Expansion USA: Leitfaden zu Gründung und Aufbau eines Unternehmens in den Vereinigten Staaten

Was Sie als Unternehmer wissen müssen, bevor Sie den Sprung über den Großen Teich wagen

Unsere Kanzlei ist seit 2008 in den USA aktiv. Ich selbst habe sechs Jahre dort gelebt und bin auch heute noch ständig „drüben“. Ein professioneller Weltenwanderer, sozusagen. „Boot on the Grounds“ – Knowhow, sagt man in Amerika dazu. Das können Sie sich nun auch für Ihr US-Vorhaben zu Nutze machen.

Internet, Globalisierung und Mobilität machen es möglich: Nie war es für europäische Unternehmer einfacher, den US-Markt zu erschließen. Und die Möglichkeit, sich auch außerhalb der EU zu diversifizieren macht im Anbetracht der Turbulenzen der letzten Jahre mehr Sinn denn je. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich bei der Expansion in die USA auf einen Partner verlassen können, der neben dem US-Steuerrecht auch im Geschäftsalltag in den USA versiert und erfahren ist.

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Erfahrungsberichte von Unternehmern

Sie planen also, in den USA ein Unternehmen zu gründen.

Lassen Sie mich gleich tief in die Materie eintauchen und mit drei ganz unterschiedlichen USA-Erfahrungsberichten aus meiner Mandantschaft beginnen. Drei deutsche Unternehmer, die den Sprung in die USA erfolgreich geschafft haben. Drei konkrete Biographien, drei Lebenswege, die auf unterschiedliche Weise mit den USA verflochten sind.

Ich lade Sie ein, die beim Lesen entstehenden Eindrücke und Assoziationen auf sich wirken zu lassen:

Erfahrungsbericht 1: Hannes und die Traumfabrik

Hannes A. ist gebürtiger Sachse, lebte aber schon viele Jahre mit seiner Frau und den Kindern in London als ich ihn kennenlernte. Dort betreibt er auch heute noch einen erfolgreichen Verleih von Filmausstattung – also z.B. Filmkameras, Beleuchtung, Mikrofone. Seine Kunden sind internationale Filmstudios und Produktionsteams, die in England drehen.

Das Besondere: Herr A. verleiht nicht nur die Ausrüstung, er ist mit einigen seiner Spezialkameras auch selbst als Kameramann im Einsatz und nimmt an Filmproduktionen teil.

Seit Herr A. sein Ladengeschäft mit Lager in London eröffnete, war ihm klar, dass er eines Tages nach Los Angeles umziehen würde, um in Hollywood zu arbeiten. Er brauchte rund zehn Jahre, um den Betrieb in London zum Erfolg zu führen (alles mit eigenem Geld). Die ganze Zeit hatte er dabei nur ein Ziel im Kopf: Mit den ganz Großen arbeiten. Teil der Traumfabrik zu sein.

2014 konnte er endlich eine Tochtergesellschaft in den USA gründen und dann mit einem L1 Visum mit der ganzen Familie in die Staaten umsiedeln.

Herr A. arbeitet zwar in der Traumfabrik, ist aber kein Träumer: Der Laden in London läuft weiter und finanziert den Lebensunterhalt der Familie. Teile des Equipments, unter anderem die Spezialkameras, hat Herr A. nach Kalifornien mitgenommen und vermietet diese nun dort.

Er arbeitet auch bei einigen Indie-Filmen als Kameramann mit. Herr A. hat noch viel vor, aber einen wichtigen Schritt hat er schon gemacht.

Erfahrungsbericht 2: Pendeln zwischen London und Miami

Ich lernte Herrn Udo F. im Jahre 2012 kennen. Er stammte ursprünglich aus Hamburg. An einem nebligen Novembermorgen betrat er die Räume unserer Kanzlei in London, um sich hinsichtlich des englischen Privatinsolvenzverfahrens von mir beraten zu lassen.

Herr F. sah müde aus und ich ging davon aus, dass er früh aufstehen musste, um den Flug von Hamburg nach London zu erreichen. Im weiteren Gesprächsverlauf stellte sich dann aber heraus, dass er an diesem Morgen aus Florida angereist war. Dort betrieb seine Familie drei Restaurants. Die Schulden, derer er sich in England entledigen wollte, stammten noch aus der Zeit in Deutschland und hatten mit der Tätigkeit in den USA nichts zu tun. Nun ging es darum, mit der Vergangenheit aufzuräumen. Tabula rasa sozusagen.

Den für die englische Verbraucherinsolvenz notwendigen Aufenthalt in England (ein Jahr), saß Herr F. locker ab. Selten habe ich bei einem Mandanten eine optimistischere und gelassenere Einstellung dem Leben und dem Verfahren gegenüber beobachten können.

Zwischendurch flog der Mandant immer wieder nach Florida zu seiner Familie oder seine erwachsenen Töchter besuchten ihn in London. Die gut laufenden Betriebe in den USA ermöglichten seiner Ehefrau als Sponsor für Herrn F. zu agieren und ihm den Englandaufenthalt zu finanzieren.

Erfahrungsbericht 3: New York, New York

Ludger P. aus dem Sauerland handelt im großen Stil mit Photovoltaik-Modulen, die in Asien hergestellt werden. Es handelt sich um ein deutsches Unternehmen, vertrieben wird aber letztlich weltweit. Der Verkauf läuft über das Internet – Kunden sind in der Regel Endverbraucher und Installateure. Der Umsatz liegt im hohen zweistelligen Millionenbereich.

Es ist allgemein bekannt, dass die Zuschüsse der öffentlichen Hand für erneuerbare Energieprojekte immer weiter reduziert werden, sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Ländern. Traumtarife für Ökostrom werden schon lange nicht mehr bezahlt, jedenfalls nicht für neue Anlagen.

Nicht so in den USA.

Dort ist das Thema Energieeffizienz noch totales Neuland. Die Amerikaner befinden sich ganz am Anfang einer Entwicklung, die in Europa, vor allem in Deutschland, schon seit dreißig Jahren im Gange ist. Daher gibt es in den USA noch immer sehr interessante Zuschüsse für große und kleine Photovoltaik-Anlagen.

Herr P. entschloss sich schon im Jahre 2013 für den Schritt in die USA. Er eröffnete in Upstate New York eine US-Niederlassung des deutschen Unternehmens. Dort arbeiten nun fünfzehn amerikanische Mitarbeiter, die sich um den Ausbau des Geschäftes in den Staaten kümmern.

Ohne Probleme hat Herr P. ein E2-Visum erhalten. Zwar ist nicht geplant, in die USA umzuziehen, aber längere Aufenthalte von drei bis vier Monaten am Stück sind während des Geschäftsaufbaus wichtig und für Herrn P. als Single auch familiär kein Problem. Herr P. hat in den Hamptons ein Anwesen gemietet und verbringt seine Zeit in Deutschland und New York.

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Ihre Amerika-Geschichte

Was ist Ihre Geschichte? Wo stehen Sie im Leben? Was sind Ihre USA-Pläne? Finden Sie sich in einem unserer drei Erfahrungsberichte wieder? Sind die USA für Sie Traumziel, Fluchtort oder doch ganz schlicht nur ein für Ihr Unternehmen interessanter Markt?

Ohne Zweifel setzen Sie sich mit dem Thema USA-Expansion auseinander und es ist wichtig für Sie.

Egal, ob die USA ein Jugendtraum sind, ein sicheres zweites Standbein oder einfach nur eine große Erfolgschance für Sie darstellen – auf dieser Seite werden Sie viele nützliche Informationen finden, die Ihnen hoffentlich auf Ihrem Weg behilflich sind.

Diese Seite ist ganz auf Unternehmer wie Sie zugeschnitten, die eine Geschäftstätigkeit in den USA aufnehmen wollen.

Mein Team und ich unterstützen Sie dabei, dass Ihre Amerika-Geschichte ein Erfolg wird.

Ich habe selbst sechs Jahre in den USA gelebt, bin heute immer noch laufend dort und habe viele Mandanten auf ihrem Weg in die USA begleitet.

Doch obwohl wir hier eine Menge Fakten für Sie zusammengestellt haben, weil das Thema so umfangreich und spannend ist, ist es trotzdem wichtig zu wissen, dass Informationen eine Beratung aber nicht ersetzen.

Wenn Sie sich ernsthaft mit dem Thema USA auseinandersetzen, schlage ich Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch in London oder in den USA vor, wo wir Ihr Vorhaben intensiv diskutieren können.

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Prämissen

Beim Verfassen dieser Seite sind wir von den folgenden Annahmen ausgegangen. Wenn diese nicht auf Sie zutreffen, ist es fraglich, ob unser Angebot das richtige für Sie ist.

Unsere Annahmen sind diese:

    • Sie rechnen mit einen Umsatz von wenigstens $250,000 pro Jahr.
    • Sie planen, spätestens 12 bis 18 Monate nach Gründung des Unternehmens einen Betrieb in den USA aufzubauen mit eigenen Räumlichkeiten, Mitarbeitern usw.

    Wir distanzieren uns von Billiggründern. Diese Seite richtet sich explizit nicht an Personen, die ein Dienstleistungsangebot suchen, wie es diverse dubiose, häufig auch deutschsprachige US-Gründungsagenturen anbieten. Wenn Sie eine Briefkastenfirma in den USA benötigen, greifen Sie bitte auf das Angebot dieser Anbieter zurück. Wir distanzieren uns deutlich von solchen Konstruktionen. Wir warnen Sie an dieser Stelle eindringlich vor den Halbwahrheiten, die auf diesen Webseiten in großer Vielfalt zu finden sind.

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    Hintergrund: Warum überhaupt ein Unternehmen in den USA gründen?

    Man kann es drehen und wenden wie man will – die USA sind und bleiben bis auf Weiteres die wichtigste Wirtschaftsmacht der Welt. China mag 2014 das Bruttosozialprodukt der USA übertroffen haben, aber bis unsere Kinder in der Schule Chinesisch lernen, der chinesische Yuan den Dollar als Weltwährung ablöst und wir hauptsächlich chinesische Filme im Kino anschauen – bis dahin wird es aller Wahrscheinlichkeit noch ein paar Jahrzehnte dauern.

    Wie unsere Erfahrungsberichte zeigen, ist es also nach wie vor für europäische Unternehmer interessant, den amerikanischen Markt von einem US-Standort aus zu bedienen. Wie in unseren Beispielen dargestellt, spielen dabei in der Regel verschiedene Überlegungen eine Rolle:

    • Die USA als zweites Standbein: Ob Euroverfall, Griechenstreit oder Krach in der Ukraine: Wer weit weg von den europäischen Krisenherden eine weitere Einkommensquelle aufbauen will, für den sind die USA mit ihrer Größe und Einkaufskraft eine logische Option.
    • Leben in den USA: Wer nicht ganz arm ist, für den bieten die USA sehr hohe Lebensqualität und viele Chancen. Nicht ohne Grund wandern noch immer viele Topkräfte aus Wissenschaft, Medizin und Wirtschaft in die USA aus: Es gibt in diesen Bereichen in den USA schlicht viel mehr Möglichkeiten. Und was eignet sich besser als Grundlage für ein US-Visa bzw. die Green Card als ein US-Unternehmen?
    • Expansionspläne: Wer bereits ein erfolgreiches Unternehmen in Europe betreibt, der wird vielfach feststellen, dass es erheblich einfacher ist, in den US Markt zu expandieren, als zum Beispiel drei europäische Märkte zu erobern. Wieso sich mit Italien, Spanien, Portugal, drei Sprachen und mindestens drei Kulturen auseinandersetzen, wenn in den USA ein Wirtschaftsraum mit 300 Millionen Einwohnern wartet, die alle Englisch sprechen?

    Das ist der Hintergrund, vor dem wir unser USA-Angebot positionieren.

    Unsere Kanzlei ist bereits seit 2008 auf dem amerikanischen Markt aktiv. Wir haben seitdem zahlreiche Mandanten bei der Gründung und Verwaltung von amerikanischen Gesellschaften unterstützt und verfügen über wertvolles Praxiswissen im amerikanischen Gesellschafts- und Steuerrecht.

    Unser lokales Netzwerk von US-Steuerberatern und Rechtsanwälten sorgt dafür, dass unseren Mandanten Top-Know-How zur Verfügung steht, wenn der Bedarf danach besteht.

    Von der laufenden steuerlichen Betreuung Ihres US-Unternehmens bis zur Erstellung einer professionellen Website - Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Unterstützung bei jedem Anliegen. 

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    LLC, Limited Partnership (LP) oder C-Corporation (Inc) – was wirklich dahintersteckt

    Hier erfahren Sie mehr zu US-Corporation, LLC und LP im Vergleich

    Die am häufigsten verwendeten Rechtsformen in den USA sind die Limited Liability Company (LLC) und die C-Corporation (im Deutschen häufig als „Inc.“ bezeichnet). Wir empfehlen unseren Mandanten auch noch die Limited Partnership (LP). Daneben gibt es noch eine Reihe anderer Rechtsformen (LLP, S-Corp usw.), die aber für die meisten Mandanten nicht relevant sind.

    Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die LLC, die LP und die C-Corp. kurz vor. Alle hier genannten Eigenschaften der einzelnen Rechtsform gelten unabhängig vom Bundesstaat, in dem die Gesellschaft betrieben wird.

    Astronomisch hohes Stammkapital bei einer C-Corp: Ist das wirklich wichtig?

    Es soll einen deutschen „Rechtsanwalt“ in den USA geben, der amerikanische Vorratsgesellschaften (Corporations) mit astronomisch hohem Stammkapital ($100 Millionen) vertreibt und diese als das Nonplusultra anpreist.

    Es ist natürlich vorteilhaft, dass in den USA das Stammkapital nicht einbezahlt werden muss. Also kann der Gründer hier in die Vollen gehen. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

    Das ist natürlich ein Marketingtrick und entbehrt jeder rationalen Grundlage. Wir Deutschen, Österreicher und Schweizer lassen uns gerne von einem hohen Stammkapital berauschen. Sehen wir im deutschen Handelsregister, dass eine Gesellschaft mit €250.000 Stammkapital ausgestattet ist, kriegen wir schon weiche Knie.

    Wenn wir uns also schon von €250.000 Stammkapital beeindrucken lassen – was erst löst dann ein Stammkapital in Höhe von $100 Millionen bei uns aus? Totale Ekstase?

    Das ist natürlich in den USA ganz anders. Es ist den Amerikanern schnurzegal, wie hoch das Stammkapital einer Gesellschaft ist. Diese Information wird nirgendwo veröffentlicht. Keine Bank interessiert sich dafür. Ihre Geschäftspartner werden erstaunt sein, dass Sie diesen Punkt überhaupt erwähnen.

    Ich kenne keinen amerikanischen Anwalt, der seinen Mandanten jemals bei der Gründung ein so hohes Stammkapital empfehlen würde.

    Vorratsgesellschaften

    Hier können Sie eine Liste von verfügbaren US-Vorratsgesellschaften bei uns anfordern

    US-Vorratsgesellschaften sind beliebt und werden auch von uns angeboten. Manchmal möchte man einfach auf eine Gesellschaft zurückgreifen, die schon ein paar Jahre alt ist. Vielleicht muss man einen Vertrag rückdatieren oder man möchte den Eindruck vermitteln, dass man schon ein paar Jahre auf dem Markt ist.

    Beachten Sie allerdings, dass eine Vorratsgesellschaft allenfalls optische Vorteile hat. Sie können dann auf der Website des Unternehmens vermerken, dass das Unternehmen bereit seit fünf Jahren besteht. Bei Banken oder gar bei der Kreditvergabe spielt das keine Rolle. Auch dauert die Umschreibung der Gesellschaft genau solange, wie die Gründung einer neuen Gesellschaft.

    Ausnahme:

    Für einige Zehntausend Dollar können Sie in den USA Gesellschaften kaufen, die bereits ein positives Credit Ranking haben. Hier baut der Vertreiber ein Netz von Gesellschaften auf, eröffnet Konten für diese Firmen und schickt dann $20.000 für ein halbes Jahr zwischen den Gesellschaften hin und her.

    Damit kann definitiv das Credit Ranking der Gesellschaft massiv verbessert werden. Denn die Banken sehen ja laufend Eingänge bei den Gesellschaften. Es ist nicht unüblich, dass eine solche Gesellschaft dann eine Kreditlinie von $500.000 von der Bank eingeräumt bekommt.

    Eine solche Gesellschaft zu übernehmen mag Sinn machen. Wenn Sie allerdings den Kaufpreis für die Gesellschaft in den Zinssatz der Kreditlinie mit einberechnen, sind Ihre Finanzierungskosten extrem hoch.

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    Besteuerung von Unternehmen und natürlichen Personen

    Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick zum US-Steuersystem und US-Steuerrecht

    Im Grundsatz dürften Ihnen viele Elemente und Abgabenarten in den USA von zu Hause ein Begriff sein. Tendenziell ist das US-Steuersystem einfacher und weniger komplex als das Steuersystem in beispielsweise Deutschland und Österreich.

    Freilich sind auf dieser Seite nur die wichtigsten Steuerarten aufgeführt. Es gibt eine Vielzahl von anderen Abgaben und Steuern auf die wir hier nicht eingehen können.

    Zu erwähnen ist an dieser Stelle auch die Ende 2017 beschlossene US-Steuerreform: Diese hat hat es in sich und bringt eine Reihe von handfesten Vorteilen, insbesondere für Selbständige und Unternehmen. In der Tat werden mit dem „Tax Cuts and Jobs Act of 2017“ (so der offizielle Name des Reformpakets) die umfangreichsten Steuersenkungen aller Zeiten realisiert. Damit sinken die Unternehmenssteuern in den USA zum Teil unter Schweizer Niveau.

    Auf dieser Seite gehen wir daher auf die wichtigsten Vorteile der Gesetzesänderung für internationale US-Unternehmer ein, die nicht in den USA ansässig und steuerpflichtig sind. Und wenn Sie noch nicht auf dem US-Markt aktiv sind, kann die Steuerreform vielleicht einen weiteren Anreiz bieten, den Sprung über den großen Teich jetzt zu wagen.

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    Gewinnentnahme aus einer US-Gesellschaft

    Wer ein erfolgreiches Unternehmen in den USA aufgebaut hat, muss Wege kennen, wie er die dort angesammelten Gewinne aus der Gesellschaft entnehmen bzw. ausschütten kann. Darauf gehen wir im Folgenden näher ein:

    Auslandsgesellschaft stellt Rechnungen an US-Gesellschaft

    Sie gründen eine Auslandsgesellschaft in einem steuergünstigen US-Abkommensstaat (z.B. Malta oder Irland). Diese stellt Rechnungen an die US-Gesellschaft z.B. für:

    • Tätigkeiten der Zentralverwaltung (Buchhaltung, Logistik, Management, Marketing, Webseiten-Entwicklung etc.)
    • Tätigkeiten von Spezialisten (Sie haben einen Software-Entwickler, den sie z.B. für $2000 am Tag an die US-Gesellschaft „ausleihen“)
    • Vermietung von Spezialmaschinen, Werkzeugen, Personal (der Kameramann in unserem Beispiel am Anfang hat die Kameras, die seiner britischen Gesellschaft gehören, an die US-Gesellschaft vermietet).
    • Einkaufsgesellschaft (mit dem Ziel, einen Teil der Marge in der Auslandsgesellschaft zu erwirtschaften).
    • Lizenzgebühren (wenn Sie über lizensierbares geistiges Eigentum verfügen)

      Darlehen der Auslandsgesellschaft

      Die Auslandsgesellschaft kann Darlehen an die US-Gesellschaft geben und die Zinsen können in der US-Gesellschaft als Kosten geltend gemacht werden. Mezzanine-Kapital wird momentan mit 10-15% verzinst. Hier ist also durchaus Spielraum vorhanden.

      Betriebsausgaben & Investitionen

      Die Absetzbarkeit von Reise- und Verpflegungskosten sind auch in den USA ein eher freudloses Thema. Bewirtungskosten können nur zu 50% als Ausgaben geltend gemacht werden. Hotelkosten sind voll absetzbar.

      Andere Betriebsausgaben werden eher großzügig behandelt.

      Im Rahmen der Trump-Steuerreform wurde geregelt, dass Investitionsgüter bis zum Wert von $1 Million sofort abgeschrieben werden können, d.h. als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.

      Darlehen an Geschäftsführer und Gesellschafter

      Die US-Gesellschaft kann Darlehen an Geschäftsführer und Gesellschafter geben. Dies ist in den USA nicht unüblich und in Ordnung, solange die Vereinbarung einem Drittvergleich standhält.

      Gehalt & Betriebliche Altersvorsorge

      Macht nur Sinn, wenn Sie in den USA leben. Profitieren Sie von den günstigeren Einkommensteuersätzen und zahlen Sie sich als Geschäftsführer ein Gehalt aus.

      Gewinne, die in der betrieblichen Altersvorsorge angelegt werden, müssen bis zu einer gewissen Grenze nicht versteuert werden.

      Aktienoptionen

      Nur, wenn Sie in den USA leben: Geben Sie Aktienoptionen an Mitarbeiter (und sich selbst) heraus, so werden spätere Dividenden- und Verkaufserträge aus der dann realisierten Option für den Mitarbeiter ggf. steuergünstig behandelt. Letztlich wird der Ertrag mit Kapitalertragsteuer und nicht mit Einkommensteuer besteuert. Auf die richtige Strukturierung kommt es an.

      Staatliche Subventionen

      Abhängig von der Größe Ihres Engagements in den USA, können Sie sich bereits im Vorfeld staatliche Subventionen sichern. Diese werden oftmals vom Bundesstaat in Form von Steuervergünstigungen gewährt, aber auch in Form von Darlehensgarantien und Fördermitteln.

      Daneben gibt es etliche Programme auf Bundesebene, die über die Integration von Veteranen ins Berufsleben bis hin zur Installation von Photovoltaik-Anlagen reichen.

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      Mentalität und Arbeitsweise der amerikanischen Steuerbehörde IRS

      Dieser Abschnitt beruht im Wesentlichen auf meiner persönlichen Vor-Ort-Erfahrung aus fast zehn Jahren Tätigkeit in den USA. Dort habe ich selbst mehrere Firmen geführt, etliche Gesellschaften für Mandanten gegründet und intensiven Kontakt zu US-Unternehmern gepflegt, die ich wiederum dabei unterstützt habe, in Europa Fuß zu fassen. 

      Er gibt einen guten Einblick in die Arbeitsweise der IRS, ist aber sicherlich nicht als empirische Abhandlung zu verstehen. Gewiss gibt es auch andere Erfahrungen. Da meine Situation aber mit der vieler Mandanten übereinstimmt (Europäer, die ein Unternehmen in den USA gründen), sind meine Eindrücke in diesem speziellen Kontext hoffentlich aussagekräftig.

      Spätestens seitdem die amerikanische Steuerbehörde IRS mit drastischen Maßnahmen gegen Schweizer Banken vorging und letztlich dem berühmt-berüchtigten Schweizer Bankgeheimnis den Todesstoß versetzte, wissen wir: Mit den Jungs ist nicht zu spaßen.

      Wer aus Deutschland kommt, ist ja auch vom deutschen Finanzamt einiges gewöhnt. Aber man hat den Eindruck, dass die Amerikaner noch eine Spur härter und rücksichtsloser vorgehen.

      Nicht wenige Unternehmer fragen sich daher, ob sie durch die Entfaltung einer geschäftlichen Tätigkeit in den USA schon mit einem Bein im Knast stehen. Was passiert, wenn mir ein Fehler bei der Steuererklärung unterläuft, weil ich die US-Zusammenhänge noch nicht richtig verstehe? Was passiert, wenn ich falsch beraten werde? Was passiert, wenn ich Fristen nicht einhalte, weil mir gar nicht bewusst war, dass eine Erklärung zur besagten Frist fällig wird?

      Fragen über Fragen. An dieser Stelle teile ich meine eigenen Erfahrungen mit Ihnen und hoffe, Ihnen damit ein realistisches Bild der IRS vermitteln zu können.

      Die Rahmenbedingungen anhand von Statistiken

      Pro Jahr werden 250 Millionen Steuererklärungen bei der IRS eingereicht. 160 Millionen davon sind Einkommensteuererklärungen von Angestellten und Selbständigen. Rund 8 Millionen Corporations reichen eine Steuererklärung ein. 30 Millionen Erklärungen sind Lohnsteuerabrechnungen von Arbeitgebern.

      Für 70% aller eingereichten Einkommensteuerklärungen stellt die Behörde einen Steuererstattungsscheck aus.

      Eine von 104 Erklärungen (also weniger als 1%) wird einer detaillierten Steuerprüfung bzw. Betriebsprüfung unterzogen. Bei Selbständigen ist die Wahrscheinlichkeit 1:47, dass die Steuererklärung näher geprüft wird. Wer eine Million Dollar und mehr pro Jahr verdient, hat eine Chance von 1:34, dass er ins Visier der Steuerbehörde gerät.

      Wer kein selbständiges Einkommen erklärt und weniger als $200.000 pro Jahr verdient, hat nur eine Chance von 1:272 geprüft zu werden.

      Die überwiegende Mehrheit aller Prüfungen (72%) wird auf dem schriftlichen Weg bearbeitet. Nur in den wenigsten Fällen kommt es tatsächlich zu einem Besuch der Prüfer.

      Jeder Dollar, der in die Steuerprüfung investiert wird, generiert für den Staat ein Mehreinkommen von vier Dollar. Die meisten Erträge durch Prüfung werden bei kleinen und mittelständischen Unternehmen verzeichnet. Dennoch werden die Mittel der IRS weiter gekürzt. 2014 wurden daher 100.000 weniger Erklärungen geprüft als noch 2013.

      Dies zwingt die Behörde dazu, sich noch mehr auf die Ziele zu konzentrieren, die den meisten Ertrag abwerfen – die besagten Kleinbetriebe. Der Anteil von Corporations, die geprüft werden, nimmt weiter ab.

      Es gibt in den USA keine Mehrwertsteuer, für die monatlich oder quartalsweise detaillierte Umsätze von Unternehmen berichtet werden. Die jährlichen Steuererklärungen sind also das wichtigste Mittel der IRS, um an Einkommens- und Umsatzinformationen der Steuerzahler zu gelangen.

      Die IRS hat drei Jahre nach Einreichung der Erklärung Zeit, diese zu prüfen bzw. sechs Jahre, wenn die erklärten Steuern um 25% von der tatsächlich zu bezahlenden Steuersumme abweichen. Selbst schwere unentdeckte Steuerhinterziehung ist somit also spätestens nach sechs Jahren verjährt.

      Steuerehrlichkeit in Amerika

      Meiner Erfahrung nach ist es um die Steuerehrlichkeit der Amerikaner nicht sehr gut bestellt. Schwarzarbeit ist ein Volkssport. Selbst „Staatsdiener“ wie Soldaten und Polizisten sind ungeniert dabei, wenn es ein paar Dollar extra zu machen gibt.

      Dann gibt es rund fünfzehn Millionen illegale Einwanderer in den USA, die ohnehin nur schwarz beschäftigt werden können. Vor allem in den Grenzstädten, aber auch in Metropolen wie New York finden die Einwanderer gering bezahlte Arbeit in Restaurants, auf Farmen und in anderen Betrieben, wo manuelle Arbeit gefragt ist.

      Doch das Problem beschränkt sich bei weitem nicht auf die „niederen“ Einkommensschichten. Ich kenne mindestens zwei Anwälte in den USA, die jahrelang Bareinnahmen nicht ordentlich angegeben hatten. Beide wurden von gekündigten Mitarbeitern angeschwärzt.

      Generell ist es für sehr viele Amerikaner ganz normal, dass zur Aufbesserung des Einkommens ein Nebenjob ausgeübt wird. Dieses Phänomen ist über alle sozialen Schichten und Berufsgruppen hinweg zu beobachten: Lehrer, die Nachhilfeunterricht geben. Banker, die freiberuflich Hypotheken vermitteln. Polizisten, die bei privaten Events als Sicherheitskräfte agieren. Da kommen zum Teil ganz erquickliche Summen zusammen. Und manchmal auch mehr als im Hauptberuf. Das wird alles schwarz und in bar abgerechnet.

      Wo immer ein Großunternehmen involviert ist, kann man allerdings davon ausgehen, dass alles mehr oder weniger korrekt abgewickelt wird. Also Personen, die über AirBNB ihr Haus anbieten und bei Uber Taxi fahren, haben keine Chance, dem Finanzamt zu entkommen. Hier werden sogenannte 1099 Meldungen an die IRS verschickt, die einmal im Jahr erklären, wie viel an die selbständigen Mitarbeiter gezahlt wurde.

      Die IRS Strategie: Shock and Awe

      Die meisten Amerikaner sind hinsichtlich der IRS absolut unbekümmert und geben sich nicht Mal besondere Mühe, nicht versteuertes Einkommen zu verstecken oder zu verheimlichen. Hier ist man absolut schmerzfrei.

      Und wie die oben aufgeführten Statistiken zeigen, ist es aufgrund der schieren Datenmenge fast unmöglich, zumindest „kleine“ Steuersünder zu ertappen – insbesondere die, die sich clever anstellen.  

      Deshalb greift die IRS bei ertappten Steuersündern richtig hart zu. „Shock and Awe“ ist die Devise. Hier soll ein Exempel statuiert werden, ein wirklich abschreckendes Beispiel. Besonders hart drangenommen werden daher auch gern Prominente, die fraglos eine exponierte Position haben. Hier gefällt sich die IRS sehr in der vermeintlichen Robin-Hood-Rolle.

      Auch bei Aktionen wie die gegen die Schweizer Banken geht es, neben dem großen Ertrag, den solche Maßnahmen „erwirtschaften“, um Abschreckung. Es wird ein Null-Toleranz-Ansatz propagiert, um die Steuerzahler daheim im Zaum zu halten. Man möchte, dass Angst und Schrecken herrschen unter jenen, die steuerunehrlich sind.

      Rufen Sie sich außerdem nochmals in Erinnerung, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung überhaupt keine Einkommensteuer bezahlt. Da will der Staat bei den verbleibenden Nettozahlern, und vor allem bei den „Großverdienern“ besonders genau sein.

      Trotz allem Säbelrasseln: Meine konkrete Erfahrung ist, dass die meisten Amerikaner und amerikanischen Unternehmen mit der IRS höchst selten bzw. nie in Berührung kommen. Man kann keinesfalls sagen, dass die Bevölkerung und die Unternehmen von der IRS laufend drangsaliert werden. Das kann selbst eine Mega-Zentralbehörde wie die IRS gar nicht leisten.

      Laufender Umgang mit der IRS als Unternehmer

      Als Unternehmer haben Sie mit der IRS normalerweise quartalsweise zu tun, wenn Sie die 941-Erklärung zur Lohnsteuer einreichen. Hier werden die Lohnsummen sowie die zu zahlende Sozialversicherung plus einbehaltene Steuer für das abgelaufene Quartal erklärt. Die Abgaben selbst sind monatlich zu entrichten.

      Es ist absolut wichtig, dass die 941-Erkärung immer pünktlich eingereicht wird und dass die monatlichen Zahlungen an die IRS fristgerecht ausgelöst werden.

      Man nimmt es mit Fristen sehr genau und Fristverlängerungen sind per se nicht zulässig. Des Weiteren ist die IRS relativ auf Zack, wenn es um Kontopfändungen geht.

      Im Zweifelsfall ist es besser, eine inkorrekte Erklärung abzugeben und die Zahlen dann bei der nächsten Quartals-Erklärung entsprechend anzupassen, als sie gar nicht einzureichen.

      Gleiches gilt für die jährliche Steuererklärung und die unterjährigen Abschlagszahlungen für die Körperschaftsteuer (wenn Sie Gewinne erwarten).

      Wenn Sie diese beiden Regeln beachten, ist es wahrscheinlich, dass Sie viele Jahre überhaupt nichts von der IRS hören und unter Umständen nie geprüft werden, vor allem, wenn Sie selbst nicht in den USA leben und die Gesellschaft als Corporation versteuern.

      Was die Aufmerksam der IRS erregt und eine Kontaktaufnahme seitens der IRS wahrscheinlicher macht, ist alles, was von der Norm abweicht und ein „Geschmäckle“ hat. Darunter fallen zum Beispiel:

      • Hohe Darlehen an die Geschäftsführung
      • Wenn das Unternehmen über mehrere Jahre Verluste macht
      • Hohe Bar-Transaktionen
      • Unverhältnismäßigkeit (Umsatz: $100.000, Reisekosten: $50.000. Oder: Umsatz: $50.000: Spenden an wohltätige Zwecke: $10.000)
      • Immobilien-Verluste

      Bestimmte Branchen sind ebenfalls unter Generalverdacht, z.B. Gebrauchtwagenhändler.

      Wenn Sie doch mal Kontakt mit der IRS haben

      Sollten Sie aus irgendeinem Grund mit der IRS sprechen müssen, ist es meiner Erfahrung nach am besten, wenn Sie sich von vornherein klarmachen:

      • Das Wissen des Sachbearbeiters ist extrem begrenzt.
      • Der Sachbearbeiter war noch nie im Ausland und hat ggf. seinen Bundesstaat noch nie verlassen.
      • Der Sachbearbeiter kennt seine Arbeitsabläufe aus dem Effeff. Er verwendet eine bestimmte Terminologie. Er hat ein bestimmtes Weltverständnis.
      • Es hat keinen Sinn, dass Sie versuchen, sich außerhalb der Begriffs- und Gedankenwelt des Sachbearbeiters zu verständigen.

      Führen Sie mit diesem Verständnis das Gespräch und passen Sie sich in Ihrem Verhalten entsprechend daran an, werden Sie erstaunt sein, wie schnell Sie zu einem einverständlichen Ergebnis kommen.

      Liegt ein schwerwiegenderes Problem vor, das Sie selbst nicht lösen können, ist das Einschalten eines spezialisierten Anwaltes in der Regel überaus ratsam.

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      Welcher Bundesstaat ist der beste Standort für mein Unternehmen?

      Auf dieser Seite gehen wir konkret auf die Wahl des besten Sitzstaates für Ihr Unternehmen ein

      Wer ein Unternehmen in den USA gründen will, stellt sich ziemlich schnell die Frage, in welchem US-Bundesstaat das Unternehmen seinen Sitz haben soll. Die Meinungen gehen dabei weit auseinander und nicht selten spielen emotionale Faktoren eine wichtigere Rolle, als Fakten.

      Meine Meinung ist: Sie sollten die Frage des besten Unternehmensstandortes bzw. US-Bundesstaates komplett auf Basis praktischer und betriebswirtschaftlicher Überlegungen entscheiden. Es macht keinen Sinn, in Wyoming ein Unternehmen nur deswegen anzusiedeln, weil es dort keine Körperschaftsteuer auf Bundesstaatsebene gibt. Sicher, wenn Sie ein Rancher sind, ist Wyoming schon schön. Aber wenn es um gute Erreichbarkeit, Präsenz, Nähe zum Markt, Rekrutierung von gutem Personal etc. geht, haben solche Standorte einen klaren Nachteil.

      Weiter unten auf dieser Seite stellen wir Ihnen acht mögliche US-Standorte vor. Dies sind aus meiner Sicht interessante Standorte und sollten Ihnen zumindest als Inspiration bei der Standortfrage dienen.

      Beginnen Sie damit, sich folgende Fragen zu stellen:

      • Wo gefällt es mir am besten?
      • Wo befinden sich meine Kunden?
      • Nützt mir die Präsenz vieler anderer Player meiner Branche (Silicon Valley, Wall Street)?
      • Wo finde ich Mitarbeiter?
      • Welches Image will ich der Außenwelt mit meiner Standortwahl präsentieren?
      • Wie gut ist der Standort erreichbar? Von Europa? Aus den USA?
      • Stehen die Standortkosten (Mieten, Löhne etc.) im Verhältnis zu meinen erwarteten Erträgen?

      Ich behaupte, dass 90% aller Unternehmen durch die Beantwortung dieser einfachen Fragen die richtige Standortentscheidung treffen können.

      Die restlichen 10% stellen meiner Erfahrung nach Sonderfälle dar, die wir weiter unten behandeln.

      Auf dieser Seite gehen wir konkret auf die Wahl des besten Sitzstaates für Ihr Unternehmen ein. 

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      Was Sie über das US-Bankenwesen wissen müssen

      Es gibt in den USA die bekannten Großbanken (Chase, Wells Fargo, Bank of America usw.) und dann unzählige regionale Institute, ähnlich den Sparkassen, die jedoch in Privatbesitz sind.

      Die amerikanischen Banken sind unkompliziert, aber archaisch. Eine Kontoeröffnung ist problemlos möglich, auch für Nicht-Amerikaner. Das Konto wird am gleichen Tag eröffnet und kann sofort benutzt werden.

      Noch immer wird in den USA fast alles per Scheck bezahlt. Daher dreht sich beim Banking alles um Schecks: Die Banken haben neben Geldautomaten Maschinen, wo Sie Schecks einbezahlen können. Online-Banking-Apps erlauben es, einen Scheck photographisch zu erfassen und so einzureichen.

      Überweisungen sind eher selten und teuer ($15 - $30) für eine Swift-Überweisung im In- und Ausland – in der Regel dauert dafür die Überweisung auch nur 1-2 Stunden zur Gutschrift. Die meisten großen Banken erlauben mittlerweile Überweisungen per Online-Banking.

      Viele kleine Banken haben nicht mal eine BIC, also wird es hier schwierig, Überweisungen aus dem Ausland zu erhalten.

      Grundsätzlich haben die Banken eine stark auf die USA konzentrierte Optik. Alles was über den eigenen Tellerrand hinausgeht, ist kompliziert.

      Welche Banken wir empfehlen

      Ich empfehle grundsätzlich große Banken, also Chase, Bank of America oder Wells Fargo. Citibank ist ein weiterer Kandidat, ebenso wie HSBC (wobei die Letztere nur noch in wenigen Bundesstaaten aktiv ist). Gerade im internationalen Kontext sind die Großbanken am einfachsten und nutzerfreundlichsten.

      Darlehen & Kreditlinie

      Wenn Ihre amerikanische Gesellschaft gut läuft und Umsätze erwirtschaftet, ist es relativ einfach nach kurzer Zeit (sagen wir sechs Monate) eine Kreditlinie zu bekommen (Kontokorrent). Große Beträge sind keine Seltenheit ($250.000 und mehr). Jedoch sind einige Banken skeptisch, wenn Sie nicht in den USA leben und deswegen kein Credit-Rating in den USA haben.

      Kein Euro-Konto

      Es gibt keine Fremdwährungskonten in den USA, zumindest nicht für kleine und mittelständische Unternehmen.

      Automatischer Informationsaustausch nach OECD CRS / FATCA

      Die USA haben zwar das Abkommen zum OECD Common Reporting Standard (CRS) nicht unterschrieben, allerdings führen sie einen beschränkten automatischen Informationsaustausch mit den Finanzbehörden anderer Länder im Kontext von FATCA durch. FATCA ist sozusagen die amerikanische Version des CRS und hat das Hauptziel, US-Steuerzahler, die Kapital auf Auslandskonten horten, dingfest zu machen.

      Allerdings werden nur Daten von persönlichen Konten mit den ausländischen Steuerbehörden ausgetauscht. Konten von Gesellschaften, an denen Ausländer maßgeblich beteiligt sind, sind nicht vom Datenaustausch betroffen.

      Die bestehende Regelung ist in der Wirkung in etwa mit der EU-Zinsrichtlinie zu vergleichen, die ja bereits seit 2003 in Kraft ist.

      Zyniker nennen die USA oft die größte Steueroase der Welt: Personen, die nicht in den USA steuerpflichtig sind, können zumindestens über US-Gesellschaften dort Geld horten (allerdings nur US Dollar, es gibt keine Eurokonten) ohne befürchten zu müssen, dass das Heimatfinanzamt davon erfährt.

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      Polizeistaat USA – Fiktion oder Wirklichkeit?

      Ich habe während meiner Zeit in den USA viele Polizisten kennengelernt, ebenso wie Richter, Staatsanwälte und alle möglichen Sachbearbeiter und Beamte der Jurisprudenz in mehreren Staaten (Stichwort: Zu-schnell-fahren!). Meine Erfahrungen sind eigentlich nur gut. 

      Ich bin immer mit Freundlichkeit, Höflichkeit und Respekt behandelt worden. Dies mag nun auch daran liegen, dass ich 1,85 m groß und blond bin und eine helle Augenfarbe habe. Ich trete einigermaßen gepflegt auf und versuche höflich zu sein. Ich spreche ganz respektables Englisch. Nicht akzentfrei, aber nicht mit spanischem Akzent. Aber alles der Reihe nach.

      Die USA sind die Nummer Eins weltweit – was die Anzahl der Gefangenen betrifft. Nirgends auf der Welt, auch nicht in China, Saudi-Arabien oder Südafrika, ist ein höherer Anteil der Bevölkerung inhaftiert als in den USA.

      Immer mehr Gefängnisse werden von privatwirtschaftlichen Unternehmen betrieben. Diese machen kräftig Lobby bei den Politikern, noch mehr Rechtsverstöße mit Gefängnis zu bestrafen und Haftstrafen zu verlängern.

      Die Gefängnisse haben mittlerweile zum Großteil psychiatrische Kliniken ersetzt, wenn ein psychisch Kranker eine Straftrat begeht und zwangseingewiesen wird.

      Einer von vier Jugendlichen unter 21 in den USA hat eine Haftstrafe verbüßt.

      Law & Order

      Ein Ende der hier beschriebenen „Law und Order“ Politik ist nicht in Sicht. Sie genießt einen breiten Rückhalt in der amerikanischen Bevölkerung. Wer sich nicht an die Regeln hält, der soll eingesperrt werden.

      Den Ursprung hat diese Mentalität in der „Zero-Tolerance“-Politik, durch die Bürgermeister Rudi Giuliani in den Achtzigern und Neunzigern New York erfolgreich entkriminalisiert hat. New York ist heute noch immer die sicherste Großstadt der USA.

      Grassierend ist auch die Polizeigewalt. Beinah wöchentlich liest man Berichte in den Medien, dass Polizisten mal wieder einen Teenager erschossen haben. Wer verhaftet wird und sich falsch bewegt, kann damit rechnen, von Polizisten verprügelt und getreten zu werden.

      Die Cops kommen in der Regel ungeschoren davon. Mächtige Polizeigewerkschaften und wiederum die moralische Unterstützung der Bevölkerung verhindern Aufklärung und Strafverfolgung.

      Das Problem der sozialen Ungleichheit

      Diese Zustände sind aus meiner Sicht ein Skandal. Ein Skandal freilich, unter dem im Wesentlichen die sozial schwache Bevölkerung zu leiden hat, und dann vorrangig Schwarze und Latinos.

      Die weiße Mittelschicht kommt kaum negativ mit der Polizei in Berührung, außer, wie in meinem Fall, durch Verkehrsdelikte wie zu schnelles Fahren. Man hat ein durch und durch positives Bild der Polizei und freut sich, wenn Präsenz gezeigt wird. In vielen Restaurants können Cops kostenlos essen.

      Auch ich habe keinen Grund, mich über die amerikanische Polizei zu beklagen. Aus meiner Sicht haben die Missstände und der schnelle Griff zur Waffe zwei Ursachen:

      • Schlechte Ausbildung. Der Polizist weiß nicht, wie er eine kritische Situation entschärfen kann und greift zur Waffe.
      • Militär-Hintergrund: Viele Veteranen werden nach dem aktiven Dienst im Militär Polizisten. Das sind Männer, die im Einsatz im Irak oder in Afghanistan waren. Alte Gewohnheiten sterben nicht und es fällt schwer, sich vom Schlachtfeld zur Kleinstadt umzugewöhnen. Auch hier ist der schnelle Griff zur Waffe eher ein Reflex.

      Konsequenzen für den europäischen Unternehmer

      Als europäischer Unternehmer hat man kaum etwas von der amerikanischen Polizei zu befürchten und kann im Gegenteil mit einer zuvorkommenden Behandlung rechnen. Auch ich finde die in den Medien zu verfolgende Eskalation in Städten wie Ferguson, Missouri, bedenklich. Jedoch sind die USA ein Riesenland. Wer in Hamburg wohnt, den tangiert Polizeigewalt in Sizilien allenfalls peripher.

      Wer sich allerdings beim Drogenkonsum erwischen lässt oder auch schon mit Alkohol am Steuer, der ist in jedem Fall erst mal dran, muss für eine Nacht ins Gefängnis und hat ein richtiges Verfahren am Hals – egal, zu welcher sozialen Schicht er gehört.

      Und da hilft nur eins: Den besten Anwalt besorgen, den man sich leisten kann. Denn anders als in unseren Breiten hängt in den USA fast alles von einem guten Anwalt ab. Gute Anwälte sind teuer und so profitieren vor allem die vom US-Rechtssystem, die es sich leisten können.

      Strafzettel nicht bezahlen

      Ich bin übrigens gegen alle Strafzettel immer per Anwalt vorgegangen, anstatt das Bußgeld einfach zu bezahlen. Ich habe in vier von fünf Fällen gewonnen, wurde „freigesprochen“ und musste die Strafzettel am Ende nicht bezahlen. Wie kann das sein?

      Nun, die Polizei in den USA ist extrem schlecht organisiert. Wenn also ein Ticket wirklich angezweifelt (und nicht einfach bezahlt) wird, muss die Polizeibehörde eine Akte zusammenstellen, den Polizisten als Zeugen in eine Gerichtsverhandlung senden – und das wird mit relativ wenig Motivation angegangen (außer es handelt es sich um eine wichtige Sache). Die Konsequenz ist, dass der Strafzettel fallen gelassen wird.

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      Existiert die „Verklagungskultur“ in den USA wirklich?

      Jeder Unternehmer, der in den USA einen Betrieb eröffnet, fragt sich: Muss ich nun damit rechnen, laufend von unzufriedenen Kunden und Mitarbeitern verklagt zu werden?

      Jeder kennt ja die absurden Schadenersatzklagen aus Amerika, von denen man in den Medien hört, z.B. eine Frau verbrüht sich bei McDonalds mit Kaffee und verklagt das Restaurant auf 100 Millionen Dollar Schadenersatz.

      Wer verklagt wen warum?

      Wenn es ums „Verklagen“ geht, so kann damit dreierlei gemeint sein:

      • Nichterfüllung und Vertragsbruch: Ein Kunde bestellt z.B. eine Dienstleistung bei Ihnen (sagen wir die Montage einer Küche) und Sie liefern nach Meinung des Kunden nicht fristgerecht, oder nur einen Teil der vereinbarten Leistung. Der Kunde geht wegen Nichterfüllung gegen Sie vor und will sein Ganzes oder Teil seines Geldes zurück. Selbst wenn der Kunde einen Anwalt einschaltet, kommt es hier in 90% der Fälle zu einer Einigung und die Sache landet nie vor Gericht.
      • Schadenersatz (Sachschaden):  Kurz nach der Montage der eben angesprochenen Küche, kommt es zu einem Rohrbruch und Wasserschaden in der Wohnung des Kunden. Der Kunde macht Sie verantwortlich und erwartet Schadenersatz.
      • Schadenersatz (Personenschäden): Der Kunde rutscht in der überfluteten Küche aus, bricht sich ein Bein und verklagt Sie auf Schadenersatz.

      Meiner Erfahrung nach sind Klagen wegen Nichterfüllung und Vertragsbruch, sowie Schadenersatzklagen bei Sachschäden ungefähr genauso häufig zu erwarten wie etwa in Deutschland auch (also nicht gerade an der Tagesordnung).

      Gute Arbeit, klare Vereinbarungen, schriftliche Verträge und gute Kommunikation sind hier besonders hilfreich. Und wenn wirklich mal etwas schief geht, hilft eine Haftpflichtversicherung in vielen Fällen weiter. Wie immer ist ein guter Anwalt Gold wert, wenn es wirklich kracht.

      Ambulance Chaser und Pizzabote

      Hinsichtlich Personenschäden gibt es in den USA definitiv eine Verklagungskultur. Personal Injury Anwälte werden verächtlich „Ambulance Chasers“ genannt. Sie betreuen ihre Mandanten umsonst und kassieren dafür einen hohen Anteil am ausbezahlten Schmerzensgeld.

      Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant betreibt ein Pizza-Restaurant. Sein Pizzabote fällt mit dem (eigenen) Mofa um und hat ein paar Schrammen. Der Pizzabote verklagt den Mandant mit dem Hinweis auf zu viele Pizzen in der Isolierbox. Diese hätten ihn sein Gleichgewicht verlieren lassen.

      Der junge Mann beauftragt einen „Ambulance Chaser“ und der fordert vom Mandanten nun $20.000 Schadenersatz. Am Ende kommt es zum Vergleich und man einigt sich auf $800 Schmerzensgeld. Der Mandant bezahlt zähneknirschend, weil die $800 weniger sind, als das Anwaltshonorar, das er am Ende seinem eigenem Anwalt bezahlen muss.

      Realitätscheck

      Aber: Es ist keinen Falls so, dass bei kleinen und mittelständischen Unternehmen täglich Schadensersatzklagen ins Haus flattern. Was wir in den Medien hören, sind extreme Ausnahmefälle. Ich kenne mehr Anwälte, die Personal Injury Business strikt ablehnen, weil es sich nicht lohnt, als ich Unternehmer kenne, die erfolgreich auf Schadenersatz verklagt wurden.

      Die Politik ist sich des Problems bewusst und es gibt in einigen Bundesstaaten bereits branchenspezifische Gesetze, die Schadenersatzklagen stark einschränken. Ein gutes Beispiel dafür ist Texas. Dort können seit rund 10 Jahren Ärzte nur noch in sehr klar umrissenen Fällen auf Schadensersatz aufgrund medizinischer Fehlbehandlung verklagt werden.

      Viele Richter schlagen sich mittlerweile auf die Seite von Unternehmern und weigern sich, bei jeder noch so absurden Klage auf Schadensersatz zu Gunsten des „Opfers“ zu entscheiden.

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      Der Weg zur Greencard bzw. zum US-Visa

      Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zu den Visa-Optionen für Unternehmer

      In den USA zu leben, wenigstens für ein paar Jahre: Das ist auch heute noch für viele Unternehmer ein Wunsch. Daran ändern auch die oftmals wenig schmeichelhaften Berichte über die USA in unseren Medien wenig. Und Hand aufs Herz: Die USA haben viel zu bieten, gerade wenn man nicht ganz mittellos ist. Besonders für Unternehmer bieten die USA große wirtschaftliche Chancen, die sich so in Europa viel schwerer realisieren lassen.

      Egal ob Sie aus unternehmerischen oder ganz persönlichen Gründen (Abenteuer?) an einem Leben in den USA interessiert sein: Der Umzug muss gut geplant sein und birgt besondere Herausforderungen in sich. Und an allererster Stelle steht dabei das Visum, das es Ihnen ermöglicht, in den USA zu leben. Machen Sie sich auf einen langen und oft komplizierten Verwaltungsprozess gefasst.

      Aber die gute Nachricht ist diese: Ein Unternehmen in den USA zu betreiben, ist der einfachste Weg, eine Green Card oder ein Visum zu erhalten, das Ihnen erlaubt in den USA zu leben. Als Grundsatz sollte man verstehen, dass Sie Steuereinnahmen und Jobs für Amerikaner produzieren müssen, um als Unternehmer ein Visum in den USA zu erhalten. Das ist die Erwartungshaltung, die man an Sie hat.

      Jetzt mehr zu den Visa-Optionen für Unternehmer erfahren und den Krankenversicherungsschutz in den USA verstehen.

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