Inhalt
Perspektive Ausland Podcast: Wer sollte eine LLC gründen?
Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland dem Thema US Nullsteuer LLC. Hören Sie jetzt rein.
Rund um die Exempt-LLC, die sogenannte steuerfreie LLC, kursieren seit einigen Jahren im Zuge verschiedener Änderungen zahlreiche Gerüchte und Falschinformationen. Das sorgt für Missverständnisse und Unsicherheit.
Einige Zeit lang war die amerikanische Limited Liability Company, kurz LLC, eine sehr beliebte Unternehmensform. Von einer Einzelperson oder mehreren Gesellschaftern gegründet, bietet sie den Involvierten beschränkte Haftung und Gestaltungsfreiheit bei der Einstufung als Personen- oder Kapitalgesellschaft. Zudem ermöglicht sie in einigen US-Bundesstaaten weitere Vorteile zum Beispiel hinsichtlich der Anonymität.
Mit der Einführung des FATCA, des Foreign Account Tax Compliance Act, gibt es in den USA seit 2010 ein Gesetz, das Personen und Unternehmen mit Sitz außerhalb der Staaten verpflichtet, den Steuerbehörden Daten mitzuteilen, insbesondere auch von Auslandskonten. Das verkomplizierte die Kontoeröffnung außerhalb der USA für LLCs und auch den generellen Umgang mit der Unternehmensform.
Für weitere Verwirrung und Unsicherheit sorgten ab 2017 schließlich noch zwei Formulare: das FBAR und das Form 5472.
FBAR steht für Foreign Bank Account Report und lässt damit schon vermuten, worum es sich bei ihm handelt. In ihm müssen alle Nicht-US-Konten angegeben werden.
Das Form 5472 muss von allen Unternehmen ausgefüllt werden, die 25% oder mehr ausländische Beteiligung haben – also auch von LLCs mit nur einem Gesellschafter, die ansonsten als Disregarded Entity in den USA steuerfrei bleiben würden.
Um mit sämtlichen Gerüchten aufzuräumen und Ihnen den Sachverhalt besser zu illustrieren, führen wir diese Punkte im Folgenden weiter aus. Wir klären zuerst, unter welchen Bedingungen eine LLC für Sie überhaupt steuerfrei ist und gehen dann auf die genannten Formulare im Detail ein.
Wann ist eine LLC tatsächlich steuerfrei?
Eine LLC ( limited liability company) mit nur einem Gesellschafter, eine sogenannte Single Member LLC, gilt in den USA als Disregarded Entity Deutsch Übersetzung: für steuerliche Zwecke nicht berücksichtigte Gesellschaft (Entität).
Das heißt, dass die LLC zwar steuerlich erfasst wird, aber keine Steuern bezahlen muss. Steuerrechtlich gleicht die LLC in diesem Fall also einem Gewerbe, dessen Einnahmen und Ausgaben Sie in Ihre persönliche Steuererklärung mitaufnehmen.
Besonders wichtig zu beachten ist hier allerdings, dass die LLC nur unter einer Voraussetzung als steuerfreie Disregarded Entity gilt: nämlich dann, wenn die LLC nicht als “Engaged in a trade or business in the United States”, kurz ETBUS gilt und über einen Dependent Agent (also einen unselbstständigen Beauftragten) in den USA tätig ist.
Das bedeutet, dass die Exempt-LLC Geschäfte in den USA machen, allerdings keine Präsenz in den Staaten haben darf, die eine Steuerpflicht auslösen würde.
Sie können also Waren in die Staaten verkaufen und somit auch Gelder aus US-Quellen generieren, ohne automatisch eine US-Steuerpflicht auszulösen. Wichtig ist dabei, nicht mit einem Auftragnehmer vor Ort zusammenarbeiten, der hauptsächlich für Sie arbeitet und damit nicht von einem Mitarbeiter zu unterscheiden ist. Ansonsten gilt dieser als Dependent Agent und die Gewinne sind steuerpflichtig.
Verkaufen Sie beispielsweise Waren über Amazon FBA auf dem US-Markt, fällt darauf per se keine US-Besteuerung an – und das trotz US-Quellen. Amazon betreibt sein eigenes Business und Sie sind nur einer von vielen Kunden.
Mehr zur Vermeidung von US-Steuern auf US-Gewinne lesen Sie auf dieser Seite.
Hier kommt nun die FATCA wieder ins Spiel. Mit den neuen Regelungen für Auslandskonten liegt die Überlegung nahe, auf ein Firmenkonto in den USA auszuweichen. Das Problem besteht aber darin, dass die LLC als Disregarded Entity einen “Non-Resident”-Status hat und somit bei vielen amerikanischen Banken kein Konto eröffnen kann.
Leben Sie als Eigentümer einer LLC nicht in den USA, dann gilt laut Abschnitt 861 und 862 des amerikanischen Steuergesetzes folgendes:
- Keine Verbindung besteht, wenn Sie zum Beispiel beratende Dienstleistungen für US-Kunden erbringen. Hier ist klar festgelegt, dass diese Einkünfte keiner US-Besteuerung unterliegen. Sie werden am Ort der Leistungserbringung versteuert – also in diesem Fall nicht in den Staaten.
- Keine Verbindung besteht, wenn Sie mit Ihrer LLC Produkte an US-Kunden verkaufen, dabei aber keine Präsenz vor Ort haben, die eine Steuerpflicht auslösen würde. Sind Sie also beispielsweise im Dropshipping-Geschäft oder über Amazon FBA tätig und versenden in den Staaten lediglich über einen Independent Agent, müssen diese US-Einkünfte nicht in den USA versteuert werden.
- Eine Verbindung besteht, wenn die gleiche LLC Produkte an US-Kunden verkauft und dies über einen Dependent Contractor tut – also einen Auftragnehmer, der hauptsächlich für Sie arbeitet, dabei kein eigenes Business verfolgt und de facto nicht von einem Angestellten unterschieden werden kann. In diesem Fall sind die Gewinne aus US-Quellen in den USA steuerpflichtig.
Sie müsste das Form 1040NR einreichen und ihr Einkommen melden. Als Alternative kann die LLC eine “Check-the-box election” ausfüllen – und damit als C-Corporation seine Steuern bezahlen.
Wenn Sie mit Ihrer Single Member LLC wie oben erklärt Umsätze in den USA generieren, heißt das also nicht automatisch, dass diese Einkünfte aus US-Quellen auch steuerpflichtig sind. Das hängt davon ab, ob Sie als ETBUS gelten bzw. Ihre Präsenz vor Ort eine Steuerpflicht auslöst (z.B. durch einen Dependent Agent). Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.
Wichtig zu beachten ist außerdem, dass sich die Steuerfreiheit der Exempt-LLC natürlich auf die USA beschränkt. In anderen Ländern wird diese sehr wohl von steuerlichen Themen berührt. Machen Sie mit der LLC beispielsweise Geschäfte in EU-Ländern, so bedeutet das konkret, dass Sie diese für die Umsatzsteuer registrieren lassen müssen. Das gilt für sämtliche Handelsgüter bzw. (digitale) Produkte, die an Endverbraucher in Europa verkauft werden. Einzige Ausnahme bilden Beratungsdienstleistungen, Online-Trainings oder ähnliche. Auch große Unternehmen wie Amazon und Co. sind für die europäische Umsatzsteuer registriert um Handel betreiben zu können. Eine US-Gesellschaft schützt vor dieser Steuer nicht.
Für wen ist eine Exempt-LLC sinnvoll?
Die Frage ob eine steuerfreie LLC für Sie ein sinnvolles Modell darstellt, ist ganz einfach zu beantworten. Leben Sie in Deutschland oder einem Land mit ähnlichen Steuergesetzen, dann empfehlen wir Ihnen diese Unternehmensform nicht.
Durchaus lohnenswert kann die LLC allerdings für all jene sein, die in einem Land ihren Wohnsitz haben, indem man auf Auslandseinkünfte keine Steuern bezahlen muss. Dazu zählen folglich Non-Dom-Staaten wie Irland, Großbritannien, Malta oder ähnlichen, um hier nur einige zu nennen.
Wohnen Sie in einem dieser Länder, so kann die LLC ein attraktives Vehikel sein. Sie haben mit ihr eine reputable Firma mit richtigen Konten, die Sie steuerfrei verwenden können, wenn Sie sich an die oben genannten Regeln halten.
Wichtig: Bitte beachten Sie im Hinblick auf Non-Dom-Staaten wie Irland, Großbritannien, Malta und Zypern, dass die LLC-Gewinne nur dann dort steuerfrei sind, wenn es sich um passive Auslandsgewinne handelt. Leiten Sie die LLC zum Beispiel aktiv von Ihrem Wohnsitzstaat aus oder betreiben Sie das Tagesgeschäft von dort, hat das Einkommen der LLC eine direkte Verbindung zu Ihrem Wohnsitzstaat. Somit ist es nicht mehr vom Non-Dom-Status oder anderen Exempt-Stati umfasst. Es ist daher wichtig, sich separat im Wohnsitzstaat steuerlich beraten lassen, damit die LLC so ausgestaltet werden kann, dass Sie mit der lokalen Steuergesetzgebung nicht in Konflikt kommen.
Business-Modell mit vielen Vorteilen
Während in vielen Ländern eine betriebliche Substanz im Gründungsstaat nachgewiesen werden muss, bieten die USA in diesem Bereich mehr Freiheiten. Abgesehen davon, dass sich die LLC für unterschiedliche Geschäftsszenarien eignet, profitieren Sie mit ihr in vielen Bundesstaaten – sollte Ihnen das wichtig sein – von großer Anonymität. Auch die Regelungen zum Informationsaustausch der Anti Money Laundering Directive, der EU-Geldwäscherichtlinie, haben keine gravierenden Auswirkungen auf die US-Banken. Diese müssen Daten laut FATCA lediglich an den eigenen Staat übermitteln.
Wer nun allerdings denkt, man könnte machen was man will, liegt falsch. Mit dem CRS, dem Common Reporting Standard, tauschen Länder international Informationen aus. Dieses Verfahren dient der grenzüberschreitenden Besteuerung. Die USA sind dem CRS nicht beigetreten. Das heißt jedoch nicht, dass die USA keine Daten zu Geschäftskonten preisgeben. Im Zuge der Unterzeichnung des Tax Information Exchange Agreement, kurz TIEA, oder als Teil der zwischenstaatlichen Abkommen des FATCA passiert trotzdem ein steuerlicher Informationsaustausch. Der einzige Unterschied besteht also lediglich darin, dass dieser nicht automatisch passiert.
Die wichtigsten Vorteile der LLC finden Sie hier.
Exempt-LLC – so funktioniert’s
Bankkonto
Die Eröffnung eines Bankkontos für Ihre LLC ist dank des stetig wachsenden Angebots vieler Neobanken kein Problem mehr. Beispielsweise bei Mercury oder Wise (früher Transferwise) ist das einfacher denn je – hier eröffnen Sie Ihr Konto schnell und bequem und das sogar ganz ohne Reise in die USA.
Steuererklärung
Neu ist nun, dass auch Disregarded Entitys in den Staaten gegenüber der amerikanischen Steuerbehörden eine Erklärungspflicht haben. Das heißt nur, dass Sie dazu verpflichtet sind einige Formulare abzugeben, nicht aber, dass Sie dann auch tatsächlich Steuern bezahlen.
Hier sind vor allem die beiden Formulare für Sie interessant, über die widersprüchliche Aussagen kursieren:
-
FBAR: Im Foreign Bank Account Report, kurz FBAR, muss sämtliches ausländisches Vermögen ab 10.000 USD angegeben werden. Die LLC deklariert also, sobald ihre Konten diesen Wert übersteigen.
-
Form 5472: Dieses Formular muss von jeder ausländischen Single Member LLC ausgefüllt werden. In ihm werden Zahlungen der LLC an Eigentümer oder andere Personen/Unternehmen angeführt.
Ein FBAR muss immer dann eingereicht werden, wenn eine LLC eine Beteiligung an einem ausländischen Konto hat, das den Schwellenwert von 10.000 USD überschreitet. Verfügen Sie also zum Beispiel über ein Bankkonto bei Wise (früher Transferwise), ist das FBAR zwingend notwendig. Diese Verpflichtung wird im Titel 31 des USC festgehalten. Gemäß 31 CFR § 1010.350(a) muss jede, an einem Konto im Ausland in irgendeiner Form beteiligte, US-Person dies jährlich melden. Die LLC ist hier, auch wenn sie ansonsten als Disregarded Entity steuerlich nicht betrachtet wird, wie auch eine Partnership, Corporation oder ähnliches, als juristische US-Person anzusehen. Damit unterliegt sie standardmäßig der FBAR-Meldepflicht.
Am Form 5472 führt für eine ausländische Single Member LLC kein Weg vorbei. Jede Zahlung, die diese LLC tätigt, ist hier meldepflichtig. Dazu zählen sowohl Transaktionen wie Gewinnausschüttungen oder anderer Einlagen an Sie als Eigentümer selbst als auch an nahestehende Personen wie Ihren Ehepartner oder andere Firmen. Fließt Geld, dann müssen Sie das Form 5472 ausfüllen und abgeben.
In Verbindung mit dem 5472 ist außerdem zu beachten, dass man es nicht alleine einreichen kann. Mit ihm zusammen muss pro forma ein 1120 abgegeben werden. Das bedeutet, dass es sich beim 1120 um eine Nullerklärung handeln kann.
Die Zeiten, in denen eine LLC mit ausländischem Eigentümer machen konnte, was sie will, sind also vorbei. Diese neuen Regeln bedeuten aber nur, dass Sie die oben genannten Daten an die amerikanischen Steuerbehörden melden müssen. Ob Sie am Ende auch wirklich Steuern zahlen müssen, sagen die Formulare hingegen nichts aus. Diese Neuerungen wurden von der IRS 2016 eingeführt, um den Missbrauch steuerfreier LLCs zu unterbinden. Ohne tatsächlichen geschäftlichen Bezug zu den Staaten bleibt Ihre LLC weiterhin steuerfrei. Grundsätzlich sehen die Amerikaner in diesem Bereich nun aber ganz genau hin und prüfen diese Fälle verstärkt, daher die erweiterten Reporting-Verpflichtungen.
Es kann auch Situationen geben, in denen lediglich ein Teil der Gewinne in den USA zu versteuern ist. Hat eine Disregarded Entity ausländisches und US-Einkommen, so muss der Gesellschafter bzw. Eigentümer der LLC ein 1040 NR, also eine Einkommensteuererklärung für Ausländer einreichen. Auf dieser erklärt er nur den Teil des Gewinns, den er versteuern muss. In diesem Fall muss eine ITIN (amerikanische Steuernummer für Ausländer) beantragt werden. Die Beantragung können wir selbstverständlich für Sie übernehmen, die tatsächliche Ausstellung nimmt meistens aber längere Zeit in Anspruch. Stellen Sie sich hier also auf eine Wartezeit von 3 Monaten oder mehr ein.
Hat die LLC zwei oder mehr Gesellschafter, so ist ein Partnership Tax Return einzureichen und eine Nullsteuerregelung nicht mehr möglich. Für mehr Informationen diesbezüglich sehen Sie sich unseren Artikel zur Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen aus Ihrer US LP an.
Wahl des richtigen Bundesstaats
Wenn Sie in einem Non-Dom-Staat leben und die Gründung einer steuerfreien LLC für Sie eine sinnvolles Modell darstellt, dann sollten Sie als letztes bedenken, dass US LLC nicht gleich US LLC ist. Je nach Bundesstaat gibt es zum Teil unterschiedliche Regelungen. Damit kann es sein, dass manche Staaten attraktiver für Ihr Vorhaben sind.
Wenn Sie in einem Non-Dom-Staat leben und die Gründung einer steuerfreien LLC für Sie eine sinnvolles Modell darstellt, dann sollten Sie als Letztes bedenken, dass US LLC nicht gleich US LLC ist. Je nach Bundesstaat gibt es zum Teil unterschiedliche Regelungen. Damit kann es sein, dass manche Staaten attraktiver für Ihr Vorhaben sind.
Während beispielsweise Florida für Single Member LLCs hinsichtlich des Haftungsschutzes nicht die beste Wahl darstellt, genießen andere Staaten wie Wyoming oder Delaware diesbezüglich einen guten Ruf. Hier schützen Gesetze Ihr Privatvermögen im Falle einer Klage deutlich besser, als im Sunshine State. Auch im Hinblick auf die Datenveröffentlichung gibt es große Unterschiede: Florida hat ein öffentliches Register in das LLC-Eigentümer eingetragen werden, Wyoming und Delaware hingegen nicht.
Hier finden Sie die 10 beliebtesten US-Staaten für ausländische Direktinvestitionen.
Erfahren Sie hier, wie Sie ein Bankkonto in den USA ohne SSN oder ITIN eröffnen können.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Unterstützung in jedem Anliegen: Ob bei der laufenden steuerlichen Betreuung Ihres US-Unternehmens, der Anmeldung einer Niederlassung in einem anderen US-Bundesstaat, Lohnbuchhaltung (Payroll), der Erstellung einer professionellen Website oder der Wahl der richtigen Krankenkasse, wir betreuen Sie kompetent, zuverlässig und auf Deutsch.