Direktorenwechsel bei Ihrer US-Gesellschaft

Direktorenwechsel bei Ihrer US-Gesellschaft

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Ein Direktorenwechsel ist in erster Linie interne Firmensache. Es gibt aber auch gewisse Informationspflichten gegenüber den Behörden zu beachten. Wir unterstützen Sie bei Änderungen bezüglich der Geschäftsführung Ihrer US-Gesellschaft.

Informationen rund um den Direktorenwechsel

Die auf dieser Seite beschriebenen Leistungen betreffen alle Änderungen im Direktorium, egal ob ein Geschäftsführer geht oder ein neuer hinzukommt. 

In den Statuten einer Firma werden normalerweise generelle Informationen zum Unternehmen wie Name, Adresse des Business und des/der Eigentümer sowie die Verteilung der Anteile festgehalten. Einige Staaten verlangen darüber hinaus auch die Auflistung von Vorstandsmitgliedern bzw. Direktoren. Auch die Gesetze hinsichtlich eines Direktorenwechsels unterscheiden sich je nach Bundesstaat.

Während die Aktualisierung der Direktoren einer Firma mancherorts verpflichtend ist, kann es auch in anderen Staaten, die dies nicht vorschreiben, Sinn machen, die Angaben stets auf dem neuesten Stand zu halten. Vollständige Aufzeichnungen zum Unternehmen garantieren geregelte interne Abläufe. In der Satzung werden neben den Direktoren selbst auch dessen Aufgaben und Verpflichtungen festgelegt und damit Missverständnissen bezüglich ihrer Zuständigkeiten vorgebeugt.

Änderungen bezüglich eines Direktors können unter anderem aus folgenden gründen erforderlich sein:

  • Tod
  • Rücktritt
  • Entlassung (mit oder ohne Grund)
  • Disqualifikation
  • Ende der Amtszeit (Direktor)
  • Ende des Arbeitsvertrags (Vorstandsmitglied)
  • Neubestellung

Wollen Sie einen Direktorenwechsel vornehmen, so gibt es drei Punkte zu beachten:

  • Firmeninterne Abstimmung
  • Änderung der Statuten
  • Meldung ans Handelsregister (abhängig vom Bundesstaat) 

Ob bzw. welche der beiden Punkte für Sie interessant sind, hängt nicht nur von der genauen Unternehmensstruktur, sondern auch vom Sitzstaat (z.B. Ohio , Virginia, New Jersey,  oder Wyoming) der Gesellschaft ab. Sind Sie Alleineigentümer der Firma, brauchen Sie sich beispielsweise keine Gedanken über eine Abstimmung zu machen.

Bei einer komplexeren Unternehmenshierarchie muss über die Änderung eines Direktoren zunächst abgestimmt werden. Dafür wird das Thema bei einer Vorstandssitzung besprochen. Soll das Direktorium verändert werden (ein Geschäftsführer entfernt oder neu bestellt werden), benötigt diese Maßnahme eine mehrheitliche Zustimmung der Entscheidungsträger. Sobald diese Entscheidung getroffen wurde, kann bei einer Entlassung oder Kündigung eines Geschäftsführers auch direkt die Abstimmung über einen eventuellen Ersatz erfolgen.

Wurde ein Direktor offiziell aus dem Unternehmen entfernt oder ein neuer bestellt, handelt es sich dabei zunächst um einen internen, privatrechtlichen Vorgang. Dies wird von den Verantwortlichen beschlossen und in der Satzung geändert und ist damit rechtskräftig.

Unabhängig davon erfolgt im Anschluss die Eintragung ins Handelsregister. Diese Meldung dient allerdings lediglich der Veröffentlichung der Informationen. Selbst wenn die Aktualisierung vergessen oder nicht gemacht wurde, bleibt der Direktorenwechsel trotzdem offiziell gültig

Je nach US-Bundesstaat ist die Meldung der Direktoren einer Gesellschaft and Handelsregister unterschiedlich geregelt. Während manche zur Meldung sämtlicher Änderungen verpflichten, gibt es in anderen Staaten wie Delaware gar keine Meldepflicht.

Ablauf des Direktorenwechsels bei Ihrer US-Gesellschaft

Unsere Kanzlei erarbeitet, abhängig von Ihrer genauen Situation (Firmenstruktur und Bundesstaat in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat), die richtige Vorgangsweise. Je nach Szenario sind, wie bereits erwähnt, unterschiedliche Schritte notwendig.

Als erstes bereiten wir sämtliche Dokumente wie Schriftsätze, Gesellschafter- oder Board-Beschlüsse für die internen Vorgänge vor, die für einen Direktorenwechsel erforderlich sind. Mit der Unterzeichnung dieser Dokumente werden jegliche Änderungen rechtsgültig.

Im zweiten Schritt kümmern wir uns je nach Sitzstaat der Gesellschaft außerdem um etwaige Meldungen ans Handelsregister und sorgen dafür, dass allen notwendigen Informationspflichten hinsichtlich des Direktorenwechsels nachgekommen wird. Egal ob Ihr Firmensitz in Montana, Delaware, oder einem anderen Staat ist, wir wissen, wie es geht.

Nächste Schritte zum Direktorenwechsel bei Ihrer US-Gesellschaft

  1. Wenn Sie uns für einen Direktorenwechsel in Ihrer US-Gesellschaft mandatieren wollen, buchen Sie als erstes das hier beschriebene Produkt.
  2. Im Anschluss erhalten Sie von uns per E-Mail ein Formular in das Sie alle Informationen zu Ihrer Gesellschaft sowie die gewünschten Änderungen im Direktorium vollständig eintragen.
  3. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, beginnen wir mit der Ausarbeitung der erforderlichen Dokumente und Schriftsätze.

Anschließend kümmern wir uns ggf. um die Einreichung der erforderlichen Dokumente beim Handelsregister.

FAQ – Wichtige Fragen zum Direktorenwechsel bei Ihrer US-Gesellschaft

Wie lange dauert ein Direktorenwechsel?

Die tatsächliche Dauer hängt in erster Linie von der Größe und Hierarchie des Unternehmens ab. Handelt es sich um eine Firma mit mehreren Vorstandsmitgliedern, so nimmt der Vorgang natürlich mehr Zeit in Anspruch als wenn Sie selbst der Geschäftsführer bzw. Eigentümer sind. Auch die Gesetzeslage der einzelnen Bundesstaaten spielt eine Rolle.

Welche Daten sind für einen Direktorenwechsel notwendig?

  • Firmenname
  • Zeichnungsberechtigte der Firma
  • Details zum Direktorenwechsel
  • Bei neuem Geschäftsführer: dessen Titel in der Firma, Datum der Bestellung

Was gilt es zu beachten?

Abhängig vom Bundesstaat müssen bei den Behörden eventuell unterschiedliche Dokumente eingereicht werden. Auch die Terminologie unterscheidet sich in den einzelnen Staaten. Sie brauchen sich darum allerdings keine Gedanken zu machen, das übernimmt unsere Kanzlei für Sie.