch
Für die Gründung und die weiteren hier aufgeführten Leistungen im ersten Jahr nach Gründung gilt das oben angegebene Honorar. Ab dem zweiten Jahr entstehen jährliche Fixkosten von $1,600 plus aufwandsbezogene Kosten z.B. für die steuerliche Betreuung.
Optional buchbar für Ihre New York C-Corp
Folgende zusätzlichen Dienstleistungen können wir Ihnen gegen Aufpreis für Ihre US-Gesellschaft anbieten:
- Express Gründung $250 - Mehr erfahren
- Gründungsmappe & Firmensiegel $120 - Mehr erfahren
- Bank of America oder Chase Konto $800 - Mehr erfahren
- US-PayPal-Konto $500 - Mehr erfahren
- Stripe Konto $600 - Mehr erfahren
- Erstellung einer professionellen Website $1500 - Mehr erfahren
- Lokale Telefonnummer & Telefonbeantwortung aus den USA (12 Monate) $1700 - Mehr erfahren
- Beantragung einer persönlichen US-Steuernummer (TIN) $600 - Mehr erfahren
- Verwaltungssitz in anderem US-Bundesstaat anmelden $1000 - Mehr erfahren
- Anwaltliche Ausarbeitung eines Shareholder Agreements (Zeichnungsvertrags) $1800 - Mehr erfahren
- Arbeitsvertrag ohne Präsenz in den USA $350 - Mehr erfahren
UK-Holding als Mutter Ihrer New York C-Corp
Auf Wunsch gründen wir Ihre US-Gesellschaft mit einer UK-Holding als Muttergesellschaft. Im Paket profitieren Sie dabei von 20% Rabatt auf das Honorar für die Gründung der UK-Holding.
Die UK-Holding-Gesellschaft bietet Ihnen im wesentlichen zwei große steuerliche Vorteile:
Keine US-Erbschafts- & Schenkungssteuer
Für nicht US-Bürger werden im Erbschafts- bzw. Schenkungsfall der über den Freibetrag hinausgehende Wert der US-Firmenanteile mit 40% besteuert. Der Freibetrag liegt dabei für Nicht-US-Steuerzahler bei lediglich $62,000. Wird die US-Gesellschaft von einer UK-Holding gehalten, fällt diese Besteuerung z.B. im Todesfall weg.
Keine Quellensteuer
Bei einem späteren Verkauf der US-Gesellschaft können die Verkaufserlöse mit einer UK-Holding steuerfrei vereinnahmt werden. Hier gilt es lediglich etwaige Haltefristen und Mindestbeteiligungen zu berücksichtigen. In UK wird auf Dividenden-Ausschüttungen keine Quellensteuer fällig. Haben Sie Ihren Wohnsitz in einem Offshore-Land oder sind Exempt-Steuerzahler (ggf. lohnt sich dann auch ein Umzug), können Sie sich den Verkaufserlös als Dividende von der UK-Holding komplett steuerfrei ausschütten lassen.
US-Director (Nominee) für Ihre New York C-Corp
Auf Wunsch können wir einen amerikanischen Geschäftsführer für Ihre US-Gesellschaft stellen. Dieser kann je nach genauer Situation Sinn machen und verschiedene Vorteile bieten:
- Kontoeröffnung bei einer traditionellen Bank (z.B. Bank of America, Chase)
- Unterzeichnung von Verträgen die US-Geschäftsführer erfordern
- Kann im Impressum erscheinen
- Kann im Handelsregister eingetragen werden
Ein US-Geschäftsführer ist meist nicht notwendig, wenn Sie allerdings auf einen der angeführten Punkte besonderen Wert legen oder es wirtschaftliche Gründe dafür gibt, können Sie diese Option natürlich nutzen.
Konten für Ihre New York C-Corp (inkl. PayPal)
Standardmäßig eröffnen wir für Ihre US-Gesellschaft USD- und Eurokonten bei den führenden Fintech-Banken wie Revolut, Wise, Mercury oder Payoneer. Diese erfordern keinen US-Geschäftsführer.
Optional kümmern wir uns für Sie als Zusatzleistung außerdem um ein Premium-Geschäftskonto bei einer der traditionellen Banken wie Bank of America oder JP Morgan Chase. Wichtig zu beachten ist hier, dass dafür ein US-Geschäftsführer notwendig ist, der von uns gestellt werden kann (ausser Sie haben Ihren eigenen Geschäftsführer in den USA).
Optional können wir Konten bei PayPal und Stripe für Ihre US-Gesellschaft eröffnen.
Laufende Betreuung Ihrer New York C-Corp
Nach Abschluss der Gründungsphase wird die laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Dabei gelten unsere üblichen Honorarsätze.
Hierunter fallen, je nach konkretem Bedarf, unter anderem folgende Leistungen:
- Kommunikation mit den US-Behörden wie Secretary of State, IRS
- Support auf Deutsch
- Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch
- Laufende Buchhaltung
- Sales Tax
- Lohnbuchhaltung
- Je nach Notwendigkeit bearbeiten wir FBAR, Formular 5472, Corporation Tax Return, sowie die zugrunde liegende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
- Allfällige im Bundesstaat einzureichende Steuererklärungen
New York City, New York im Überblick
New York City ist das Epizentrum der amerikanischen Hochfinanz, der US-Medienkonzerne und der heimischen Haute Couture. Wer eine Präsenz in NYC hat, zeigt Führungsanspruch.
Standortvorteile New York City
- Finanzhauptstadt der Welt und mit London "die" Weltstadt überhaupt
- Wichtigstes und größtes Ballungszentrum der USA
- Globaler Mode- und Medienhub
- Weltoffen, kosmopolitisch und mit der US-Westküste weniger konservativ als andere Teile der USA
- Die Stadt, die niemals schläft: Kulturhauptstadt der USA mit legendärer Restaurant- und Nightlife-Szene
- Hervorragende nationale und internationale Anbindung und Erreichbarkeit
Was Sie über New York wissen müssen
Obwohl viele Amerikaner sagen, dass New York gar nicht das „wirkliche“ Amerika verkörpert, ist New York doch die amerikanischste aller US-Metropolen. Vor allem im Ausland verbindet man die USA sofort mit New York. Aber auch in Amerika selbst identifiziert man sich seit dem 11. September 2001 viel stärker mit dem „Big Apple“.
New York zeichnet sich durch die mit Abstand höchste Steuerbelastung in den USA ab. Gefolgt von Kalifornien. Dabei werden 64% der Gesamteinkommenssteuer des Staates von nur 80.000 Personen geleistet. Und das bei einer Stadt mit über zehn Millionen Einwohnern.
Diese 80.000 sind natürlich jene Spitzenverdiener aus der vielgescholtenen Finanzbranche. New York City ist die Stadt der Finanzen. Wall Street ist das Mekka der weltweiten Bank- und Finanzindustrie (oder sie teilt sich diesen Titel mit London). Berühmt-berüchtigt durch den gleichnamigen Film oder auch den „Wolf of Wall Street“, sehen wir heute manche Ausprägungen dieser Form des Kapitalismus als eher kritisch an.
New York City ist auch die Stadt der Mode und in dieser Sparte gleichauf mit Paris. Und nirgendwo sind die Restaurantkritiker härter als in New York.
Passt Ihr Unternehmen in dieses Umfeld, diese Mischung aus Kreativität und Kapital? Wenn ja, dann ist New York City der richtige Standort für Ihr Unternehmen.
Visuelle Impressionen von New York
Wollen Sie wissen, wo Ihre Gesellschaft zu Hause sein wird? Auf dieser Seite zu unserem Virtual Office Angebot erfahren Sie mehr. Hier nun aber ein paar erste visuelle Eindrücke zu New York.
Offizielle Website von New York City besuchen
Was ist eine C-Corp?
Zur Rechtsform US-Corporation sollten Sie folgendes wissen:
- Aktiengesellschaft;
- keine minimalen Stammkapitalanforderungen;
- Stammkapital muss nicht einbezahlt werden;
- Nominalwert pro Aktie mindestens $0,01;
- wird vom Vorstand geleitet, der aus einem oder mehr Mitgliedern besteht;
- wird als Körperschaft besteuert. Gesellschaft bezahlt US-Körperschaftsteuer und Gesellschafter bezahlen bei Ausschüttung in Ihrem Wohnsitzland Steuern auf Dividenden.
Hier erfahren Sie mehr zu den wichtigsten Vorteilen der C-Corporation.
C-Corp vs LLC
Die C-Corporation stellt für die meisten Unternehmer ohne Wohnsitz in den USA als Aktiengesellschaft die sicherste Variante dar. Auf Ausschüttungen fallen bei ihr zwar höhere Steuern an, in den meisten Fällen ist dieses Argument aber nicht ausschlaggebend. Sollten Sie hohe Gewinne erwarten, nicht in den USA wohnen und auch nicht vorhaben, in die Staaten umzuziehen, bietet sich z.B. die US LP in Form einer Deutscher Foreign Reverse Hybrid Struktur an.
Eine LLC macht für Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland oder vergleichbaren Ländern keinen Sinn. Für Exempt-Steuerzahler oder all jene, die einen Umzug in die Staaten planen oder bereits dort wohnen, bietet sie sich aber natürlich an. Näheres zum Thema Exempt-LLC finden Sie hier.
Einen ausführlichen Vergleich der einzelnen US-Rechtsformen können Sie hier nachlesen.
New York C-Corp & Steuern
Auf dieser Seite erfahren Sie zu mehr zur Besteuerung von US-Corporations
Zusammenfassend lässt sich zur Besteuerung der New York C-Corporation folgendes sagen:
- Gewinne der Corporation müssen auf Bundesebene mit 21% versteuert werden.
- Gewinne aus Lieferungen und Leistungen an nicht US-Kunden (Export von Waren und Dienstleistungen) werden bei korrekter Gestaltung mit 13,125% versteuert.
- Dividenden, die von Tochtergesellschaften im Ausland an die Corporation ausgeschüttet werden, sind steuerfrei, wenn diese im Sitzstaat der Tochtergesellschaft mit mindestens 10,5% versteuert wurden. Ansonsten Nachversteuerung bis maximal 10,5%.
- Hinzukommt eine Besteuerung der Gewinne auf Bundesstaatsebene. In New York fällt für Unternehmen mit einem Gewinn von bis zu $290,000/Jahr eine Steuer von 6,5% an. Unternehmen mit einem höheren Gewinn bezahlen Steuer auf Gewinne in Höhe von 7,1% an.
Eine Mehrwertsteuer/VAT wie in Europa gibt es in den USA nicht. Die sog. Sales Tax funktioniert ähnlich, wird aber nur beim lokalen Warenverkauf fällig, z.B. beim Einkauf im Supermarkt (nicht aber auf Umsatz aus Dienstleistungen). Die Sales Tax ist in allen Bundesstaaten zu beachten, in denen die Gesellschaft Umsätze erzielt. Sie wird fällig, sobald diese Umsätze einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Sales Tax in den USA.Umsatzsteuer
Die Sales Tax liegt in New York bei 8.875%, zzgl. einer möglichen Gemeindesteuer von nicht mehr als 2%.
New York C-Corporation, Greencard & US-Visum
Ihre US-Gesellschaft ist der ideale Sponsor für Greencard und US-Visum. Bekanntlich gibt es in den US keine Möglichkeit, sich z.B. über den Erwerb einer Immobilie ein Visum zu sichern. Sicher ist beispielsweise die EB5-Greencard auch für passive Investoren durchaus interessant, aber die minimal notwendigen Investitionen und die Wartezeiten sind enorm.
Wer daher nicht als Künstler, Sportler oder Wissenschaftler ein Visum bekommen kann, muss als Unternehmer ran. Und tatsächlich ist es relativ einfach und günstig, sich über das eigene Unternehmen ein L- oder E-Visum zu sichern. Rechnen Sie mit Mindest-Investitionen bzw. Kosten (inklusive Anwalt) von $40.000 - 50.000 und einer Bearbeitungszeit von insgesamt 3-4 Monaten.
Hier erfahren Sie mehr zu Greencard und US-Visum für Unternehmer. Wir können Sie umfassend beraten.
Ablauf der Mandatierung
Wenn Sie uns für die Gründung Ihrer New York C-Corporation mit Sitz in New York City mandatieren wollen, können Sie das Produkt hier direkt online buchen. Nach Abschluss der Zahlung und Identifikation erhalten Sie von uns per E-Mail einen Fragebogen, in den Sie alle Informationen eintragen, die wir für das Unternehmen benötigen. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, gründen wir die Gesellschaft.
Im Anschluss kümmern wir uns für Sie um die laufende administrative und steuerliche Betreuung der C-Corporation. Die Details dafür klären wir mit Ihnen, sobald das Unternehmen etabliert und klar ist, welche Leistungen dafür genau erforderlich sind.
Gründungsformalitäten und Ablauf im Detail
Der Mount Bonnell Unterschied
Die meisten Mandanten der Kanzlei Mount Bonnell sind erfolgreiche Unternehmer, die ihre US-Expansion bzw. ihren US-Markteintritt planen. Andere Mandanten wollen den US-Markt mit einem ganz neuen Vorhaben erobern. Wieder andere Mandanten wollen ein Startup in den USA gründen, um dort bei US-Investoren Kapital einzuwerben.
Egal, zu welcher Gruppe Sie gehören: Bei der US-Firmengründung ist die steuerliche Planung sowohl in den USA, als auch im Herkunftsland von strategischer Wichtigkeit. Dieses Feld können Sie nicht Amateuren überlassen. Sonst wird die US-Firma schnell zur Steuerfalle.
Hier kommt die Kanzlei Mount Bonnell ins Spiel: Wir helfen seit 2008 Unternehmern aus Europa in den USA Fuss zu fassen. Die korrekte steuerliche Ausgestaltung sowohl in den USA, als auch in Europa hatte dabei immer oberste Priorität.
Themen wie diese sind seit bald 15 Jahren unser täglich Brot:
- Wegzugsteuer,
- Außensteuergesetz und CFC-Rules,
- Non-Dom-Status und
- der steuergünstige oder steuerfreie Verkauf Ihres US-Unternehmens / Exit.
Und als weiteres wichtiges Rechtsgebiet wollen wir hier das US-Einwanderungsrecht nicht unerwähnt lassen. Wir haben für etliche Mandanten und deren Familien funktionierende US-Greencard- & Visastrategien ausgearbeitet und umsetzen lassen. Wir wissen z.B. wie Sie schon mit $30.000 Investition an ein Investoren-Visum gelangen. Diese praktische Erfahrung aus erster Hand - nicht bloss in der Theorie - macht uns zum idealen Partner für Ihr US-Vorhaben.
Bei der Kanzlei Mount Bonnell erhalten Sie somit alle Leistungen aus einer Hand, die Sie für einen erfolgreichen Start und den laufenden Betrieb in den USA benötigen: Beratung zur optimalen steuerlichen Gestaltung zu Hause und in den USA, Gründung und laufende steuerliche Betreuung in den USA auf Deutsch und Beratung rund um Greencard und US-Visa.
Das ist der Mount Bonnell Unterschied.
Rundumbetreuung nach der Gründung Ihrer New York C-Corporation
Auch nach der Gründung Ihrer US-Gesellschaft sind Sie bei der Kanzlei Mount Bonnell in den besten Händen. Unser multidisziplinäres Team bestehend aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Corporate Finance Experten (viele davon deutschsprechend) steht Ihnen laufend nach Bedarf bei.
Wie bereits mehrfach angedeutet, kümmern wir uns zunächst um die laufende steuerliche Betreuung Ihrer Gesellschaft in den USA. In diesem Zusammenhang sei vor allem die US Sales Tax und die US-Lohnbuchhaltung erwähnt.
Aber auch gesellschaftsrechtliche Themen wie die Anmeldung einer Niederlassung in einem anderen US-Bundesstaat, Fusionen, Rechtsformwechsel und Sitzverlegung können von uns bearbeitet werden.
Für viele Gründer besonders interessant sind unsere Angebote zur Kapitaleinwerbung in den USA.
Unser Beratungsangebot wird abgerundet durch unsere Unterstützung beim gesamten US-Markteintritt, inklusive Ihrem Umzug in die USA.
Häufige Fragen zur New York C-Corporation (FAQs)
Brauche ich eine ITIN, um meine Gesellschaft nutzen zu können?
Nein, eine ITIN ist nicht notwendig, um Ihre Gesellschaft nutzen zu können. Allerdings verlangt z.B. PayPal zwingend eine ITIN, damit Sie dort als ausländischer Begünstigter ein Konto für Ihre US-Gesellschaft eröffnen können. Und freilich ist eine ITIN für die Einreichung der Steuererklärung notwendig, wenn Sie als natürliche Person an einer US-Personengesellschaft (LLC, LP) beteiligt sind. Exempt-LLCs stellen hier eine Ausnahme dar. Es wird keine ITIN benötigt.
Ich habe gehört, dass die Beantragung der IRS Steuernummer EIN sehr lange dauern kann. Stimmt das?
Die Beantragung der EIN kann mehrere Wochen oder gar Monate in Anspruch nehmen, wenn Ihre US-Gesellschaft keinen US-Geschäftsführer bzw. Gesellschafter (bei LLCs) hat. Beantragen wir die EIN für Sie, erhalten wir von Ihnen eine Vollmacht zur Beantragung der EIN. Dann nutzen wir einen speziellen Prozess, der US-Anwälten und Steuerberatern vorbehalten ist. Die EIN erhalten wir dann am gleichen Tag, wobei das EIN-Schreiben nicht als PDF, sondern per Post zugestellt wird.
Welche weiteren Kosten entstehen zusätzlich zu dem oben angegebenen Honorar?
Das angegebene Honorar beinhaltet alle angegebenen Leistungen im ersten Jahr der Gesellschaft ab Gründung. Wenn Sie keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen, entstehen auch keine weiteren Kosten.
Welche Kosten entstehen nach dem ersten Jahr?
Ab dem zweiten Jahr fallen fixe Kosten für den Firmensitz mit Postweiterleitung an, plus eine Basis Betreuungspauschale für die Einreichung der Jahresmeldung, Behördenkommunikation usw. Dazu erhalten Sie nach einem Jahr eine Rechnung. Sollten Sie den Service nicht weiter nutzen wollen, bezahlen Sie diese einfach nicht und geben uns Bescheid.
Es fallen außerdem aufwandsbezogene Kosten für die steuerliche Betreuung an.
Gibt es Kündigungsfristen?
Sie können das Mandat jederzeit kündigen. Es gibt keine Kündigungsfristen. Im Voraus bezahlte Jahreshonorare werden allerdings nicht von uns erstattet.
- Wenn Sie eine Auswahl auswählen, wird eine vollständige Seite aktualisiert.
- Drücken Sie die die Leertaste und dann die Pfeiltasten, um eine Auswahl zu treffen.