Umbenennung Ihrer US-Gesellschaft

Umbenennung Ihrer US-Gesellschaft

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Eine Namensänderung einer US-Gesellschaft kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich sein. Wir kümmern uns um um die Ausarbeitung und Einreichung aller Dokumente und unterstützen Sie bei der Umbenennung Ihrer Firma – egal ob LLC, LP oder C-Corporation.

Informationen zur Umbenennung Ihrer US-Gesellschaft

Sollten Sie den aktuellen Namen Ihrer US-Gesellschaft nicht mehr weiterverwenden wollen, haben Sie die Möglichkeit, diesen zu ändern. Es gibt verschiedene Gründe für eine Umbenennung, zu den häufigsten gehören folgende:

  • Eigentümerwechsel oder strukturelle Veränderungen: Namen von Eigentümern oder Geschäftspartnern dienen oft auch als Vorlage dafür, wie ein Unternehmen heißt. Passieren auf Führungsebene Änderungen, kann das ebenso beim Firmennamen notwendig sein.
  • Verwechslungsgefahr: Manchmal stößt man erst in der Praxis auf Unternehmen mit ähnlichen Namen bzw. leichten Unterschieden in der Schreibweise, die zu Verwechslungen bei Kunden führen. In diesem Fall kann es eine gute Idee sein, sich klar von anderen Firmen abzuheben.
  • Firmenphilosophie: Unternehmen verändern sich mit der Zeit und mit ihnen Ihre Produkte, Branchen, Geschäfts- und Marketingstrategien. Vor allem bei sehr spezifischen Namen machen allgemeinere Alternativen bei der Firmenbezeichnung neue Möglichkeiten und mehr Flexibilität.
  • Ortsbezug: Adressen oder Ortsbezeichnungen im Namen können problematisch sein. Unternehmen, die sich bei der Namensgebung von Ihrer Umgebung inspirieren lassen, haben oft bei späteren Expansionen Schwierigkeiten, da die Bezeichnung keinen Sinn mehr ergibt. Auch hier macht eine Umbenennung Sinn.

Was auch immer die Gründe für die Umbenennung Ihrer Gesellschaft sind, hier finden Sie eine kurze Übersicht über alle Punkte, die vor, während und nach der Namensänderung zu beachten sind:

  1. Verfügbarkeit des neuen Namen: Vorab ist es empfehlenswert, die Verfügbarkeit des neuen Firmennamens zu prüfen. 
  2. Abstimmungen: Je nach genauer Unternehmensstruktur kann für eine Namensänderung eine Abstimmung erforderlich sein. Ist dies der Fall, so muss über die Umbenennung in einer Vorstandsversammlung entschieden werden. Mit der mehrheitlichen Zustimmung der Mitglieder steht einem neuen Firmennamen nichts mehr im Wege.
  3. Offizielle Namensänderung: Nach einer etwaigen Abstimmung steht die Aktualisierung der Satzung auf dem Programm. Dafür gibt es in jedem Bundesstaat eigene Änderungsformulare, die abhängig von der Gesetzeslage zusammen mit anderen Unterlagen eingereicht werden müssen, um die Umbenennung rechtlich gültig zu machen.
  4. Interne Namensänderung: Wurde der neue Name offiziell bestätigt, sollte der Vollständigkeit halber auch eine Anpassung der Unternehmensunterlagen stattfinden.
  5. Lizenzagenturen und Steuerbehörden: Nicht nur intern, sondern auch bei den Behörden muss der Firmenname aktualisiert werden. Für die Anpassung von Geschäftslizenzen kann eventuell ein offizielles Zertifikat der Namensänderung verlangt werden.
  6. Weitere Änderungen: Bei einer Umbenennung müssen auch Geschäftskonten, Kreditkarten und Co. auf den neuesten Stand gebracht werden. Geschäftspartner, Lieferanten, Kreditgeber und andere Kontakte sollten Sie ebenso über den neuen Firmennamen informieren. Mitunter können hier sogar Vertragsänderungen anfallen.
    Vergessen Sie zu guter Letzt nicht, auch Dinge wie Ihre Website, Datenschutzbestimmungen und ähnliche Online-Formulare sowie andere Marketingmaterialien zu ändern.

Ablauf der Umbenennung Ihrer US-Gesellschaft

Unsere Kanzlei kümmert sich für Sie um die vollständige Einreichung aller notwendigen Dokumente für die Änderung des Firmennamens. Wir sind bestens über die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesstaaten (z.B. Montana, New Jersey, OhioVirginia oder Vermont) in den USA informiert und wissen, welche Unterlagen erforderlich sind. 

Je nach Unternehmensstruktur beraten wir Sie hinsichtlich der einzelnen Schritte, damit die Umbenennung Ihrer Firma reibungslos über die Bühne gehen kann. Sollten Sie einen Gesellschafterbeschluss brauchen, unterstützen wir Sie auch dabei gerne.

Nächste Schritte zur Umbenennung Ihrer US-Gesellschaft

  1. Wenn Sie uns für die Umbenennung Ihrer US-Gesellschaft mandatieren wollen, buchen Sie als erstes das hier beschriebene Produkt.
  2. Im Anschluss erhalten Sie von uns per E-Mail ein Formular, in das Sie alle Informationen zu Ihrer Gesellschaft sowie die gewünschten Änderungen vollständig eintragen.
  3. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, beginnen wir mit der Ausarbeitung der erforderlichen Dokumente.

Anschließend kümmern wir uns um die Einreichung aller Dokumente.

FAQ – Wichtige Fragen zur Umbenennung Ihrer US-Gesellschaft

Wie lange dauert eine Umbenennung?

Die tatsächliche Dauer hängt in erster Linie von der genauen Unternehmensstruktur und dem jeweiligen Bundesstaat ab. Handelt es sich um eine Firma mit mehreren Vorstandsmitgliedern, so nimmt der Vorgang natürlich mehr Zeit in Anspruch als wenn Sie selbst der Geschäftsführer bzw. Eigentümer sind. Die Umbenennung erfolgt in der Regel umgehend. Bis die Änderungen im Handelsregister aktualisiert wurden dauert es im Schnitt zwei Wochen.

Was kostet die Umbenennung?

Die Kosten für die Umbenennung unterscheiden sich von Bundesstaat zu Bundesstaat. In den oben genannten Honoraren sind sämtliche staatlichen Gebühren enthalten, die im Laufe des Prozesses zu entrichten sind. In 90% der Fälle entstehen keine weiteren Kosten.

Welche Daten sind für eine Umbenennung notwendig?

  • Alter Firmenname
  • Neuer Firmenname
  • Datum für die Umbenennung
  • Zeichnungsberechtigte der Firma

Was gilt es zu beachten?

Eine Umbenennung zieht zahlreiche Änderungen bei Behörden, Banken und Lizenzgebern nach sich. Hier heißt es Übersicht bewahren, damit keine Aktualisierung vergessen wird.

Abhängig vom Bundesstaat müssen bei den Behörden eventuell unterschiedliche Dokumente zusammen mit dem Antrag zur Umbenennung eingereicht werden. Sie brauchen sich diesbezüglich allerdings keine Gedanken zu machen, das übernimmt unsere Kanzlei für Sie.

Unsere Kanzlei bietet auch professionelle Unterstützung in vielen weiteren Anliegen: Laufende steuerliche Betreuung Ihres US-UnternehmenLohnbuchhaltung (Payroll)Erstellung einer professionellen Website und vieles mehr, wir betreuen Sie kompetent, zuverlässig und auf Deutsch.