Auch gegen Arbeitnehmerklagen besteht ein guter rechtlicher Schutz

Fakt Nr. 8 zum US-Markteintritt

In der Artikelserie über die 10 häufigsten Fakten rund um den Eintritt in den US-Markt klären wir darüber auf, welche Risiken wirklich bestehen und wie Sie diesen entgegenwirken können, um in die USA zu expandieren.

Rund um die Strategien des Markteintritts begegnen einem viele Informationen zur rechtlichen Situation, darunter auch zum Thema Arbeitnehmerklagen. Wir erklären Ihnen, warum Ihnen potenzielle Klagen von Mitarbeitern keine Angst machen sollten.

Arbeitnehmerklagen in den USA

Zunächst sehen wir uns die fünf häufigsten Gründe für Klagen von Arbeitnehmern in den USA an. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Ersatzansprüche wegen: 

  1. Personenschäden
  2. Überstundenvergütung
  3. Diskriminierung aufgrund von bspw. Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Behinderung und Alter
  4. Sexueller Belästigung
  5. Unrechtmäßiger Kündigung 

Derartige Fälle können rechtlich kompliziert sein. Ausländische Unternehmen oder deren Tochtergesellschaften können das Risiko von Arbeitnehmerklagen durch sorgfältige Planung aber minimieren. Worauf ist also genau zu achten?

Personenschäden: Diese Ansprüche lassen sich in der Regel in zwei Kategorien einteilen. 

  • Entschädigungsansprüche von Arbeitnehmern bei unmittelbaren Verletzungen am Arbeitsplatz – in diesen Fällen haftet der Arbeitgeber für Arztkosten und Lohnausfall.
  • Auch kann ein verletzter Mitarbeiter das Unternehmen wegen Fahrlässigkeit verklagen – im Erfolgsfall kann das auch zu einer Haftung und Schmerzensgeld führen.

Um dagegen geschützt zu sein, müssen Sie zumindest eine Unfallversicherung für Arbeitnehmer abschließen. Zusätzlich empfiehlt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung, die den Arbeitgeber gegen finanzielle Risiken derartiger Klagen absichert. Zudem sollten Sie für die Einarbeitung an Maschinen und sonstigem potentiell gefährlichen Arbeitsgerät genaueste Regeln festlegen und diese auch schriftlich festhalten. Informieren Sie sich zudem, inwiefern diese Maschinen gewartet und/oder offiziell geprüft werden müssen.

Überstundenvergütung: Ansprüche auf Bezahlung von Überstunden ergeben sich in der Regel aus dem Fair Labor Standards Act und bundesstaatlichen Gesetzen zur Vergütung von Beschäftigten. Als Arbeitgeber sollte man sich vorab mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen. Darüber hinaus kann eine sorgfältige Dokumentation der Arbeitszeiten und -pausen davor schützen, haftbar gemacht zu werden.

Diskriminierung: Auch Klagen wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz beugt man so gut wie möglich vor, indem man die Gesetzesanforderungen kennt, die für Einstellungen, Entlassungen und sonstige wesentliche Änderungen des Arbeitsverhältnisses gelten. Unter Umständen hilft ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt, Detailfragen zu klären. Auch hier gilt: Je besser nachvollziehbar relevante Entscheidungsprozesse und sonstige Vorgänge in den Unterlagen sind, desto besser für die Firma.

Sexuelle Belästigung: Diese kann direkt (meist sexualisierte Bemerkungen gegenüber einer Arbeitnehmerin) oder indirekt erfolgen, z.B. durch ein Arbeitsumfeld, in dem Sexualität ohne Grund zur Sprache gebracht oder anderweitig dargestellt wird. Klagen lassen sich hier ebenfalls vermeiden. Alle Arbeitgeber sollten über einen Regelkatalog verfügen, welcher diese und ähnliche Punkte behandelt. Dieser könnte Teil der Einarbeitung sein und ggf. standardgemäß durch die Arbeitnehmer unterzeichnet werden. Das verringert das Risiko und bewahrt den Arbeitgeber vor etwaigen Schadensersatzforderungen.

Unrechtmäßige Kündigung: Passend ausgearbeitete Arbeitsverträge schützen Unternehmen vor Klagen, bei denen ein Arbeitnehmer angibt, zu Unrecht entlassen worden zu sein. Das Arbeitsverhältnis lässt sich so gestalten, dass man einem Angestellten mit oder ohne Angaben von Gründen kündigen kann, sofern dies nicht Antidiskriminierungsgesetze verstößt oder eine besondere rechtliche Situation betrifft, wie z.B. die Kündigung eines Whistleblowers. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Arbeitsverträge nur für eine bestimmte Dauer abzuschließen. Während dieser Zeit kann man den Mitarbeiter nur aus triftigen Gründen entlassen (bspw. wegen Diebstahls oder ähnlicher Vergehen). Auch gilt es, die Regeln zur Kündigung (etwa schriftliche Form und etwaige Fristen) zu beachten. Abseits der Verträge sollten Firmen detaillierte Personalunterlagen führen, in denen Fehlverhalten, erteilte Abmahnungen usw. festgehalten werden.

Für Rechtsstreits aufgrund von Diskriminierung und ungerechtfertigter Kündigung gibt es spezielle Versicherungen. Im Falle einer Klage übernehmen sie die Verteidigung und Zahlung von Schadenersatz an Arbeitnehmer.

Fazit zu Arbeitnehmerklagen in den USA

Wie Sie sehen, lassen sich die Risiken für jede dieser Arten von Arbeitnehmeransprüchen durch sorgfältige Planung, umfassende Dokumentation und den Abschluss geeigneter Versicherungen erheblich verringern und oft sogar ausschließen. Potenzielle, von Arbeitnehmern geltend gemachte Ansprüche stellen deshalb keinen Grund dar, sich vom US-Markteintritt und Geschäften in den USA abhalten zu lassen. Große und kleine Unternehmen aus der ganzen Welt können erfolgreich in die USA expandieren, wenn sie die oben genannten Ratschläge befolgen bzw. zur Absicherung einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.

Hier finden Sie alle zehn Fakten rund um den US-Markteintritt: 

Nr. 1: „Der US-Markteintritt ist günstiger, als Sie denken.

Nr. 2: „Die Gründung eines Unternehmens in den USA ist einfach und schnell.“

Nr. 3: „Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten für den Markteintritt.“

Nr. 4: „Die staatlichen Vorschriften zur Unternehmensgründung sind einfacher, als viele meinen.“

Nr. 5: „Die USA bieten einen ausgezeichneten Schutz für geistiges Eigentum.“

Nr. 6: „Die USA bieten einen zuverlässigen rechtlichen Rahmen für kleine und mittlere Unternehmen.“

Nr. 7: "Mit der richtigen Strategie finden Sie schnell qualifiziertes Personal für Ihre US-Vorhaben"

Nr. 8: „Auch gegen Arbeitnehmerklagen besteht ein guter rechtlicher Schutz.“

Nr. 9: „Geschäftliche Risiken sind in den USA leicht vermeidbar.“

Nr. 10: „Gute rechtliche und finanzielle Dienstleistungen in den USA sind nicht teuer.“

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