Informationen zum Zeichnungsvertrag (Shareholder Agreement)
Vor allem bei Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern empfiehlt es sich, Abläufe und Zuständigkeiten in einem Zeichnungsvertrag niederzuschreiben. Damit wird klar festgehalten, was die Anteilseigner dürfen bzw. was ihre genauen Funktionen und Aufgaben in der Firma sind.
Im Unterschied zur Satzung einer Aktiengesellschaft ist das Shareholder Agreement nicht öffentlich einsehbar. Deshalb bietet es sich besonders für Vereinbarungen an, die privat bleiben sollen. Dazu zählen beispielsweise Vorkaufsrechte von Anteilen falls einer der Gesellschafter die Firma verlässt oder stirbt.
Normalerweise finden sich in einem Zeichnungsvertrag folgende Punkte:
- Angaben zum Direktorium bzw. Vorstand und deren Abläufe
- Umgang mit Anteil von Gesellschaftern nach Tod, Invalidität oder Insolvenz
- Regelungen bzgl. Übertragung oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen (Vorkaufsrecht etc.)
- Bewertung von Aktien und Ausgabe zusätzlicher Aktien
- Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen
- Regelungen zur Dividendenausschüttung
- Angaben zur Unternehmensführung
- Wettbewerbsverbote und Streitschlichtung
- Informationsrechte der Anteilseigner
- Vorkaufsrechte für Anteilseigner auf zusätzliche Aktien
Diese Liste ist nicht vollständig und beinhaltet nur einige Beispiele. Unternehmen können die Vereinbarungen bzgl. ihrer Anteilseigner im Shareholder Agreement je nach Firmenstruktur und Businessplänen selbst anpassen.
Ein Zeichnungsvertrag kann sowohl für bereits bestehende als auch für neu gegründete Gesellschaften erstellt werden.
Nächste Schritte zum Zeichnungsvertrag (Shareholder Agreement)
- Anschließend beginnt einer unserer Anwälte mit der Ausarbeitung der Dokumente.
- Wenn Sie uns für die anwaltliche Ausarbeitung eines Shareholder Agreements für Ihre Gesellschaft mandatieren wollen, buchen Sie als erstes das hier beschriebene Produkt.
- Im Anschluss erhalten Sie von uns per E-Mail ein Formular in das Sie alle Informationen zu Ihrer Gesellschaft und den Anteilseignern vollständig eintragen.
- Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, kontaktieren wir Sie persönlich, um basierend auf den zur Verfügung gestellten Angaben etwaige weitere Details zu besprechen.
FAQ – Wichtige Fragen zum Zeichnungsvertrag (Shareholder Agreement)
Was kostet die Ausarbeitung eines Zeichnungsvertrags?
Der angegebene Preis von $1.800 enthält das Minimalhonorar. Dieses ist im Normalfall ausreichend für die anwaltliche Ausarbeitung eines Shareholder Agreements. Abhängig von der Anzahl der Anteilseigner und Wachstumsplänen der Firma kann mehr Aufwand entstehen und weitere Zahlungen fällig werden. Diese stellen wir bei Bedarf hinterher in Rechnung. Bei komplexeren Vorhaben stellt der Betrag also eine Anzahlung dar. Sollte das der Fall sein, informieren wir Sie rechtzeitig und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen gemeinsam.
Was ist der Unterschied zwischen einer Satzung und einem Zeichnungsvertrag?
Die Satzung konzentriert sich auf die Funktion, Rechte und Pflichten von Eigentümern und Geschäftsführern sowie allgemeine Abläufe der Gesellschaft. Sie ist ist 35 US-Bundesstaaten gesetzlich vorgeschrieben. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei dem Shareholder Agreement um einen freiwilligen Vertrag, der sich insbesondere für Unternehmen mit mehreren Anteilseignern empfiehlt. Dieses Dokument hält Vereinbarungen bezüglich der Gesellschafter fest und dient als Ergänzung der Bylaws.
Kann ich ein Zeichnungsvertrag ändern?
Der Zeichnungsvertrag kann jederzeit geändert werden. Sollten die festgelegten Bestimmungen im derzeitigen Vertrag nicht mehr Ihrer gegenwärtigen Firmensituation entsprechen, lässt sich das am besten mithilfe eines Anwalts anpassen. Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie Unterstützung bei der Aktualisierung Ihres Shareholder Agreements brauchen.