Wer ein erfolgreiches Unternehmen in den USA aufgebaut hat, muss Wege kennen, wie er die dort angesammelten Gewinne aus der Gesellschaft entnehmen bzw. ausschütten kann. Darauf gehen wir auf dieser Seite im Detail ein.
Anders als eine C-Corporation, muss eine Personengesellschaft am Ende des Geschäftsjahres steuerrechtlich ausschütten. Dieser wird dann bei den Gesellschaftern versteuert. Dies trifft selbst dann zu, wenn der Gewinn auf dem Firmenkonto der Gesellschaft verbleibt.
Alle Fakten rund um die amerikanische C-Corporation erfahren Sie hier.
Ausschüttung von Gewinnen
Alle Gewinne, die am Jahresende in den Büchern der Gesellschaft stehen, werden an die Gesellschafter ausbezahlt bzw. als ausbezahlt verbucht. Die Gesellschaft hat bis zu 40% Quellensteuer an die IRS abzuführen.
Die Gesellschafter müssen ihren Gewinnanteil auf ihrer US-Einkommensteuererklärung melden und erhalten dann eine Erstattung der aufgrund der Quellensteuer zu viel bezahlten Steuern.
Welche Steuerpflichten es an Ihrem Wohnsitzstaat zu beachten gilt, hängt davon ab, wo Sie leben. Üblicherweise ist bei Vorhandensein eines DBAs keine weitere Steuer an Ihrem Wohnsitzstaat zu bezahlen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die US-Gesellschaft gewerblich ist.
LLC ohne US Bezug
Sind Sie alleiniger Gesellschafter einer Single Member LLC, so wird diese als Disregarded Entity angesehen. Sie wird steuerrechtlich erfasst und wie ein Gewerbe behandelt. Einnahmen und Ausgaben werden auf der persönlichen Steuererklärung verbucht.
Hat Ihre LLC keine US-Betriebsstätte bzw. Mitarbeiter oder eine relevante Präsenz in den Staaten, die eine US-Steuerpflicht auslösen würde, und Sie selbst wohnen in einem Non-Dom-Staat wie Irland, Großbritannien, Malta oder ähnlichen, dann kann die LLC Gewinne ausschütten, ohne dass Steuern anfallen. In diesem Fall muss keine Quellensteuer in den USA bezahlt werden. Da Ihr Wohnsitzland Auslandseinkünfte nicht besteuert, zahlen Sie auch dort keine Steuern.
Während Disregarded Entities früher keine Steuererklärung einreichen mussten, verpflichtet die IRS seit einigen Jahren nun auch diese zur Einreichung folgender Formulare:
1. FBAR: Im Foreign Bank Account Report, kurz FBAR, muss sämtliches ausländisches Vermögen ab 10.000 USD angegeben werden. Die LLC deklariert also, sobald ihre Konten diesen Wert übersteigen.
Da ja mittlerweile viele LLCs Konten bei Wise (früher Transferwise) oder anderen Neobanken haben, müssten diese im Rahmen des FBAR gemeldet werden.
2. Form 5472: Dieses Formular muss von jeder ausländischen Single Member LLC ausgefüllt werden. In ihm werden Zahlungen der LLC an Eigentümer oder andere nahestehende Personen/Unternehmen angeführt.
In Verbindung mit dem 5472 ist außerdem zu beachten, dass man es nicht alleine einreichen kann. Mit ihm zusammen muss pro forma ein 1120 abgegeben werden. Das bedeutet, dass es sich beim 1120 um eine Nullerklärung handeln kann.
Wichtig anzumerken ist hier, dass diese beiden Formulare lediglich eine Meldepflicht bedeuten. Die Gewinne bleiben in diesem Fall trotzdem weiterhin steuerfrei.
Es kann auch Situationen geben, in denen lediglich ein Teil der Gewinne in den USA zu versteuern ist. Hat eine Disregarded Entity ausländisches und US-Einkommen, so muss der Gesellschafter bzw. Eigentümer der LLC ein 1040 NR, also eine Einkommensteuererklärung für Ausländer einreichen. Auf dieser erklärt er nur den Teil des Gewinns, den er versteuern muss. In diesem Fall muss eine ITIN (amerikanische Steuernummer für Ausländer) beantragt werden. Die Beantragung können wir selbstverständlich für Sie übernehmen, die tatsächliche Ausstellung nimmt meistens aber längere Zeit in Anspruch. Stellen Sie sich hier also auf eine Wartezeit von 3 Monaten oder mehr ein.
Hat die LLC zwei oder mehr Gesellschafter, so ist ein Partnership Tax Return einzureichen und eine Nullsteuerregelung nicht mehr möglich. Für mehr Informationen diesbezüglich sehen Sie sich unseren Artikel zur Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen aus Ihrer US LP an.
Wege zur Gewinnminimierung
Um die steuerliche Belastung soweit wie möglich zu reduzieren, ist es möglich, den auszuschüttenden Gewinn der Gesellschaft mit verschiedenen Maßnahmen zu reduzieren. Diese stellen wir im folgenden Abschnitt kurz vor.
Anders als bei der Kapitalgesellschaft ist es bei der Personengesellschaft grundsätzlich nicht möglich, eine für Sie persönlich steuerbare Gewinnausschüttung durch Investitionen z.B. in Immobilien zu vermeiden.
Welche der hier angesprochenen Lösungen in Ihrer konkreten Situation am besten funktioniert, muss daher vorab geklärt werden. Ggf. ist in Ihrem Fall die C-Corporation die bessere Rechtsform.
Auslandsgesellschaft stellt Rechnungen an US-Gesellschaft
Sie gründen eine Auslandsgesellschaft in einem steuergünstigen US-Abkommensstaat (z.B. Malta oder Irland). Diese stellt Rechnungen an die US-Gesellschaft z.B. für:
- Tätigkeiten der Zentralverwaltung (Buchhaltung, Logistik, Management, Marketing, Webseiten-Entwicklung etc.)
- Tätigkeiten von Spezialisten (Sie haben einen Software-Entwickler, den sie z.B. für $2000 am Tag an die US-Gesellschaft „ausleihen“)
- Vermietung von Spezialmaschinen, Werkzeugen, Personal (der Kameramann in unserem Beispiel am Anfang hat die Kameras, die seiner britischen Gesellschaft gehören, an die US-Gesellschaft vermietet).
- Einkaufsgesellschaft (mit dem Ziel, einen Teil der Marge in der Auslandsgesellschaft zu erwirtschaften).
- Lizenzgebühren (wenn Sie über lizensierbares geistiges Eigentum verfügen)
Darlehen der Auslandsgesellschaft
Die Auslandsgesellschaft kann Darlehen an die US-Gesellschaft geben und die Zinsen können in der US-Gesellschaft als Kosten geltend gemacht werden. Mezzanine-Kapital wird z.B. momentan mit 10-15% verzinst. Hier ist also durchaus Spielraum vorhanden.
Betriebsausgaben & Investitionen
Die Absetzbarkeit von Reise- und Verpflegungskosten sind auch in den USA ein eher freudloses Thema. Bewirtungskosten können nur zu 50% als Ausgaben geltend gemacht werden. Hotelkosten sind voll absetzbar.
Andere Betriebsausgaben werden eher großzügig behandelt. Da Sie üblicherweise eine Visacard oder Mastercard haben, die mit dem US-Firmenkonto der Gesellschaft verbunden ist, können Sie diese verwenden, um Betriebsausgaben und Spesen direkt zu bezahlen.
Im Rahmen der Trump-Steuerreform wurde geregelt, dass Investitionsgüter bis zum Wert von $1 Million sofort abgeschrieben werden können, d.h. als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.
Darlehen an Geschäftsführer und Gesellschafter
Die US-Gesellschaft kann Darlehen an Geschäftsführer und Gesellschafter geben. Dies ist in den USA nicht unüblich und in Ordnung, solange die Vereinbarung einem Drittvergleich standhält.
Zu beachten sind, wie bei solchen Konstellationen üblich, die korrekte Gestaltung vor allem in Hinblick auf veranschlagte Zinssätze, Laufzeit des Darlehens und die Vermeidung der verdeckten Gewinnausschüttung.
Weitere Informationen zum Thema Darlehen aus der eigenen Gesellschaft mit kommerziellem Vertrag in den USA erfahren Sie hier.
Betriebliche Altersvorsorge
Macht nur Sinn, wenn Sie in den USA leben. Zu Gewinnen, die in der betrieblichen Altersvorsorge angelegt werden, sollten Sie wissen, dass sie bis zu einer gewissen Grenze nicht versteuert werden müssen.
Gehalt
Eine weitere, sehr beliebte Möglichkeit, Geld aus dem eigenen Unternehmen zu entnehmen, ohne auf die Dividenden hohe Steuern bezahlen zu müssen, ist es, ein Gehalt an den Geschäftsführer, also meist sich selbst, zu bezahlen.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass dieses Gehalt selbstverständlich auf gewöhnlichem Wege mit der Einkommensteuer versteuert werden muss. Es muss also auch in diesem Fall im Vorhinein gut überlegt werden, ob ein solcher Schritt, der natürlich auch einigen Aufwand mit sich bringt, wirklich lohnend ist.
Es gibt eine Gruppe, für die Gehaltszahlungen eine attraktive Alternative darstellen: für Gesellschafter mit Wohnsitz in einem Non-Dom-Staat (Irland, Großbritannien, Malta, Zypern, Dubai etc.). Für sie bringt dieser Weg meist wesentlich mehr Vorteile als eine Gewinnausschüttung.
Große Vorteile eines Gehaltes für Einwohner in Niedrigsteuerländern
Lassen Sie sich als Geschäftsführer ein Gehalt bezahlen, dann sind die Steuern, die Sie auf dieses bezahlen müssen nur so hoch wie die Einkommensteuern, die Sie in Ihrem Wohnsitzland abgeben müssen. Das bietet große Vorteile für Einwohner einiger Länder.
Grundsätzlich bevorteilt sind natürlich Einwohner von Wohnorten wie Dubai oder ähnlichen. Denn in Dubai wird keine Einkommensteuer erhoben. Alle Arten des persönlichen Einkommens sind steuerfrei. Dazu gehören Gehalt, Rente und Kapitaleinkommen, wie Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne aller Art.
Interessant ist diese Vorgehensweise natürlich auch für Menschen, die sich in Großbritannien, Irland, Malta oder Zypern als Non-Dom niedergelassen haben und hier auch keine Steuern auf diese Einkünfte zahlen müssen, wenn sie diese nicht nach England ausschütten.
Weitere Informationen zum Thema Gehalt anstatt Ausschüttung von Unternehmensgewinnen erfahren Sie hier.
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