Korrektur des Gesellschaftsvertrags Ihrer US-Gesellschaft

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Fehler passieren, auch beim Gesellschaftsvertrag können sich Tippfehler oder andere einschleichen. Wir kümmern uns um die Einreichung der erforderlichen Dokumente, wenn Sie eine Kleinigkeit in den Daten Ihrer US-Gesellschaft – egal ob LLC, LP oder C-Corporation – korrigieren wollen.

Was ist eine Korrektur des Gesellschaftsvertrags?

Bei der hier beschriebenen Leistung handelt es sich lediglich um die Berichtigung kleiner Fehler (Schreib- bzw. Flüchtigkeitsfehler, versehentliche Angabe des Mädchennamens oder ähnliche), nicht um eine Änderung von Firmendaten. Haben Sie beispielsweise eine Unrichtigkeit in den Gründungsunterlagen Ihrer Gesellschaft entdeckt, sind Sie hier genau richtig. 

Mit dem sogenannten Statement of Correction können kleine Missgeschicke ausgebessert werden. Neben Fehlern können auf diesem Wege auch irrtümlich eingereichte Dokumente revidiert werden, die noch nicht rechtskräftig sind. 

Ablauf der Korrektur des Gesellschaftsvertrags

Unsere Kanzlei kümmert sich für Sie als erstes um die Vorbereitung der erforderlichen Schriftsätze. Danach erfolgt die vollständige Einreichung aller notwendigen Dokumente für die Informationen, die Sie korrigieren wollen. Wir sind bestens über die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesstaaten (z.B. MontanaOhioVermont, Virgina oder Wyoming) in den USA informiert und wissen, welche Unterlagen erforderlich sind.

FAQ – Wichtige Fragen zur Korrektur des Gesellschaftsvertrags

Welche Daten sind für eine Korrektur notwendig?

  • Firmenname
  • zu korrigierende Information
  • Zeichnungsberechtigte der Firma

Was gilt es zu beachten?

Eine Korrektur sollte nicht mit einer Änderung verwechselt werden. Sie dient lediglich dazu, kleine Fehler zu berichtigen, nicht um Firmendaten zu aktualisieren.